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1&1 buchen trotz Entzug d. Einzugsermächtigung u. Rücktritt v. Vertrag weiter a


16.01.2006 11:01 - Gestartet von philippetel
Meine Internetanschluss funktionierte von Anfang an nicht und 1&1 haben dies auch nicht behoben. Deshalb bin ich nach Fristsetzung gemäß Abs. 7.4 der AGB über den 1&1-DSL-Anschluss vom Vertrag zurückgetreten und habe 1&1 die Einzugsermächtigung entzogen
- alles per Fax und per Einschreiben. 1&1 buchen trotzdem weiter von meinem Konto ab.

Deshalb meine Frage: Wie reagiert 1&1, wenn man die (unrechtmäßigen) Abbuchungen wieder rückbuchen läßt?
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[1] wernie40 antwortet auf philippetel
16.01.2006 11:34
Hallo,
leider kann ich dir keine auskunft geben über die rechtmässigkeit der abbuchung von 1&1 , will aber auf jeden fall sagen, das so was sehr dreist ist trotz entzug der einzugsermachtigung weiter abzubuchen. das trauen sich nicht mal grosse versicherungsknzerne.
ist doch das beste bespiel dafür wie 1&1 mit seine 1,5 millionen zufriedener kunden umgeht.
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[1.1] Frank66 antwortet auf wernie40
16.01.2006 11:55
Hallo,

das stört 1und 1 nicht, sie Buchen auch ohne Einzugsermächtigung ab.

Das sie hierbei gegen die AGB verstoßen stöhrt sie nicht, ich denke mal das die meisten Kunden nicht wissen das sie nun die Fristlose Kündigung aussprechen können. Mann muss nur hart und bestimmend bleiben, bei mir hat es dann auch geklappt.

Gruß Frank66
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[1.1.1] Kimmerle-cc.com antwortet auf Frank66
16.01.2006 12:28
Hallo Frank,

das stört 1und 1 nicht, sie Buchen auch ohne Einzugsermächtigung ab.

Das sie hierbei gegen die AGB verstoßen stöhrt sie nicht, ich denke mal das die meisten Kunden nicht wissen das sie nun die Fristlose Kündigung aussprechen können. Mann muss nur hart und bestimmend bleiben, bei mir hat es dann auch geklappt.

Die AGB's von 1und1 besagen aber auch, daß "Die Zahlung der Entgelte" (...) "ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen".

Ergo: Ziehst Du die Einzugsermächtigung zurück, dann verstößt DU gegen die AGB's und 1und1 kann DIR kündigen (und hat ggf. Recht auf Schadenersatz bei nciht einhaltbaren Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen - aber als Nichtjurist möchte ich mich da auch nicht allzuweit aus dem Fenster wagen).

Das Problem in solchen Dingen liegt nicht darin, dass die Kunden etwas nicht wirklich wissen, sondern schlichtweg zu faul sind, AGB's und Nutzungsbedingungen zu lesen.

Gruß,
Frank
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[1.1.1.1] Frank66 antwortet auf Kimmerle-cc.com
16.01.2006 13:20
Hallo,

genau das Problem habe ich durch, deswegen war ich beim Rechtsanwalt und auch beim Verbraucherschutz, 1und 1 vergisst nur das sie davor geschreiben haben " kann " und hier liegt es in der Deutschen Rechtssprechung auf dem Wort " kann".

Es ist so zuverstehen das alles über das Lastschriftverfahren abgewickerlt werden kann aber nicht muß.

Als ich Ihnen das zum Vorwurf machte, haben sie meine Kündigung (fristlos) angenommen und war innerhalb von 5 Tagen weg von 1und 1.

Mein Anwalt hat auch gesagt das man(n) es richtig lesen solle und das 1und1 bei Gericht keine Chancen hat. Mit solchen formolierungen umgehen sie auch das BGB, so wie ich meinen Anwalt versanden habe, darf ein Einzug nur auf freiwilligkeit erfolgen. Aber vorsicht dies habe ich nicht Rechtlich abgeklärt.

Aber ehrlich gesagt ohne meinen Anwalt hätte ich es auch nicht mitbekommen, ich denke nur das es bald eine Änderung der AGB gibt.

