Benutzer 555 ALEX schrieb:
Mein Vertrag wurde VOR dem 1.12., am 22.9.2022 nach altem Recht um 12 Monate verlängert.
2022? Die Gesetzesänderung geht bereits ab Ende 2021.
Aus dem Artikel geht aber nicht eindeutig hervor, ob diese neue 1-Monats-Regel auch für bereits laufende Verlängerung von vor dem 1.12.2022 gilt, oder eben nur für Verlängerungen ab dem 1.12.2022.
Nein, die neue Regelung gilt nur für Verlängerungen nach dem Stichtag. Das war aber nicht der 1. Dezember 2022 sondern der 1. Dezember 2021.
Dein Vertrag hat sich also im September letzten Jahres (2022) nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Er verlängert sich von Monat zu Monat um immer einen Monat.
Beachte bitte, dass die Anzeige im Control Center von 1&1 bewusst von 1&1 falsch angezeigt wird. Die dortigen Angaben, die eventuell noch eine Verlängerung um ein Jahr anzeigen, sind ungültig. 1&1 hat sich bis heute allerdings geweigert die Anzeige zu korrigieren. Hier wäre es nett, würde teltarif bei dem Unternehmen einmal ganz offiziell nachfragen, ob man nicht willens oder technisch zu inkompetent ist, diese Änderung im Kontrollcenter anzuzeigen. Auf die Antwort wären viele gespannt.
Da deine tatsächliche Vertragslaufzeit immer nur noch maximal ein Monat zum Folgemonat ist, kann 1&1 natürlich den Vertrag auch jederzeit anpassen. Natürlich müsste das Unternehmen theoretisch die eigenen vertraglichen Preisanpassungsklauseln als auch die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Dies lässt sich jedoch sehr leicht umgehen, in dem man dir eine Änderungskündigung zustellt. Man bietet dir also, natürlich vollkommen unverbindlich, eine Preiserhöhung an. Solltest du mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden sein, was dein gutes Recht ist, dann würde das Unternehmen leider den laufenden Vertrag kündigen müssen. Das nennt man eine Änderungskündigung.