Wird wohl nicht so einfach sein, da dem Kunden erstmal ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss.
Aber doch nicht, wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart wird. oder?!?
Wozu überhaupt? Der Netzbetreiber kann immer vertraglich festhalten, daß ER den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen darf. Die allgemein übliche Mindestlaufzeit ist in der Regel nur für den Kunden bindend.
Wenn der Kunde also ein Sonderkündigungsrecht hat, dann ist das in diesem Fall doch sowieso egal, denn der Provider will ihn ja von der Flatrate weghaben.