Gruß Frank
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[1.1.1.1.1] Kimmerle-cc.com antwortet auf Frank66
16.01.2006 13:24

2x geändert, zuletzt am 16.01.2006 13:41
Hallo Frank,

ohne nun Deinen Anwalt in Kritik bringen zu wollen, aber da kommt nun der Freund der deutschen Sprache in mir durch. Aus meiner persönlichen Sich lässt der Satz 'Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen.' keine Interpretation, wie von Dir beschrieben zu.

Die Klarheit aus meiner Sicht liegt in dem Wort 'ausschließlich', was eben alle anderen theoretischen Möglichkeiten neben dem Lastschrifteinzug eben ausschließt.

Aber wie schon gesagt, ich bin kein Jurist und gerade über Formulierungen kann man gerade in der Juristerei wohl bücherweise fröhnen.

Einmal davon abgesehen, an Stelle eines Unternehmens wie 1und1 würde ich auch keine anderen Zahlungsweisen akzeptieren. Alle anderen als vollautomatisierte Zahlungsweisen blähen den gesamten Backoffice-Apparat unnnötig auf und verschmäht eine Menge Geld (falsch ausgefüllte Überweisungsträger, verspätete Zahlungen und damit verbundene Mahnläufe und und und).

Ich denke, es ist auch eine Frage der Vernunft des Kunden, sich auf solch eine Zahlweise einzulassen. Gerade die Automatisierung solcher Prozesse ist in den vergangenen Jahren gewesen, die den Preisrutsch in der Branche verursacht haben.

So weit meine kleine Grundsatzrede... ;-)

Herzlichen Gruß,
Frank

Nachtrag:
Vielleicht wurden die AGB's aber zwischenzeitlich auch geändert ;-)
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[1.1.1.1.1.1] Frank66 antwortet auf Kimmerle-cc.com
16.01.2006 13:55
Hallo,

du magst ja auch recht haben, ich bin auch deiner Meinung, ich habe auch nichts gegen das Lastschriftverfahren, ich bin zum Anwalt um eine Möglichkeit zu finden aus deren Fänge zu kommen und so haben wir es auf diese weiße versuch, zumal sie ja auch fehlerhaft abbuchten. Rechtlich gesehen hätte es heißen müssen " wird ausschließlich ". Aber es ist egal auf alle Fälle bin ich weg von denen, Gott sei Dank.

Auf alle Fälle machen die mit den Kunden was sie wollen um alles hier zu Schreiben würde ich mehrere Seiten brauchen.

Ich mit meinen Erfahrungen kann nur sagen nie wieder 1 und 1 und werde auch jeden versuchen abzuraten.

Gruß Frank66
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[1.1.1.1.1.2] k-punkt antwortet auf Kimmerle-cc.com
16.01.2006 19:48
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:

Ich denke, es ist auch eine Frage der Vernunft des Kunden, sich auf solch eine Zahlweise einzulassen. Gerade die Automatisierung solcher Prozesse ist in den vergangenen Jahren gewesen, die den Preisrutsch in der Branche verursacht haben.



Da kann ich mir aber ein breites Grinsen nicht verkneifen *breitgrins*

Die Vernunft des Kunden :-)

Es ist ja wohl eher umgekehrt:

Der Grund, warum Kunden die Einzugsermächtigung widerrufen, liegt ja darin begründet, daß 1&1 Geld für eine Leistung einkassiert bzw. einkassieren will, die überhaupt nicht erbracht wurde (weil der DSL-Zugang zeitweise oder komplett nicht möglich ist)!

Ich glaube nicht, daß jemand ein Problem mit dem Bankeinzug hat, wenn die Leistung korrekt abgerechnet wird.

1&1 sollte sich mal überlegen, WARUM die Leute ihren DSL-Vertrag kündigen / kündigen wollen!

Kein Mensch würde kündigen wollen, wenn sein Anschluß funktioniert und wenn die Rechnung mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt.

Behaupte ich jetzt einfach mal.

Gruß
k.
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[1.1.1.1.1.2.1] Kimmerle-cc.com antwortet auf k-punkt
17.01.2006 01:25
Guten Abend!

