Hallo,
Benutzer TitaOne1337 schrieb:
Letztens (vor einer Woche) habe ich bei 1&1 wegen einem anderen Thema angerufen. Im selben Zug hat der Mitarbeiter den Preis für unseren Festnetzanschluss, welchen wir seit 2014 haben, optimiert.
dass ein Kundenservicemitarbeiter einen bestehenden Vertrag einfach per Telefon verändert, umstellt, "optimiert", verschlechtert oder sonst etwas damit macht, ist seit der TKG-Novelle im Dezember 2021 verboten. Der Kundenservicemitarbeiter muss zuvor per E-Mail eine Zusammenfassung der Änderung schicken, der Sie dann in Textform zustimmen müssen.
Nun ist mir aufgefallen, dass der Festnetzvertrag jetzt aber eine Vertragslaufzeit bis 2025 hat und eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende. Vor der Preisoptimierung hatte der einfach einen Monat Kündigungsfrist.
Hat 1&1 das dann also als Neuvertrag gebucht und nicht als Anpassung eines bestehenden Vertrags? Im Control Center steht dann ja noch so kek "Erste Aktivierung Februar 2014"
Das ist gut möglich, dass sie das gemacht haben, aber wie gesagt: Ohne Ihre schriftliche Einwilligung dürfen sie das nicht. Und selbst wenn Sie damals in Textform zugestimmt haben, können Sie die Vertragsänderung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen:
https://assets.ctfassets.net/
x8qxvl1mbqig/4jIyYuLGxq2dvEl1ta66dA/00b302f10ddfda7c8e51a8840c1eac6d/telecom_widerrufsbelehrung-internet_und_festnetz.pdf
Einfach dieses Widerrufsformular ausfüllen und innerhalb der 14-tägigen Frist an 1&1 senden.
Falls etwas damit nicht klappen sollte, bitte anschließend bei leserservice@teltarif.de melden - danke!
Die (weitere) Gewährung von Rabatten ist allerdings oft an einen Neubeginn einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit geknüpft, also das wäre nicht ungewöhnlich. Sie müssen aber vorher in Textform darüber informiert worden sein.
Alexander Kuch