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Erfahrungen Umgang 1und1 mit der Verarbeitung von Telefax-Beschwerden gesucht


05.03.2007 07:24 - Gestartet von manilo101
Hallo,
wie so manch anderer habe auch ich Probleme mit 1und1. Nun suche ich hier Leute, die mal über ihre Erfahrungen mit 1und1 berichten, wie diese Firma mit Widersprüchen oder Kündigungen verfahren, die per Fax an das Unternehmen geschickt wurden. Ich habe den Eindruck, dass dort gern mal ein Fax ignoriert wird. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer hat wenn und zu welchem Zweck und an welche Nummer ein Fax an 1und1 geschickt. Wie waren, wenn überhaupt darauf reagiert wurde, die Bearbeitungszeiten?

Vielen Dank
MfG
Manilo
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[1] niknuk antwortet auf manilo101
05.03.2007 10:30
Benutzer manilo101 schrieb:

wie so manch anderer habe auch ich Probleme mit 1und1. Nun suche ich hier Leute, die mal über ihre Erfahrungen mit 1und1 berichten, wie diese Firma mit Widersprüchen oder Kündigungen verfahren, die per Fax an das Unternehmen geschickt wurden. Ich habe den Eindruck, dass dort gern mal ein Fax ignoriert wird.

Diesen Eindruck habe ich nicht nur bei 1&1.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich nicht, denn ich würde *niemals* ein wichtiges Schreiben per Fax und schon gar nicht per E-Mail verschicken. Ich verschicke Kündigungen, Widersprüche o. ä. grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein, wenn's ganz hart kommt, auch mal per Gerichtsvollzieher (kostet ca. 18 Euro, ist die Sache aber wert, wenn man sich Ärger vom Hals halten will). Eine Ausnahme mache ich nur dann, wenn ich weiß, dass es sich um ein seriöses und gewissenhaftes Unternehmen mit einer leistungsfähigen Kundenverwaltung handelt. Dann schicke ich auch mal eine Kündigung per Fax, allerdings so rechtzeitig, dass ich noch ein Einschreiben hinterherschicken kann, wenn nicht unverzüglich eine Kündigungsbestätigung kommt. Bei 1&1 scheidet dieses Verfahren aber von vorneherein aus.

Abgesehen davon gibt es speziell bei 1&1 eine extra Website für Kündigungen (http://vertrag.1und1.de). Kündigungen sollte man immer über diese Website vornehmen (und das Kündigunsformular dann per Einschreiben verschicken!). Dort erhält man dann auch eine Rückmeldung über den aktuellen Kündigungsstatus. Wer sich nicht an dieses Prozedere hält, muss damit rechnen, dass etwas schiefgeht, zumal die Adresse für Kündigungen nicht der 1&1-Hauptsitz in Montabaur ist, sondern eine Adresse in Karlsruhe.

Gruß

niknuk
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[1.1] Johei13 antwortet auf niknuk
05.03.2007 19:43
Abgesehen davon gibt es speziell bei 1&1 eine extra Website für Kündigungen (http://vertrag.1und1.de). Kündigungen sollte man immer über diese Website vornehmen (und das Kündigunsformular dann per Einschreiben verschicken!). Dort erhält man dann auch eine Rückmeldung über den aktuellen Kündigungsstatus. Wer sich nicht an dieses Prozedere hält, muss damit rechnen, dass etwas schiefgeht, zumal die Adresse für Kündigungen nicht der 1&1-Hauptsitz in Montabaur ist, sondern eine Adresse in Karlsruhe.



Wie siehts aus wenn man reichlich Vorlaufzeit hat, von jetzt bis September. Da Herrschaften wollen mich ja erst im September rauslasen, wegen Verweis auf ihre derzeitigen AGBs, die ich auf irgendwelchen obskuren Wegen angeblich angenommen haben soll?

