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1&1 Vertrag ohne es zu wollen


03.09.2009 08:41 - Gestartet von Trina87
Guten Tag,

wie sollte es auch anders sein. Ich habe ein "Problem"....
....und zwar folgendes, ..
...da ich Anfang des Jahres aus Privaten Gründen (die ich nicht nennen werde) in meine erste eigene Wohnung gezogen bin und nicht auf einen Internet- bzw. Telefonanschluss verzichten wollte, habe ich mich halt bei verschiedenen Anbietern informiert.

Da ein bekannter, Profi-Seller bei 1&1 ist, beriet er mich und wies mich auf ein Angebot von 1&1 hin *logisch Profi-Seller*.(mitte/ende März) War auch ein relativ gutes Angebot, meiner Meinung nach.

Worauf ich ihm meine Allgemeinen Daten + Bankverbindung gab, ihn aber nicht die Erlaubnis erteilt ein Vertrag bei 1&1 in Auftrag zu geben (Ich bat/sagte ihm zu warten bis ich mich für einen Anbieter entschieden habe.), da ich mich noch bei anderen Anbietern informieren wollte. Zudem wollte ich mir noch Rat bei meinen Eltern suchen, da diese so was schon häufiger abgeschlossen haben.

Bei anderen Anbietern, war es nicht möglich einen Anschluss in meinem Wohnort zu bekommen (UnityMedia konnte den geschlossenen Vertrag, leider nicht einhalten) bzw. waren leider zu teuer (örtlicher Anbieter) oder sind mir auch erstmal nicht in den Sinn gekommen (Vodafone/Acor wo ich schlussendlich auch meinen Telefon/Internet Anschluss abgeschlossen habe.) (anfang/mitte April)

Anfang/mitte April verwirrte mich nur irgendwann, ein Paket, was meine Nachbarin angenommen hatte, von 1&1. Es enthielt einen Router mit Anleitung bzw. Beschreibung. Mitte/Ende April erhielt ich, eine SMS von 1&1 worin mir ein Technikertermin mitgeteilt wurde. Die SMS nahm ich aus Gründen wie, schon im Fernsehen oft Berichtet, betrugs SMS oder so was. Ich habe der SMS also keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt.

Mitte April erhielt ich komsicherweise Zugangsdaten von 1&1, worauf kurze Zeit später (4-6Tage) ein Zettel in meinem Briefkasten lag, dass der Techniker dann und dann da war.
Und nun geht das ganze hin und her los!!!!!!!!!!!!

Ich habe am selben Tag noch bei 1&1 angerufen, um zu erfahren was das alles auf sich hat. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich Kunde bei 1&1 sei. Ich war zu dem Zeitpunkt ziemlich erschrocken, da ich ja nie irgendwas von 1&1 unterschrieben habe, und bat den Herren mir das näher zu erläutern, wie das geht so ohn meine Einwilligung in einen Vertrag bzw. habe ihm gesagt das ich nichts mit denen zu tun haben will, da ich ja nie was unterschrieben habe. (Um den 22. April herum.)

Ein paar Tage später lag wieder ein Zettel bei mir im Briefkasten, wo drauf stand das mir Technikerkosten von 59,95 für einen zusätzlichen nicht war genommenen Technikertermin in Rechnung gestellt werden.
Worauf ich wieder bei 1&1 anrief und erfragen was das sollt, da ich ja nichts mit 1&1 zu tun haben wollte, ich bat den Herren darum den Vertrag zurück zu ziehen/löschen/stornieren oder sonst was, da ich ja kein Angebot eingegangen bin. Der Herr konnte mir nicht helfen und Rat mir ein E-Mail an 1&1 zu schreiben. Was ich auch tat. Ich bekam eine E- Mail von 1&1 zurück was mich auf das Online Portal verwies, dieses verwies mich nach einiger fragerei wieder an die Hotline. Der Hotline Mitarbeiter meinte ich sollte dies noch einmal schriftlich (Briefform) tun. Was ich auch am Tag darauf tat.

Am 30.04. bekam ich von 1&1 Post mit bedauern und Kenntnisnahme der Kündigung. Der gekündigte Vertrag soll noch bis zum 22.04.2011 aktiviert sein und die bis zum Kündigungstermin fälligen Nutzungsentgelte werden nach erfolgter Kündigung meinem Konto belastet. (der weitere verlauf des Briefes ist sehr kompliziert und unverständlich formuliert)
Worauf mein Vater anrief um dem nachzugehen, waren nach einer Woche die Aussage wieder mal schriftlich einreichen.

Dieses „schriftlich“ zieht sich jetzt seit April bis Dato hin, mittlerweile hat 1&1 ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet was mit einer Anwaltskanzlei zusammen arbeitet, um meine Schulden 1&1 gegenüber „einzutreiben?“.

Was ich nicht verstehe ist, zwischen ende April und Heute, sind verschiedene Briefe von 1&1 eingegangen wo mir zugesichert worden ist, dass sich die Sache erledigt hätte. Wiederum kamen Mahnungen und Rechnungen von 1&1 bzw. dem Inkasso Unternehmen oder der Anwaltskanzlei.

