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1&1 AGB für DSL Comfort, gültig ab November 2002


28.01.2007 12:37 - Gestartet von maltow
Hallo,
befindet sich unter den Forumsmitgliedern vielleicht jemand, der die 1&1 AGB für einen Vertrag DSL Comfort aus dem November/Dezember 2002 zu Verfügung hat? Hintergrund: Ich hatte Anfang 2001 bei 1&1 einen Vertrag 1&1 DSL Volume abgeschlossen, welcher im November 2002 in einen Vertrag 1&1 DSL Comfort umgewandelt wurde. Diesen Vertrag habe ich im November 2006 mit einer Frist von 4 Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums gekündigt. 1&1 akzeptiert die Kündigung nicht in dieser Form sondern verweist auf die aktuellen AGB Absatz 8.3, demzufolge der Vertrag automatisch immer um 1 Jahr verlängert wird.
Den Absatz 8.3 gibt es aber in den mir vorliegenden AGB aus Januar 2001 nicht mit diesem Wortlaut. Die AGB aus November 2002 kann ich nirgendwo finden. Zudem kommt, daß 1&1 mich nie über eine Änderung der AGB informiert hat geschweige dennn meine Zustimmung eingefordert hat.

Ich suche deshalb nach den AGB, welche ab November 2002 gültig gewesen sind.
Gruss und Danke im Voraus, maltow.
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[1] CCA antwortet auf maltow
28.01.2007 14:02
Ich denke, Du solltest zunächst einmal nicht verzweifeln. Anhand der hohen Fluktation im Berufs-Feld Call-Center und Service halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass Du einem Wissensfehler aufgesessen bist.
Ich würde mich nochmal schriftlich - bezugnehmend auf die AGB von 2002 - an 1u1 wenden. Kleine Fristsetzung für die Antwort von 14 oder besser 21 Tagen und alles sollte gut werden.
Kleiner Tipp am Rande: Die Worte "Bitte" und "Danke" bewirken in Regel viel mehr als "Rechtsanwalt", "Fernsehen" oder "Abz..". Zumal - wenn´s wirklich eskaliert - die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur deutlich drohender wirken. Rechtsanwälte haben die Firmen(ALLE) nämlich auch selber.
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[1.1] maltow antwortet auf CCA
28.01.2007 14:30
Hi CCA,

ich stimme Dir voll und ganz zu, daß man in der Kommunikation in diesen Angelegenheiten immer sachlich bleiben sollte, auch wenn es manchmal wirklich schwerfällt. Bislang habe ich eine schriftliche Kündigung und nachfolgend 3 Faxe geschickt. Die Antworten von 1&1 sind wohl durchgängig vorgefertigte Textbausteine, auch daran ersichtlich, daß ich Anfang Januar und jetzt vor ein paar Tagen zwei bis auf die im Betreff genannte Bearbeitungsnummer vollständig identische Mails erhalten habe. In keiner der "Antwort"-Mails auf meine Faxe wurde auf die von mir genannten Punkte in Sachen der mir gedruckt vorliegenden AGB aus dem Jahr 2001 Bezug genommen. Das ist schon etwas frustrierend.

Um jetzt aber zumindest informationsmäßig auf dem richtigen Stand zu sein, suche ich die AGB, welchem im Dezember 2002 gültig gewesen sind. Das sind dann die, auf welche sich 1&1 eventuell noch beziehen könnten (Umwandlung von DSL Volume -> DSL Comfort).

Falls also jemand diesen AGB Stand zu Verfügung haben sollte, wäre für die Information schon recht dankbar.

Gruss maltow
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[1.1.1] Karlteig antwortet auf maltow
29.01.2007 10:07
Moin...
mach 1&1 aufmerksam auf das Urteil vom Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2005 :
Vertragsbedingungen lassen sich einseitig mittels E-Mail nicht ändern.
Schweigen ist eben in der Regel kein "Ja" (und kein "Nein"). ,

Daher zählen für Dich die AGB November 2002 wo Du Deinen Vertrag in 1&1 DSL Comfort umgewandelt hast.