Oder mit wieviel Zeit und Geld muss ich rechnen, wenn ich darauf poche das meine AGBs zu Vertragsabschluß gelten und nicht die jetzigen.

Komm mir vor wie in einer Gang, die lassen einen auch nicht gehen.
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[1.1.1] niknuk antwortet auf Johei13
05.03.2007 22:46

einmal geändert am 05.03.2007 22:46
Benutzer Johei13 schrieb:

Wie siehts aus wenn man reichlich Vorlaufzeit hat, von jetzt bis September.

Ganz easy. Gehe auf http://vertrag.1und1.de, kündige deinen Vertrag zum September 2007 und folge ansonsten den Anweisungen, die du dort erhältst. Du wirst ein PDF-Formular per Mail zugeschickt bekommen bzw. herunterladen können, das füllst du aus und schickst es per Einschreiben (!) an die angegebene Adresse in Karlsruhe. Innerhalb max. ca. 2 Wochen sollte dann auf http://vertrag.1und1.de unter "Kündigungsstatus" deine Kündigung "freigeschaltet" sein, d. h. sie ist dann von 1&1 bestätigt und wird auch zum September 2007 stattfinden (falls du nicht vorher auf den "Stornieren"-Link klickst). Wenn wider Erwarten kein derartiger Vermerk auf der Vertragswebsite auftaucht, kannst du immer noch nachhaken. Wenn der Vertrag im September 2007 enden soll, muss die Kündigung spätestens im Juli 2007 bei 1&1 vorliegen. Wenn du die Kündigung jetzt schon vornimmst, hast du noch genug Zeit, um nachzuhaken, wenn 1&1 sich totstellen sollte.

Da Herrschaften wollen mich ja erst im September rauslasen, wegen Verweis auf ihre derzeitigen AGBs, die ich auf irgendwelchen obskuren Wegen angeblich angenommen haben soll?

Du hast diese AGB angenommen, wenn du 2004 oder später im Control Center (!) einen Tarifwechsel vorgenommen hast. Einzig relevante Änderung war aber die Verlängerung der Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 2 Monate, d. h. du musst jetzt 2 Monate vor Vertragsablauf kündigen. Das sollte bei dir aber kein Problem sein.

Ich habe übrigens diese AGB nie angenommen, da ich nach 2004 keinen Tarifwechsel über das Control Center vorgenommen habe. Trotzdem war 1&1 der Ansicht, dass für mich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten gelte (eigentlich waren es gemäß alter AGB aber nur 4 Wochen). Hat ihnen aber trotzdem nichts genützt, denn ich wusste von der klammheimlichen AGB-Änderung (u. A. durch dieses Forum) und habe daher 2 Monate vor Ablauf gekündigt. Außer dem Umstand, dass sie mich am Telefon mit der Bettelei genervt haben, noch ein wenig zu bleiben, hat die Kündigung reibungslos funktioniert.

Oder mit wieviel Zeit und Geld muss ich rechnen, wenn ich darauf poche das meine AGBs zu Vertragsabschluß gelten und nicht die jetzigen.

Da ich nicht weiß, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast, kann ich auch nicht sagen, welche AGB für dich gelten. Wenn du aber weißt, dass dein Vertrag im September 2007 endet (wann sollte er denn gemäß der alten AGB enden?), dann kommt es eigentlich nur noch auf die rechtzeitige Kündigung an. Wenn du bis Juli kündigst, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1] Johei13 antwortet auf niknuk
06.03.2007 07:41

einmal geändert am 06.03.2007 07:43
Das müsste am 9.9. 2004 gewesen sein. Ich hatte einen Monat nach Abschluß von Basic auf Comfort gewechselt.

Dann hatte man mir vor kurzen gesagt, das mein Vertrag dadurch die neuesten AGB angenommen hätte. Gut kann auch sein das sich der betreffende Berater geirrt hatte. Vor der Kündigung hatte ein anderer gesagt, es wären zwei Monate.

Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das 1&1 einen nach dem Ende des Vertrages des Anschlusses noch ein paar Tage den Port vorenthält?

Ich wollte noch fragen, man erhält die Kündigungsbestätigung nur per E-Mail?
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[1.1.1.1.1] Karlteig antwortet auf Johei13
06.03.2007 10:25
Hey...
in den AGB 7/2004 war die Kündigungsfrist vier Wochen. Diese Frist wurde meines wissens nit den AGB//2005 auf zwie Monate verlängert. Aber auch schon in den AGB 7/2004 wurde der Vertrag um höchstens 1 Jahr verlängert. Was nach einer einmaligen Verlängerung ist, das ist der Punkt, 1&1 wird sagen der Vertrag verlängert sich, immer um ein Jahr, wenn nicht gekündigt wurde. 1&1 kann aber immer mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Ob das nicht gegen das AGB Gesetz verstösst ? Da würde ich mal einen Juristen fragen.

Aufjedenfall würde ich sofort kündigen, damit Du bis Septemper von dem Laden weg bist.

Gruss KT

1&1 nein Danke
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[1.1.1.1.2] niknuk antwortet auf Johei13
06.03.2007 15:51
Benutzer Johei13 schrieb:

Das müsste am 9.9. 2004 gewesen sein. Ich hatte einen Monat nach Abschluß von Basic auf Comfort gewechselt.

Wo hast du den Tarifwechsel vorgenommen? Im Control Center? Wenn ja, hast du den neuen AGB zugestimmt und somit tatsächlich 2 Monate Kündigungsfrist. Die vermutlich gleichzeitig erfolgte Änderung der Mindestvertragslaufzeit von 1 auf 2 Jahre spielt für dich jetzt keine Rolle mehr, denn die 2 Jahre waren im September 2006 um. Danach erfolgte eine Verlängerung um nur noch ein Jahr, was bei einem 1-Jahres-Vertrag aber nicht anders gewesen wäre. Und da es bis zum September 2007 noch weit mehr als 2 Monate sind, sollten auch die 2 Monate Kündigungsfrist kein Problem darstellen.

Dann hatte man mir vor kurzen gesagt, das mein Vertrag dadurch die neuesten AGB angenommen hätte.

Das ist korrekt. Wer im Control Center den Tarif gewechselt hat, bekam einen entsprechenden Hinweis.

Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das 1&1 einen nach dem Ende des Vertrages des Anschlusses noch ein paar Tage den Port vorenthält?

Man kann es nicht verhindern, man kann aber das Problem umgehen, indem man einen neuen Telefonanschluss bestellt und den alten abmeldet. Bei T-Com ist das relativ teuer (mind. 60 Euro), beim Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter wie z. B. Arcor dagegen kostenlos.

Nur wenn man seinen Telefonanschluss behalten will, muss man eine gewisse Wartezeit in Kauf nehmen, bis 1&1 den Port freigibt.

Ich wollte noch fragen, man erhält die Kündigungsbestätigung nur per E-Mail?

Nichtmal das. Aber wenn du über http://vertrag.1und1.de kündigst (was man sinnvollerweise tun sollte), bekommst du dort ein Feedback über deinen Kündigungsstatus.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.2.1] Johei13 antwortet auf niknuk
06.03.2007 16:16
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Johei13 schrieb:

Das müsste am 9.9. 2004 gewesen sein. Ich hatte einen Monat nach Abschluß von Basic auf Comfort gewechselt.

Wo hast du den Tarifwechsel vorgenommen? Im Control Center? Wenn ja, hast du den neuen AGB zugestimmt und somit tatsächlich 2 Monate Kündigungsfrist. Die vermutlich gleichzeitig erfolgte Änderung der Mindestvertragslaufzeit von 1 auf 2 Jahre spielt für dich jetzt keine Rolle mehr, denn die 2 Jahre waren im September 2006 um. Danach erfolgte eine Verlängerung um nur noch ein Jahr, was bei einem 1-Jahres-Vertrag aber nicht anders gewesen wäre. Und da es bis zum September 2007 noch weit mehr als 2 Monate sind, sollten auch die 2 Monate Kündigungsfrist kein Problem darstellen.

