Mehrwertdienste

teltarif-Special: Premium-SMS wird immer öfter zur Kostenfalle

Verbraucherzentrale: Fehlendes Kostenbewusstsein bei Handybesitzern
Von Björn Brodersen

Doch viele Anbieter versuchen, den Kunden bzw. Jugendlichen auf einen Schlag das Geld aus der Tasche zu ziehen. Immer häufiger versteckt sich hinter einem scheinbaren Klingelton- oder Hintergrundbild-Angebot gleich ein ganzes Paket oder ein Monatsabonnement, das so lange läuft, bis der Kunde den eingegangenen Vertrag per (Premium)-SMS kündigt. So sind der Verbraucherzentrale Fälle bekannt, in denen ein jugendlicher Handybesitzer einen Witz per Premium-SMS bestellen wollte und danach, ohne sich dessen bewusst zu sein, jeden Tag einen Witz zugeschickt bekam. Der Schreck kam erst mit der Handyrechnung.

Ein weiterer Trick unseriöser Anbieter ist es, das Herunterladen der Klingeltöne und Bildschirmlogos mit einer WAP-Verbindung über eine 0190-Nummer laufen zu lassen, bezahlt wird dabei bis zu 2,90 Euro pro Minute. Dann können sich die Kosten schnell auf über zehn Euro summieren, denn ein Download kann schon mal mehrere Minuten dauern. Bei Bestellungen eines Klingeltons über eine 0190-Nummer werden die Anrufer oft durch Ansagen und zahlreiche, geforderte Eingaben hingehalten. Laut einem Urteil des Landgerichts Dortmund (Az. vier U 29/04) darf in Jugendzeitschriften darf aber nicht mehr für die Bestellung von Telefonlogos, Mailboxsprüchen und Bildschirmschonern per teurer 0190-Servicenummer geworben werden.

Auch hinter unaufgeforderten Kurznachrichten verbergen sich oft Mehrwert-Abonnements. Wer darauf antwortet, erhält eine weitere SMS. "Willkommen im Hot Chat!", kann es dann darin heißen, danach folgt ein schwer verständlicher Kurztext: "75 ct. je SMS bei Abn. mind. 75 Stk. Info Datensch. + AGB." Außerdem wird noch eine Internetadresse angegeben. Die Kürzel sagen: Der Handybesitzer hat durch die unvorsichtige Antwort-SMS ein Abonnement über 75 weitere SMS bestellt, die jeweils 75 Cent kosten. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 56,25 Euro. Mit einer solchen Masche arbeitete auch die Firma D-SMS, über die wir schon berichtet haben. Flirtlines

Auf eine weitere Masche fallen oft Nutzer von Chat-Angeboten herein, die von professionellen Call-Center-Mitarbeitern zum Versenden von immer weiteren Kurznachrichten animiert werden. Hier spielen die vermeintlichen Kontaktsuchenden mit den Eitelkeiten und Wünschen der Kunden. Möchte der Nutzer seinen Chatpartner mal wirklich kennen lernen, wird der Kontakt oft abrupt abgebrochen. Eine solche Praxis ist allerdings gesetzlich verboten, hat das Landgericht München [Link entfernt] in einem Urteil entschieden (LG München I, Urteil vom 17. Juni 2003, AZ. 22 O 9966/03), nur ist es schwer, den Verstoß aufzudecken. Möglich ist es sogar, dass der Kunde nicht nur für versandte, sondern auch für empfangene SMS zahlen muss.

Kunden fehlt das Kostenbewusstsein

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Chatanbieters Mobileview hat die Tricks [Link entfernt] dem Magazin Focus beschrieben, mit denen die Hamburger Firma die Mobilfunkkunden zu kostspieligen SMS-Flirts verführte. Demnach vermittelten die Mitarbeiter den Opfern den Eindruck realer, privater Gesprächspartner. Die Kunden wurden von den SMS-Moderatoren durch frei erfundene Geschichten, falsche Fotos und versprochene Verabredungen bei der Stange gehalten. Teilweise hätten die Kosten der Opfer bis zu 800 Euro betragen.

Dass dadurch horrende Mobilfunkrechnungen entstehen können, liegt nach Ansicht der Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nicht nur an fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Standards für die Branche, sondern auch an dem fehlenden Kostenbewusstsein bei den Verbrauchern. "Viele Verbraucher wissen gar nicht, was Premium-SMS eigentlich bedeutet", klagt sie. "Ihnen ist nicht bewusst, dass dabei höhere Kosten als bei normalem SMS-Versand anfallen." Ein weiteres Problem sei die intransparente Kostenfolge, die im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar sei. Anders als bei den 0190- und 0900-Nummern greife das Missbrauchsgesetz nicht bei den Premium-SMS. Auch die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für den Fernabsatz, wonach die Anbieter gewisse Informationspflichten wie etwa eine vollständige Preisangabe und Aspekte der Widerrufbarkeit eines Angebots beachten müssen, fehlten eigentlich bei allen Premium-SMS-Angeboten.