Und jetzt der Knaller “totaler Verwirrtheits zustand meinerseits“ ich habe gestern eine GUTSCHRIFT über die entstandenen Technikerkosten von 59.95 erhalten. JUHU

Aber, durch die Zwangsstornierung bzw. die weiteren Kosten des Inkasso Unternehmens und der Anwaltskanzlei belaufen sich alle Kosten mittlerweile auf rund 300. Wobei ich nie irgendwas Unterschrieben habe, zudem hat 1&1 ohne Einzugsermächtigung Geld von meinem Konto abgebucht, was ich zurück buchen lassen habe.

Mittlerweile weiß ich nicht mehr weiter, ich hab es auf normalem Weg versucht und würde gerne mal erfahren welche Möglichkeiten mir jetzt noch bleiben!?

Es kann doch einfach nicht normal sein das so was Rechtens ist.......!!!!!!? ...Ohne eine Unterschrift geleistet zu haben, einen Telefon- bzw. Internetanschluss (Provider Vertrag) zu schalten und ohne Einzugsermächtigung Geld, einfach so, vom Konto abzubuchen!!!!!!!!!!

????????????????Ich bin mittlerweile echt Planlos, hab mich jetzt an die Verbraucherzentrale gewendet. Würde aber trotzdem gerne andere Meinungen, Tipps, Unterstützung mit Rat erhalten wollen!!!!!!!!!!!!!!!!!


....die Verbraucherzentrale kann mir nicht weiter helfen...:-(

Ich bedanke mich im voraus, werde weithin natürlich wenn fragen bestehen so weit euch versuchen zu Antworten!!!!!!

lg trina
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[1] Fratoel antwortet auf Trina87
03.09.2009 09:10
Was sagt denn der Bekannte dazu? Wenn Du ihm schon die Kontonummer gegeben hast, ist es zumindest naheliegend, dass er damit irgendetwas zu tun hat. Wo soll 1&1 die Kontonummer sonst her haben?
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[2] niknuk antwortet auf Trina87
03.09.2009 09:11
Benutzer Trina87 schrieb:

Worauf ich ihm meine Allgemeinen Daten + Bankverbindung gab,

Wofür braucht man die Bankverbindung, wenn es nur um allgemeine Informationen zum Anschluss geht?

ihn aber nicht die Erlaubnis erteilt ein Vertrag bei 1&1 in Auftrag zu geben

Den Vertrag kannst nur du "in Auftrag geben". Der Profiseller vermittelt nur. Und der Auftrag wird erteilt, sobald du deine Unterschrift unter den Vertrag setzst. Das aber ist ebenso wie die Angabe der Bankverbindung erst dann erforderlich, wenn du tatsächlich einen Anschluss bestellen willst.

(Ich bat/sagte ihm zu warten bis ich mich für einen Anbieter entschieden habe.)

Du glaubst wirklich an das Gute im Menschen ;-)

>, da ich mich noch bei anderen
Anbietern informieren wollte. Zudem wollte ich mir noch Rat bei meinen Eltern suchen, da diese so was schon häufiger abgeschlossen haben.

Das hättest du tun sollen, *bevor* du dem Profiseller irgend etwas schriftlich gibst. Ein DSL-Vertrag läuft nicht weg, man kann ihn auch noch abschließen, nachdem man alle in Frage kommenden Anbieter verglichen hat.

BTW: bist du unter 18? Wenn ja, könnte das eine Möglichkeit sein, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Wenn nein, hast du jetzt ziemliche Schwierigkeiten am Hals. Dein Bekannter hat dich auch offenbar ziemlich über den Tisch gezogen. Aber selbst wenn er das wieder rückgängig machen wollte, könnte er das nicht: 1&1 wird auf Vertragserfüllung bestehen, da sind die knallhart.

Gruß

niknuk
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[2.1] interessierter_Laie antwortet auf niknuk
03.09.2009 09:42
solange sie wirklich nichts unterschrieben hat, muss 1&1 erstmal den Vertragsschluss nachweisen können!

Eine Kündigung ist gar nicht möglich wenn kein Vertrag besteht.

Es sollte angezweifelt werden dass überhaupt ein Vertrag besteht, am besten wäre das natürlich nach Erhalt der ersten Sendung von 1&1 gewesen.

Was der Super Profiseller dazu sagt wäre auch wirklich interessant!
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[2.1.1] spunk_ antwortet auf interessierter_Laie
04.09.2009 15:03
Benutzer interessierter_Laie schrieb:

solange sie wirklich nichts unterschrieben hat, muss 1&1 erstmal den Vertragsschluss nachweisen können!

ganz allgemein: Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden.
auch online, telefonisch, mündlich sind Verträge rechtskräftig.

im speziellen hier: es hilft hier nur über einen Anwalt die Sache gerichtlich klären zu lassen.
1u1 wird evtl. behaupten der Vertrag sei online abgeschlossen worden (Kundendaten eintragen reicht ja aus. zumindest sollte dan aber ein Nachweis vorhanden sein. genauso bei telefonisch abegschlossenem vertrag)

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[2.1.1.1] niknuk antwortet auf spunk_
05.09.2009 08:06
Benutzer spunk_ schrieb:

ganz allgemein: Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden.
auch online, telefonisch, mündlich sind Verträge rechtskräftig.