Anscheinend kann man laut Support und dem Menü für die Kündigung nur zum Ende des Vertrags kündigen, da sich auch die Mindestvertragslaufzeit bis zum Ende des Vertrages verlängert. Also wenn man nicht zwei Monate vor dem Ablauf kündigt steckt man wieder ein Jahr drin.

Ich wollte noch fragen, man erhält die Kündigungsbestätigung nur per E-Mail?

Nichtmal das. Aber wenn du über http://vertrag.1und1.de kündigst (was man sinnvollerweise tun sollte), bekommst du dort ein Feedback über deinen Kündigungsstatus.

Und mal paranoid gefragt, wie beweist man dann, das man überhaupt gekündigt hat, wenn das alles über deren Seite geht?
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[1.1.1.1.2.1.1] niknuk antwortet auf Johei13
06.03.2007 19:04
Benutzer Johei13 schrieb:

Anscheinend kann man laut Support und dem Menü für die Kündigung nur zum Ende des Vertrags kündigen,

Selbstverständlich kann man einen Vertrag erst zu seinem Ende kündigen, dazu ist er ja da ;-) Es handelt sich ja nicht um eine außerordentliche Kündigung. Oder hast du Anlass für eine solche? (Gründe wären z. B., dass 1&1 nicht oder nur mangelhaft liefert oder dass gemäß §314 BGB wichtige Gründe gegen eine Fortsetzung sprechen)

da sich auch die Mindestvertragslaufzeit bis zum Ende des Vertrages verlängert.

Die *Mindest*vertragslaufzeit ändert sich nicht, sie bleibt bei 12 bzw. 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Also wenn man nicht zwei Monate vor dem Ablauf kündigt steckt man wieder ein Jahr drin.

Die automatische Verlängerung um die jeweilige vereinbarte Mindestlaufzeit gab es aber auch schon lange vor 2004. Eine entsprechende Klausel findet sich sogar schon in den AGB von 2001, und da hat 1&1 noch 3-Monats-Verträge abgeschlossen (die sich dann jeweils um 3 Monate verlängert haben, wenn man nicht gekündigt hat). Geändert hat sich nur die Frist, zu der man spätestens kündigen musste, nämlich von 4 Wochen auf 2 Monate zum jeweiligen Vertragsablauf.

Und mal paranoid gefragt, wie beweist man dann, das man überhaupt gekündigt hat, wenn das alles über deren Seite geht?

Wenn du die Kündigung wie von 1&1 vorgesehen über http://vertrag.1und1.de vornimmst, bekommst du per E-Mail ein PDF-Formular zugeschickt bzw. es wird dir auf http://vertrag.1und1.de ein Link freigeschaltet, wo du dieses PDF-Formular herunterladen kannst. Dieses Formular druckst du aus, füllst es unter Zeugen aus und unterschreibst es, tütest es ebenfalls unter Zeugen ein und schickst es per Einschreiben/Rückschein an 1&1, und zwar an die auf dem Formular angegebene (Karlsruher!) Adresse. Wenn alles glattgeht (was bei dieser Vorgehensweise im Gegensatz zu jeder anderen relativ wahrscheinlich ist), dann erscheint ein paar Tage später auf http://vertrag.1und1.de unter "Kündigungsstatus" die Information, dass die Kündigung freigeschaltet sei. Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du die Seite dann noch abspeichern und ausdrucken. Das Einschreiben sollte aber schon als Beweis genügen. Sollte wider Erwarten auf der Vertragswebsite nichts passieren, kannst du immer noch nachhaken. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass dir speziell für Kündigungen eine kostenlose und relativ gut erreichbare 0800er Hotline genannt wird. Dort kannst du im Falle eines Falles auch erstmal telefonisch nachhaken, unter Nennung der Vorgangsnummer für deine Kündigung, die ebenfalls auf dem PDF-Formular steht. Wenn sich dann immer noch nichts tut, kannst du 1&1 nochmal eine Kündigung schicken, diesmal am besten per Gerichtsvollzieher. Dann hast du einen absolut gerichtsfesten Beweis und kannst ohne weiteren Papierkrieg deine Zahlungen einstellen (bzw. Lastschriften zurückbuchen lassen), sobald der Vertrag zu Ende ist. Im Normalfall kommt es aber gar nicht so weit, wenn man über die Vertrags-Website kündigt. Üblicherweise akzeptiert 1&1 die Kündigung anstandslos und stellt von sich aus die Abbuchungen ein. Auf jeden Fall hast du, wenn du *jetzt* kündigst, noch jede Menge Zeit, um den ordnungsgemäßen Verlauf der Kündigung zu kontrollieren und ggf. zu reagieren, denn bis September ist es ja noch ein halbes Jahr.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.2.1.1.1] Johei13 antwortet auf niknuk
06.03.2007 20:20
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Johei13 schrieb:

