Hallo,
Benutzer schatz1011 schrieb:
Klar, 14 Tage oder 21 Tage, macht den Kohl auch nicht mehr fett....
Klar, weiss ich doch - wollte nur kurz drauf hinweisen, da mir 14 Tage doch recht kurz vorgekommen sind. An der Sachlage aendert es natuerlich nichts.
Das stimmt. Hast Du aber auch gelesen, dass die Deutsche Telekom AG eine aehnliche Formulierung wie 01058 Telecom GmbH verwendet? Die Deutsche Telekom AG schreibt unter ihrer Rechnung: '[...] Sollte Ihr Konto bei der entsprechenden Abbuchung nicht gedeckt sein, kommen Sie ab dem 10. Tag nach Zugang der Rechnung, mit den Forderungen der Deutschen Telekom in Verzug. [...]'
Nee, der Unterschied ist, dass das bei der DTAG-Rechnung seit neuestem steht, was dann nach 30 Tagen den automatischen Verzugseintritt bewirkt. Bevor sie den Passus aufgenommen haen, blieben 01058 oder anderen Anbietern, die ähnliche AGB-Klauseln haben, nur der Verweis auf Ihre AGB-Klausel, mit dem die Mahnung entbehrlich sein sollte. Das ist eben unzulässig.
Das habe ich doch alles verstanden. Da die alternativen Carrier keine eigenen Rechnungen verschicken sind sie durch die Formulierung mit den 30 Tagen auf der Telekom-Rechnung jetzt auf einer sichereren Seite. Ausserdem ist mir die Bedeutung des § 286 III BGB durchaus bekannt.
Der Hinweis in der Rechnung auf die anderen Anbieter sagt nur, 'spätestens' in 30 TAgen Verzug. Das heisst, wenn die anderen Anbieter vor Ablauf dieser 30 Tage eine Mahnung zuschicken, kommst Du auch dadurch in Verzug, nur eben wenn nicht, dann automatisch wegen dem Hinweis nach 30 Tagen.
Wie gesagt - die Bedeutung des o.g. Paragraphen ist mir bewusst.
mir haben sie das in Rechnung gestellt, bevor der 30-Tage Hinweis aufgenommen wurde und mir auch keine Mahnung zugeschickt wurde, sie haben sich nur auf die AGB-Klausel gestützt...).
Das koennen sie natuerlich, wie Du durch die Inhaltskontrolle der AGB im Sinne des § 309 Nr. 4 BGB ja jetzt herausgefunden hast, vermutlich nicht. Sie haben die Mahnungspflicht zwar nicht wortwoertlich aber dennoch schluessig ausgeschlossen, was nicht erlaubt ist.
So weist die Deutsche Telekom AG zwar darauf hin, dass man nach 30 Tagen gegenueber anderen Anbietern in Verzug geraet, nicht aber, dass man auch nach 30 Tagen gegenueber der Deutschen Telekom AG in Verzug geraet. Bei sich reden sie nur davon, dass man 10 Tage nach Abbuchungsversuch in Verzug gerate (wie schon oben erwaehnt). Sehr merkwuerdig das ganze...
Die 10-Tage Regelung sehe ich anders. Bei mir in der Rechnung (habe ich etwa eine andere Rechnung?) steht nur, dass der Betrag binnen 10 Tagen gutgeschrieben sein soll, also nach 10 Tagen fällig ist. Das begründet aber noch keinen Verzug.
Der Unterschied zwischen einer faelligen Leistung und einem Verzug ist mir durchaus bewusst. Auch ich weiss, dass eine faelliger durchsetzbarer Erfuellungsanspruch erst die erste Vorausetzung fuer einen Schuldnerverzug ist. Allerdings steht auf meiner Rechnung wortwoertlich:
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Der Rechnungsbetrag muss spaetestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung bei dem angegebenen Konto eingegangen sein. Sollte Ihr Konto bei der entsprechenden Abbuchung nicht gedeckt sein, kommen Sie ab dem 10. Tag nach Zugang der Rechnung, ohne Mahnung, mit den Forderungen der Deutschen Telekom in Verzug.[...]
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Ich weiss nicht, ob das auf Deiner Rechnung anders steht. Ich koennte mir hoechstens vorstellen, dass das da anders steht, wenn Du per Rechnung und nicht wie ich, per Bankeinzug bezahlst. Ich halte diese Formulierung (auf meiner Telekom-Rechnung) allerdings fuer sehr angenaehert an die von 01058.
Deswegen schickt die DTAG ja auch nach dem 10. Tag gleich eine Mahnung.
Allerdings nur mit ihren eigenen Forderungen.
Erst durch die Mahnung kommt man in Verzug.
Wie ich den Rechnungsauszug oben verstehe, behauptet die Deutsche Telekom anderes. Nichts desto trotz schickt die Deutsche Telekom meines Wissens immer Mahnungen, was ja dann auch eine sauberere Methode ist.
Deshalb ist das wohl nur auf den ersten Blick verwirrend, aber richtig und logisch, denke ich.
Naja, so wirklich klar ist mir der Unterschied zwischen der Formulierung der Deutschen Telekom und der der 01058 Telecom dann doch nicht. Der einzige Unterschied ist, dass bei dem Rechnungszusatz nicht 'Auszug aus den AGB' davor steht.
Viele Gruesse,
Michel