Benutzer k-punkt schrieb:

Die Vernunft des Kunden :-)

Es ist ja wohl eher umgekehrt:

Der Grund, warum Kunden die Einzugsermächtigung widerrufen, liegt ja darin begründet, daß 1&1 Geld für eine Leistung einkassiert bzw. einkassieren will, die überhaupt nicht erbracht wurde (weil der DSL-Zugang zeitweise oder komplett nicht möglich ist)!

Ich habe allgemein gesprochen, nicht über einen Ausnahmefall, wie von dir geschildert. Aber auch in dem von Dir dargestellten Fall kann ich Dir so nicht bzw. nur teilweise zustimmen.

KEIN Anbieter - nicht 1und1 und auch kein einiger anderer, den ich kenne - garantiert einen 100%ig reibungsfreien Service. Dass das auch keiner KANN, darüber müssen wir auch nicht weiter diskutieren, wie ich meine. Bei einem Mittel von (nicht garantierten!) 97% 'darf' der Anschluss rund elf Tage im Jahr außer Funktion sein. Das ist eine Menge und elf Tage habe ich so in rund 8 Jahren DSL-Nutzung vielleicht zusammen erlebt.

Im Fall 1und1 ist die Einzugsermächtigung die grundlegend für den Servicevertrag. Die 'Entmächtigung' bringt einen unglaublichen bürokratischen und damit finanziellen Mehraufwand mit sich, der meines Erachtens bei den heutigen DSL- und Internettarifen nicht im Verhältnis zu dem 'Schaden' steht.

Das heißt nicht, dass man auf das (Druck-)Mittel des Entzugs der Ermächtigung verzichten sollte, aber es sollte das allerletzte Mittel und die Ausnahme darstellen.

Aus Erfahrung sage ich Dir, dass Telekommunikations- und Internetdienstleister in aller Regel relativ kulant sind. Ich selbst hatte weder für mich noch meine Kunden jemals ein Problem bei einer Regulierung (deren Notwendigkeit auch die absolute Ausnahme bildet). Man muss mit den Leuten nur reden und die Verhältnismäßigkeit sehen.

Davon abgesehen hat man meines Wissens gut acht Wochen Zeit, einem Einzug zu widersprechen (wobei ich mich auf die genau Zeit nicht festlegen will). Also hat man so auch genug Zeit, den Fall selbst intensiv zu prüfen und dem Anbieter darzustellen.

Ich glaube nicht, daß jemand ein Problem mit dem Bankeinzug hat, wenn die Leistung korrekt abgerechnet wird.

Wenn mal eine Leistung falsch abgrechnet wird, dann sehe ich da noch lange keinen Beinbruch, wenn der Anbieter entsprechend kulant auf den Fehler (der zwar nicht passieren sollte, aber durchaus kann und auch darf) reagiert.

Kein Mensch würde kündigen wollen, wenn sein Anschluß funktioniert und wenn die Rechnung mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt.

siehe oben...

Behaupte ich jetzt einfach mal.

Ich auch!

Gruß,
Frank
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[1.1.1.1.1.2.1.1] philippetel antwortet auf Kimmerle-cc.com
17.01.2006 09:28
Es ist überhaupt fraglich, ob es rechtens ist, dass 1&1 die Zahlungsweise auf Einzugsermächtigung reduzieren will. Aber das kann mir der 1&1-Mitarbeiter hier im Thread bestimmt beantworten! Desweiteren, und darum geht es, steht jedem Kunden (im Prinzip) das Recht zu, für eine nicht erbrachte Leistung auch nicht zu zahlen bzw. sein Geld zurückzuverlangen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] k-punkt antwortet auf philippetel
17.01.2006 11:14
Benutzer philippetel schrieb:
Es ist überhaupt fraglich, ob es rechtens ist, dass 1&1 die Zahlungsweise auf Einzugsermächtigung reduzieren will.


Ich denke, wir sollten hier nicht zwei Sachen vermischen, die im Grunde nichts miteinander zu tun haben.
1&1 schreibt in seinen AGB die Zahlweise per Abbuchung vor, das ist Tatsache, und das ist bei korrekter Rechnungsstellung auch ok.

