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Betrügerische Machenschaften bei 1und1?


25.04.2009 17:00 - Gestartet von LeoVoice
Ich habe vor 2 Monaten meinen Vertrag bei 1und1
gekündigt weil ich zum 3.5. zu t-home und VDSL
wechseln werde. Daraufhin erhielt ich von 1und1
im Verlauf aller 14 Tage ein Schreiben worin man mich bat
doch "noch" Kunde zu bleiben, man hätte auch ein tolles Angebot für mich. Dies wies ich mehrfach ab, um dann vor ca. 3 Wochen
telefonischen den Grund auch gegenüber einer Mitarbeiterin
von 1und1 bekannt zu geben, damit man mich nicht weiter nervt.
Schon damals wurde mir sarkastisch am Telefon mitgeteilt,
das ich dann damit leben müsste das ich 3 Wochen keine Internet haben werde. (Mir ist das was von 6 Tagen bekannt, innerhalb desser der alte Anbieter den Port freigeben muss.)

Kurz darauf lies ich mir von der Telekom den Auftragsstatus
meines Wechsels bestätigen. Am Telefon warnte man mich dann
das 1und1 mich weiterhin versuchen wird zu kontaktieren um
eine Kündigungsrücknahme zu erreichen. Hierfür reicht schon
ein kurzes "ja" als Aufzeichnung.

Seit ca. 2 Wochen versucht mich 1und1 unter folgender Rufnummer zu erreichen: 01805001006. Eine 0451er Rufnummer kommt auf meinem Festnetz hinzu. Diese ist nicht zu erreichen, die andere ist die Kundenbetreuung von 1und1.

Wenn ich jedoch den Anruf annehme, komme ich gerade dazu meinen Namen zu nennen und dann wird von anderer Seite das Gespräch beendet.

Viele von Euch melden sich sicher auch ab und an mit "ja" am Telefon. Na da fällt doch glatt ein Zusammenhang ins Auge.

Ich habe 1und1 kontaktiert und gefragt warum man mich denn angerufen hat, ob man denn noch Fragen an mich hätte... Dies wurde verneient und laut dem Mitarbeiter hätte es auch nie Anrufe gegeben.

In dem Gespräch untersagte ich dem Unternehmen mich weiterhin per Telefon zu kontaktieren.

Heute erhielt ich den nächsten Anruf der 01805er Nummer...

Ich will an dieser Stelle auch gar nicht über nicht vorhandenen Service oder schlechte Leitungen schreiben... das kenne ich von diesem Unternehmen nicht anders!

Aber so etwas dreistes habe ich von noch keinem Unternehmen erlebt. Da ist ja selbst der Loseverkauf von NKL/SKL humaner gewesen vor 5 Jahren!
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[1] Alexander76 antwortet auf LeoVoice
25.04.2009 18:17
Ich habe auch bei 1&1 gekündigt, sollte dann direkt eine Telefonnummer zur Bestätigung anrufen. Habe ich gemacht... und prompt wurde mir ein Angebot unterbreitet, welches m.E. sogar schlechter ist als das für Neukunden.

Wie waren denn bei Dir die Angebote? Werden die besser und besser oder haben die immer nur dasselbe Angebot runtergebetet?


Grüße

Alex
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[2] smokie1693 antwortet auf LeoVoice
12.06.2009 06:40


Aber so etwas dreistes habe ich von noch keinem Unternehmen erlebt. Da ist ja selbst der Loseverkauf von NKL/SKL humaner gewesen vor 5 Jahren!


Da habt Ihr die Machenschaften der Telekom noch nicht erlebt.
Hierzu kann ich dann nur sagen...........viel Spass!!!!! Hier ist bei Kündigung der Terror vorprogrammiert
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[2.1] garfield antwortet auf smokie1693
17.06.2009 17:21
Benutzer smokie1693 schrieb:
Da habt Ihr die Machenschaften der Telekom noch nicht erlebt. Hierzu kann ich dann nur sagen...........viel Spass!!!!! Hier
ist bei Kündigung der Terror vorprogrammiert
Einpruch!
Habe vor ein paar Monaten gekündigt und auch ganz nett eine Begründung reingeschrieben und es gab nicht die geringsten Probleme und Belästigungen.

Begründung muss natürlich nicht sein, hilft aber vielleicht, dass die Kundendienstler nicht nachfragen und schon gar nicht weitere Angebote nachschieben.
Denn aus Unternehmenssicht verstehe ich schon, dass man interessiert ist, WARUM der Kunde kündigt. Und wenn die Kündigung z.B. mit deutlicher Einsparung (oder im Falle der 1&1-Pfeifen vielleicht mit dem Ärger über nicht vorhandenen Service) begründet wird, sieht der Anbieter meist ganz von selber ein, dass Halteversuche sinnlos sind.

Wie gesagt, dass muss man alles nicht tun, aber vielleicht war es der Grund, dass meine Telekom-Kündigung so problemlos verlief. Also wegen dem Service hätte ich nie gekündigt, nachdem man so mitbekommt, wie es bei manch Anderem läuft, aber das Paket des neuen Anbieters aus Leistung, vernünftiger Laufzeit und Preis war einfach zu verlockend. Und die Bewertungen, die ich von Kunden im Netz gefunden habe, waren in der Mehrzahl sogar positiv.
Da kann man schon mal den Wechsel riskieren, dachte ich mir - und habe es auch bisher nicht bereut.
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[2.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 18:37
Benutzer garfield schrieb:

Begründung muss natürlich nicht sein,

das MUSS dann sein, wenn ausserordentlich gekündigt wird.

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[2.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 18:44
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer garfield schrieb:

Begründung muss natürlich nicht sein,

das MUSS dann sein, wenn ausserordentlich gekündigt wird.
Logisch. Aber diese Fälle hatte ich jetzt nicht im Sinn...