Sofern die AGB das vorsehen, ja. Wenn aber in den Vertragsbedingungen steht, dass mündliche (Neben)abreden unzulässig sind, dann gilt eben nur die Schriftform.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf niknuk
09.09.2009 20:15
Benutzer niknuk schrieb:

Sofern die AGB das vorsehen, ja. Wenn aber in den Vertragsbedingungen steht, dass mündliche (Neben)abreden unzulässig sind, dann gilt eben nur die Schriftform.

dann hast du bereits einen schriftlichen vertrag.

es gelten allerdings auch komplett mündlich, fernmündlich u d online abgeschlossene Verträge. Problem dabei ist immer nur der Nachweis - egal von welcher Seite aus.

ein Vertrag ist nicht an die Schriftform gebunden.
wobei im Sinne des Verbraucherschutzes da etzwas geändert werden sollte.

auch im Hinblick auf ebay wären da ganz flott viele Probleme gelöst.

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[3] six..pack antwortet auf Trina87
06.09.2009 02:34
Das ist wirklich ein größeres Problem.
Ich weiß nicht genau, ob ein ProfiSseller defintiv eine Unterschrift benötigt.
Daß die Verbraucherzentrale schon gesagt hat , sie könne nicht helfen, läßt so einen Schluß zu.

Letztendlich ist das schon eon Fall für den Rechtsanwalt. Das kostet natürlich Geld.
Es wäre natürlich auch möglich, alle Kosten immer zurückzubuchenb, Inkassoschreiben schriftlich ablehnen und notfalls auf ein Mahnverfahren zu warten.
Dieses SCHRIFTLICH + FRISRGERECHT widerrufen und dann den Prozeß abzuwarten. Das geht ohne RA.

Du kannst Dich auch an das Fernsehen wenden. Da wäre zum Beispiel die Sendung "Ein Fall für Escher" irgendwo im Ostfernsehen oder Akte 09 bei SAT.1.
Die helfen bei solchen Dingen gerne.
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[4] Albi aus Kiel antwortet auf Trina87
06.09.2009 09:24
Ganz wichtig:

immer nur widerrufen! Nie von Kündigung deinerseits sprechen/schreiben. Mit dem Wort Kündigung bestätigst Du hintenrum das Vorhandensein eines Vertrages!


Albi
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[5] Video
berndmv antwortet auf Trina87
07.09.2009 18:20
Da habe ich doch einen schönen Videolink zu den Machenschaften von 1 und 1 gefunden:

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/2009/04/21/webcast/vorsicht-kunde/135616

Viele Grüße und schnell weg von 1 und 1!!!

Bernd
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[6] thido antwortet auf Trina87
08.09.2009 11:48
Hallo,

ich sehe das Problem nicht. Mahnbescheid wiedersprechen, ganz einfach. Wenn 1 & 1 eine Gutschrift erteilt, da der Vertrag offenbar anzuzweifeln ist können auch die Mahngebühren etc. nicht durchgesetzt werden. Anzeige wg. Betrugs bei der Polizei ist besser, die kostet nichts und Verbraucher im großen Umfang auf diese Art zu übervorteilen ist definitiv Betrug.

Natürlich kann es passieren, dass 1 & 1 in einer Gerichtsverhandlung recht gegeben wird. Dieser Fall ist aber sehr unwahrscheinlich. Ohne schriftlichen Vertrag wird es nicht mal zu einer Verhandlung kommen. Abgesehen davon ist das unlautere Hnadeln von 1 & 1 hinreichend bekannt.

An alle Hobbyjouristen: Es spielt überhaupt keine Rolle ob ein Vertrag schriftlich oder telefonisch geschlossen wurde, richtig... Aber die gegenseiteige Willenserklärung muss eindeutig sein und das lässt sich in Fällem wie diesem nur durch einen schriftlciehn Vertrag nachweisen. Auch das hat mit der Sachlage aber wenig zu tun. Hier geht es nicht um AGBs etc. Verbraucher sind geschützt. Und in dem Moment wo man von Hotline zu Hotline verwiesen wird und keine Auskünfte erteilt aber dafür minderwertige Dientsleistungen berechnet werden muss man nicht zahlen. Der Staatsanwalt und Richter haben selbst einen Telefon-/Internetanschluss und sich über diesen bereits geärgert. Anwälte zu nehmen kostet nur mehr Geld und führt zu langem hin und her. Wer das nicht haben wollte was ihm geliefert wird und keine vernünftigen Auskünfte vom Dienstleister bekommt: NICHT ZAHLEN, Mahnbescheid wiedersprechen und dann ein bis zwei Jahre später wenn Post vom Gericht kommt alles noch einmal aufschreiben.