Etwas ganz anderes ist es, wenn 1&1 Abbuchungen vornimmt, obwohl keine Einzugsermächtigung vorliegt. Dies ist unter keinen Umständen statthaft, noch nicht einmal dann, wenn es sich bei der Forderung um eine berechtigte Forderung handelt. 1&1 muß dann eben den geforderten Betrag auf anderem Weg vom Kunden einfordern, notfalls auf dem Klageweg.


Aber das kann mir der 1&1-Mitarbeiter hier im Thread bestimmt beantworten!

Falls hier ein 1&1 Mitarbeiter mitlesen und/oder schreiben würde, wäre das doch schon ein Riesenfortschritt!!!
Bisher hatte ich immer den Eindruck, daß Schreiben/Bitten/Beschwerden von Kunden einfach ignoriert werden. Mails und Briefe werden überhaupt nicht gelesen, sondern mit einem vorformulierten Antwortschreiben abgewimmelt, das keinerlei Bezug zum Anliegen des Kunden hat.


Desweiteren, und darum geht es, steht jedem Kunden (im Prinzip) das Recht zu, für eine nicht erbrachte Leistung auch nicht zu zahlen bzw. sein Geld zurückzuverlangen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.

So ist es!

Gruß
k.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2] Kimmerle-cc.com antwortet auf philippetel
17.01.2006 14:07
Hallo!

Benutzer philippetel schrieb:
Es ist überhaupt fraglich, ob es rechtens ist, dass 1&1 die Zahlungsweise auf Einzugsermächtigung reduzieren will. Aber das kann mir der 1&1-Mitarbeiter hier im Thread bestimmt beantworten!

Bin zwar kein 1und1 Mitarbeiter, aber warum sollte das nicht erlaubt sein. Wenn ein Unternehmen gleich welcher Art nicht bestimmen dürfte, welche Zahlungsweisen es akzeptiert, dann müsste ich im Umkehrschluss ja auch meine Semmeln beim Bäcker per Überweisung oder mit Kreditkarte zahlen dürfen.

Desweiteren, und darum geht es, steht jedem Kunden (im Prinzip) das Recht zu, für eine nicht erbrachte Leistung auch nicht zu zahlen bzw. sein Geld zurückzuverlangen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.

Vom Grundsatz gebe ich Dir ja recht, aber zunächst einmal hat das Unternehmen auch das Recht nachzubessern. Der Schritt eines erheblichen Verwaltungsaufwandes sollte aber dennoch der letzte in der Reihe einer 'normalen' Klärung des Sachverhalts sein.
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[1.1.1.1.1.2.1.2] k-punkt antwortet auf Kimmerle-cc.com
17.01.2006 10:55
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:

KEIN Anbieter - nicht 1und1 und auch kein einiger anderer, den ich kenne - garantiert einen 100%ig reibungsfreien Service. Dass das auch keiner KANN, darüber müssen wir auch nicht weiter diskutieren, wie ich meine. Bei einem Mittel von (nicht garantierten!) 97% 'darf' der Anschluss rund elf Tage im Jahr außer Funktion sein. Das ist eine Menge und elf Tage habe ich so in rund 8 Jahren DSL-Nutzung vielleicht zusammen erlebt.


Da möchte ich von ganzem Herzen gratulieren!!!
Ich habe jetzt rund 60 Tage Ausfall im vergangenen Vierteljahr erlebt. 1&1 schickt mir Rechnungen und Mahnungen für diesen Zeitraum. Kulanz ist für 1&1 ein Fremdwort.
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[1.1.1.1.1.2.1.2.1] Kimmerle-cc.com antwortet auf k-punkt
17.01.2006 14:13
Hallöchen!

Da möchte ich von ganzem Herzen gratulieren!!! Ich habe jetzt rund 60 Tage Ausfall im vergangenen Vierteljahr erlebt. 1&1 schickt mir Rechnungen und Mahnungen für diesen Zeitraum. Kulanz ist für 1&1 ein Fremdwort.

Ich denke, es war offensichtlich, dass ich in meinem Posting über den Normalfall gesprochen habe und nicht über eine Ausnahme wie die Deine.

