Benutzer niknuk schrieb:
1&1 hat aber die vertraglich zugesicherte Leistung in vollem Umfang erbracht, denn sie haben (am alten Wohnort) einen Internetzugang nebst funktionierendem (!) DSL bereitgestellt.
Hey niknuk,
Wenn 1&1 zugestimmt hat, den DSL-Anschluss zur neuen Adresse zu portieren, wovon ich mangels anderweitiger Angaben ausgehe, dann dürfte diese Vereinbarung Vertragsbestandteil geworden sein.
Es heißt, 1&1 schiebe die Umzugsprobleme auf die Telekom; kein Wort davon, dass ein Umzug vertraglich überhaupt nicht vorgesehen ist, was doch näher läge.
Die Portierung von DSL-Anschlüssen ist, soweit mir auf die Schnelle ersichtlich, nicht in den AGB geregelt. Eine solche Vereinbarung stellt also keine Abweichung davon dar, so dass sie der Schriftform bedürfte (Ziff. 1.3 der AGB DSL-Anschluss).
Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob ein Umzug kein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Ich wüsste nicht, dass das außer den Anbietern irgendjemand behauptet, geschweige denn ein Gericht bestätigt hätte.
Im Arbeitsrecht etwa kann eine Betriebsumstellung die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gemäß § 626 BGB -- der auch im Fall einer DSL-Anschlusskündigung einschlägig wäre -- rechtfertigen, obwohl die Verantwortung hierfür beim Arbeitgeber liegt. Warum soll das nicht auch bei einem DSL-Anschluss funktionieren, bei dem noch nicht mal Arbeitnehmerschutzrechte involviert sind?
Es steht zu befürchten, dass sie dort Recht bekommen und die Sache dann noch erheblich teurer wird.
Immer mit der Ruhe.
1&1 gehört zu United Internet, und die haben eine eigene Rechtsabteilung, wie ich weiß. Also können sie keine Anwaltskosten geltend machen.
Bleiben die Gerichtskosten. Bei einem Streitwert bis 300 € werden 3 Prozessgebühren à 25 €, mithin 75 € fällig, vorzuschießen von 1&1 als Klägerin. Merkt man, dass man verliert und erkennt die Klage an, fällt nur eine Gebühr à 25 € an. Wenn es überhaupt dazu kommt. Bei einem Streitwert bis 600 € erhöht sich die Prozessgebühr auf 35 €, der Rest gilt entsprechend. Wobei unselbstständige Forderungen wie insbesondere Mahnkosten nicht zum Streitwert zählen.
Übrigens würde ich jetzt sicherheitshalber schon mal kündigen, wenn der Vertrag bis August läuft (obwohl man 1&1 auch ein bisschen ärgern und auf Leistung verklagen könnte, die ja von der Telekom abhängt). Ich nehme jedenfalls an, dass 1&1 die übliche maliziöse 3-monatige Kündigungsfrist in den AGB stehen hat.
Ich bin mittlerweile so weit, dass ich bei solchen Verträgen grundsätzlich direkt nach Vertragsschluss kündige, damit ich es nicht vergesse, und die Kündigung eventuell kurz vor Ablauf widerrufe, was bisher immer geklappt hat.
spl