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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 18:48
Benutzer garfield schrieb:

Begründung muss natürlich nicht sein,
das MUSS dann sein, wenn ausserordentlich gekündigt wird.
Logisch. Aber diese Fälle hatte ich jetzt nicht im Sinn...

aber kann sich lohnen, denn danach gibt es als Neukunde sofort wieder die Neukundenvergünstigungen.
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[2.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 18:58
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer garfield schrieb:

Begründung muss natürlich nicht sein,
das MUSS dann sein, wenn ausserordentlich gekündigt wird.
Logisch. Aber diese Fälle hatte ich jetzt nicht im Sinn...

aber kann sich lohnen, denn danach gibt es als Neukunde sofort wieder die Neukundenvergünstigungen.
Ja, Moment. Sprechen wir jetzt über reguläre Kündigungen (nach Ablauf der Vergtragsbindung) oder über außerordentliche (also vorher)? Letztere gehen ja sowieso nur bei Versäumnissen des Anbieters, die einen vorzeitigen Ausstieg rechtfertigen. Andernfalls ist man sowieso auf dessen "goodwill" angewiesen. Also eher nicht die Situation, um als Druckmittel, günstige Neukundenbedingungen abzustauben.
Das kann man nach einer regulären Kündigung erwägen.
So auch in meinem Fall: Ich werde rechtzeitig vor Ablauf in jedem Fall kündigen, da sich danach die Konditionen vertragsgemäß automatisch verschlechtern. Bei einer Zusage, den zu gleichen Bedingungen weiter zu führen, ließe ich aber mit mir reden.
Kündige ich aber nicht, würde ich nach Ablauf automatisch mehr bezahlen.
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[2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 19:29
Benutzer garfield schrieb:

vorher)? Letztere gehen ja sowieso nur bei Versäumnissen des Anbieters, die einen vorzeitigen Ausstieg rechtfertigen. Andernfalls ist man sowieso auf dessen "goodwill" angewiesen. Also eher nicht die Situation, um als Druckmittel, günstige Neukundenbedingungen abzustauben.

nun: einfacher Ablauf ist. ausserordentliche Kündigung um vorzeitig den vertrag zu beenden (natürlich nur sofern möglich) und dann hat man als Neukunde überall die Auswahl, auch beim ursprünglichen Anbieter


So auch in meinem Fall: Ich werde rechtzeitig vor Ablauf in jedem Fall kündigen, da sich danach die Konditionen

sinnvoll sit oft kurzzeitig nach Vertragsabschluss, da einige Anbieter für eine Kündigungsrücknahme 8ohne neue Mindestlaufzeit) sogar Gutschriften anbieten.

speziell hier zu 1u1 erkennt man aus diversen Forenberichten dass der optimale Zeitpunkt etwa 6-8 Monate vor Ablauf ist. dann werden fast die vergünstigungen wie bei neukunden angeboten wenn ein neuer Vertrag durchgeführt wird.


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[2.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 22:43
Benutzer spunk_ schrieb:
nun: einfacher Ablauf ist. ausserordentliche Kündigung um vorzeitig den vertrag zu beenden (natürlich nur sofern möglich) und dann hat man als Neukunde überall die Auswahl, auch beim ursprünglichen Anbieter
Ja, aber eine außerordentliche Kündigung wird nur in Ausnahmefällen möglich sein, wenn der Anbieter in Leistungsverzug gerät, was selbst bei 1&1 kein Normalfall sein dürfte und selbst dann kann er sich irgendwelche Entschädigungen einfallen lassen. Das Recht zu vorzeitiger Kündigung dürfte eng umrissen sein. Es wurde hier oft genug berichtet, dass es selbst bei Umzug Ärger gab, sogar, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar kein DSL anbieten konnte.
Zwar berechtigt ein Umzug nicht per se zur außerordentlichen Kündigung, aber da auch der Anbieter vertragsgemäß kein Geld für nicht erbrachte Leistung verlangen kann (und er mit einem Kunden und nicht mit einem Ort einen Vertrag geschlossen hat), wundert sich der gesunde Menschenverstand, warum man in einem solchen Fall überhaupt streiten muss.

So auch in meinem Fall: Ich werde rechtzeitig vor Ablauf in jedem Fall kündigen, da sich danach die Konditionen

sinnvoll sit oft kurzzeitig nach Vertragsabschluss, da einige Anbieter für eine Kündigungsrücknahme 8ohne neue Mindestlaufzeit) sogar Gutschriften anbieten.
Na ja, nun. Man muss den Anbieter ja nicht gleich vor den Kopf stoßen, zumal es sowieso nichts bringt. Die Vertragslaufzeit muss ohnehin "abgedient" werden und bei den leider üblichen 2 Jahren kann noch so manche Aktion bis zum Ende gestartet werden. Da wird auch der Anbieter erst mit Lockangeboten rausrücken, wenn der Verlust des Kunden akut wird - also kurz vor Laufzeitende und sicher nicht - selbst bei so früh erfolgter Kündigung - 2 Monate nach Vertragsbeginn, wo er selber noch nicht weiß, was er in 2 Jahren anbieten kann.

Da auch die Kündigungsfristen von Anbieter zu Anbieter variieren, würde ich so ungefähr 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit genug Zeit bleibt und der Anbieter auch keine Chance bekommt, dass beliebte Spiel zu spielen: "Ich habe Deine Kündigung nicht erhalten und jetzt ist die Kündigungsfrist eh vorbei - sorry, Pech gehabt."
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
18.06.2009 10:38
Benutzer garfield schrieb:

Zwar berechtigt ein Umzug nicht per se zur außerordentlichen Kündigung, aber da auch der Anbieter vertragsgemäß kein Geld

wenn diese in der Verantwortung des Kunden liegt.
bei "höherer Gewalt" und dazu zählt wohl auch erzwungener Arbeitsplatzwechsel neigt sich die Meinung auf die Seite des kunden.

für nicht erbrachte Leistung verlangen kann (und er mit einem Kunden und nicht mit einem Ort einen Vertrag geschlossen hat),

der vertrag ist mit dem kunden, aber über den Anschluss an einem best. Ort.