Anscheinend kann man laut Support und dem Menü für die Kündigung nur zum Ende des Vertrags kündigen,

Selbstverständlich kann man einen Vertrag erst zu seinem Ende kündigen, dazu ist er ja da ;-) Es handelt sich ja nicht um eine außerordentliche Kündigung. Oder hast du Anlass für eine solche? (Gründe wären z. B., dass 1&1 nicht oder nur mangelhaft liefert oder dass gemäß §314 BGB wichtige Gründe gegen eine Fortsetzung sprechen)


Ah ok,

ich seh wo das Problem ist. Mein ursprünglicher Vertrag war mit unbegrenzter Laufzeit nach Ablauf der MLV. Beim Tarifwechsel, einen Monat später, habe ich mich dann reingeritten. Ich muß den Punkt mehr oder weniger übersehen haben und in den AGBs hatte sich unter unbegrenzten Verträgen nichts geändert was mich beunruhigt hatte.

Naja gut, die haben mich zwar auf das kleine Schmankerl nicht hingewiesen aber ich werd mirdas für die Zukunft merken.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] niknuk antwortet auf Johei13
06.03.2007 21:57
Benutzer Johei13 schrieb:

ich seh wo das Problem ist. Mein ursprünglicher Vertrag war mit unbegrenzter Laufzeit nach Ablauf der MLV. Beim Tarifwechsel, einen Monat später, habe ich mich dann reingeritten.

Nö, auch nach dem Wechsel hattest du immer noch einen Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit, mindestens jedoch 1 (oder 2?) Jahre. Ebenso ist die automatische Verlängerung nicht neu, auch die gab es schon früher. Geändert hat sich hingegen u. A. die Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 2 Monate. D. h. wenn die Mindestlaufzeit deines Vertrags im September endet, hättest du spätestens im Juli kündigen müssen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Mindestlaufzeit, maximal jedoch um ein Jahr.

Naja gut, die haben mich zwar auf das kleine Schmankerl nicht hingewiesen aber ich werd mirdas für die Zukunft merken.

Man kann von einem Anbieter nicht verlangen, dass er jedem einzelnen Kunden mehrseitige AGB vorliest ;-) Das Durchlesen muss der Kunde schon selbst erledigen.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] CCA antwortet auf niknuk
06.03.2007 22:50
Tja, NikNuk, ist halt nur doof, das sich so einige Anweder zwar x-mal die Gebrauchsanleitung der SeemannsBraut durchlesen, relativ selten jedoch die zu "alltäglichen" Verträgen.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] Johei13 antwortet auf niknuk
07.03.2007 00:28

3x geändert, zuletzt am 07.03.2007 01:12

Naja gut, die haben mich zwar auf das kleine Schmankerl nicht hingewiesen aber ich werd mirdas für die Zukunft merken.

