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Redtube und die Porno-Abmahnungen

Von den Porno-Abmahnungen gegen mutmaßliche Redtube-Nutzer waren rund 36 000 Nutzer betroffen. Wir zeigen wie sich der Fall genau abgespielt hat.
Von Ralf Trautmann

Das bekannte Porno-Portal Redtube - immerhin im Dunstkreis der Top-100-Internetseiten in Deutschland und weltweit - geriet durch eine Abmahn-Welle in die Schlagzeilen: Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickte Abmahnungen an eine Vielzahl von Nutzer - etwa 36 000 Zahlungsaufforderungen sollen Ende 2013 verschickt worden sein. Das Besondere hierbei: Beim Redtube-Fall ging es nicht um Filesharing, sondern um Streaming. Außerdem gelangte der Abmahn-Anwalt Thomas Urmann über sehr fragwürdige und schlussendlich auch rechtswidrige Weise an die erforderlichen IP-Adressen der Internetnutzer.

So rieten Anwälte denn auch dazu, den geforderten Betrag nicht zu zahlen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und sich stattdessen an einen Anwalt zu wenden. Denn der Vorfall entfachte eine Frage: Ist das Streaming der Inhalte überhaupt ein Problem? Erstens werden beim Streaming Daten nur kurz zwischengespeichert, so dass hier keine Vervielfältigung geschieht. Zweitens ist bei Redtube nicht ersichtlich, dass es sich um eine "offensichtlich illegale" Quelle handelt - der Nutzer muss also nicht davon ausgehen, hier ein urheberrechtlich geschütztes Video herunterzuladen.

Redtube-Abmahnungen: So kamen die Anmahner an die Post-Adressen

Offen war zunächst auch, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Betroffenen kamen - diese bei einem Streaming-Portal zu beschaffen ist nicht leicht. Sie sind aber erforderlich, um überhaupt an die Post-Adressen der Nutzer zu gelangen.

Zunächst sollte angeblich eine spezielle Software namens GLADII zum Einsatz gekommen sein, doch diese Lösung schien technisch nicht plausibel. In Wirklichkeit war dann alles auch ganz anders: Eine Briefkastenfirma registrierte sich die Domains retdube.net und movfile.net. Bei einem Porno-Werbenetzwerk wurde dann "skimmed traffic" eingekauft - dieser leitet Nutzer bei einem Klick auf einen Link statt auf den gewünschten Inhalt auf einen anderen Inhalt. So gerieten Nutzer dann zunächst auf eine der zuvor genannten Internet-Seiten und wurden von hier auf die jeweiligen Inhalte bei Redtube weitergeleitet. Durch diese Zwischenschaltung auf die genannten Seiten bestand dann die Möglichkeit, an die IP-Adressen der Nutzer zu gelangen, da sich diese im Logfile des Servers fanden. Mit diesen Adressen wurde anschließend beim Landgericht Köln der Antrag auf Herausgabe der Post-Adresse hinter den IP-Nummern gestellt.

Das Landgericht Köln, das dann zunächst die zu den IP-Adressen gehörenden Post-Adressen freigegeben hatte, ruderte übrigens in der Folge zurück und erkannte an, dass wohl Nutzerrechte verletzt wurden. Am Ende zeigt sich: Offenbar gibt es keinen Abgemahnten, der vor Gericht in der Redtube-Sache verloren hat.

Alles Wissenswerte rund um die Thematik finden Sie auch in unserem ausführlichen Hintergrundbericht sowie in der folgenden Newsliste.

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