Lasst Euch nicht übervorteilen. Auch in diesem Forum posten evtl. Agenturen um verzweifelte 1 & 1 "Kunden" zu verunsichern.

Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung keine Rechtsberatung!
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[6.1] niknuk antwortet auf thido
09.09.2009 01:22
Benutzer thido schrieb:

Mahnbescheid wiedersprechen, ganz einfach.

Und mit noch teureren Folgen.

da der Vertrag offenbar anzuzweifeln ist

Warum sollte er anzuzweifeln sein? Es gibt offenbar einen Vertrag, und es gibt eine Unterschrift darunter. Daneben gibt es noch eine (mündliche) Absprache zwischen Kunde und Powerseller, dass der Vertrag erst wirksam werden soll, wenn der Kunde sein ok gibt. Leider sind mündliche Nebenabreden schwer nachweisbar und möglicherweise auch durch die AGB ausgeschlossen. Wir haben es also mit einem Vertrag zu tun, der entweder gültig ist oder dessen Ungültigkeit sich sehr schwer bis gar nicht nachweisen lässt. Unter diesen Umständen könnte der Umweg über eine Gerichtsverhandlung eine ebenso nutzlose wie teure Aktion werden. Aber man kann es ja mal versuchen...

Anzeige wg. Betrugs bei der Polizei ist besser,

Wenn überhaupt eine Straftat vorliegt, dann hat sie der Profiseller begangen, nicht 1&1. Allerdings lauern auch hier einige juristische Fallstricke. Der problematischste dürfte darin bestehen, dem Profiseller ungesetzliches Handeln nachzuweisen. Der Mann war im Besitz eines vom Kunden unterschriebenen und damit rechtskräftigen Vertrags, den er einfach nur an seinen Provisionsgeber (1&1) weiterreichen musste. Er hat keine Unterschrift gefälscht oder sonst etwas Illegales getan, er hat sich lediglich nicht an die Absprache gehalten, vor der Weitergabe das Ok des Kunden abzuwarten. Das aber dürfte erstens schwer nachzuweisen (Aussage gegen Aussage) und außerdem eher ein zivilrechtliches Problem sein.

Natürlich kann es passieren, dass 1 & 1 in einer Gerichtsverhandlung recht gegeben wird. Dieser Fall ist aber sehr unwahrscheinlich. Ohne schriftlichen Vertrag wird es nicht mal zu einer Verhandlung kommen.

Es gibt aber einen schriftlichen Vertrag. Mit Unterschrift, Adresse, Bankverbindung und allem Pipapo. Und jetzt?

Abgesehen davon ist das unlautere Hnadeln von 1 & 1 hinreichend bekannt.

Das spielt vor Gericht keine Rolle. Dort wird nur der konkrete Einzelfall behandelt. Außerdem ist in diesem Fall nicht 1&1 der Schuldige, sondern der Profiseller, der sich nicht an die Absprachen gehalten hat. Der Hauptschuldige ist allerdings der Kunde, weil er einen Vertrag zu einem Zeitpunkt unterschrieben hat, zu dem er sich noch gar nicht sicher war, ob er überhaupt einen Vertrag abschließen will.

Gruß

niknuk
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[6.1.1] thido antwortet auf niknuk
09.09.2009 08:13

einmal geändert am 09.09.2009 08:40
@nicknuck

Das ist nicht ganz richtig 1 & 1 verstösst in großem Umfang gegen das UWG. Das geht unter Umständen über das Zivilrechtliche hinaus. Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung von 1 & 1 kommt ist die Strafanzeige m. E. der richtige Weg. Abgesehen davon, werden viele Richter (ich hoffe alle) das unlautere und damit gesetzeswidrige Geschäftsgebaren bei der Intepretaion des Sachverhaltes berücksichtigen.

Das das unlautere Treiben von 1 & 1 hinreichend bekannt ist wird in der individuellen Gerichtsverhandlung nicht berücksichtigt. Meinetwegen... Aber es geht auch viel mehr darum, dass es den Staatsanwalt interessieren wird und endlich einmal Klage gegen diese menschenverachtenden Machenschaften erhoben wird.

Oder soll es dem normalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern entsprechen, dass ein großes Unternehmen seine ohnmächtigen Kunden wissentlich von einer Hotline zur nächsten schickt, nie eine komplette Antwort gibt und einfache Sachverhalte so über viele Monate streckt und parallel Mahngebühren berechnet und Leistungen einseitig einstellt?! Das ist purer Streß für die meisten Menschen. Und darauf zielen die Geschäftspraktiken ab, die Verbraucher sollen zahlen weil sie verzweifelt sind und sich klein vorkommen. Das ist 90ziger Jahre Marketing, Dinosaurier sterben aus.

