Deutsche Welle: Aus für Programme auf Inlands-Plattformen
Aus für die Deutsche Welle auf Inlandsplattformen
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Die Deutsche Welle darf ihr Programm künftig nicht mehr über TV-Plattformen in Deutschland verbreiten. Das teilten Medienregulierer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Damit wird die Verbreitung des Auslandssenders auf TV-Plattformen wie Magenta TV, Joyn, Sky Q oder Zattoo gestoppt.
Der Rückzug von den genannten Anbietern bedeutet aber nicht, dass das Programm des deutschen Auslandssenders hierzulande gar nicht mehr empfangen werden kann. "Eine Verbreitung des Programms der Deutschen Welle im offenen Internet und über die eigenen Webseiten fällt nicht in die direkte Zuständigkeit der Medienanstalten", hieß es von den Landesmedienanstalten. Auch am großen Smart-TV wird das Deutsche Welle TV weiterzusehen sein, etwa über die App von YouTube. Des Weiteren gibt es die Radioprogramme der Deutschen Welle bei internationalen Webradio-Aggregatoren wie TuneIn.
Deutsche Welle darf offiziell nur im Ausland senden
Aus für die Deutsche Welle auf Inlandsplattformen
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Die Regulierer halten die Verbreitung der Programme der Deutschen Welle auf innerdeutschen TV-Plattformen für unzulässig und begründen dies mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zur Verbreitung von Rundfunk im Ausland. Im Deutsche-Welle-Gesetz wird die Aufgabe des Senders in Paragraf 3 so beschrieben: "Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an." Die Angebote werden in deutscher sowie in anderen Sprachen, unter anderem Englisch und Spanisch, verbreitet.
Nach längeren Gesprächen habe man sich mit der Deutschen Welle auf die Einstellung der Programmverbreitung speziell über die innerdeutschen TV-Plattformen und Anbieter verständigt, teilten die Landesmedienanstalten weiter mit. Hintergrund sei auch, dass hessische Regulierer in dem Zusammenhang ein erstes Verfahren gegen Magenta TV von der Deutschen Telekom eingeleitet hätten, das nun aber eingestellt worden sei.
Solche TV-Plattformen und Anbieter stehen laut Länder-Staatsvertrag unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Die Anstalten in den Bundesländern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und deren Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhängige Stellen.
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