Medienanstalten

Deutsche Welle: Aus für Programme auf Inlands-Plattformen

Die Deut­sche Welle darf ihr Programm künftig nicht mehr über TV-Platt­formen in Deutsch­land verbreiten. Hinter­grund ist der Auftrag des deut­schen Auslands­sen­ders. Die Programme bleiben aber prin­zipiell empfangbar, auch am Smart-TV.
Von mit Material von dpa

Aus für die Deutsche Welle auf Inlandsplattformen Aus für die Deutsche Welle auf Inlandsplattformen
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Die Deut­sche Welle darf ihr Programm künftig nicht mehr über TV-Platt­formen in Deutsch­land verbreiten. Das teilten Medi­enre­gulierer auf Anfrage der Deut­schen Presse-Agentur (dpa) mit. Damit wird die Verbrei­tung des Auslands­sen­ders auf TV-Platt­formen wie Magenta TV, Joyn, Sky Q oder Zattoo gestoppt.

Der Rückzug von den genannten Anbie­tern bedeutet aber nicht, dass das Programm des deut­schen Auslands­sen­ders hier­zulande gar nicht mehr empfangen werden kann. "Eine Verbrei­tung des Programms der Deut­schen Welle im offenen Internet und über die eigenen Webseiten fällt nicht in die direkte Zustän­dig­keit der Medi­enan­stalten", hieß es von den Landes­medi­enan­stalten. Auch am großen Smart-TV wird das Deut­sche Welle TV weiter­zusehen sein, etwa über die App von YouTube. Des Weiteren gibt es die Radio­pro­gramme der Deut­schen Welle bei inter­natio­nalen Webradio-Aggre­gatoren wie TuneIn.

Deut­sche Welle darf offi­ziell nur im Ausland senden

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Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Die Regu­lierer halten die Verbrei­tung der Programme der Deut­schen Welle auf inner­deut­schen TV-Platt­formen für unzu­lässig und begründen dies mit dem gesetz­lichen Auftrag des Senders zur Verbrei­tung von Rund­funk im Ausland. Im Deut­sche-Welle-Gesetz wird die Aufgabe des Senders in Para­graf 3 so beschrieben: "Die Deut­sche Welle bietet für das Ausland Rund­funk (Hörfunk, Fern­sehen) und Tele­medien an." Die Ange­bote werden in deut­scher sowie in anderen Spra­chen, unter anderem Englisch und Spanisch, verbreitet.

Nach längeren Gesprä­chen habe man sich mit der Deut­schen Welle auf die Einstel­lung der Programm­ver­brei­tung speziell über die inner­deut­schen TV-Platt­formen und Anbieter verstän­digt, teilten die Landes­medi­enan­stalten weiter mit. Hinter­grund sei auch, dass hessi­sche Regu­lierer in dem Zusam­men­hang ein erstes Verfahren gegen Magenta TV von der Deut­schen Telekom einge­leitet hätten, das nun aber einge­stellt worden sei.

Solche TV-Platt­formen und Anbieter stehen laut Länder-Staats­ver­trag unter der Aufsicht der Landes­medi­enan­stalten. Die Anstalten in den Bundes­län­dern beauf­sich­tigen den privaten Rund­funk und deren Medi­enin­halte im Internet. Sie sind unab­hän­gige Stellen.

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