Was den Powerseller angeht wiederspreche ich auch. Wenn ein Unternehmen "Vertriebspartner" die nur auf Provisionsbasis arbeiten und keinerlei Schulung haben anheuert ist es abzusehen, dass zu Beratungsfehlern kommt. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass 1 & 1 sich damit einen Clan von ebenso skrupelosen Betrügern heranzüchtet (die in der Fussgängerzone alten Damen Internetverbindungen verkaufen, deren Enkelkinder dann nach Monaten immer noch von dem Call-Center in die Irre geführt werden). Was hieraus entsteht ist m. E. kein gültiger Vertrag. Nicht nur weil es unlauter ist. Ein Beratungsfehler macht den Vetrag auch anfechtbar.

Aber all das spielt keine Rolle. Ich habe bei so einem Verhalten stehts die Zahlung eingestellt: Vodafone: kulante Lösung, Gutschrift erhalten, viel Streß aber am Ende akzeptabel. T-Com, keine Lösung nur Standardabfertigungen, Mahnbescheid wiedersprochen, Klage eingereicht, Klage zurückgezogen. Vetrag beendet, nie was gezahlt.

Bekannte von mir haben sogar schon einstweilige Verfügungen wegen solcher Dinge erreicht.

Auch wenn ein Restrisiko besteht dass die Summe sich nach ein paar Jahren verdoppelt hat: Nicht zahlen! Wiedersprechen! Den Sachverhalt dem Richter ausführlich und gut strukturiert darstellen, Gesprächsnotizten anfertigen etc. Und für den schlimmsten Fall könnt Ihr ja in den ca. 2 Jahren die das dauern kann ein bisschen sparen. An dem Tag wo Ihr Recht bekommt oder die Klage zurückgezogen wird macht Ihr von dem Geld eine 1 & 1 Party und lädet alle Eure 1 & 1 Powerseller-Freunde ein und sagt Ihnen was für einen bescheuerten Geschäftspartner sie haben! ;)

P.S. und noch was: das könnt Ihr auch gleich machen! Zusätzlich bei xing & co jeden 1 & 1 Mitarbeiter fragen ob er sich nicht schämt...
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[6.1.1.1] niknuk antwortet auf thido
09.09.2009 09:16
Benutzer thido schrieb:

1 & 1 verstösst in großem Umfang gegen das UWG.

Im vorliegenden Fall auch? Ich denke, 1&1 verstößt da gegen gar nichts. Die haben von einem ihrer Powerseller einen vom Kunden unterschriebenen Vertrag bekommen und haben auftragsgemäß einen Anschluss geschaltet (bzw. wollten dies tun, hat aber vermutlich nicht geklappt, weil die Leitung von einem anderen Provider belegt ist). Wenn überhaupt ist der Powerseller dran, das aber nicht wegen Verstoßes gegen das UWG.

Oder soll es dem normalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern entsprechen, dass ein großes Unternehmen seine ohnmächtigen Kunden wissentlich von einer Hotline zur nächsten schickt, nie eine komplette Antwort gibt und einfache Sachverhalte so über viele Monate streckt und parallel Mahngebühren berechnet und Leistungen einseitig einstellt?!

Nein, natürlich nicht. Nur spielt das im vorliegenden Fall keine Rolle und wird dementsprechend in einer Gerichtsverhandlung auch nicht Thema sein.


Ich habe bei so einem Verhalten stehts die Zahlung eingestellt: Vodafone: kulante Lösung, Gutschrift erhalten, viel Streß aber am Ende akzeptabel. T-Com, keine Lösung nur Standardabfertigungen, Mahnbescheid wiedersprochen, Klage eingereicht, Klage zurückgezogen. Vetrag beendet, nie was gezahlt.

Ich war noch bei keinem Provider je in der Situation, die Zahlung einstellen zu müssen, geschweige denn habe ich jemals einen einen Mahnbescheid von einem Provider erhalten. Zwar gab es auch zwischen mir und meinen Providern gelegentlich die ein oder andere Meinungsverschiedenheit, ich musste aber noch nie Lastschriften zurückbuchen, Mahnbescheiden widersprechen oder einen Anwalt einschalten. Das meiste ließ sich per E-Mail regeln, in Einzelfällen habe ich auch mal die Hotline angerufen (in der Regel war das kostenlos). Ich war sogar bei 1&1 mal Kunde. Aber auch da war es nicht nötig, die ganz große Keule auszupacken. Irgendwas muss ich bei der Providerauswahl und bei der Art, mit dem Provider zu kommunizieren, wohl richtig gemacht haben.