Na ja, nun. Man muss den Anbieter ja nicht gleich vor den Kopf stoßen, zumal es sowieso nichts bringt. Die Vertragslaufzeit

doch: angebote von Gutschriften bei rücknahme der ordentlichen kündigung.

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
18.06.2009 11:03
Benutzer spunk_ schrieb:
doch: angebote von Gutschriften bei rücknahme der ordentlichen kündigung.
Ja, aber doch nicht kurz nach Vertragsbeginn. Dann könnte ich ja die Gutschrift einstreichen und nach 3 Wochen erneut kündigen. Was macht der Anbieter dann?
Der muss sich bis kurz vor Vertragsende keine Rübe machen, da er den Kunden bis dahin an der Angel hat. Denn vorherige Gutschriften sind zu diesem Zeitpunkt schon vergessen und verpufft.
Mit Gutschriften oder ähnlichen Lockangeboten wird er auch erst dann rausrücken, wenn die Gefahr den Kunden zu verlieren akut wird.
In dem Beispiel einer viel zu frühen Kündigung wird er die zwar vermerken, aber den Kunden erst kurz vor der "Gefahrenfrist" kontaktieren.
Das einzige, was man erreicht hat, ist, den Anbieter in Zugzwang (und unter Angebotsdruck) zu versetzen. Dazu reichen auch 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dicke.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
18.06.2009 17:05
Benutzer garfield schrieb:

ja die Gutschrift einstreichen und nach 3 Wochen erneut kündigen. Was macht der Anbieter dann?

genauso ist es gewesen.

das eben so alle 2 Monmate wiederhohlen und fertig.

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
18.06.2009 19:35
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer garfield schrieb:

ja die Gutschrift einstreichen und nach 3 Wochen erneut kündigen. Was macht der Anbieter dann?

genauso ist es gewesen.

das eben so alle 2 Monmate wiederhohlen und fertig.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Anbieter darauf einläßt. Schließlich würde sich das wiederholte Spielchen sehr bald nicht mehr rechnen. Auch sehe ich den Sinn überhaupt nicht, schließlich hat er den Kunden sowieso für den Rest der Vertragslaufzeit sicher.
Spätestens nach dem 2. Versuch wird er daher wohl kein Leckerli mehr anbieten, sondern die Kündigung bestätigen und sich beim Kunde gegen Ende der Laufzeit wieder in Erinnerung bringen.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
18.06.2009 19:44
Benutzer garfield schrieb:

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Anbieter darauf einläßt. Schließlich würde sich das wiederholte Spielchen sehr

konnte ich mir Anfangs auch nicht - war dann über die Realität durchaus überrascht.
(der Vorgang spielt allerdings im Bereich Mobilfunk. da ist bzw. war es allerdings rein finanzuell noch sinnvoller brutal hochpreisige Verträge abzuschliessen - mit der entsprechend höheren Provisionsauszahlung - und kurzzeitig nach Abschluss einen Tarifwechsel durchzuführen (auch wenn dies kostenpflichtig ist lohnt sich dies über die Vertragslaufzeit)



Spätestens nach dem 2. Versuch wird er daher wohl kein Leckerli mehr anbieten, sondern die Kündigung bestätigen und sich beim Kunde gegen Ende der Laufzeit wieder in Erinnerung bringen.

war eben nicht so - konnte innerhlab der 24 Monate so fast 10mal durchgeführt werden. war einfach perfekt.


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[2.1.1.1.1.1.1.2] niknuk antwortet auf spunk_
17.06.2009 23:17
Benutzer spunk_ schrieb:

nun: einfacher Ablauf ist. ausserordentliche Kündigung um vorzeitig den vertrag zu beenden (natürlich nur sofern möglich) und dann hat man als Neukunde überall die Auswahl, auch beim ursprünglichen Anbieter

Wenn mir ein Anbieter Anlass für eine außerordentliche Kündigung gibt, dann werde ich doch nicht den Teufel tun und bei dem nochmal einen Vertrag abschließen. Wenn überhaupt, werde ich nach einer außerordentlichen Kündigung also Neukunde bei einem anderen Anbieter.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1.1.1.1.2.1] spunk_ antwortet auf niknuk
18.06.2009 10:34
Benutzer niknuk schrieb:

Wenn mir ein Anbieter Anlass für eine außerordentliche Kündigung gibt, dann werde ich doch nicht den Teufel tun und bei dem nochmal einen Vertrag abschließen. Wenn überhaupt,

wieso? das lohnt sich aus dem grund früher aus dem alten vertrag rauszukommen und krzzeitig wieder neukundenvergünstigungen zu erhalten. (habe ich allerdings erst einmal so machen können - oft gibts aber eine Sperrfrist)
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[2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] niknuk antwortet auf spunk_
18.06.2009 10:56
Benutzer spunk_ schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Wenn mir ein Anbieter Anlass für eine außerordentliche Kündigung gibt, dann werde ich doch nicht den Teufel tun und bei dem nochmal einen Vertrag abschließen. Wenn überhaupt,

wieso? das lohnt sich aus dem grund früher aus dem alten vertrag rauszukommen

Aus dem alten Vertrag kommst du nur dann kurzfristig raus, wenn den Vertragspartner Mist baut und das auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht abstellt. Und bei einem solchen Anbieter möchte ich nicht weiter Kunde sein, egal was für "Geschenke" er mir für einen Neuvertrag bietet.

Ist der Anbieter dagegen in Ordnung und macht alles richtig, kommt man nicht vorzeitig aus dem Vertrag. Es gibt daher frühestens dann einen Neuvertrag, wenn die Mindestlaufzeit des alten abgelaufen ist.

Fazit: wenn Neuvertrag beim gleichen Anbieter, dann nicht vorzeitig. Wenn vorzeitig, dann Neuvertrag nur bei einem anderen Anbieter.

und krzzeitig wieder neukundenvergünstigungen zu erhalten.