Man kann von einem Anbieter nicht verlangen, dass er jedem einzelnen Kunden mehrseitige AGB vorliest ;-) Das Durchlesen
muss der Kunde schon selbst erledigen.


Korrekte Auskunft beim Verkaufsgespräch wenn man die
Kündigung, und Laufzeit anspricht aber schon. Zu dem Zeitpunkt hatte 1&1 bei mehreren Bekannten, die den Provider benutzten einen guten Ruf, also hatte ich nicht unbedingt Veranlassung anzunehmen, das mir der Verkäufer etwas falsches erzählt.

Ich hatte mir auch die AGB durchgelesen. In den AGB für
den DSL Anschluss stand eine Kündigungsfrist von zwei Monaten
nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, da der Vertrag nach
dieser Zeit unbestimmt wird. Ich nahm an das Punkz 7.4 der
allgemeinen AGB, da nicht gilt, da ja abweichendes für den DSL
Vertrag vereinbart wurde.

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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] niknuk antwortet auf Johei13
07.03.2007 01:37
Benutzer Johei13 schrieb:

Ich hatte mir auch die AGB durchgelesen.

Aber vermutlich nicht verstanden ;-)

In den AGB für den DSL Anschluss stand eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, da der Vertrag nach dieser Zeit unbestimmt wird.

Leider habe ich die AGB von 2004 nicht mehr, aber sie dürften sich in diesem Punkt nicht großartig von den aktuellen AGB zum Internetzugang (http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang) unterscheiden. Da heißt es unter Punkt 7.6: "Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart [Anm.: letzteres trifft auf deinen Vertrag zu], so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."

Also: frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du kündigen, und zwar spätestens 2 Monate vorher. Kündigst du später oder gar nicht, so verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das bedeutet, dass du weitere 12 Monate an deinen Vertrag gebunden bist. Willst du danach aus deinem Vertrag herauskommen, musst du wieder mindestens 2 Monate vor Ablauf kündigen, sonst hast du eine erneute Verlängerung um 12 Monate an der Backe.

Eine derartige Formulierung enthielten die 1&1-AGB aber wie gesagt schon länger. Geändert hat sich nur die Kündigungsfrist. Ärger bekommt also nur der, der im Glauben, es gelten noch die alten AGB, nur 4 Wochen vor Vertragsablauf kündigt. Wer wie du noch mehr als 2 Monate Zeit hat, kann auf jeden Fall rechtzeitig kündigen und hat daher keine Nachteile durch die geänderte Kündigungsfrist.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] Johei13 antwortet auf niknuk
07.03.2007 02:18

einmal geändert am 07.03.2007 02:23
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Johei13 schrieb:

Ich hatte mir auch die AGB durchgelesen.

Aber vermutlich nicht verstanden ;-)


Tja, es kann sein das mir die Feinheiten des AGB Rechts nicht ganz so vertraut sind. Zum Lachen find ich das aber nicht.

In den AGB für den DSL Anschluss stand eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, da der Vertrag nach dieser Zeit unbestimmt wird.

Leider habe ich die AGB von 2004 nicht mehr, aber sie dürften sich in diesem Punkt nicht großartig von den aktuellen AGB zum Internetzugang (http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang) unterscheiden. Da heißt es unter Punkt 7.6: "Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart [Anm.: letzteres trifft auf deinen Vertrag zu], so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."

Es steht noch da, wenn nichts Abweichendes vereinbart wird.

Jetzt ist da noch die AGB zum DSL Anschluß, die mir vorliegt, neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die sagt unter 8.1 das der Vertrag normalerweise auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und mit einer Frist von 2 Monaten kündbar ist. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekndigt wird.

Meine Interpretation war, das die AGB für den DSL Anschluß eine abweichende Vereinbarung von den allgemeinen AGB sind und das es nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt, da der Vertrag nun auf unbestimmte Zeit läuft. Das war auch das was ich beim Vetragsabschluß mitgeteilt bekommen habe.