Gruß

niknuk
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[6.1.1.1.1] thido antwortet auf niknuk
09.09.2009 09:33
Oder einfach Glück gehabt! ;)

Die Geschäftpraktiken dieser Marketing-Dinosaurier beruhen ja nicht darauf jeden Kunden zu übervorteilen. Die falsche Entscheidung ist lediglich da, wo es Probleme gibt den Kunden zu übervorteilen statt eine wirklich kulante Lösung zu finden. Dem leigt eine veraltete Rechnung irgend eiens Controlers zu Grunde, der irgendwann mal schlau herausgefunden hat: "Wenn wir unsere unzufriedenen Kunden quälen, verdienen wir mehr als wenn wir sie gehen lassen". Nach dieser Devise wurden dann gleich noch unsinnig lange Vertragslaufzeiten vereinbart und dann wurden aus den paar unzufriedenen Kunden halt noch ein paar mehr.

Hinzukommt, dass die Chance Probleme zu bekommen mit dem eigenen Anspruch wächst. Bei 1 & 1 hatte ich nicht nur Telefon und Internet, sondern auch verschiedene Server. Der Service und die Kommunikation mit 1 & 1 hat letzendlich sogar dazu geführt, dass ich einen Auftrag verloren habe. Aber alles in Allem gab es auch bei einer privaten Nutzung genug Gründe für eine sofortige Kündigung (nicht erst nach 24 Monaten).

Mein Tip: Wer dort abschliesst wo es keine Vertragslaufzeit gibt hat auch so gut wie nie Probleme. 1. stimmt der Service 2. kann man gehen wenn es nicht passt. Wenn das 5.- Euro mehr im Monat kostet ist man damit gut bedient.

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[6.1.2] coolio01 antwortet auf niknuk
09.09.2009 08:18
Benutzer niknuk schrieb:

Es gibt aber einen schriftlichen Vertrag. Mit Unterschrift, Adresse, Bankverbindung und allem Pipapo. Und jetzt?


niknuk


Woraus leitest du das ab? Ich lese aus dem Ursprungsposting, das keine Unterschrift und kein Vertrag (vom Threadersteller selber) gemacht wurde.
Lediglich die allgemeinen Daten sollen dem Powerseller schon mal gegeben worden sein.

Coolio
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[6.1.2.1] niknuk antwortet auf coolio01
09.09.2009 08:34
Benutzer coolio01 schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Es gibt aber einen schriftlichen Vertrag. Mit Unterschrift, Adresse, Bankverbindung und allem Pipapo. Und jetzt?


niknuk


Woraus leitest du das ab?

Aus dem Umstand, dass a) der Powerseller überhaupt in der Lage war, den Anschluss zu bestellen, was ohne Unterschrift nicht möglich ist (ich unterstelle ihm einfach mal, dass er die Unterschrift nicht gefälscht hat) und b) dass er ausdrücklich gebeten werden musste, mit der Bestellung noch zu warten. Bei einem noch nicht unterschriebenen Vertrag ist diese Bitte überflüssig, denn damit kann man ohnehin keinen Anschluss bestellen.

Aber völlige Klarheit kann nur der Threadersteller schaffen.

Gruß

niknuk
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[6.1.2.1.1] myselfme antwortet auf niknuk
09.09.2009 08:46

einmal geändert am 09.09.2009 08:47
@ niknuk: Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass ein Power-, Profi- oder sonstwo Hobby-Seller durchaus Verträge OHNE Unterschrift weiterleiten kann ?!
Elektronisch durch Angabe der Adresse, des Geb.-Datums und der Bankverbindung.
Der Anbieter prüft dann die Richtigkeit der Daten (und natürlich die Bonität) via SchuFa, schickt eine Antragsbestätigung / Vertragsausfertigung per Post. Für den Kunden eigentlich kein Risiko, da er ja dann noch das 14-tägige Widerrufsrecht geniesst.
Müßte man jeden Kauf / jede Bestellung per Unterschrift fixieren würden das Brötchen kaufen, der Onlinehandel und auch ein blödes Abo nahezu unmöglich werden.
Den Threadersteller müßte man daher wohl fragen
a) warum er seine Daten so vertrauensvoll preisgibt
b) ob er die richtigen Bekannten / Freunde hat und
c) warum er Post nicht öffnet, liest und ggf auch beantwortet.
Insbesondere Letzteres sollte ihm ggf auch mal die VZ, der RA und das Gericht fragen.
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[6.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf myselfme
09.09.2009 09:22
Benutzer myselfme schrieb:

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass ein Power-, Profi- oder sonstwo Hobby-Seller durchaus Verträge OHNE Unterschrift weiterleiten kann ?!
Elektronisch durch Angabe der Adresse, des Geb.-Datums und der Bankverbindung.
Der Anbieter prüft dann die Richtigkeit der Daten (und natürlich die Bonität) via SchuFa, schickt eine Antragsbestätigung / Vertragsausfertigung per Post. Für den Kunden eigentlich kein Risiko, da er ja dann noch das 14-tägige Widerrufsrecht geniesst.

Ok, wenn das so läuft, dann ersetzt die Angabe persönlicher Daten eben die Unterschrift. Da die persönlichen Daten angegeben wurden, lag ein "unterschriebener" Vertrag vor. Der wurde vom Powerseller gegen den Willen des Kunden vorzeitig an 1&1 weitergegeben. Das aber kann 1&1 nicht wissen. Die bekommen einen Auftrag und beginnen mit der Ausführung.

