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1 und 1 = mist!


17.03.2005 20:36 - Gestartet von lemonbabe
Durch einen Umzug warte ich nun schon 4 Monate auf meinen DSL Anschluß. Vorher lief eigentlich alles gut. 1und1 wurde über den Umzug rechtzeitig informiert, angeblich Probleme mit der T-Com(bekommen keine Rückmeldung). Kann ich doch nichts dafür, sollen die Druck machen bei der Telekom!!! Super... und ich warte und warte. Aus dem Vertrag komme ich auch nicht raus(12 Monate Mindestlaufzeit, seit August 04 besteht Vertrag).
NAtürlich wird weiter fröhlich abgebucht für einen Anschluß den ich gar nicht habe. Und die Gebühren für den Tarif natürlich auch. Ich könnte ja den analog ins Internet. Sehr witzig...
Sollten nun für die 4 Monate zumindest die Anschlußgebühren erstatten. Gab es auch nicht ganz... da steigt man nicht durch,sehr seltsame Beträge auf dem Kontoauszug.
Wird man denn nur verar...? Naja, werde nun mit meiner Bank Kontakt aufnehmen und mir mein Geld zurückholen.
Finger weg von 1und1!
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[1] Hari2004 antwortet auf lemonbabe
18.03.2005 07:41
Kein Beitrag
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[2] Trendy2311 antwortet auf lemonbabe
18.03.2005 21:51
Benutzer lemonbabe schrieb:
>..............­..........­......angeblich Probleme mit der
T-Com(bekommen keine Rückmeldung). Kann ich doch nichts dafür,

Doch! Du kannst Dich ruhig ständig gut informiert halten. Es ist schon seit längerem, bestimmt seit 12 Monaten, bekannt, dass die Provider, die eigene DSL-Anschlüsse verkaufen wollen, Probleme damit haben, termingerecht dem Kunden die Ware zu liefern. Deshalb Finger weg von DSL-Anschlüssen, die nicht von der T-Com sind! Zumindest solange, bis die Probleme gelöst sind.



Finger weg von 1und1!

1und1 kann nichts dafür, dass Du, schlecht informiert, ein Produkt bei denen bestellst, bei dem es Lieferschwierigkeiten gibt. Da ich von diesen Problemen wusste, habe ich meinen Anschluss bei der T-Com und die Tarife bei 1und1. So klappt es!


Trendy2311
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[2.1] An SvenHAL71 und andere Skeptiker (war: 1 und 1 = mist!)
niknuk antwortet auf Trendy2311
18.03.2005 23:01
Benutzer Trendy2311 schrieb:

Da ich von diesen Problemen wusste, habe ich meinen Anschluss bei der T-Com und die Tarife bei 1und1. So klappt es!

Neinnein, ich habe mit diesem Thread rein gar nichts zu tun, wirklich nicht! ;-)

SCNR

niknuk
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[2.2] lemonbabe antwortet auf Trendy2311
20.03.2005 18:25
wieso schlecht informiert? als ich einen dsl anschluß beantragt habe, gab es ja noch keine probleme. das war im august 04! durch den umzug muss halt ein neuer anschluß her, auf den ich nun warte!
ich komme ja nicht aus dem vertrag raus(12 monate mindestlaufzeit), sonst hätte ich meinen anschluß auch bei der t-com!!!!
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[2.2.1] niknuk antwortet auf lemonbabe
21.03.2005 00:09
Benutzer lemonbabe schrieb:
wieso schlecht informiert? als ich einen dsl anschluß beantragt habe, gab es ja noch keine probleme. das war im august 04!

Resale-DSL-Anschlüsse machen Probleme, seit es sie gibt (also seit Mitte 2004). Die meisten dieser Anschlüsse funktionieren allerdings zunächst. Die Probleme tauchen dann wie bei dir oft unerwartet auf. Viele Kunden bekommen aber die Probleme auch sofort zu spüren, dieses und andere Foren sind voll von Klagen darüber. Jeder, der sich auch nur ein bisschen mit der Materie Resale-DSL befasst hat, weiß spätestens seit August 2004, dass man damit Ärger bekommen kann, und lässt dementsprechend die Finger davon.

durch den umzug muss halt ein neuer anschluß her, auf den ich nun warte!
ich komme ja nicht aus dem vertrag raus(12 monate mindestlaufzeit),

Warum schließt du einen Vertrag mit einer so langen Laufzeit ab, wenn du exakt dieselbe Leistung zu exakt demselben Preis auch mit 6 Tagen Kündigungsfrist hättest haben können? (in Form von T-DSL)

