Themenspezial: Verbraucher & Service verzögert

Editorial: Die langsamen Mühlen der Justiz

Thomas Urmann - berüchtigter Anwalt in Sachen Abmahnungen - wurde jüngst wegen eines früheren Delikts zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Hätte eine schneller agierende Justiz die Redtube-Abmahnwelle verhindern können?
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Redtube-Abmahner Thomas Urmann wurde verurteilt - wegen Insolvenzverschleppung im Fall einer Wurstfabrik. Redtube-Abmahner Thomas Urmann wurde verurteilt - wegen Insolvenzverschleppung im Fall einer Wurstfabrik.
Bild: dpa
Als vor knapp zwei Wochen die Meldung die Runde machte, dass Thomas Urmann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden ist, dachten viele schon, der Anwalt hätte hier seine gerechte Strafe für die Redtube-Affäre erhalten. Aber weit gefehlt! Es ging in dem Strafverfahren um die Verschleppung der Insolvenz einer Wurstwarenfabrik aus Gundelfingen, der Urmann von 2008 bis 2010 als Geschäftsführer vorstand. Durch die verspätete Pleite war Lieferanten und der Sozialversicherung ein Schaden von 390 000 Euro entstanden.

Entzug der Anwaltszulassung kein Automatismus

Redtube-Abmahner Thomas Urmann wurde verurteilt - wegen Insolvenzverschleppung im Fall einer Wurstfabrik. Redtube-Abmahner Thomas Urmann wurde verurteilt - wegen Insolvenzverschleppung im Fall einer Wurstfabrik.
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Auch die Meldung, Urmann würde mit dem Urteil seine Zulassung als Anwalt verlieren, erwies sich als verfrüht. Zwar ist es nicht unüblich, dass die zuständige Anwaltskammer einem straffällig gewordenen Anwalt die Zulassung entzieht. Aber es gibt hierfür mitnichten einen Automatismus. Urmann könnte gegenüber der zuständigen Nürnberger Anwaltskammer versuchen, die Insolvenzverschleppung damit zu begründen, dass er bis zuletzt gehofft hätte, das Unternehmen durch Weiterbetrieb noch sanieren zu können, und dass seine gescheiterte Management-Tätigkeit keinen Einfluss auf seine Fähigkeiten als Anwalt hätte.

Die Anwaltskammer wird hingegen hoffentlich berücksichtigen, dass Urmann mit der Nichtanmeldung der Insolvenz gegen eine Regel verstoßen hat, die ihm als Anwalt bekannt gewesen sein muss. Einem Arzt, der persönlich seine Energie in den Aufbau eines Behandlungszentrums für eine bestimmte Krankheit steckt, und am Ende im finanziellen Desaster endet, mag man eine damit verbundene Insolvenzverschleppung beispielsweise tatsächlich nachsehen, und ihn sogar bewusst als angestellten Arzt an einer Klinik weiter praktizieren lassen. Bei einem Anwalt fällt das schwerer.

Neben der strafrechtlichen Verurteilung wird sich die Anwaltskammer Nürnberg auch mit einem möglichen Vermögensverfall Urmanns auseinandersetzen müssen: Bei Insolvenzverschleppung haftet der Geschäftsführer einer GmbH meist persönlich. Auf Urmann könnten Forderungen von über einer halben Million Euro zukommen: Auf den oben genannten Schaden der Insolvenzverschleppung müssen noch Mahn- und Vollstreckungskosten sowie Verzugszinsen aufgeschlagen werden. Und das aktuelle Urteil sieht neben zwei Jahren auf Bewährung auch eine Geldauflage von 80 000 Euro vor. Letztere wird Urmann zuerst begleichen wollen - könnte doch die Nichterfüllung der Geldauflage bewirken, dass die Aussetzung der Strafe zur Bewährung widerrufen wird.

Fragwürdiges Geldeinsammeln

Es kann aber auch sein, dass Urmann seit seiner Zeit als Wurstwarenchef als Anwalt genug Geld von Usern mit Hilfe von Abmahnungen eingesammelt hat, um die Sünden von damals und die Geldauflage zu bezahlen. Dazu müsste er angesichts der genannten Summen vor Steuern über eine Million Euro verdient haben. Der Autor dieser Zeilen hat keine Ahnung davon, ob sich so viel Geld mit "seriösen" Copyright-Abmahnungen verdienen lässt. Schließlich werden die Rechteinhaber darauf bestehen, dass ein großer Teil der Strafzahlungen der Verbraucher an sie weiterüberwiesen wird. Sollte mit normalen Abmahnungen folglich nicht so viel zu holen sein, könnte das den Druck auf Urmann verstärkt haben, zusammen mit den Männern hinter "The Archive AG" und der angeblichen Streaming-Kontroll-Software "Gladii 1.1.3" das große Ding zu drehen - die oben bereits genannte Porno-Streaming-Abmahnwelle.

Urmanns Prozess war fragwürdig lang

Gut, der vorangegangene Absatz ist pure Spekulation. Zurück zu den Fakten: Warum dauert es nach einer Insolvenzverschleppung vier Jahre, bis das erste Urteil gesprochen wird? Zum Zeitpunkt des finalen Zusammenbruchs übernimmt ein Insolvenzverwalter die Firma. Dieser muss sich binnen Tagen, maximal Wochen, ein Bild über die Finanzsituation machen. Hinweise auf Insolvenzverschleppung - zum Beispiel Lieferanten, die aussagen, dass die Zahlungszeiträume immer länger wurden - finden sich dabei meist zuhauf. Im besten Fall findest sich eine Bilanz mit dem Abschluss des letzten Wirtschaftsjahres, aus der die schon damals bestehende Überschuldung klipp und klar hervorgeht. Und wenn es diese Bilanz nicht gibt? Dann ist deren Nichtaufstellung oder deren Falschaufstellung im Fall drohender Insolvenz (vulgo: Zahlungsschwierigkeiten) ebenfalls bereits eine Straftat!

Man könnte also durchaus vier Monate, nicht erst vier Jahre, nach dem Bekanntwerden einer Insolvenzverschleppung ein strafrechtliches Urteil gegen den verantwortlichen Geschäftsführer fällen. Möglicherweise würden bei diesem Urteil nicht alle Aspekte der Tat vollumfänglich berücksichtigt, da noch nicht alle fraglichen Finanzgeschäfte endgültig aufgeklärt sind. Das Urteil wäre also möglicherweise etwas zu milde. Aber gerade bei Wirtschaftsdelikten ist ein schnelles Urteil meines Erachtens wichtiger als ein vollumfängliches!

Am Beispiel Urmann: Egal, ob die obigen Spekulationen über die Motivation Urmanns hinter der Porno-Abmahnwelle richtig sind, hätte ein schnelles Urteil wegen Insolvenzverschleppung, verbunden mit einem schnellem Entzug der Anwaltszulassung, uns die Porno-Abmahnwelle aus Urmanns Feder erspart!

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