Es gibt keine Neukundenvergünstigungen. Auf irgend eine Weise bezahlt man die "Geschenke" immer (und seien es die für andere Neukunden, die von Bestandskunden finanziert werden müssen). Kein profitorientiertes Unternehmen hat etwas zu verschenken.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf niknuk
18.06.2009 17:07
Benutzer niknuk schrieb:

den Vertragspartner Mist baut und das auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht abstellt. Und bei einem solchen Anbieter möchte ich nicht weiter Kunde sein, egal was für "Geschenke" er mir für einen Neuvertrag bietet.

habe ich so getan - war zufrieden damit.



Es gibt keine Neukundenvergünstigungen. Auf irgend eine Weise bezahlt man die "Geschenke" immer (und seien es die für andere Neukunden, die von Bestandskunden finanziert werden müssen). Kein profitorientiertes Unternehmen hat etwas zu

aus dem Grun d ist es wichtig niemals Bestandkunde zu werden, sondern stets versuchen entweder die Neukundenvergünstigungen zu erhalten oder eben einfach ganz zu wechseln.

das System verlangt es so.



verschenken.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spunk_
18.06.2009 19:19
Benutzer spunk_ schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Es gibt keine Neukundenvergünstigungen. Auf irgend eine Weise bezahlt man die "Geschenke" immer (und seien es die für andere Neukunden, die von Bestandskunden finanziert werden müssen). Kein profitorientiertes Unternehmen hat etwas zu

aus dem Grun d ist es wichtig niemals Bestandkunde zu werden,

Bestandskunde bist du vom ersten bis zum letzten Tag deiner Vertragslaufzeit. Im Normalfall also 2 Jahre. Und in dieser Zeit bezahlst du entweder dein eigenes "Geschenk" oder die der anderen Neukunden, die während der Laufzeit deines Vertrages bei deinem Anbieter ebenfalls einen Vertrag abschließen.

Wenn du kein Bestandskunde werden willst, darfst du keinen Vertrag unterschreiben. Dann wird's aber auch nix mit Neukunden-"Geschenken".

das System verlangt es so.

Das System kann aber auch rechnen. Daher werden die Kosten der "Geschenke" in aller Regel fein säuberlich auf die Monatsgrundpreise und die nutzungsabhängigen Entgelte umgelegt und auch die Mindestvertragslaufzeit wird so bemessen, dass der Kunde frühestens dann kündigen kann, wenn er alles bezahlt hat.

Gruß

niknuk
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf niknuk
18.06.2009 19:41
Benutzer niknuk schrieb:

Bestandskunde bist du vom ersten bis zum letzten Tag deiner Vertragslaufzeit.

macht nix - das ist nur Definitionssache.

betrachte es einfach so wie andere auch und sehe dich als Neukunde wenn du eben neu Kunde bist und als Bestandskunde wenn du erneut aus einem betehenden Vertrag verlängerst.
aber wie gesagt - vollkommen unerheblich wie man dies definieren mäöchte, das Ergebnis ist was zählt.


Zeit bezahlst du entweder dein eigenes "Geschenk" oder die der anderen Neukunden, die während der Laufzeit

eben: gewöhnlich zahlen die langjährigen Kunden den neukunden diese Vergünstigungen (es geht weniger um geschenke, sondern um Bargeldauszahlungen oder Gutschriften, diese sid erheblich wertiger)


Wenn du kein Bestandskunde werden willst, darfst du keinen Vertrag unterschreiben. Dann wird's aber auch nix mit Neukunden-"Geschenken".

wie geschrieben: es ist vollkommen unerheblich wie du dies definieren möchtest.

Das System kann aber auch rechnen. Daher werden die Kosten der "Geschenke" in aller Regel fein säuberlich auf die Monatsgrundpreise und die nutzungsabhängigen Entgelte umgelegt

na hoffentlich. glücklicherweise ist dies bei allen Anbietern so geregelt.

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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] CGa antwortet auf niknuk
18.06.2009 21:00
Benutzer niknuk schrieb:
... auch die Mindestvertragslaufzeit wird so bemessen, dass der
Kunde frühestens dann kündigen kann, wenn er alles bezahlt hat.

Gruß

niknuk

Dem ist aber bei Tarifen ohne MVLZ wie zb Alice und Congstar nicht so. Eine Neuschaltung kostet m W um die 250 Euro. Da kannst du dir ausrechnen, wie lange es dauert bis du durch GG und Einrichtungspreis (idr 50 Euro) bei Null bist. Kündigt der Kunde vorher, legt der Anbieter drauf.

cu ChrisX
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] niknuk antwortet auf CGa
18.06.2009 22:52
Benutzer CGa schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:
>> ... auch die Mindestvertragslaufzeit wird so bemessen, dass der
>> Kunde frühestens dann kündigen kann, wenn er alles bezahlt hat.

Dem ist aber bei Tarifen ohne MVLZ wie zb Alice und Congstar nicht so. Eine Neuschaltung kostet m W um die 250 Euro. Da kannst du dir ausrechnen, wie lange es dauert bis du durch GG und Einrichtungspreis (idr 50 Euro) bei Null bist.

Congstar verlangt bei Abschluss eines Vertrages mit nur 1 Monat MVLZ 59,90 Euro und lässt sich außerdem die Hardware bezahlen. Bei Alice kostet die Einrichtung eines Anschlusses mit Vertrag mit kurzer MVLZ mittlerweile 39,90 Euro. Die Hardware wird seit jeher nur verliehen und muss bei Vertragsende zurückgegeben werden. Und bei beiden Anbietern muss mindestens ein Monatsgrundpreis bezahlt werden.

Ich habe für die Einrichtung eines neuen Anschlusses Kosten von um die 70 Euro im Hinterkopf, nicht 250 Euro.

Kündigt der Kunde vorher, legt der Anbieter drauf.

