verwirrend

o2: Gebührenhinweis für WAP-Kunden

Flatrate gilt trotz Gebührenanzeige weiterhin
Von Volker Schäfer

Wie bereits berichtet, hat o2 neue Preise für seinen WAP-Zugang bekannt gegeben. Die neuen Konditionen (9 Cent je 10 Kilobyte-Datenblock statt 5 Cent pro Seite) betreffen ab 16. Februar auch Bestandskunden, wenn diese für den mobilen Internet-Zugang den WAP 2.0-Standard nutzen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Bei Bestandskunden wird WAP 2.0 als neuer Dienst definiert, während der herkömmliche WAP-Zugang weiter zu den bisherigen Konditionen abgerechnet wird.

o2 informiert seine WAP-Kunden über die Veränderungen durch eine Hinweisseite im o2 Active-Portal. Ruft man die Startseite erstmals mit einem WAP 2.0-tauglichen Handy auf, so wird der Gebührenhinweis angezeigt. Für Verwirrung sorgte in den letzten Tagen die Tatsache, dass auch Kunden, welche die WAP-Flatrate des Münchner Mobilfunkanbieters gebucht haben, den Gebührenhinweis angezeigt bekamen.

Die o2-Pressestelle bestätigte nun auf Anfrage von teltarif.de, dass die WAP-Flatrate auch für WAP 2.0 gilt und der Tarifhinweis somit für Kunden, die eines der o2 Active Packs gebucht haben, gegenstandslos ist. Der Netzbetreiber will dafür sorgen, dass die verwirrende Anzeige bei den betroffenen Kunden künftig nicht mehr erscheint.

Eine weitere Neuigkeit bei o2 ist, dass erstmals seit längerer Zeit wieder drei neue Cityzones eingerichtet wurden. Auch in Halberstadt, Weißwasser und Zittau kann man nun - nach Wahl der Cityoption - zum mobilen Ortstarif telefonieren.