Themenspezial: Verbraucher & Service Rotlicht

Ein Jahr Redtube-Abmahnskandal

Vor einem Jahr erhielten Zehn­tausende Nutzer Abmahnungen wegen angeblicher Urheber­rechts­verletzungen beim Porno-Streaming. Was ist seitdem passiert? Und welcher Anwalt ist demnächst möglicher­weise wirtschaft­lich ruiniert?
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Heute vor genau 52 Wochen verschickte der Anwalt Thomas Urmann zahllose Abmahnungen an angebliche Nutzer des Pornoportals Redtube. Der Vorwurf: Die User hätten im Streaming auf einem der größten kommerziellen Pornoportale, redtube.com, urheberrechtlich geschützte Pornofilme abgerufen. Deswegen sollten sie eine Zwangslizenz an die Inhaberin der Rechte, "The Archive AG", sowie ein Abmahnhonorar an ihn bezahlen. In Summe 250 Euro.

RedTube: Vor- und Nachspiel von Deutschlands größtem Abmahnskandal Redtube: Vor- und Nachspiel von Deutschlands größtem Abmahnskandal
Bild (c) pawelsierakowski / fotolia.com, redtube.com / Montage: teltarif.de
Am Ende wird sich herausstellen: Weder haben die User überhaupt auf die inkriminierten Seiten geklickt, noch hat die The Archive AG überhaupt die Exklusivrechte. Und selbst, wenn die User doch aktiv auf die Filme geklickt, und die Rechte doch bei den Schweizern gelegen hätten, hätten die User nichts abmahnwürdiges getan. Aus Urmanns Massenversand wird so der größte Abmahnskandal. Urmann hatte wohl gehofft, dass beim schmuddeligen Thema "Porno" viele User widerstandslos zahlen. Denn eines stimmte an den Abmahnungen tatsächlich: Von den Anschlüssen, deren Inhaber die Abmahnungen erhielten, war auf Pornoportalen gesurft worden. Das empfinden zwar nach wie vor viele als unanständig. Illegal ist es aber nicht.

Die Vorarbeit

Im Stillen beginnt der Skandal um die Porno-Abmahnungen schon viel früher. Am 22. März 2013 unterschreibt Dr. Frank Schorr, promovierter Physiker und Patentanwalt bei der Patent-Kanzlei "Diehl & Partner" ein "Gutachten zur Funktionstüchtigkeit der Software 'GLADII 1.1.3'". Mit dieser Software soll es laut Gutachten möglich sein, Download und Darstellung im Webbrowser der Inhalte von Medien-Hostern zu überwachen. Dabei muss Dr. Schorr bewusst sein, dass es sich um eine echte Sensation handelt. Denn bisher war eine solche Überwachung nur bei Internet-Tauschbörsen möglich, nicht bei Medien-Hostern und Streaming-Diensten! Dieses Gutachten wird später noch eine wichtige Rolle spielen.

Am 20. Juni 2013 erwirbt die Firma "Hausner Productions" aus Berlin die exklusiven Rechte an zehn Pornostreifen von der "Serrato Consultores S.L." aus Barcelona/Spanien. Schon am 21. März 2011 ist in Basserdorf in der Schweiz die The Archive AG gegründet und das Stammkapital von 100 000 Schweizer Franken zur Hälfte eingezahlt worden. Am 18. Juli 2013 tritt The Archive AG nun anscheinend zum ersten Mal geschäftlich in Erscheinung, indem sie die Rechte an sechs von zehn der Filme von Hausner übernimmt. Nach eigenen Angaben hat sich The Archive AG damit das weltweit exklusive Verwertungsrecht an "Amanda's Secret", "Miriam's Adventures", "Dream Trip", "Glamour Show Girls", "Hot Stories" und "Silk Kiss" gesichert. Auch das dient der Vorbereitung des Coup.

Am 22. Juli 2013 werden von einer Briefkastenfirma in Panama die Domains "retdube.net" und "movfile.net" registriert. Erstere Adresse entspricht bis auf die Vertauschung von "d" und "t" der Domain von redtube.net bzw. redtube.com, einem großen Pornoportal, das viele Filme kostenlos zum Streaming anbietet. Dort finden sich auch die von Serrato über Hausner an The Archive AG verkauften Streifen - wenn auch unter anderem, deutlich expliziterem Titel.

Schon wenige Tage später, wird für diese beiden neuen Domains bei Trafficholder.com - einem Werbenetzwerk für Pornoseiten - sogenannter "skimmed traffic" eingekauft. Das ist die billigste Form von Werbetraffic speziell in der Internet-Porno-Branche, nämlich die blinde Weiterleitung von Nutzern, die eigentlich auf etwas ganz anderes geklickt hatten.

Im August 2013 stellt Rechtsanwalt Daniel Sebastian beim zuständigen Landgericht Köln insgesamt 89 Anträge auf Herausgabe von Kundendaten der Deutschen Telekom AG aufgrund von Telekom-IPs aus begangenen Urheber­rechts­verletzungen. Das Gutachten von Dr. Schorr und die Lizenzverträge zwischen Serrato, Hausner und The Archive AG sowie eine als Nachweis vorgelegte DVD-Hülle, überzeugen die Richter in 62 der 89 Fälle, sodass sie dem Antrag stattgeben. Pro Antrag sind 400 bis 1 000 IP-Adressen bzw. Nutzerdaten betroffen, insgesamt dürfte es um etwa 40 000 Abmahnopfer gehen.

Wie in solchen Verfahren üblich, werden die weiteren Beteiligten (die Telekom, die ihre Nutzerdaten eigentlich schützen möchte, sowie die User, die von der Datenweitergabe betroffen sind) nicht gehört. Aufgrund der Gerichtsbeschlüsse übermittelt die Deutsche Telekom die zu den IP-Adressen gehörenden Nutzerdaten (jeweils Name und Adresse) an Sebastian. Dieser gibt die Daten an The Archive AG weiter, die dann die Kanzlei Urmann + Collegen mit der eigentlichen Abmahnung beauftragt.

Lesen Sie auf Seite 2, wie sich die Netzgemeinde gegen die Abmahnungen wehrte, und welche Strafverfahren gegen die Beteiligten laufen.

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