Wenn deine 250 Euro stimmen (was ich bezweifle), dann ja. Wenn meine 70 Euro stimmen, dann kaum. Zusätzlich kassieren Congstar und Hansenet auch noch für die Rufnummernmitnahme. Wer also nach einem Monat schon wieder wechselt und dabei seine Rufnummer mitnehmen will, zahlt je nach Tarif bei beiden Anbietern bis zu 100 Euro.

Gruß

niknuk
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] CGa antwortet auf niknuk
19.06.2009 00:08
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Bei Alice kostet die Einrichtung eines Anschlusses mit Vertrag mit kurzer MVLZ mittlerweile 39,90 Euro. Die Hardware wird seit jeher nur verliehen und muss bei Vertragsende zurückgegeben werden. Und bei beiden Anbietern muss mindestens ein Monatsgrundpreis bezahlt werden.

Ich habe für die Einrichtung eines neuen Anschlusses Kosten von um die 70 Euro im Hinterkopf, nicht 250 Euro.

Mein Post bezog sich auf die Kosten aus Anbietersicht in Bezug auf deinen Post das der Kunde am Ende der MVLZ alle Kosten bezahlt hat. MW kostet eine Neuschaltung von DSL bei einem Vorleister (zb Arcor/ QSC/T-Home) 250 Euro im Durchschnitt. Ich wollte darauf hinaus, das wenn der Kunde im Durchschnitt 50 Euro Anschluss bezahlt plus ein paar GG und wieder kündigt, kann es auch sein das der Anbieter drauflegt. In dem Falle sind die Kosten des Anbieters durch die MVLZ nicht gedeckt.

cu ChrisX


Kündigt der Kunde vorher, legt der Anbieter drauf.

Wenn deine 250 Euro stimmen (was ich bezweifle), dann ja. Wenn meine 70 Euro stimmen, dann kaum. Zusätzlich kassieren Congstar und Hansenet auch noch für die Rufnummernmitnahme. Wer also nach einem Monat schon wieder wechselt und dabei seine Rufnummer mitnehmen will, zahlt je nach Tarif bei beiden Anbietern bis zu 100 Euro.

Gruß

niknuk
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf CGa
19.06.2009 08:55
Benutzer CGa schrieb:

Mein Post bezog sich auf die Kosten aus Anbietersicht in Bezug auf deinen Post das der Kunde am Ende der MVLZ alle Kosten bezahlt hat. MW kostet eine Neuschaltung von DSL bei einem Vorleister (zb Arcor/ QSC/T-Home) 250 Euro im Durchschnitt.

Ich habe dich schon richtig verstanden, glaube dir aber nicht ;-) Das Bereitstellungsentgelt für die Telekom-TAL beträgt gerade mal 62,37 Euro (Quelle: http://www.post-und-telekommunikation.de/PuT/Tk_2008_3_Juli-Sept.php). Und wenn die TAL einmal steht, ist die Hauptarbeit auch schon erledigt. Die TAL muss dann nur noch an den DSLAM des jeweiligen Carriers angeklemmt werden und die Sache ist geritzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Vielfaches des Preises der TAL-Bereitstellung durch die Telekom kostet.

Da der Kunde bei Abschluss eines Vertrages ohne Mindestlaufzeit in der Regel einen Bereitstellungspreis zahlen muss und die Hardware-"Geschenke" auch deutlich weniger üppig ausfallen, dürfte der Anbieter die Bereitstellungskosten spätestens nach 2-3 Monaten wieder drin haben. Der Bereitstellungspreis wiederum hält die Kunden von einer schnellen Kündigung ab. Schließlich gibt niemand gerne Geld für etwas aus, das er dann nicht nutzt. Davon abgesehen kündigen in der Regel nur diejenigen schnell wieder, die mit dem Anschluss unzufrieden sind. Ursache für Unzufriedenheit sind aber meistens Mängel. Und wenn der Anschluss Mängel hat, kannst du jeden Vertrag außerordentlich kündigen, auch Verträge mit längerer Mindestlaufzeit. Wer dagegen zufrieden ist, behält seinen Anschluss ganz unabhängig von der Mindestlaufzeit.

Außerdem basiert die ganze Sache auf einer Mischkalkulation. Den wenigen Kunden, bei denen der Anbieter draufzahlt, weil sie nach extrem kurzer Zeit wieder kündigen, stehen vergleichsweise viele Kunden gegenüber, die ihren Anschluss länger behalten und die somit nicht nur die Bereitstellungskosten des eigenen Anschlusses, sondern auch die aller anderen Anschlüsse anteilig wieder einspielen.

Gruß

niknuk
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[3] niknuk antwortet auf LeoVoice
12.06.2009 13:54
Benutzer LeoVoice schrieb:

Schon damals wurde mir sarkastisch am Telefon mitgeteilt, das ich dann damit leben müsste das ich 3 Wochen keine Internet haben werde. (Mir ist das was von 6 Tagen bekannt, innerhalb desser der alte Anbieter den Port freigeben muss.)

In deinem Fall musste gar kein Port freigegeben werden, da du ja VDSL bestellt hast. VDSL läuft über andere Ports als ADSL. 1&1 kann zwar deinen ADSL-Port blockieren, das aber kann dir wurscht sein, denn dein Anschluss wurde auf einen VDSL-Port umgeschaltet, der sich obendrein im Gegensatz zum ADSL-Port noch nicht einmal in der Vermittlungsstelle befindet, sondern in der Regel in einem Outdoor-DSLAM, der in Form eines grauen Kastens in der Nähe deiner Wohnung auf der Straße steht. VDSL-Ports kann auch kein anderer Anbieter blockieren, denn diese werden bisher exklusiv von der Telekom genutzt. Wenn man Glück hat, ist der Wechsel unter diesen Umständen schon in wenigen Stunden oder gar Minuten gelaufen. Nur so als Richtwert: bei meinem Wechsel von der Telekom zu Alice war ich ganze 2 Minuten (!) ohne DSL. Auch hier wurde mein Anschluss auf einen anderen Port geschaltet, da Hansenet meinen Wohnort mit eigener DSL-Technik erschlossen hat und nicht auf Telekom-Ports angewiesen ist. Die 2 Minuten habe ich genutzt, um meinen Router von den Zugangsdaten meines alten DSL-Providers auf Alice-Zugangsdaten umzustellen. Kaum war das erledigt, war ich auch schon wieder online :-)

BTW: der 3.5. ist ja schon lange vorbei. Wie hat der Wechsel denn geklappt?