Gruss KT
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[1.1.1.1] maltow antwortet auf Karlteig
29.01.2007 11:52
Benutzer Karlteig schrieb:

....
Daher zählen für Dich die AGB November 2002 wo Du Deinen Vertrag in 1&1 DSL Comfort umgewandelt hast.

Danke Karlteig für den Hinweis. Die AGB aus November 2002 habe ich aber leider nicht vorliegen. Genau aus diesem Grund bin ich auf der

Suche nach
=== 1&1 AGB, gültig im/ab November 2002 ===

Sollte es jemand geben, der diese AGB hat oder weiß wie man drankommen kann, würde mir das weiterhelfen.

Gruß maltow
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[2] RE: Nachtrag
Karlteig antwortet auf maltow
29.01.2007 10:22
Hier ist ein Link der hat das selb Problem



http://www.dsl-forum.de/ftopic6491.html


Gruss KT
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[3] Karlteig antwortet auf maltow
29.01.2007 17:35
Anfang 2001 bei 1&1 einen Vertrag 1&1 DSL Volume abgeschlossen, welcher im November 2002 in einen Vertrag 1&1 DSL Comfort umgewandelt wurde. Diesen Vertrag habe ich im November 2006 mit einer Frist von 4 Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums gekündigt. 1&1 akzeptiert die Kündigung nicht in dieser Form sondern verweist auf die aktuellen AGB Absatz 8.3, demzufolge der Vertrag automatisch immer um 1 Jahr verlängert wird.

Ich vestehe jetzt das so: 1&1 akzepiert Deine Kündigung nicht, das man sich auf die zwei Monate Kündigungsfrist im jetzigen Punkt 8.3 der AGB beruft.
Aber Du hast rechtzeitig gekündigt, vier Wochen wie es in Deinen AGB stand.


Wo ist das Problem, es zählen die AGB bei Vertragsabschluss,der aktuelle AGB Absatz 8.3, gibt es ab 5/2005. Bei mir haben sie die Masche auch versucht, für mich zählten die AGB 7/2004 und dort war die Frist vier Wochen.

1&1 hat bis jetzt noch niemand über die AGB Änderung informiert, obwohl es in Ihren AGB steht.Das Problem für 1&1 ist das ich ja dann sofort aus dem Vertrag raus komme wenn ich nicht zustimme. Da man mich ja nicht informiert kann ich nicht zustimmen, und deshalb zählen die AGB bei Vertragsabschluss.
Zudem kommst noch das Urteil von Frankfurt dazu, sich nicht melden heisst nicht das ich zustimme.

Wie schon gesagt bei mir haben sie es auch probiert, als ich mich dann nach Karlsruhe gewandt habe , war am nächsten Tage drausen. Bergündung es zählen die AGB bei Vertragsabschluss.

Wie schon gesagt wenn

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[3.1] Karlteig antwortet auf Karlteig
29.01.2007 17:38
wie schon gesagt, wenn Du die vier Wochenfrist eingehalten hast, hast Du recht.
Einzugsermächtigung entziehen und dann lass Sie schreiben mahnen , Du musst nur einem Mahnbescheid widersprechen. Bis jetzt hat 1&1 noch nie geklagt, die versuchen nur einen einzuschüchtern.



Gruss KT
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[3.2] maltow antwortet auf Karlteig
30.01.2007 09:59
Der Punkt ist, in meinen Vertragsunterlagen wird keine Mindestvertragslaufzeit erwähnt, der Begriff Mindestvertragslaufzeit taucht in den AGB (von 2001) nicht auf. Von daher wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (= mein Verständnis) und kann somit mit 4 Wochen zm Beginn eines Abrechnugszeitraums von beiden Seiten gekündigt werden. Darauf habe ich mich in meiner Kündigung bezogen. Nur geht 1&1 in seinen vorgefertigten Email-Anworten überhaupt nicht darauf ein, sondern verweist immer auf Absatz 8.3 der aktuellen AGB. Witzigerweise sind das die AGB für einen DSL-Anschluß, den habe bzw. hatte ich aber niemals bei 1&1, sondern meine Vertrag betrifft lediglich die 2GB Volumen Flatrate. Hierfür gelten aber wohl die "Internet AGB". Dort gibt es einen vergleichbaren Absatz, nur ist das eben nicht "Absatz 8.3".

