Nebenkosten

Ratgeber: Das alles kostet bei einer Flatrate extra

Was gehört zu den Inklusiv-Leistungen, wofür zahlen die Kunden extra?
Von Björn Brodersen

Bei einer Flatrate gibt es immer einen Gewinner und einen Verlierer. Die Frage ist nur, welche Rolle der Anbieter und welche Rolle der Kunde einnehmen. Während der Anbieter einer Sprach- oder Surf-Flatrate in der Preisübersicht und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rahmenbedingungen für das Angebot festzurrt, muss der Kunde sein künftiges Telefonverhalten möglichst gut einschätzen können, um von der neuen Flatrate profitieren zu können. Die Gewinne, die ihnen beispielsweise im Bereich der Flatrate-Gespräche verloren gehen, versuchen die Anbieter nicht nur über andere Kunden mit geringem Nutzungsaufkommen, sondern auch über die Kosten für andere Leistungen wieder reinzuholen. Wir zeigen Ihnen, für welche Leistungen Sie meist zusätzlich zahlen und wie Sie die größten Kostenfallen umgehen.

Die wichtigste Frage: Was gehört zu den Inklusiv-Leistungen?

Die wichtigste Frage bei der Nutzung einer Flatrate ist immer: Welche Leistungen sind im monatlichen Grundpreis enthalten und welche nicht? In der Regel decken zum Beispiel die Pauschalbeträge für Telefon-Flatrates nur die Gesprächskosten für Verbindungen in das herkömmliche deutsche Festnetz und/oder in die inländischen Handy-Netze sowie fürs Abfragen der eigenen Mailbox im Inland ab. In Einzelfällen - etwa beim Doppel-Flatrate-Paket DSL3+ von Strato oder der VoIP-Flat von sipgate - kommen noch Telefonate in die Festnetze anderer Länder hinzu. Alle Verbindungen, die auf dem Tarifblatt und in den AGB nicht als Inklusivleistungen aufgezählt werden, kosten jeweils extra. Dazu gehört in der Regel das Anwählen von Sonderrufnummern (oft auch der anbietereigenen Kunden-Hotline), sämtliche Handy-Telefonate und Mailbox-Abfragen mit der deutschen SIM-Karte im Ausland sowie Verbindungen aus Deutschland in ausländische Fest- und Mobilfunknetze.

Bisweilen muss der Kunde sehr genau hinschauen, was zu den Inklusivleistungen der Flatrate gehört, und nicht immer ist es nachvollziehbar, warum bestimmte Anrufziele einer Sprach-Flatrate nicht vom Pauschalbetrag abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel der Aufschlag von 0,21 Cent pro Minute, den Kunden der Deutschen Telekom mit dem nicht mehr neu bestellbaren Telefon-Anschlusspaket XXL Fulltime für Anrufe von Anschlüssen diverser anderer Vollanschluss-Anbieter zahlen müssen. Diese Regelung gilt glücklicherweise nicht mehr im neuen Telefon-Flatrate-Tarif Call Comfort sowie in den neuen Festnetz-DSL-Kombipaketen Call&Surf.

Schwer verständliche Regelung der Flatrate-Option des congstar-Sprechtarifs

Ein anderes Bespiel einer kuriosen Regelung ist der Sprechtarif von congstar, der im Netz von T-Mobile angeboten wird: Handy-Kunden der Telekom-Tochter können Flatrate-Optionen für Gespräche in einzelne Netze im Inland zum Basis-Tarif hinzubuchen und monatlich wieder abbestellen. Während es noch verständlich ist, dass congstar so wie andere Mobilfunkprovider auch für 4,99 Euro im Monat eine Flatrate-Option für Gespräche nur zu anderen congstar-Anschlüssen anbietet, so kann der Kunde doch nur schwer nachvollziehen, warum die 14,99 Euro pro Monat teure Pauschal-Option für Gespräche ins Netz von T-Mobile nicht auch die Verbindungen zu den congstar-Anschlüssen mit einschließt. Wer also wirklich zu allen Mobilfunk-Anschlüssen im Netz von T-Mobile zum monatlichen Pauschalpreis telefonieren möchte, zahlt allein dafür 19,98 Euro im Monat. Keine Flatrate-Gespräche mit dem Handy im Ausland
Foto: Vodafone

Erschwerend kommt für congstar-Kunden hinzu: Anhand der Handy-Rufnummer können Sie nicht erkennen, ob der anstehende Anruf durch die congstar- oder die T-Mobile-Flatrate abgedeckt wird. Dieses Problem besteht durch die Möglichkeit der Nutzer, ihre Rufnummer bei einem Vertragswechsel von einem Anbieter zu einem anderen mitzunehmen, generell bei Handy-Flatrates für Gespräche in einzelne Netze. So kann eine mit 0171 beginnende, von T-Mobile vergebene Rufnummer mittlerweile durchaus im Netz von Vodafone, E-Plus oder o2 geschaltet sein.

Über bestimmte Kurzwahlnummern oder per SMS-Anfrage an ihren Mobilfunkanbieter können die Kunden das jeweilige Zielnetz überprüfen. Die je nach Netzbetreiber variierenden Kurzwahlnummern können Sie unserer entsprechenden Infoseite zur Rufnummern-Portierung entnehmen. Die Kurzwahlnummer für congstar- und für T-Mobile-Kunden zum Überprüfen der Netzzugehörigkeit einer bestimmten Handy-Rufnummer lautet zum Beispiel 4387. Das Überprüfen der Netzzugehörigkeit ist jedoch umständlich und die Auskunft, dass eine bestimmte Rufnummer im Netz von T-Mobile geschaltet ist, hilft congstar-Kunden mit der congstar-Flat auch nicht weiter.

Zusätzliche Kosten bei Handy-Telefonaten im Ausland

Die Inklusiv-Leistungen von Sprach-Flatrates gelten in der Regel - sieht man von den zur nomadischen Nutzung ausgelegten VoIP-Anschlüssen ab - auch nur Telefonate innerhalb der deutschen Landesgrenzen. Wer im Ausland weilt und dort mit dem Handy mit eingelegter deutscher SIM-Karte telefoniert, zahlt im jeden Fall pro Gesprächsminute, auch wenn er einen Flatrate-Tarif oder eine Pauschal-Option für anbieter- oder netzinterne gebucht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn sowohl der Anrufer als auch der Angerufene mit einem Mobilfunkanschluss desselben Anbieters sich im gleichen Urlaubsort befinden. Je nach Reiseland kann ein Telefonat aus einem Hotelzimmer quer über den Flur schnell über 2 Euro pro Minute kosten. Innerhalb der EU sind die so genannten Roaming-Minutenentgelte im vergangenen Jahr auf maximal 58,31 Cent für abgehende und 28,56 Cent für eingehende Anrufe begrenzt worden.

Was für Handy-Telefonate zu einem anderen Telefonanschluss gilt, trifft auch auf Abfragen der Mailbox zu. Während viele Flatrate-Angebote für Gespräche ins deutsche Festnetz und ins eigene Mobilfunknetz die Kosten für die Abfrage des netzseitigen Anrufbeantworters mit abdecken, zahlt der Kunde bei einer Abfrage der Mailbox aus dem Ausland extra. Bei einer bedingten Rufumleitung verdoppeln sich sogar die Abfrage-Kosten bei verpassten Anrufen und eingeschalteter Mailbox - mit Ausnahme von Vodafone-Kunden, die in einem anderen europäischen Land weilen.

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