Gruß

niknuk
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[4] fritzbox antwortet auf LeoVoice
16.06.2009 20:07
hallo,

ein ähnliches Problem hat zur Zeit ein Arbeitskollege.
Er hat zum 30.04.2009 mehr als fristgerecht seinen DSL Anschluss bei 1und 1 gekündigt und auch ein schriftliches Bestätigungsschreiben erhalten.
Er war der Meinung, das alles o.k. ist und hat sich bei einem andren Provider angemeldet.
Bis heute hat aber 1und1 den Anschluss nicht freigegeben und behauptet nun dreist er hätte die Kündigung telefonisch zurückgenommen, was aber überhaupt nicht stimmt.

Fakt ist, das 1und1 zuerst die Kündigung bestätigt hat und später Werbeanrufe gestartet hat, um den Kunden mit Sonderangeboten zum bleiben zu überreden. Er hat aber in diesem Zusammenhang niemals mündlich einer Rücknahme zugestimmt.

Es ist anscheinend auch die gleiche Masche wie bei dir, das 1und1 hier mitschneidet und irgendwelche Wortschnippsel zurechtlegt.

Es stellt sich die Frage, ist dies rechtsgültig, muss dies nicht auch schriftlich mit Unterschrift erfolgen ??

Wie stehen die chancen, aus dem eigentlich schon abgelaufenen Vertrag zu kommen.

vg
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[4.1] spunk_ antwortet auf fritzbox
16.06.2009 22:35
Benutzer fritzbox schrieb:

Es stellt sich die Frage, ist dies rechtsgültig, muss dies nicht auch schriftlich mit Unterschrift erfolgen ??

grundsätzlich sind Verträge nicht an die Schriftform gebunden - Stichwort Flohmarkt oder auch Internetgeschäfte.
Problem bei mündlichen Verträgen ist nur der korrekte Nachweis.

ist dein Kollege sicher dass kein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde - denn die Kundenbetreuung bei der Kündigung ist ja mit speziellen Angeboten darauf aus die Kunden zu halten indem Vergünstigungen in Höhe etwa der neukundenverg+ünstigungen angeboten werden - ist dies ja kein Problem. 1u1 wird natürlich stets versuchen das gegenteil zu behaupten und dies durch die Gesprächsaufzeichnung auch so zu belegen.
schlussendlich wird hier nur ein Anwalt oder die Hoffnung auf Kulanz helfen.
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[4.1.1] fritzbox antwortet auf spunk_
17.06.2009 15:53
hallo,
hab heute mit ihm darüber gesprochen und er erzählte mir, das er gestern bei seinem Rechtsschutz angefragt hat, wegen kostenübernahme. Dort ist übrigens schon bekannt, das 1und1 mit diesen Methoden versucht, Kunden zu halten.

Er hat diese woche noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt, dann wird sich ja klären, was Sache ist.

vg
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[4.1.2] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 17:30
Benutzer spunk_ schrieb:

schlussendlich wird hier nur ein Anwalt oder die Hoffnung auf Kulanz helfen.
...oder das konsequente Rückbuchen der weiterhin von 1&1 eingezogenen Beträge und Zurücklehnen.
Wetten, dass die NICHT vor den Kadi ziehen!

Problem: der Zeitfaktor, bis 1&1 nachgibt.
Denn das noch geschaltete "1&1-DSL" darf dann auch nicht weiter genutzt werden, sonst könnte es als stilles Einverständnis gewertet werden und man steht praktisch bis zur Aufgabe von 1&1 ohne Internet da.
Aber da die ja zusätzlich Rückbuchungskosten haben, werden sie wohl das Ärgern bald einstellen.
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[4.1.2.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 18:36
Benutzer garfield schrieb:

...oder das konsequente Rückbuchen der weiterhin von 1&1 eingezogenen Beträge und Zurücklehnen.

das ist dann kritisch wenn wie ier eben nicht sicher ist, ob nicht ein mündlicher (aber dennoch gültiger) Vertrag geschlossen wurde.


Wetten, dass die NICHT vor den Kadi ziehen!

dann ist es allerdings ohne Anwalt auch sehr sehr kritisch


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[4.1.2.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 18:50
Benutzer spunk_ schrieb:
das ist dann kritisch wenn wie ier eben nicht sicher ist, ob nicht ein mündlicher (aber dennoch gültiger) Vertrag geschlossen wurde.
Wieso? Er ist sich doch sicher:
"Fakt ist, das 1und1 zuerst die Kündigung bestätigt hat und später Werbeanrufe gestartet hat, um den Kunden mit Sonderangeboten zum bleiben zu überreden. Er hat aber in diesem Zusammenhang niemals mündlich einer Rücknahme zugestimmt."