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1] lemonbabe antwortet auf niknuk
24.03.2005 15:18

durch den umzug muss halt ein neuer anschluß her, auf den ich
nun warte!
ich komme ja nicht aus dem vertrag raus(12 monate mindestlaufzeit),

Warum schließt du einen Vertrag mit einer so langen Laufzeit ab, wenn du exakt dieselbe Leistung zu exakt demselben Preis auch mit 6 Tagen Kündigungsfrist hättest haben können? (in Form von T-DSL)
>

- JA jetzt bin ich auch schlauer! Aber "hätte" bringt mir nun auch nichts... Hab vorher nichts schlechtes gehört von 1und1 auch auch nicht das es Probleme gibt. Das hört man wirklich erst jetzt so richtig. Dann musst du dich mit sowas ja intensiv beschäftigen wenn diese Probleme angeblich schon sei Mitte 04 bestehen...

gruß,
lemonbabe
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[3] weichfeig antwortet auf lemonbabe
19.03.2005 13:29
Benutzer lemonbabe schrieb:
Durch einen Umzug warte ich nun schon 4 Monate auf meinen DSL Anschluß. Vorher lief eigentlich alles gut. 1und1 wurde über den Umzug rechtzeitig informiert, angeblich Probleme mit der T-Com(bekommen keine Rückmeldung). Kann ich doch nichts dafür, sollen die Druck machen bei der Telekom!!! Super... und ich warte und warte. Aus dem Vertrag komme ich auch nicht raus(12 Monate Mindestlaufzeit, seit August 04 besteht Vertrag). NAtürlich wird weiter fröhlich abgebucht für einen Anschluß den ich gar nicht habe. Und die Gebühren für den Tarif natürlich auch. Ich könnte ja den analog ins Internet. Sehr witzig... Sollten nun für die 4 Monate zumindest die Anschlußgebühren erstatten. Gab es auch nicht ganz... da steigt man nicht durch,sehr seltsame Beträge auf dem Kontoauszug. Wird man denn nur verar...? Naja, werde nun mit meiner Bank Kontakt aufnehmen und mir mein Geld zurückholen. Finger weg von 1und1!

Letzten Satz ksnn ich nur bestätigen! Grosse Klappe bei der Werbung, dann bist du Kunden und der Service ist gleich NULL oder man zahlt per Telefon und bekommt auch noch schwachsinnige inkompetente Antworten! Gilt auch für FreeNet: Auf Fragen gibt es keine Antwort, von versatel wird ähnliches berichtet - Wer kann einen attraktiven serviceorientierten Provider empfehlen ??? Gruß, weichfeig
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[3.1] chb antwortet auf weichfeig
19.03.2005 22:33
Benutzer weichfeig schrieb:
Wer kann einen attraktiven serviceorientierten Provider empfehlen??? Gruß, weichfeig

Wieviel darf's denn kosten? Oder erwartest Du ernsthaft, dass bei 100% aller Billig-DSL-Anschlüsse (wenn man es auf den Punkt bringt, kann man die ganzen Privatkunden-ADSL-Anschlüsse darunter verbuchen) alles perfekt läuft? Wenn Du perfekte Dienstleistung haben willst, kümmer Dich um SDSL-Anschlüsse für Geschäftskunden, die ein *bisschen* mehr kosten - da ist dann alles perfekt... ;-)

Benni
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[3.1.1] weichfeig antwortet auf chb
20.03.2005 14:13
Nein, erwarte ich nicht! Ich kaufe jedoch auch keine preiswerten Lebensmittel und begründe deren eventuelle schlechte Qualität mit dem geringeren Preis - sie müssen eben in Ordnung sein. Also - die großspurigen Versprechen der Providerwerbung sollten ledigilich eingehalten werden.
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[3.2] conecty antwortet auf weichfeig
20.03.2005 12:31
Benutzer weichfeig schrieb:
Benutzer lemonbabe schrieb:
Durch einen Umzug warte ich nun schon 4 Monate auf meinen DSL Anschluß. Vorher lief eigentlich alles gut. 1und1 wurde über den Umzug rechtzeitig informiert, angeblich Probleme mit der T-Com(bekommen keine Rückmeldung). Kann ich doch nichts dafür,
sollen die Druck machen bei der Telekom!!! Super... und ich warte und warte. Aus dem Vertrag komme ich auch nicht raus(12
Monate Mindestlaufzeit, seit August 04 besteht Vertrag). NAtürlich wird weiter fröhlich abgebucht für einen Anschluß den ich gar nicht habe. Und die Gebühren für den Tarif natürlich auch. Ich könnte ja den analog ins Internet. Sehr witzig... Sollten nun für die 4 Monate zumindest die Anschlußgebühren erstatten. Gab es auch nicht ganz... da steigt man nicht durch,sehr seltsame Beträge auf dem Kontoauszug. Wird man denn nur verar...? Naja, werde nun mit meiner Bank Kontakt aufnehmen und mir mein Geld zurückholen. Finger weg von 1und1!