Nur rein interessenhalber: Was fiel aus? Die DSL-Leitung? Der Zugang? Wo wohnst Du? Hast Du den 'üblichen' Weg versucht?

Gruß,
Frank
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[1.1.1.1.1.2.1.2.1.1] k-punkt antwortet auf Kimmerle-cc.com
17.01.2006 16:48
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:
Ich denke, es war offensichtlich, dass ich in meinem Posting über den Normalfall gesprochen habe und nicht über eine Ausnahme wie die Deine.


Wenn ich mir hier die ganzen Erlebnisberichte durchlese, hab ich nicht das Gefühl, daß es hier um den Normalfall geht...


Nur rein interessenhalber: Was fiel aus? Die DSL-Leitung? Der Zugang? Wo wohnst Du? Hast Du den 'üblichen' Weg versucht?

Gruß,
Frank


Angefangen hats damit, daß es mich aus der laufenden Verbindung rausgeschmissen hat. Dann konnte ich mich nicht mehr einwählen.
Klar hab ich den "üblichen" Weg versucht (emails, Anrufe bei der kostenpflichtigen Hotline) Ergebnis: gar keine oder absurde Antworten auf die emails, bei der Hotline wurde ich damit vertröstet, man würde die Störungsmeldung weiterleiten. Dann behauptete jemand, mein Modem sei kaputt. Neues gekauft - gleicher Fehler.

Wenn du nur einen analogen Telefonanschluß hast, zwei Monate der DSL Zugang nicht funktioniert... das ist der Horror, ich sags dir!
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[1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1] Kimmerle-cc.com antwortet auf k-punkt
17.01.2006 17:07
Hallo!

Benutzer k-punkt schrieb:
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:
Ich denke, es war offensichtlich, dass ich in meinem Posting über den Normalfall gesprochen habe und nicht über eine Ausnahme wie die Deine.


Wenn ich mir hier die ganzen Erlebnisberichte durchlese, hab ich nicht das Gefühl, daß es hier um den Normalfall geht...

Naja, da spiegelt sich das menschliche Phänomen wieder, wonach man sich gerne beschwert, aber kaum lobend erwähnt. Ich selbst und auch meine Kunden, denen ich 1und1 vermittelt habe, hatten bisher wirklich keine Probleme. Ich hatte neulich einzig einmal das Problem, dass die neue Firmware der Fritzbox absolut grottenschlecht lief - aber das ist ja auch nicht der Fehler von 1und1 gewesen.

Nur rein interessenhalber: Was fiel aus? Die DSL-Leitung? Der Zugang? Wo wohnst Du? Hast Du den 'üblichen' Weg versucht?

Gruß,
Frank


Angefangen hats damit, daß es mich aus der laufenden Verbindung rausgeschmissen hat. Dann konnte ich mich nicht mehr einwählen. Klar hab ich den "üblichen" Weg versucht (emails, Anrufe bei der kostenpflichtigen Hotline) Ergebnis: gar keine oder absurde Antworten auf die emails, bei der Hotline wurde ich damit vertröstet, man würde die Störungsmeldung weiterleiten. Dann behauptete jemand, mein Modem sei kaputt. Neues gekauft - gleicher Fehler.

Wenn du nur einen analogen Telefonanschluß hast, zwei Monate der DSL Zugang nicht funktioniert... das ist der Horror, ich sags dir!

Na das klingt aber wirklich ärgerlich und so soll das natürlich nicht laufen, da gebe ich Dir dann recht. Und mit einer analogen Leitung könnte ich offen gesagt einpacken, denn ich bin wirklich auf ein funktionierendes DSL angewiesen. Insofern kann ich den Horror-Gedanken nur mitfühlend (oder -leidend) nachempfinden.

Funktioniert es denn zwischenzeitlich wieder?

Gruß,
Frank
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[1.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] k-punkt antwortet auf Kimmerle-cc.com
17.01.2006 19:41
Funktioniert es denn zwischenzeitlich wieder?

Ja, seit knapp 4 Wochen.