Ob 1&1 Versatzstücke aus Telefonaten zusammenschnipselt und sich damit vor Gericht traut, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
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[4.1.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 18:54
Benutzer garfield schrieb:

niemals mündlich einer Rücknahme zugestimmt.

ich wollte nur auf die kommenden öglichkeiten hinweisen. Gesprächsmitschnitt ist wohl nur auf der Seite von 1u1 vorhanden. die wenigsten lassen grundsätzlich den Anrufbeantworter mitschneiden.
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[4.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 19:02
Benutzer spunk_ schrieb:
ich wollte nur auf die kommenden öglichkeiten hinweisen. Gesprächsmitschnitt ist wohl nur auf der Seite von 1u1 vorhanden. die wenigsten lassen grundsätzlich den Anrufbeantworter mitschneiden.
Schon, aber das würde wohl jeglichem Fass den Boden ausschlagen, wenn ein Anbieter einen Betrug über Schnipselei von Telefonaten versuchen sollte. Kann mir kaum vorstellen, dass er das unbemerkt dem Richter unterjubelt.
Also vor einem Gesprächsmitschnitt auf Anbieterseite hätte ich keine Angst, beweist der doch genau die Ablehnung der Angebote.
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[4.1.2.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
17.06.2009 19:31
Benutzer garfield schrieb:

ausschlagen, wenn ein Anbieter einen Betrug über Schnipselei von Telefonaten versuchen sollte. Kann mir kaum vorstellen,

nicht etrug, so ndern ein korrekt durchgeführter mündlicher Vertrag über entweder Kündigungsrücknahme gegen das entsprechende Angebot oder eben einen Neuvertrag.

Also vor einem Gesprächsmitschnitt auf Anbieterseite hätte ich keine Angst, beweist der doch genau die Ablehnung der Angebote.

das ist dann das positive Ende.
das negative ist wenn doch erkennbar die Kündigung zurückgezogen wurde.
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[4.1.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf spunk_
17.06.2009 22:24
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
>
ausschlagen, wenn ein Anbieter einen Betrug über Schnipselei von Telefonaten versuchen sollte. Kann mir kaum vorstellen,

nicht etrug, so ndern ein korrekt durchgeführter mündlicher Vertrag über entweder Kündigungsrücknahme gegen das entsprechende Angebot oder eben einen Neuvertrag.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
User "fritzbox" hat von seinem Kollegen berichtet, der nach Erhalt der Kündigungsbestätigung telefonisch zur Rücknahme bewegt werden sollte, worauf dieser aber definitiv nicht eingegangen ist.
Nun behauptete 1&1, dass er der Rücknahme angeblich doch zugestimmt habe.
Sofern der Kollege nich an Alzheimer leidet, muss er sich keine Sorgen machen, sagte ich, da er eventuelle Mitschnitte nicht fürchten muss, weil die höchstens seine Ablehnung untermauern.
Eine Manipulation der Mitschnitte traue ich nicht mal 1&1 zu und falls doch, sollte das wohl rauszukriegen sein, daher mein Ratschlag, abgebuchte Beträge einfach zurück buchen lassen und statt selber zu rotieren, einfach abwarten, bis 1&1 keinen Bock mehr haben, die Rückbuchungsgebühr zu berappen.
Wenn die merken, dass sie dne Kunden nicht weich bekommen, geben die schnell auf.
Bis dahin aber eben NICHT das DSL nutzen, denn DAS könnte als stilles Einverständnis gewertet werden. Vor seinen telefonischen Antworten hingegen muss der Kollege keine Angst haben.

Also vor einem Gesprächsmitschnitt auf Anbieterseite hätte ich keine Angst, beweist der doch genau die Ablehnung der Angebote.

das ist dann das positive Ende.
das negative ist wenn doch erkennbar die Kündigung zurückgezogen wurde.
Was der Kollege ja angeblich nicht getan hat. Das sollte er allerdings schon wissen.
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[4.1.2.2] niknuk antwortet auf garfield
17.06.2009 23:28
Benutzer garfield schrieb:

Problem: der Zeitfaktor, bis 1&1 nachgibt.
Denn das noch geschaltete "1&1-DSL" darf dann auch nicht weiter genutzt werden, sonst könnte es als stilles Einverständnis gewertet werden und man steht praktisch bis zur Aufgabe von 1&1 ohne Internet da.

Nicht unbedingt. Wenn man zu einem DSL-Anbieter wechselt, der andere DSL-Ports verwendet als 1&1, dann kann 1&1 den Port blockieren bis sie schwarz werden. Der Kunde hingegen surft schon längst über den Port eines anderen Anbieters. Die Gefahr, dass das als "stilles Einverständnis" gewertet wird, besteht somit auch nicht.

1&1 benutzt Ports der Telekom, von Telefonica oder Arcor (Telefonica oder Arcor nur bei Komplettanschlüssen). Wenn man nun zu einem Anbieter wechselt, der nicht Lieferant des bisher von 1&1 bereitgestellten Anschlusses ist, dann sollte der Wechsel problemlos und kurzfristig klappen. Als 1&1 Resale-DSL-Kunde (basiert auf Telekom DSL) wechselt man also am einfachsten zu einem anderen Vollanschlussanbieter wie z. B. Arcor, Hansenet oder Versatel. Als 1&1 Komplettanschlusskunde (basiert auf Telefonica oder Arcor DSL) sollte ein Wechsel zur Telekom der unproblematischste sein. Auch ein Wechsel zu einem Kabelinternet-Anbieter kommt in Frage, denn auch dort kommt garantiert ein anderer DSL-Port zum Einsatz als der, auf den 1&1 aktuell die Hand draufhat.

Gruß

niknuk
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[4.1.2.2.1] telefonlaie antwortet auf niknuk
18.06.2009 10:27
Benutzer niknuk schrieb:
Auch ein Wechsel zu einem Kabelinternet-Anbieter kommt in Frage, denn auch dort kommt garantiert ein anderer DSL-Port zum Einsatz als der, auf den 1&1 aktuell die Hand draufhat.

Richtig;) da GAR KEIN DSL-Port zum Einsatz kommt. Die Technik im Kabel heist DOCSIS
http://de.wikipedia.org/wiki/Data_Over_Cable_Service_Interface_Specification
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[4.2] Albi aus Kiel antwortet auf fritzbox
18.06.2009 07:24
Benutzer fritzbox schrieb:
[..] Fakt ist, das 1und1 zuerst die Kündigung bestätigt hat und später Werbeanrufe gestartet hat, um den Kunden mit Sonderangeboten zum bleiben zu überreden. Er hat aber in diesem Zusammenhang niemals mündlich einer Rücknahme zugestimmt.

vg

Wenn 1&1 vorher nicht im Telefonat geregelt hat, daß sie das Telefonat oder Teile davon aufzeichnen, so begehen sie eine Straftat und ihrer 'Beweismittel' sind für ihre eigene Behauptungen vor Gericht nicht zugelassen.

