Anfang 2001 bei 1&1 einen Vertrag 1&1 DSL Volume abgeschlossen, welcher im November 2002 in einen Vertrag 1&1 DSL Comfort umgewandelt wurde. Diesen Vertrag habe ich im November 2006 mit einer Frist von 4 Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums gekündigt. 1&1 akzeptiert die Kündigung nicht in dieser Form sondern verweist auf die aktuellen AGB Absatz 8.3, demzufolge der Vertrag automatisch immer um 1 Jahr verlängert wird.
Ich vestehe jetzt das so: 1&1 akzepiert Deine Kündigung nicht, das man sich auf die zwei Monate Kündigungsfrist im jetzigen Punkt 8.3 der AGB beruft.
Aber Du hast rechtzeitig gekündigt, vier Wochen wie es in Deinen AGB stand.
Wo ist das Problem, es zählen die AGB bei Vertragsabschluss,der aktuelle AGB Absatz 8.3, gibt es ab 5/2005. Bei mir haben sie die Masche auch versucht, für mich zählten die AGB 7/2004 und dort war die Frist vier Wochen.
1&1 hat bis jetzt noch niemand über die AGB Änderung informiert, obwohl es in Ihren AGB steht.Das Problem für 1&1 ist das ich ja dann sofort aus dem Vertrag raus komme wenn ich nicht zustimme. Da man mich ja nicht informiert kann ich nicht zustimmen, und deshalb zählen die AGB bei Vertragsabschluss.
Zudem kommst noch das Urteil von Frankfurt dazu, sich nicht melden heisst nicht das ich zustimme.
Wie schon gesagt bei mir haben sie es auch probiert, als ich mich dann nach Karlsruhe gewandt habe , war am nächsten Tage drausen. Bergündung es zählen die AGB bei Vertragsabschluss.
Wie schon gesagt wenn