Guten Abend!
Benutzer k-punkt schrieb:
Die Vernunft des Kunden :-)
Es ist ja wohl eher umgekehrt:
Der Grund, warum Kunden die Einzugsermächtigung widerrufen, liegt ja darin begründet, daß 1&1 Geld für eine Leistung einkassiert bzw. einkassieren will, die überhaupt nicht erbracht wurde (weil der DSL-Zugang zeitweise oder komplett nicht möglich ist)!
Ich habe allgemein gesprochen, nicht über einen Ausnahmefall, wie von dir geschildert. Aber auch in dem von Dir dargestellten Fall kann ich Dir so nicht bzw. nur teilweise zustimmen.
KEIN Anbieter - nicht 1und1 und auch kein einiger anderer, den ich kenne - garantiert einen 100%ig reibungsfreien Service. Dass das auch keiner KANN, darüber müssen wir auch nicht weiter diskutieren, wie ich meine. Bei einem Mittel von (nicht garantierten!) 97% 'darf' der Anschluss rund elf Tage im Jahr außer Funktion sein. Das ist eine Menge und elf Tage habe ich so in rund 8 Jahren DSL-Nutzung vielleicht zusammen erlebt.
Im Fall 1und1 ist die Einzugsermächtigung die grundlegend für den Servicevertrag. Die 'Entmächtigung' bringt einen unglaublichen bürokratischen und damit finanziellen Mehraufwand mit sich, der meines Erachtens bei den heutigen DSL- und Internettarifen nicht im Verhältnis zu dem 'Schaden' steht.
Das heißt nicht, dass man auf das (Druck-)Mittel des Entzugs der Ermächtigung verzichten sollte, aber es sollte das allerletzte Mittel und die Ausnahme darstellen.
Aus Erfahrung sage ich Dir, dass Telekommunikations- und Internetdienstleister in aller Regel relativ kulant sind. Ich selbst hatte weder für mich noch meine Kunden jemals ein Problem bei einer Regulierung (deren Notwendigkeit auch die absolute Ausnahme bildet). Man muss mit den Leuten nur reden und die Verhältnismäßigkeit sehen.
Davon abgesehen hat man meines Wissens gut acht Wochen Zeit, einem Einzug zu widersprechen (wobei ich mich auf die genau Zeit nicht festlegen will). Also hat man so auch genug Zeit, den Fall selbst intensiv zu prüfen und dem Anbieter darzustellen.
Ich glaube nicht, daß jemand ein Problem mit dem Bankeinzug hat, wenn die Leistung korrekt abgerechnet wird.
Wenn mal eine Leistung falsch abgrechnet wird, dann sehe ich da noch lange keinen Beinbruch, wenn der Anbieter entsprechend kulant auf den Fehler (der zwar nicht passieren sollte, aber durchaus kann und auch darf) reagiert.
Kein Mensch würde kündigen wollen, wenn sein Anschluß funktioniert und wenn die Rechnung mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt.
siehe oben...
Behaupte ich jetzt einfach mal.
Ich auch!
Gruß,
Frank