Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Johei13 schrieb:
Ich hatte mir auch die AGB durchgelesen.
Aber vermutlich nicht verstanden ;-)
Tja, es kann sein das mir die Feinheiten des AGB Rechts nicht ganz so vertraut sind. Zum Lachen find ich das aber nicht.
In den AGB für den DSL Anschluss stand eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, da der Vertrag nach dieser Zeit unbestimmt wird.
Leider habe ich die AGB von 2004 nicht mehr, aber sie dürften sich in diesem Punkt nicht großartig von den aktuellen AGB zum Internetzugang (http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang) unterscheiden. Da heißt es unter Punkt 7.6: "Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart [Anm.: letzteres trifft auf deinen Vertrag zu], so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."
Es steht noch da, wenn nichts Abweichendes vereinbart wird.
Jetzt ist da noch die AGB zum DSL Anschluß, die mir vorliegt, neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die sagt unter 8.1 das der Vertrag normalerweise auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und mit einer Frist von 2 Monaten kündbar ist. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekndigt wird.
Meine Interpretation war, das die AGB für den DSL Anschluß eine abweichende Vereinbarung von den allgemeinen AGB sind und das es nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt, da der Vertrag nun auf unbestimmte Zeit läuft. Das war auch das was ich beim Vetragsabschluß mitgeteilt bekommen habe.
In den allgemeinen AGB von 2004 steht außerdem das bei Verträgen auf unbestimmte Zeit, sie innerhalb von zwei Monaten durch den Kunden gekündigt werden können, also müsste für den Vertrag ab dem Zeitpunkt wo er auf unbestimmte Zeit verlängert wird, die zwei Monate Frist gelten.
Die Kündigungsklauseln fü den DSL Anschluss, haben sich seitdem verändert und beinhaltet jetzt die Klausel das sich der Vertrag um die Laufzeit oder maximal ein Jahr verlängert und die Laufzeit im Allgemeinen ein Jahr ist, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.
Tatsächlich hat der Support gemeint, ich hätte mit meinem alten Tarif innerhalb von zwei Monaten kündigen können, aber da ich 27 Tage später von DSL Basic nach Comfort gewechselt habe, würden nun die derzeitigen AGBs für mich gelten. Da jetzt aber Karlteig aus dem Forum hier sagt, das sich bis 2005 nichts geäändert hat, ist das alles sehr verwunderlich.
Naja egal, wie war das mit den Zeugen? Würde Verwandschaft und ein Photo des unterschriebenen Vertrags reichen zusammen mit Einschreiben oder brauche ich eine amtliche Beglaubigung oder sogar einen Notar?