Dein Freund kann sich also bei einer rechtlichen Auseinandersetzung sicherlich beruhigt zurücklehnen.

1&1 scheint also nur zu blöffen und hat keine Beweismittel.
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[4.2.1] spunk_ antwortet auf Albi aus Kiel
18.06.2009 10:32
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:

Wenn 1&1 vorher nicht im Telefonat geregelt hat, daß sie das Telefonat oder Teile davon aufzeichnen, so begehen sie eine Straftat und ihrer 'Beweismittel' sind für ihre eigene Behauptungen vor Gericht nicht zugelassen.


habe zwar bei 1u1 noch nie telefonisch die Kundenbetreuung kontaktiert, da dies einfacher über das Kontaktformular geht, aber bei diversen anderen Firmen ist dies ja zu Beginn des Telefongesprächs so geregelt, dass auf die Aufzeichnung hingewiesen wird und falls man dem nicht zustimmt man dies im Anschluss an das Gespräch mitteilen soll.


demzufolge ist es eigentlich gewöhnlich, dass die Gespräche aufgezeichnet sind - wer widerspruicht denn schon im Anschluss dieser Aufzeichnung?

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[4.2.1.1] Albi aus Kiel antwortet auf spunk_
18.06.2009 11:09
Benutzer spunk_ schrieb:
[...] demzufolge ist es eigentlich gewöhnlich, dass die Gespräche aufgezeichnet sind - wer widerspruicht denn schon im Anschluss dieser Aufzeichnung?
>

Hier ist die Situation aber eine andere. Du schreibst, daß Du anrufst. Das kenne ich das auch.

Es war aber die Situation, daß 1&1 den Kunden anrief und ihn versuchte umzustimmen beim Thema Kündigung.

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[4.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf Albi aus Kiel
18.06.2009 17:09
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:

anrufst. Das kenne ich das auch.

Es war aber die Situation, daß 1&1 den Kunden anrief und ihn versuchte umzustimmen beim Thema Kündigung.

korrekt - allerdings: wird dabei nicht auf die Aufzeichnung zu Beginn hingewiesen und darauf, dieser Aufzeichnung am Ende zu widersprechen?

naja: zumindest ist es ja kein sog. kalter Anruf.
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[4.2.1.2] manilo101 antwortet auf spunk_
18.06.2009 20:19

einmal geändert am 18.06.2009 20:25
Benutzer spunk_ schrieb:

aber bei diversen anderen Firmen ist dies ja zu Beginn des Telefongesprächs so geregelt, dass auf die Aufzeichnung hingewiesen wird und falls man dem nicht zustimmt man dies im Anschluss an das Gespräch mitteilen soll.


demzufolge ist es eigentlich gewöhnlich, dass die Gespräche aufgezeichnet sind - wer widerspricht denn schon im Anschluss dieser Aufzeichnung?


Diese Widersprechen ist gar nicht nötig und suggeriert dem rechtsunkundigen Anrufer nur die Möglichkeit, sein Recht auch wahrzunehmen.
Fakt ist, dass eine evtl. Zustimmung zwar im Nachgang erteilt werden könnt. Fakt ist aber auch, dass der Mitschneidende sich schon strafbar gemacht hat, wenn er nicht VORHER das Einverständnis einholt.
Das ergibt sich ganz klar aus § 201 StGB. In dem Augenblick, wo nicht VORHER nachgefragt wird, ist das klar unbefugt.
Sollte also der Kollege nicht gefragt worden sein, kann ihm alles Piepegal sein.

Aber 1und1 hat da wohl auch bissel was getan. Ich selbst habe zum 11.6.09 gekündigt. Es gab keine Probs außer dass ich ein wenig um die schriftl. Kündigungsbestätigung betteln musste. Ansonsten wurde am 11. gg. 17.00Uhr abgeschalten. Schon am 12. hatte T.kom die Info, dass am 16. der Port frei gegeben wird. Sie wollen mich dann sofort am 17. aufschalten. Ist zwar erst der 18 geworden aber o.k. Nach Infos ist der Port am 16. kurz nach 23 Uhr als frei im System vermerkt gewesen. Und dann Schaltung am 18. 5.00Uhr früh ist, finde ich ne ordentliche Leistung der T.kom. 1und1 könnte sich paar Freunde mehr machen, wenn Sie den Port nicht so sinnlos blockieren. Im Endeffekt ist es doch nichts als ein wenig Schikane. Es ist doch völlig problemlos möglich mit Abschaltung den Port auch frei zu geben. Aber ich finde, dazu ist auch die Regulierungsbehörde in die Pflicht zu nehmen.

Und es gab genau 2 Briefe ob ich nicht doch bleiben will und genau 1 Anruf nachdem ich auch den 2.Brief unbeantwortet lies. Ich sagte dem Mitarbeiter freundlich aber bestimm, dass ich wechseln will und 1und1 keine Chance mehr hat. Er bedankte sich und alles war Geschichte. Mit mir hat 1und1 einen langjährigen treuen Kunden verloren. Ich bin schon dabei als es über die noch mit dem Modem 56k ins Netz ging. Grund ist die in letzter Zeit absolut unzureichende Qualität und der "Service" - wenn man das überhaupt so nennen kann.

MfG
Manilo
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[4.2.1.2.1] fritzbox antwortet auf manilo101
28.06.2009 18:17
so,

muss nochmal über den Ausgang der Geschichte berichten.

Also,

Dienstag beim Rechtsanwalt.
Donnerstag wurde der Zugang abgeschaltet und somit frei für einen anderen Anbieter.

vg