Ich war lediglich deshalb der Meinung, man müsse beim Powerseller einen Vertrag aus Papier unterschreiben, weil ich die ganzen 1&1-Powerseller an ihren Verkaufsständen in Einkaufszentren immer mit Formularen hantieren sehe. Aber vielleicht ist das anders, wenn man den Powerseller in seinem Büro oder zuhause aufsucht.

Gruß

niknuk
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[6.1.2.1.1.1.1] stefeise antwortet auf niknuk
12.09.2009 14:51
Benutzer niknuk schrieb:

Ok, wenn das so läuft, dann ersetzt die Angabe persönlicher Daten eben die Unterschrift. Da die persönlichen Daten angegeben wurden, lag ein "unterschriebener" Vertrag vor. Der wurde vom Powerseller gegen den Willen des Kunden vorzeitig an 1&1 weitergegeben. Das aber kann 1&1 nicht wissen. Die bekommen einen Auftrag und beginnen mit der Ausführung.

Gruß

niknuk

Ach, lieber niknuk, das ist doch so einfach....

Persönliche Daten und die Bankverbindung, stehen in jedem Geschäftsbrief, Geburtsdaten holt man sich dann bei der Suchmaschine oder bei "stayfriends"......

und schon hat 1-1 wieder einen neuen Kunden...

Mich würde mal interessieren, was Du machst, wenn eines Tages ein Brief von 1-1 in Deinem Kasten liegt und die Firma Dich darauf hinweist, dass diese für Dich bei Alice gekündigt haben und Du "herzlich willkommen" in 4 Wochen bist!!

Wird das dann für Dich wirklich so dolle sein?
Vielleicht machste auch gerade einen 6-wöchigen Urlaub und weisst nichts von Deinem Glück!


Gruss Stefan
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[6.1.2.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf stefeise
12.09.2009 18:47
Benutzer stefeise schrieb:

Persönliche Daten und die Bankverbindung, stehen in jedem Geschäftsbrief,

Provisionshaie bekommen keine Geschäftsbriefe von mir.

Geburtsdaten holt man sich dann bei der Suchmaschine oder bei "stayfriends"......

Eben gegoogelt: meine Geburtsdaten stehen nicht im Netz. Meine Bankverbindung natürlich auch nicht.

Aber das Problem besteht möglicherweise bei anderen Leuten, da hast du recht. Wenn man es rechtzeitig bemerkt, sollte man auf jeden Fall sofort den eigenen Provider informieren, dass man nicht gekündigt hat und auch die Kündigung nicht wünscht. Dann blockiert dieser den Anschluss und kein anderer Anbieter kann ihn übernehmen. Außerdem glaube ich, dass ein Provider eine Kündigung durch einen anderen Anbieter nur dann akzeptiert, wenn der neue Anbieter die Kunden- und Vertragsnummer des zu kündigenden Anschlusses angibt. Und diese Informationen werde ich natürlich erst recht nicht rausrücken, wenn ich den Anbieter nicht wechseln will.

Mich würde mal interessieren, was Du machst, wenn eines Tages ein Brief von 1-1 in Deinem Kasten liegt und die Firma Dich darauf hinweist, dass diese für Dich bei Alice gekündigt haben und Du "herzlich willkommen" in 4 Wochen bist!!

Ich würde mich sofort mit Hansenet in Verbindung setzen und mich natürlich auch bei 1&1 beschweren. Weiterhin würde ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen versuchten Betrugs stellen.

Vielleicht machste auch gerade einen 6-wöchigen Urlaub und weisst nichts von Deinem Glück!

Ich leite meinen heimischen Telefonanschluss im Urlaub immer aufs Handy um. Wenn ich Glück habe, ruft mich ein Mitarbeiter von der Kundenrückgewinnungs-Abteilung meines Providers an. Dann erfahre ich rechtzeitig von dem Problem und kann entsprechende Maßnahmen einleiten. Den Leuten von der Kundenrückgewinnung dürfte bestimmt etwas einfallen, wie sie meinen Weggang verhindern können.

Abgesehen davon: wenn ich die Zeit für einen 6-wöchigen Urlaub hätte, wäre ich so glücklich, dass ich garantiert davon wüsste ;-)

Gruß

niknuk
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[6.1.2.1.1.2] thido antwortet auf myselfme
09.09.2009 09:41
Einen Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig zu beantworten ist nicht relevant. Das gilt nur im Sinne einer kaufmännischen Sorgfaltspflicht, also nicht bei Privatpersonen.

Abgesehen davon, 1 & 1 hat mir z. B. die wesentlichen Briefe nie geschickt. Ironischer Weise kamen nach Monaten der Verzögerungstaktik Anschreiben per E-Mail. An das gekündigte und gesperrte E-Mail Konto...

