Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung
Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung
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Die Zeitungsverleger und die ARD versuchen, den Streit
über die Online-Aktivitäten der ARD-Anstalten beizulegen. Dabei geht
es im Kern um die Frage, wie viel Text die Sender online präsentieren
dürfen. Nicht zulässig sind "presseähnliche" Angebote. Inzwischen
gebe es einen Lösungsvorschlag, sagte Helmut Verdenhalven, Mitglied
der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und verantwortlich für Medienpolitik. Dieser Vorschlag sehe
vor, dass die ARD zwei Drittel der Inhalte auf ihren Startseiten für
Video- und Audiomaterial reserviere. Zuerst hatte gestern das
NDR-Medienmagazin Zapp
online darüber berichtet.
ARD bestätigt Gespräche mit dem BDZV
Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung
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"Es ist richtig, es gibt Gespräche", sagte ein ARD-Sprecher. Details
wollte die ARD aber noch nicht nennen: "Es ist eine sensible Materie,
zu der wir uns noch nicht äußern möchten."
Verdenhalven zufolge ist bei einem Treffen, an dem unter anderem die ARD-Vorsitzende Karola Wille und BDZV-Präsident Mathias Döpfner teilgenommen haben, über den Vorschlag gesprochen worden, den nun die ARD-Intendanten beraten müssten. "Wir hoffen noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung", sagte Verdenhalven.
BDZV und die ARD sind bereits seit längerem im Gespräch über ein gemeinsames Papier. "Die ARD-Intendanten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten", teilte der Verband mit. "Ziel des BDZV bleibt, dass die Textmengen in den Online-Angeboten der Sender deutlich reduziert werden."
Mehrere Verlage hatten gegen eine frühe Ausgabe der App "Tagesschau" geklagt, da diese "presseähnlich" gewesen sei. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die Sicht der Verleger. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist es den Sendern aber verboten, presseähnliche Texte zu veröffentlichen, wenn den Artikeln ein konkreter Bezug zu einer Sendung fehlt.