Letzten Satz ksnn ich nur bestätigen! Grosse Klappe bei der Werbung, dann bist du Kunden und der Service ist gleich NULL oder man zahlt per Telefon und bekommt auch noch schwachsinnige inkompetente Antworten! Gilt auch für FreeNet: Auf Fragen gibt es keine Antwort, von versatel wird ähnliches berichtet - Wer kann einen attraktiven serviceorientierten Provider empfehlen ??? Gruß, weichfeig

Also wie man zahlt per Telefon. Ist doch eine normale Servicenummer 01805 nicht so eine 0190 als bei Freenet.

Hast Du mal eine Mail an 1und1 geschrieben? Oder angerufen? Normalerweise bekommst Du von denen eine Email zurück, auch bei Telefonanrufen. Dort wird sogar der Mitarbeiter genannt mit dem Du Kontakt hattest und kannst ein Formular ausfüllen über den Service des Mitarbeiters.

Mache ich was falsch? Habe ich eine andere Servicehotline als Du????

Wenn Du Service willst, dann geh doch zu T-com und stell Dich in die Schlage im T-Punkt.

Muß ja alles einfach sein in Deutschland.....
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[3.2.1] spunk_ antwortet auf conecty
20.03.2005 13:16
Benutzer conecty schrieb:

Also wie man zahlt per Telefon. Ist doch eine normale Servicenummer 01805 nicht so eine 0190 als bei Freenet.
1 & 1 Account-Service
Hotline : 01805-001006
geroutet auf: 02602-963309

1&1 Bestell-Hotline
Hotline: 01805-001535
geroutet auf: 0800-1000493

1&1 Internet AG
Hotline: 01805-001535
geroutet auf: 02602-96-0

1&1 Internet AG Technik
Hotline: 01805-001535
geroutet auf: 0800-1001257

1&1 Kundenbetreung, Fax
Hotline: 01805-257546
geroutet auf: 02602-961913

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[3.2.2] weichfeig antwortet auf conecty
20.03.2005 14:24
Wie ich schon andeutete: Kontakt wurde aufgenommen, auch per Mail, das Nirwana antwortete jedoch nicht! Und was sagst Du zu dem Unterschied, daß VOR der Anmeldung über 0800... telefoniert werden kann und danach mit 0180... ?! Nun, ich hatte keine großen Probleme, nur dieses, und damit begann alles: Antrag auf Umstellung von 768 Kb auf 2.048 - wie übrigens auf der Homepage angeboten: Keine Antwort, und mit vielen 0180-Telefonaten und widersprüchlichen Ausssagen stellte sich letztlich heraus (mündlich), dass die Herrschaften nur auf 1.024 umstellen (kostenfrei). Offensichtlich, um dann für die erneute Umstellung auf 2.048 Kb 50 Euronen zu kassieren. Das nenne ich "Klarheit" in der Werbung!
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[3.2.2.1] conecty antwortet auf weichfeig
20.03.2005 17:11
Also für die Umstellung kassiert die T-Com selbstverständlich mit.

Vielleicht ist an Deinem Standort kein DSL 2048 möglich?!?

Mal gecheckt?

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[3.2.2.1.1] lemonbabe antwortet auf conecty
20.03.2005 18:27
Benutzer conecty schrieb:
Also für die Umstellung kassiert die T-Com selbstverständlich mit.

Vielleicht ist an Deinem Standort kein DSL 2048 möglich?!?

Mal gecheckt?

ich wohne in hamburg, da sollte so ein dsl anschluß möglich sein. 1und1 schreibt mir nur ständig das ein anschluß beantragt ist, sie aber noch auf rückmeldung der t-com warten. der umzug war im november 04. wann haben die einen beantragt bei der t-com das ich immer noch warten muss, bitte schön!? naja, aus kulanz hätten die mich wenigstens aus dem vertrag lassen können. so warte ich immer nur weiter...

