Retoure, Widerruf, Privatverkauf - das müssen Sie wissen
Widerrufsrecht: 14 Tage
Fast jeder im Internet geschlossene Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt in der Regel, sofern vom Verkäufer eine gültige Widerrufsbelehrung vorgelegt wurde. Wurde das nicht gemacht, läuft auch die Widerrufsfrist nicht. "Das Recht auf Widerruf erlischt spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen", erklärt die Verbraucherzentrale. Der Widerruf ist am besten schriftlich mitzuteilen, beispielsweise mit einem Musterformular.
Die Frist für bestellte Waren gilt ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben.
Der Tag des Fristbeginns wird allerdings bei der Berechnung nicht mitgezählt.
Auch Wochenenden und Feiertage zählen mit. Enden kann die Frist an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen allerdings nicht.
Sollte das Fristende auf einen dieser Tage fallen, endet die Frist erst am darauffolgenden Werktag, erklärt die
Verbraucherzentrale. Sollte es sich dabei auch um einen Feiertag oder einen Samstag oder
Sonntag handeln, endet die Frist erst am folgenden Montag.
Bei Internetbestellungen gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht
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Sollte sich die Lieferung einer Online-Bestellung verzögern und wird Ihnen das vom Händler rechtzeitig mitgeteilt,
können Sie von Ihrem Widerrufsrecht auch vor dem Erhalt der Ware Gebrauch machen.
Die Variante "Click & Collect" ist in der Pandemie sehr beliebt geworden. Damit ist gemeint, dass Sie sich beispielsweise in einem Online-Shop etwas bestellen und es in einer Filiale, beispielsweise in der eines Elektromarkts, abholen. Auch in diesem Fall haben Sie ein Widerrufsrecht.
Sie haben jedoch kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Ware online nur reservieren und sie erst im Laden kaufen.
Widerrufsrecht kann verfallen
Selbst wenn ein Widerrufsrecht besteht, kann dieses jedoch verfallen. Das ist abhängig von den jeweiligen Waren. Das kann unter anderem für versiegelte Waren gelten, beispielsweise Hygieneartikel wie Cremes und auch Datenträger wie CDs, DVDs und Computer-Spiele.
Für digitale Inhalte wie Musik und Filme kann das Widerrufsrecht ebenfalls verfallen, beispielsweise wenn Download oder Streaming begonnen haben. Hier muss zuvor allerdings eine Zustimmung erfolgt sein, dass der Download beginnt. "Zudem müssen Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren. Dafür reichen weder ein Hinweis in den AGB noch der bloße Klick auf den Kaufen-Button", erklärt die Verbraucherzentrale.
Weitere Ausnahmen gelten für Bahntickets, Pauschalreisen und Tickets für Konzerte sowie Veranstaltungen, die auf einen bestimmten Termin fallen, schnell verderbliche Lebensmittel sowie auf den Verbraucher zugeschnittene Waren wie Maßanzüge.
Nachdem Sie den Widerruf gemacht haben, müssen Sie die Waren innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückschicken. Der Verkäufer muss das gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen, nachdem er die Widerrufserklärung erhalten hat, an Sie zurückzahlen. Dabei muss der Händler nicht nur den Verkaufspreis erstatten, sondern auch von Ihnen gezahlte Versandkosten. Ausnahmen gelten für Kosten von Expresslieferungen. Die Rücksendekosten müssen jedoch Sie tragen.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Zum einen können diese
natürlich vom Händler übernommen werden, wenn er dies anbietet. Zum anderen muss der Händler die Rücksendekosten tragen,
wenn Sie vor dem Kauf der Ware nicht darüber informiert wurden, dass Sie im Falle einer Rücksendung die Kosten dafür tragen müssen.
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Bild: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam
Wertersatz
Sollten Sie die Ware beschädigt haben oder sie hat auf eine andere Weise den Wert verloren, kann der Händler "Wertersatz" verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale. Das geht aber nur, wenn Sie vom Händler rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Allerdings gibt es bezüglich des Verlangens von Wertersatz Ausnahmen, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Waren auf "ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben". Entsprechend darf die Ware ausgepackt und getestet werden, das gilt auch für zerlegte Möbel, die aufgebaut werden müssen. Die Verbraucherzentrale sagt: "Sie müssen dann keinen Wertersatz leisten oder befürchten, dass Ihr Widerrufsrecht wegfällt."
Geht es um Dienstleistungen oder Verträgen über Wasser-, Strom- oder Gaslieferungen, müssen Sie Wertersatz für die Leistung zahlen, die bis zum Widerruf erbracht wurde. Zuvor müssen Sie jedoch über das Widerrufsrecht informiert worden sein und haben selbst verlangt, dass die Leistung vor dem Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird.
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