Über einen anderen Anbieter.
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] Tom Cruisemissile antwortet auf k-punkt
20.01.2006 15:40
Recht so *Daumen hoch*
Bloß weg von der Gurkentruppe.
Die kriegen nichtmal ihren A**** hoch wenn man den Support anruft und technische Schwierigkeiten hat, die nachweislich nicht an fehlerhafter Verkabelung oder defekter Hardware liegen - selbst dann sind die noch so arrogant und fragen einen, ob sonst alles richtig eingerichtet ist....Grünschnäbel....
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[1.1.1.1.1.2.2] MyMan antwortet auf k-punkt
17.01.2006 10:26
Benutzer k-punkt schrieb:
Der Grund, warum Kunden die Einzugsermächtigung widerrufen, liegt ja darin begründet, daß 1&1 Geld für eine Leistung einkassiert bzw. einkassieren will, die überhaupt nicht erbracht wurde (weil der DSL-Zugang zeitweise oder komplett nicht möglich ist)!
...
Ich glaube nicht, daß jemand ein Problem mit dem Bankeinzug hat, wenn die Leistung korrekt abgerechnet wird.

1&1 sollte sich mal überlegen, WARUM die Leute ihren DSL-Vertrag kündigen / kündigen wollen!

Kein Mensch würde kündigen wollen, wenn sein Anschluß funktioniert und wenn die Rechnung mit der tatsächlich erbrachten Leistung übereinstimmt.

Behaupte ich jetzt einfach mal.

Gruß k.

So ist es, es gibt zahlreiche (Leidens)-Geschichten von 1und1-DSL-Usern, bei denen es 1und1 nich geschafft hat, innerhalb weniger Wochen, die DSL-Leitung funktionsfähig zu setzen. Oftmals wird auch eine zu hohe DSL-Geschwindigkeit geschaltet, als die T-Com schalten würde, nur zu den Grund, die höhere Grundgebühr zu kassieren.

Ich persönlich hatte diese Probleme nicht, aber die lassen sich in den einschägigen Foren wie Onlinekosten wunderbar nachlesen.

Des Weiteren birgt die Auslösung des Resale-Vertrags eine weitere Falle, da 1un1 auch gern mal auf dem Port sitzenbleibt und ihn nicht freigibt. Übrigens genau, wie die T-Com häufig beim Wechsel zu einen Resale-Abieder den Port belegt.
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[1.1.1.1.1.3] MyMan antwortet auf Kimmerle-cc.com
17.01.2006 10:28
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:
Nachtrag:
Vielleicht wurden die AGB's aber zwischenzeitlich auch geändert ;-)

es ist auf jeden Fall ratsam, die beim Vertragsabschluss gültige AGB des DSL-Anbieters zu speicher/auszudrucken, da sich 1und1 und jeder andere Anbiter sehr schwer damit tut, die entsprechende AGB rauszurücken.
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[1.1.1.1.1.3.1] k-punkt antwortet auf MyMan
17.01.2006 11:25
Benutzer MyMan schrieb:
Benutzer Kimmerle-cc.com schrieb:
Nachtrag:
Vielleicht wurden die AGB's aber zwischenzeitlich auch geändert ;-)

es ist auf jeden Fall ratsam, die beim Vertragsabschluss gültige AGB des DSL-Anbieters zu speicher/auszudrucken, da sich 1und1 und jeder andere Anbiter sehr schwer damit tut, die entsprechende AGB rauszurücken.


Nun, das Problem mit den AGBs von 1&1 ist, daß sie sich ständig ändern und daß sie nicht datiert sind. Es ist schlichtweg unmöglich, zu erkennen, welche AGBs eigentlich aktuell für mich gelten. Da der Kunde auch nicht darüber informiert wird, wenn die AGBs sich ändern, hat er auch keine Möglichkeit, seine Rechte (z.B. Sonderkündigungsrecht) rechtzeitig wahrzunehmen.

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[1.1.1.1.1.3.1.1] MyMan antwortet auf k-punkt
17.01.2006 11:33
Benutzer k-punkt schrieb:
Nun, das Problem mit den AGBs von 1&1 ist, daß sie sich ständig ändern und daß sie nicht datiert sind. Es ist schlichtweg unmöglich, zu erkennen, welche AGBs eigentlich aktuell für mich gelten. Da der Kunde auch nicht darüber informiert wird, wenn die AGBs sich ändern, hat er auch keine Möglichkeit, seine Rechte (z.B. Sonderkündigungsrecht) rechtzeitig wahrzunehmen.