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[3.2.2.1.2] weichfeig antwortet auf conecty
21.03.2005 17:33
Doch, ist möglich: Seit ein paar Monaten bin ich mit T-DSL 3.000 unterwegs. Aber wie gesagt, das hat seiner Zeit meinen Wechsel von 1und1 nach FreeNet ausgelöst.
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[4] spl antwortet auf lemonbabe
21.03.2005 00:55
Benutzer lemonbabe schrieb:
Durch einen Umzug warte ich nun schon 4 Monate auf meinen DSL Anschluß.
Aus dem Vertrag komme ich auch nicht raus(12 Monate Mindestlaufzeit, seit August 04 besteht Vertrag).

Zunächst mal hat jeder Kunde ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB). Danach kannst du die Zahlung verweigern, solange die Gegenleistung nicht erbracht wird. Wenn du immer einen Monat im Voraus zahlen musst, wie es manche Provider machen, dann kannst du halt den

Für den Fall, dass du dich vom Vertrag lösen willst, steht dir ein Rücktrittsrecht zu, nachdem die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und du 1&1 erfolglos unter Setzung einer 14-tägigen Frist aufgefordert hast, Abhilfe zu schaffen (§ 323 BGB).

Dass die Telekom technisch verantwortlich ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Vertraglich verpflichtet ist 1&1, nicht die Telekom. Wenn 1&1 Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragt, ist das deren Sache.

NAtürlich wird weiter fröhlich abgebucht für einen Anschluß den ich gar nicht habe.

Dann würde ich das mal widerrufen. Wobei es sein kann, dass du gegen Rechnungen, deren Einwendungsfrist abgelaufen ist, nichts mehr machen kannst (bin mir nicht sicher), da du diese durch das Unterlassen von Einwendungen konkludent genehmigst.

spl
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[4.1] niknuk antwortet auf spl
21.03.2005 02:39
Benutzer spl schrieb:

Zunächst mal hat jeder Kunde ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB). Danach kannst du die Zahlung verweigern, solange die Gegenleistung nicht erbracht wird.

1&1 hat aber die vertraglich zugesicherte Leistung in vollem Umfang erbracht, denn sie haben (am alten Wohnort) einen Internetzugang nebst funktionierendem (!) DSL bereitgestellt. Den Vertrag kann man lt. Vertragsbedingungen (die man tunlichst *vor* der Bestellung gelesen haben sollte) erst nach Ablauf von 12 Monaten erstmals kündigen. Wer schon nach 4 Monaten umzieht und deshalb seinen Anschluss nicht mehr nutzen kann, kann dafür nicht 1&1 verantwortlich machen. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag oder eine Mitnahme des Anschlusses bei Umzug sehen die Vertragsbedingungen nicht vor, man ist also auf die Kulanz von 1&1 angewiesen. Einen Anspruch hat man darauf nicht. Wenn man Pech hat, bezahlt man sogar doppelt: für den Anschluss am alten Wohnort (den man zwar nicht mehr nutzen kann, für den man sich aber vertraglich zur Zahlung von mindestens 12x Grundgebühr verpflichtet hat) und für den am neuen, für den man einen neuen Vertrag abschließen muss. Dass das nicht sonderlich kundenfreundlich ist, sei unbestritten. Es verstößt aber nicht gegen die Vertragsbedingungen.

Für den Fall, dass du dich vom Vertrag lösen willst, steht dir ein Rücktrittsrecht zu, nachdem die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und du 1&1 erfolglos unter Setzung einer 14-tägigen Frist aufgefordert hast, Abhilfe zu schaffen (§ 323 BGB).

Die Leistung wurde aber erbracht. Das Rücktrittsrecht kann man also damit vergessen.

Wer jetzt einfach die Zahlung verweigert, den wird 1&1 sicher vor Gericht zerren. Es steht zu befürchten, dass sie dort Recht bekommen und die Sache dann noch erheblich teurer wird.

Für einen DSL-Anschluss, den man im Falle eines Umzugs nicht mitnehmen kann, einen 12-Monats-Vertrag abzuschließen, halte ich gelinde gesagt für wagemutig. Da Resale-DSL bisher ausschließlich mit so langen Laufzeiten angeboten wird, sollte man tunlichst die Finger davon lassen, wenn man nicht ganz sicher ist, dass man seinen derzeitigen Wohnort während der Vertragslaufzeit beibehält.
Verträge für Internetzugänge mit langer Laufzeit sind dagegen weniger kritisch, denn einen Zugang kann man überall nutzen, wo (T-)DSL zur Verfügung steht. Eine Kündigung bei Umzug ist hier nicht erforderlich.

