Verbraucher

Am letzten Tag: Bundesrat bestätigt Anti-Abzock-Gesetz

Inkasso-Eintreiber müssen über Herkunft ihrer Forderung informieren
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Sofort handeln: In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen, sagt Voß. Empfänger sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen. "Da gibt es einige Kanzleien, die nicht lange fackeln", warnt die Verbraucherschützerin.

Nicht alles unterschreiben: Zu jeder Abmahnung gehört eine Unter­lassungs­erklärung. Damit versprechen Verbraucher, ihr Vergehen nicht mehr zu wiederholen. Die Unterschrift ist Pflicht, vorher sollten Betroffene den Text aber modifizieren. "Da sind oft sehr weitreichende Formulierungen drin", erklärt Voß. Tipps dazu gibt es im Internet, allerdings schwirrt hier auch viel gefährliches Halbwissen herum. Eine Fachberatung vom Anwalt ist daher dringend zu empfehlen.

Verhandlungsmöglichkeiten prüfen: "Die Abmahnungskosten werden in der Regel eher willkürlich festgesetzt", erläutert Voß. Deshalb gibt es oft einigen Ver­handlungs­spielraum - auch hier kann eine professionelle Beratung eventuell weiter­helfen. Zahlen müssen Abgemahnte aber auf jeden Fall, sagt die Verbraucherschützerin.

Nicht auf Ausreden hoffen: Entschuldigungen wie "Das waren meine Kinder" oder "Da hat jemand mein WLAN genutzt" sind möglicherweise wahr, helfen in der Regel aber nicht weiter. "Ich würde da nicht zu viel Hoffnung rein setzen", rät Voß. "Es kommt zwar immer auf den Einzelfall an, aber in den allermeisten Fällen kommt man damit nicht aus der Nummer raus."

An Versprechen halten: Wer die Unterlassungserklärung in der Abmahnung einmal abgegeben hat, sollte sich danach auf keinen Fall mehr bei illegalen Downloads erwischen lassen. "Dann werden leicht 5 000 Euro oder mehr fällig", sagt Voß. Die Juristin empfiehlt, zur Sicherheit Tauschbörsenprogramme von allen Computern im Haushalt zu entfernen. Das eigene WLAN zu verschlüsseln ist nicht nur Ehrensache.

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