Hm, dann müsste man sich eigentlich die entsprechende AGB von 1und1 bei Vertragsschluss zuschicken lassen, das werden sie zwas nicht toll finden und höchstwahrscheinlihc nicht machen, aber ein Versuch wäre es wert. Sollten sie darauf nicht eingehen, könnte man ja Böses dabei denken.
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[1.1.1.1.1.3.2] Kimmerle-cc.com antwortet auf MyMan
17.01.2006 14:09
Hallo!

es ist auf jeden Fall ratsam, die beim Vertragsabschluss gültige AGB des DSL-Anbieters zu speicher/auszudrucken, da sich 1und1 und jeder andere Anbiter sehr schwer damit tut, die entsprechende AGB rauszurücken.

Auf alle Fälle!

Wobei man natürlich sagen muss, dass sich AGB's auch ändern können... ohne nun weiter auf Mitteilungspflichten etc. eingehen zu wollen.

Gruß,

Frank
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[1.1.1.1.1.3.2.1] Deltaflyer antwortet auf Kimmerle-cc.com
24.01.2006 20:23
hier ein Zitat:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen 08.04.2003

Keine generelle Pflicht zur Erteilung einer Einzugsermächtigung

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 23.01. dieses Jahres (AZ: III ZR 54/02) entschieden, dass Mobilfunkkunden nur dann zur Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichtet werden dürfen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungszustellung und der Abbuchung mindestens 5 Werktage liegen.

Damit hat der Bundesgerichtshof erneut im Sinne der Verbraucher entschieden. Im konkreten Fall hat er mit seiner Entscheidung eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile untersagt, nach der die Kunden eines bestimmten Tarifes zur Teilnahme am Lastschriftverfahren gezwungen werden sollten.

!!!! Bereits 1996 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verbraucher nur dann einer Lastschriftklausel zustimmen muss, wenn es sich entweder um den Einzug geringfügiger Beträge handelt oder um Beträge, die in regelmäßigen Abständen und in gleichbleibender, im Voraus feststehender Höhe eingezogen werden (BGH-Urteil vom 17.01.1996, AZ: XII ZR 271/94). !!!!!

'Damit', so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, 'sind die Möglichkeiten von Unternehmen, Verbraucher zur Teilnahme am Lastschriftverkehr per Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu zwingen, weitgehend eingeschränkt.

Daher ist der Verbraucher in den Fällen, in denen aus Praktikabilitätsgründen eine Einzugsermächtigung erteilt werden kann, hinreichend geschützt'.

Bitte beachtet, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

mfg Deltaflyer
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[1.1.1.1.1.3.2.2] raps antwortet auf Kimmerle-cc.com
30.01.2006 19:19
Also ich würde, falls du die Einzugsermächtigung entzogen hast, deiner Bank eine Kopie der Ermächtigung zusenden, und eine Stornierung der Einzüge beauftragen (innerhalb der gesetzlichen Frist, so lange es noch geht)

Meiner Einschätzung nach, kann dir 1und1 die dadurch entstehenden Kosten nicht anlasten, denn wenn keine Ermächtigung besteht, dürfen die dir nun mal nix abbuchen.

Zwar dürfte die 1und1 bei ungeklärter Vertrags-/Sachlage andere Kosten für Rechnungstellungen und Mahnungen etc. im anlasten, nicht aber die Kosten für diesen Verfahrensfehler.

Fehlende Berechtigung ist nun mal fehlende Berechtigung, da gelten nicht die AGB von 1und1 sondern das Bankengesetz.
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[1.2] hespertal antwortet auf wernie40
01.02.2006 13:11
Benutzer wernie40 schrieb:
Hallo,
ist doch das beste bespiel dafür wie 1&1 mit seine 1,5
millionen zufriedener kunden umgeht.

Wo sollen denn die angeblichen 1,5 Millionen Kunden von 1&1 leben? Auf dem Mond? Ich kenne keinen zufriedenen Kunden von der Sch...firma.