Unklar ist nur, ob mit der Umwandlung des Vertrags in DSL Comfort im November 2002 gleichzeitig eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, welche sich zudem automatisch verlängert, da mir die AGB aus dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Gibt es jemand, der die

=== 1&1 AGB, gültig im November 2002 ===

zur Verfügung hat?

Nun ja ich warte jetzt mal ab was passiert, die Einzugsermächtigung habe ich rechtzeitig mit der Kündigung widerrufen.

Maltow.
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[3.2.1] niknuk antwortet auf maltow
30.01.2007 10:43
Benutzer maltow schrieb:

Der Punkt ist, in meinen Vertragsunterlagen wird keine Mindestvertragslaufzeit erwähnt, der Begriff Mindestvertragslaufzeit taucht in den AGB (von 2001) nicht auf.

Ich habe hier AGB vom 8.10.2001, da taucht der Begriff "Mindestlaufzeit" sehr wohl auf, und zwar im Abs. 7.4.
Zitat:
"Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. (...)"

Die AGB vom November 2002 habe ich allerdings auch nicht vorliegen. In weiser Voraussicht habe ich allerdings im Sommer 2006 gemäß den damals gültigen AGB gekündigt (mit 2 Monaten Kündigungsfrist), obwohl auch für meinen Vertrag eigentlich ältere AGB (von 2001) mit kürzerer Kündigungsfrist gelten müssten. Ich hatte einfach keinen Bock auf Kündigungsstress. Den gab es dann auch nicht, wenngleich die Dame an der Kündigungshotline behauptet hat, dass aus meinem 3-Monats-Vertrag von 2001 auf geheimnisvolle Weise plötzlich ein 1-Jahres-Vertrag geworden sei. (Unter http://vertrag.1und1.de wurden mir dagegen nur 2 Monate Kündigunsfrist angezeigt. Typisches 1&1-Chaos eben. Frei nach dem Motto: ob 2, 3 oder 12 Monate, ist doch egal) Mit den 2 Monaten, die ich vor Ablauf gekündigt habe, habe ich sowohl den alten als auch den aktuellen AGB Genüge getan, und 1&1 musste mich dann wohl oder übel gehen lassen.

Gruß

niknuk
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[3.2.1.1] maltow antwortet auf niknuk
30.01.2007 11:20

einmal geändert am 30.01.2007 13:45
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer maltow schrieb:

Der Punkt ist, in meinen Vertragsunterlagen wird keine Mindestvertragslaufzeit erwähnt, der Begriff Mindestvertragslaufzeit taucht in den AGB (von 2001) nicht auf.

Ich habe hier AGB vom 8.10.2001, da taucht der Begriff "Mindestlaufzeit" sehr wohl auf, und zwar im Abs. 7.4.
Zitat:
"Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er

Hi niknuk,

es sieht wohl so aus, daß 1&1 schon im Jahr 2001 alle paar Monate ihre AGB verändert haben. In den mir als gedrucktes Exemplar vorliegenden AGB, welche ich im Januar 2001 erhalten habe, beschäftigt sich der von Dir zitierte Absatz 7.4 mit der Schufa :-)
Schau mal hier:
http://test41774.test-account.com/1&1AGB/1&1AGBAbsatz6und7Jan2001.pdf

Gruß Maltow


Nachtrag:
eigentlich wird der Begriff "Allgemeine Geschäftsbedingungen" dadurch ad absurdum geführt, daß es bei 1&1 inzwischen 8 aktuelle Ausprägungen gibt. Wenn man diese Ausprägungen mit einer angenommenen Änderungsrate von 2 pro Jahr multipliziert, werde sich Neukunden möglicherweise nach Ablauf Ihrer MVL in 2 Jahren mit bis zu 32 verschiedenen AGB auseinandersetzten können/dürfen/müssen. So gesehen ist das diesbezügliche Chaos bei 1&1 durchaus nachvollziehbar, aber deswegen nicht notwendigerweise zu tolerieren. Das auch, da wohl die Bereitschaft zur Kulanz auf Seiten von 1&1 nicht oder nur in geringem Maß vorhanden ist.

Gruss - Maltow