Ich kann keine Äußerung nachvollziehen die hier nicht im Sinne des Verbrauchers geschieht. Jeder weiß, das 1 & 1 & Co nicht auber arbeiten und es schwer ist zu seinem Recht zu kommen wenn man übervorteilt wurde.

Fragt Euch mal wieso hier Leute nach Fehlern bei den Verbrauchern suchen. Demut vor der Wirtschaft? Wohl eher eine Agentur von 1 & 1. Es ist hinlänglich bekannt, dass alle diese "Marketing-Maschinen" solceh Agenturen bezahlen um die Auflehnung der empörten Kunden via Web 2.0 nicht ausufern zu lassen.
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[6.1.2.1.1.2.1] myselfme antwortet auf thido
09.09.2009 10:19
Nein, ich suche nicht aus Demut vor der Wirtschaft nach Fehlern der Verbraucher. Ich suche paritätisch nach einer Schuld und wehre mich durchaus gg Willkür von Unternehmen, Behörden und Arbeitgebern.
Aber dies ständige Geschrei nach Gesetzen, Verordnungen und juristischen Konsequenzen ärgert mich. Weil ich meine Freiheit liebe. Rauchverbot in Gaststätten, Ladenschlußzeiten und Kriminalisierung von Internet und Jugendlichen etc etc - alles Gesetze die von unbelehrbaren Bürgern, übereifrigen Beamten und Lobbyisten aus der Wirtschaft gefordert wurden. Und den normalen Bürger bzw Existenzgründer einschränken, behindern oder mit Hartz IV alleine lassen !
Sicher wird es immer Beschi.ß geben zw Verkäufer und Käufer, zw Kunde und Dienstleister oder auch zw Arzt und Patient. Aber hierfür gibt es Schiedsleute, RA, VZ und Gerichte (in dieser Reihenfolge). Dafür muss man nicht Steine auf einen Weg legen der ohnehin ein schlechtes Pflaster hat.
Selbstverantwortung heißt auch Selbstbestimmung, Volljährig heißt auch verantwortlich und Freiheit heißt eben auch Risiko. Und bitte glaubt mir, die Freiheit die ich liebe hat mich schon einiges gekostet. Ich würde sie dennoch nicht gg ein perfektes Schutzschild tauschen wollen. Ich liebe es quasi für meine Fehler zu zahlen. Weil die "gut gegangenen" Entscheidungen dafür mehr als ein Ausgleich sind...
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[6.1.2.1.1.2.1.1] thido antwortet auf myselfme
10.09.2009 08:00
Ich sehe da beim besten Willen keinen Zusammenhang. Was hat das mit den Betrügerein von 1 & 1 zu tun? Die Gesetze gibt es doch schon lange. Das Kalkül von 1 & 1 & Co geht doch gerade davon aus, dass die Verbraucher zuerst daran denken sich einen Anwalt zu nehmen um sich dann wieder von dem Gedanken zu trennen und zahlen. Mit der Leidensfähigkeit der Verbraucher zu kalkulieren und darauf sein Geschäft aufzubauen ist eine deutlich größere Einschränkung der persönlichen Freiheit. Und das machen 1 & 1 und andere die die genannte Strategie verfolgen.

Komische Richtung in die dieser Thread hier geht. Ich bin raus und plädiere an anderer Stelle weiter für bessere Dienstleistungen und dafür, dass übervorteilte Verbaucher die Zahlungen einstellen und Mahnbescheiden widersprechen. Ihr werdet sehen, der Spuk hat bald ein Ende (vielleicht in ein paar Jahren ;). Es gibt überhaupt keinen Grund sich rotzige Call-Center Agenten gefallen zu lassen.

Ich berichte hier wenn ich herausgefunden habe mit welchen Agenturen oder Abteilungen 1 & 1 Foren manipuliert.
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[6.1.2.1.1.2.2] spunk_ antwortet auf thido
09.09.2009 20:11
Benutzer thido schrieb:

des Verbrauchers geschieht. Jeder weiß, das 1 & 1 & Co nicht auber arbeiten und es schwer ist zu seinem Recht zu kommen wenn man übervorteilt wurde.

Unsinn.
bin inzwischen nach einigen Jahren wieder Kunde dort - war dies zuvor auch einige male.
es gab konkret 3 Probleme (Telefonbucheintrag und Rechnungsbetrag der ersten Rchnung und Zugriff auf news-server), die durch das Kontaktformular korrekt gelöst wurden. (newsserverzugriff allerdings erst nach einigen Monaten)


1u1 ist mir gegenüber nicht unfähiger als die anderen Vertragspartner zuvor. wobei ich betonen muss: t-online war nach meinen Erfahrungen die schlimmste Murksbude überhaupt.


Wohl eher eine Agentur von 1 & 1. Es ist hinlänglich bekannt, dass alle diese "Marketing-Maschinen" solceh Agenturen bezahlen


Unsinn.
wenn du einen Hass- und Rachefeldzug durchführen möchtest (vielleicht von einem Konkurrenten bezahlt) solltest du das anders aufziehen und nicht so offensichtlich.