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Preisanpassung für Ihren 1&1 DSL-Anschluss


22.05.2023 20:35 - Gestartet von 555 ALEX
Darf der Preis INNERHALB DER VERTRAGSLAUFZEIT angepasst werden? Die Vertragslaufzeit endet am 21.09.2023.

FOLGENDES SCHREIBT 1&1:

Sie haben Ihren DSL-Anschluss vor einiger Zeit im Rahmen einer Preisaktion bestellt und Ihr monatlicher Grundpreis liegt 10 EUR unter unserem Listenpreis. Diesen Preisvorteil können wir zukünftig nicht mehr in voller Höhe gewähren.

Der monatliche Grundpreis für Ihren 1&1 DSL-Anschluss beträgt daher ab dem 22.06.2023
34,99 EUR statt des bisherigen Sonderpreises von 29,99 EUR und liegt so auch zukünftig um 5 EUR unter unserem üblichen Monatspreis. Ihr Vertrag läuft zu diesen Konditionen einfach weiter und Sie müssen nichts tun.

Sollten Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von 3 Monaten, beginnend mit dem Erhalt dieses Schreibens, außerordentlich kündigen. Dies würden wir sehr bedauern. Die Kündigung gilt frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.
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[1] w64h885 antwortet auf 555 ALEX
26.05.2023 19:45
Benutzer 555 ALEX schrieb:
Darf der Preis INNERHALB DER VERTRAGSLAUFZEIT angepasst werden? Die Vertragslaufzeit endet am 21.09.2023.

Hast du einen Vertrag mit Mindestlaufzeit? Nicht nur in diesem Fall steht in deinem Vertrag und der Vertragszusammenfassung, die du am Beginn der Laufzeit erhalten hast, was dein Vertrag bietet und was er kostet.

Innerhalb der von beiden Seiten einzuhalten Vertragslaufzeit müssen die Konditionen und natürlich auch der Preis so bleiben beziehungsweise sich so entwickeln, wie sie ursprünglich vereinbart worden waren.

Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit handelt es sich um einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit. Es ist ein Dauerschuldverhältnis. Ein solcher Vertrag kann dann natürlich angepasst werden, auch und insbesondere im Preis.

Wie bei 1&1 ist es üblich, dass bei Vertragsabschluss eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren gilt. Es gibt auch andere Varianten, aber das sind die üblichen Verträge. Während dieser Zeit garantierte 1&1 einen fest vereinbarten Preis. Gegebenenfalls ist auch eine Preisstaffel vereinbart. Das kennen ja viele, dass die ersten sechs Monate der Preis niedriger ist und dann bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit auf ein bestimmtes Niveau ansteigt. Aber auch das muss am Anfang des Vertrages vereinbart worden sein.
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[1.1] 555 ALEX antwortet auf w64h885
26.05.2023 20:41
Es handelte sich ursprünglich um einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Dieser ist nun schon einige Male, wie üblich um ein Jahr verlängert worden. Hier gilt ja dann wieder eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Diese läuft aktuell bis 21.9.
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[1.1.1] w64h885 antwortet auf 555 ALEX
27.05.2023 04:58
Benutzer 555 ALEX schrieb:
Es handelte sich ursprünglich um einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Dieser ist nun schon einige Male, wie üblich um ein Jahr verlängert worden. Hier gilt ja dann wieder eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Diese läuft aktuell bis 21.9.

Diese Verträge verlängern sich nicht um ein Jahr. Das war früher üblich. Eine gesetzliche Neuregelung hat dies aber verändert. Dein Vertrag verlängert sich immer nur noch um einen Monat. Du hast also nun einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, ein Dauerschuldverhältnis und 1&1 kann ihn deshalb monatlich auch anpassen.

Es sieht also ganz danach aus, als ob das Vorgehen vollkommen korrekt ist.
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[1.1.1.1] 555 ALEX antwortet auf w64h885
27.05.2023 07:57
Diese Gesetzesänderung vom 1. Dezember 2022 hab ich mitbekommen.

https://www.teltarif.de/verbrauchervertraege-...

Auszug aus dem Artikel:
[...Ist die Mindestvertragslaufzeit des 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Wie gesagt: Insbesondere dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge....]

Eindeutig klar ist, dass ein bestehender Vertrag der NACH dem 1.12.2022 verlängert wird, immer nur um 1 Monat verlängert wird.
Mein Vertrag wurde VOR dem 1.12., am 22.9.2022 nach altem Recht um 12 Monate verlängert. So steht es auch in meiner Vertragsübersicht. Laufzeit bis 21.9.2023.
Aus dem Artikel geht aber nicht eindeutig hervor, ob diese neue 1-Monats-Regel auch für bereits laufende Verlängerung von vor dem 1.12.2022 gilt, oder eben nur für Verlängerungen ab dem 1.12.2022.
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[1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf 555 ALEX
27.05.2023 11:12
Benutzer 555 ALEX schrieb:
Mein Vertrag wurde VOR dem 1.12., am 22.9.2022 nach altem Recht um 12 Monate verlängert.

2022? Die Gesetzesänderung geht bereits ab Ende 2021.

Aus dem Artikel geht aber nicht eindeutig hervor, ob diese neue 1-Monats-Regel auch für bereits laufende Verlängerung von vor dem 1.12.2022 gilt, oder eben nur für Verlängerungen ab dem 1.12.2022.

Nein, die neue Regelung gilt nur für Verlängerungen nach dem Stichtag. Das war aber nicht der 1. Dezember 2022 sondern der 1. Dezember 2021.

Dein Vertrag hat sich also im September letzten Jahres (2022) nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Er verlängert sich von Monat zu Monat um immer einen Monat.
Beachte bitte, dass die Anzeige im Control Center von 1&1 bewusst von 1&1 falsch angezeigt wird. Die dortigen Angaben, die eventuell noch eine Verlängerung um ein Jahr anzeigen, sind ungültig. 1&1 hat sich bis heute allerdings geweigert die Anzeige zu korrigieren. Hier wäre es nett, würde teltarif bei dem Unternehmen einmal ganz offiziell nachfragen, ob man nicht willens oder technisch zu inkompetent ist, diese Änderung im Kontrollcenter anzuzeigen. Auf die Antwort wären viele gespannt.

Da deine tatsächliche Vertragslaufzeit immer nur noch maximal ein Monat zum Folgemonat ist, kann 1&1 natürlich den Vertrag auch jederzeit anpassen. Natürlich müsste das Unternehmen theoretisch die eigenen vertraglichen Preisanpassungsklauseln als auch die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Dies lässt sich jedoch sehr leicht umgehen, in dem man dir eine Änderungskündigung zustellt. Man bietet dir also, natürlich vollkommen unverbindlich, eine Preiserhöhung an. Solltest du mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden sein, was dein gutes Recht ist, dann würde das Unternehmen leider den laufenden Vertrag kündigen müssen. Das nennt man eine Änderungskündigung.
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[1.1.1.1.1.1] 555 ALEX antwortet auf w64h885
27.05.2023 12:56
Oh Mann. Tatsächlich. Ich war voll auf 2022 fixiert. Dann ist alles klar. Sorry und Danke.
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[2] Kuch antwortet auf 555 ALEX
30.05.2023 17:02
Hallo,

ja, nachdem das nun inzwischen mehrere Leser gemeldet haben, berichten wir jetzt hier darüber:

https://www.teltarif.de/1und1-drillisch-dsl-...

Alexander Kuch