Schaltverteiler

Wettbewerber werfen Telekom Behinderung beim DSL-Ausbau vor

Telekom muss bei 1-MBit/s-Versorgung keine Schaltverteiler bauen
Von Thorsten Neuhetzki

Schaltverteiler sollen den Internetzugang vereinfachen Schaltverteiler sollen den Internetzugang vereinfachen
Quelle: Bundesnetzagentur
Während die Deutsche Tele­kom heute ein Milliarden-Aus­bau­pro­gramm für Fest­netz und Mobil­funk proklamiert, wettern die Mit­bewerber gegen die schlechte Kooperations­bereit­schaft des Ex-Mono­polisten. Es geht um den Ausbau auf dem Land. Hier würden die Mitbewerber von der Telekom unter Berufung auf eine zwei Jahre alte Verfügung der Bundes­netzagentur im Ausbau gebremst. Dabei geht es um die Schaltverteiler, eine technische Hilfe, die die Wettbewerber vor Jahren nach langem Streit errungen hatten. Doch dem Schaltverteiler könnte es in der kommenden Woche generell an den Kragen gehen.

Doch der Reihe nach: Die Schaltverteiler benötigen die Mitbewerber dann, wollen sie Kunden in ländlichen Regionen versorgen, die Strecke vom Kabelverzweiger zum Kunden jedoch zu lang ist, um schnelles DSL oder überhaupt DSL anzubieten. Diese Schaltverteiler müssen von der Telekom im Auftrag der Mitbewerber errichtet werden. Die Telekom beruft sich jedoch nach Darstellung des Wettbewerber-Verbandes VATM immer häufiger auf eine Verfügung der Bundesnetzagentur zu den Schaltverteilern, nach der die Verteiler nicht in jedem Fall gebaut werden müssen.

Ausbau muss nicht erfolgen, wenn 50 Prozent mehr als 1 MBit/s nutzen können

Schaltverteiler sollen den Internetzugang vereinfachen Schaltverteiler sollen den Internetzugang vereinfachen
Quelle: Bundesnetzagentur
Die Verfügung erlaube es der Telekom, den Ausbau zu verhindern, wenn in einem Ausbaugebiet 50 Prozent der Bevölkerung mit 1 MBit/s versorgt sind. Dies sei häufig dann der Fall, wenn ein Investor auch solchen Kunden einen schnellen Internetanschluss anbieten möchte, die ganz besonders weit weg vom letzten Kabelverzweiger wohnen und aufgrund der langen Kupferleitung unter einer völlig unzureichenden Breitbandversorgung leiden, heißt es seitens des VATM. Die Ablehnung der Telekom erfolge, obwohl die Netzbetreiber für die Leistung zahlen würden.

Die Grenze von 1 MBit/s ergibt sich aus einem Gutachten des Beratungsunternehmens WIK von Anfang 2008 für die Rheinland-Pfälzische Landesregierung. Der VATM sieht dieses als veraltet an und verweist darauf, dass sowohl die EU im Rahmen der Beihilfe-Regelung für "weiße Flecken" als auch die International Telecommunication Union (ITU) inzwischen von einem Mindeststandard von 2 MBit/s ausgingen. In der Pressemitteilung fordert etwa das Mitgliedsunternehmen EWE Tel, die Mindestgrenze müsse unverzüglich aufgegeben werden, wenn die Regierung der Wirtschaft das Ziel setze, flächendeckend 50 MBit/s anzubieten. DNS:Net benötige die Schaltverteiler dringend, um in Brandenburg in bestimmten Ortsteilen der Stadt Ludwigsfelde Internet anbieten zu können.

Seitens der Bundesnetzagentur hieß es, es handele sich bei den Schaltverteilern um ein Standard-Angebot. Um die Vorganben zu ändern, müsse die Verfügung geändert werden. Aktuell sei das Angebot aber ohnehin bis Mai kommenden Jahres befristet. Zu diesem Zeitpunkt seien dann auch Änderungen denkbar. Allerdings verwies der Regulierer darauf, dass auch die Bundesregierung in ihrer Breitbandstrategie nach wie vor von einem Mindestanspruch von 1 MBit/s spreche.

Mittwoch wird das Urteil über die Schaltverteiler gefällt

Ob es die Schaltverteiler noch bis Mai gibt, ist jedoch ungewiss. Am kommenden Mittwoch findet vor dem Verwaltungsgericht Köln das Hauptsache-Verfahren in der Klage der Telekom gegen diese Schaltverteiler statt. Einen Eilantrag gegen die Verfügung und die Schaltverteiler hatte das Unternehmen 2009 verloren.

Die Deutsche Telekom sieht in einem Statement gegenüber teltarif.de keine Probleme mit den Schaltverteilern. "Selbstverständlich stellen wir Schaltverteiler zur Verfügung, so wie wir uns vertraglich verpflichtet haben. Das werden wir auch weiterhin tun, ganz gleich wie das Verfahren ausgeht." Besonders groß sei das Interesse der Wettbewerber an Schaltverteilern allerdings nicht. Es seien bisher nur etwa 260 Stück errichtet worden. "Einen großen Schritt in der Verbesserung der Breitbandversorgung haben sie damit bisher also nicht unternommen", hieß es abschließend.

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grüzner gibt sich indes gewohnt kampfeslustig: "Mit der Forderung nach Remonopolisierung aller Kabelverzweiger auf dem Land und einem Investitionsstopp für schnelleres Vectoring der Wettbewerber wird die Telekom ihrer Verantwortung nicht mehr gerecht", sagte er in Anspielung auf Artikel 14 des Grundgesetzes "Eigentum verpflichtet". Die Bundesregierung als größter Anteilseigner müsse "diesem Spuk endlich ein Ende machen wenn ihre enorm ambitionierten Ausbauziele nicht zur Farce werden sollen".

Mehr zum Thema Schaltverteiler Deutsche Telekom