Gruß

niknuk
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[4.1.1] Hari2004 antwortet auf niknuk
21.03.2005 03:27
Meine meinung.Man sollte grundsätzlich die Finger von Providern lassen die solange Vertragslaufzeiten haben.Lieber paar Euro mehr bezahlen und man hat die möglichkeit jeden Monat zu kündigen wenn man genug hat.Sobald mein Vertrag bei 1&1 abgelaufen ist können die mich mal und ich gehe wieder zu meinen alten Provider zurück.Gottseidank habe ich nicht meinen DSL Anschluss gewechselt und bin bei der T-Com geblieben.
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[4.1.2] spl antwortet auf niknuk
21.03.2005 04:35
Benutzer niknuk schrieb:
1&1 hat aber die vertraglich zugesicherte Leistung in vollem Umfang erbracht, denn sie haben (am alten Wohnort) einen Internetzugang nebst funktionierendem (!) DSL bereitgestellt.

Hey niknuk,

Wenn 1&1 zugestimmt hat, den DSL-Anschluss zur neuen Adresse zu portieren, wovon ich mangels anderweitiger Angaben ausgehe, dann dürfte diese Vereinbarung Vertragsbestandteil geworden sein.

Es heißt, 1&1 schiebe die Umzugsprobleme auf die Telekom; kein Wort davon, dass ein Umzug vertraglich überhaupt nicht vorgesehen ist, was doch näher läge.

Die Portierung von DSL-Anschlüssen ist, soweit mir auf die Schnelle ersichtlich, nicht in den AGB geregelt. Eine solche Vereinbarung stellt also keine Abweichung davon dar, so dass sie der Schriftform bedürfte (Ziff. 1.3 der AGB DSL-Anschluss).

Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob ein Umzug kein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Ich wüsste nicht, dass das außer den Anbietern irgendjemand behauptet, geschweige denn ein Gericht bestätigt hätte.

Im Arbeitsrecht etwa kann eine Betriebsumstellung die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gemäß § 626 BGB -- der auch im Fall einer DSL-Anschlusskündigung einschlägig wäre -- rechtfertigen, obwohl die Verantwortung hierfür beim Arbeitgeber liegt. Warum soll das nicht auch bei einem DSL-Anschluss funktionieren, bei dem noch nicht mal Arbeitnehmerschutzrechte involviert sind?

Es steht zu befürchten, dass sie dort Recht bekommen und die Sache dann noch erheblich teurer wird.

Immer mit der Ruhe.

1&1 gehört zu United Internet, und die haben eine eigene Rechtsabteilung, wie ich weiß. Also können sie keine Anwaltskosten geltend machen.

Bleiben die Gerichtskosten. Bei einem Streitwert bis 300 € werden 3 Prozessgebühren à 25 €, mithin 75 € fällig, vorzuschießen von 1&1 als Klägerin. Merkt man, dass man verliert und erkennt die Klage an, fällt nur eine Gebühr à 25 € an. Wenn es überhaupt dazu kommt. Bei einem Streitwert bis 600 € erhöht sich die Prozessgebühr auf 35 €, der Rest gilt entsprechend. Wobei unselbstständige Forderungen wie insbesondere Mahnkosten nicht zum Streitwert zählen.

Übrigens würde ich jetzt sicherheitshalber schon mal kündigen, wenn der Vertrag bis August läuft (obwohl man 1&1 auch ein bisschen ärgern und auf Leistung verklagen könnte, die ja von der Telekom abhängt). Ich nehme jedenfalls an, dass 1&1 die übliche maliziöse 3-monatige Kündigungsfrist in den AGB stehen hat.

Ich bin mittlerweile so weit, dass ich bei solchen Verträgen grundsätzlich direkt nach Vertragsschluss kündige, damit ich es nicht vergesse, und die Kündigung eventuell kurz vor Ablauf widerrufe, was bisher immer geklappt hat.

spl
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[4.2] spl antwortet auf spl
21.03.2005 18:30
Benutzer spl schrieb:
Wobei es sein kann, dass du gegen Rechnungen, deren Einwendungsfrist abgelaufen ist, nichts mehr machen kannst (bin mir nicht sicher), da du diese durch das Unterlassen von Einwendungen konkludent genehmigst.

Ich hab noch mal nachgesehen, weil es mich selbst interessiert hat: Die stillschweigende Genehmigung einer Rechnung wirkt im Ergebnis nur wie eine Beweislastumkehr (entspricht Schuldanerkenntnis, aber Kondiktion gem. §§ 812 ff. BGB weiterhin möglich).

D.h. in allgemein verständlicher Sprache: Wenn du beweisen kannst, dass die Leistung nicht erbracht wurde, etwa anhand des Schriftverkehrs, kann man das Geld auch nach Ablauf der Einwendungsfrist zurückfordern.

spl