Reise

Online Reise buchen: Der Trip sollte ein Gesamtpaket sein

Nur ein paar Klicks bis zur Buchung: Portale im Internet machen die Urlaubs­pla­nung leicht. Nur, wer führt die Reise am Ende durch? Meist ist man mit einem einzelnen Gesamt­anbieter besser dran.
Von dpa /

Flug, Hotel, Transfer: Wer bei einem Online-Reise­portal eine Pauschal­reise bucht, sollte sich mit einem Blick auf die Abrech­nung absi­chern. Soll die gesamte Summe an einen Anbieter über­weisen werden, ist alles gut.

Stellt man indes fest, dass die Buchung sich auf mehrere Rech­nungen verteilt, handelt es sich wahr­schein­lich nicht um eine Pauschal­reise. Geht dann bei der Reise etwas schief, kann das ein Problem sein. Darauf weist die Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg hin.

Das Problem mit den einzelnen Bausteinen

Ein vermeintlich im Ganzen gebuchter Urlaub kann sich als Puzzle von Reisebausteinen verschiedener Anbieter herausstellen (Symbolbild) Ein vermeintlich im Ganzen
gebuchter Urlaub kann sich als Puzzle von Reisebausteinen
verschiedener Anbieter herausstellen (Symbolbild)
Bild: Image licensed by Ingram Image
Nach Angaben der Verbrau­cher­schützer ist es ein "häufiges Ärgernis" bei Buchungen über Online-Reise­por­tale: Ein vermeint­lich im Ganzen gebuchter Urlaub stellt sich als Puzzle von Reise­bau­steinen verschie­dener Anbieter heraus.

Das Problem dahinter: Fällt etwa ein Flug aus, lässt sich die Hotel­buchung oft nicht ohne weiteres anpassen - so zahlt man am Ende Geld, obwohl man die Dienst­leis­tung nicht nutzt. Zudem haben Urlauber den Stress: Sie müssten sich in diesem Beispiel selbst darum kümmern, wie sie an ihr Reise­ziel kommen, und sich dafür etwa mit der Airline herum­schlagen. Schließ­lich ist die für den Flug der Vertrags­partner. Für die Über­nach­tung ist es das Hotel.

Die Portale seien in so einem Fall nur Vermittler und verwiesen meist nur auf die jewei­ligen Anbieter, schil­dern die Verbrau­cher­schützer. Wenn sie sich denn über­haupt zurück­melden.

Bessere Absi­che­rung bei Pauschal­reisen

Pauschal­rei­sende sind bei solchen Problemen besser dran. Der Veran­stalter muss hier für das gesamte Reise­paket einstehen. Fällt beispiels­weise der Flug aus, muss er sich um eine Ersatz­beför­derung kümmern.

Auch sonst sind Urlauber besser abge­sichert - so ist das für den Urlaub bezahlte Geld etwa auch für den Fall geschützt, dass der Veran­stalter in Insol­venz geht.

In einer weiteren Meldung stellen wir Unli­mited-Tarife im EU-Roaming vor.

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