In den allgemeinen AGB von 2004 steht außerdem das bei Verträgen auf unbestimmte Zeit, sie innerhalb von zwei Monaten durch den Kunden gekündigt werden können, also müsste für den Vertrag ab dem Zeitpunkt wo er auf unbestimmte Zeit verlängert wird, die zwei Monate Frist gelten.

Die Kündigungsklauseln fü den DSL Anschluss, haben sich seitdem verändert und beinhaltet jetzt die Klausel das sich der Vertrag um die Laufzeit oder maximal ein Jahr verlängert und die Laufzeit im Allgemeinen ein Jahr ist, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.

Tatsächlich hat der Support gemeint, ich hätte mit meinem alten Tarif innerhalb von zwei Monaten kündigen können, aber da ich 27 Tage später von DSL Basic nach Comfort gewechselt habe, würden nun die derzeitigen AGBs für mich gelten. Da jetzt aber Karlteig aus dem Forum hier sagt, das sich bis 2005 nichts geäändert hat, ist das alles sehr verwunderlich.

Naja egal, wie war das mit den Zeugen? Würde Verwandschaft und ein Photo des unterschriebenen Vertrags reichen zusammen mit Einschreiben oder brauche ich eine amtliche Beglaubigung oder sogar einen Notar?
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1] Karlteig antwortet auf Johei13
07.03.2007 07:54
Hey...

ich hatte die Fair Option Flatrate abgeschlossen Anfang Februar 2005, und diese wurde noch mit den AGB 7/2004 ausgeliefert. Den Tipp hatte ich aus denm Onlinekosten-Forum.

******
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.*****

Ab den AGB 5/2005 wurde die Frist auf zwei Monate verlängert.



.....jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von......
Dies ist der Knackpunkt, der Vertrag wird um höchstens ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird, ist das nun einmalig oder verlängert sich der Vertrag jedesmal um ein Jahr.

Der nächste Knackpunkt ist die asymetrische Kündigungfrist,1&1 kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen kündigen,der Kunde hat eine Frist von zwei Monaten, und dann verlängert sich der Vertrag um 12 Monate........


Aufjedenfall wird Dich 1&1 nicht so weiters aus dem Vertrag herauslassen.

Gruss KT

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[…1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Karlteig antwortet auf Karlteig
07.03.2007 13:18
Hey ich habe hier noch mal gefunden, es bezieht sich auf die asymetrischen Kündigungfristen


gruss KT

https://www.teltarif.de/arch/2003/kw48/...

Gericht gibt Verbraucherschützern im Streit um Verträge recht 25.11.2003


Internet-Provider dürfen keine einseitigen Kündigungsrechte in ihre Verträge schreiben, wenn sie zu Lasten der Kunden gehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz habe eine entsprechende Klausel in einem Providervertrag als unzulässig beurteilt, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin mitteilte.
Im konkreten Fall hatte die 1&1 Internet AG ihre Kunden vertraglich auf eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ohne Möglichkeit zur Kündigung festgelegt, sich selbst aber das Recht vorbehalten, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dagegen hatte der vzbv geklagt, war allerdings nach eigenen Angaben in erster Instanz vor dem Landgericht Koblenz abgeblitzt. (AZ 2U504/03)
In einem Berufungsverfahren gab das OLG nun nach Angaben des Verbands den Verbraucherschützern recht. Das Gericht habe für die einseitige Kündigungsmöglichkeit des Providers in der Urteilsbegründung keine Berechtigung gesehen. Da das Unternehmen seine Verträge damit bereits wenige Tage nach Beginn der Laufzeit jeweils hätte kündigen können, gehe die Klausel "vollkommen zu Lasten des Kunden", wie der vzbv weiter berichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





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[…1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Johei13 antwortet auf Karlteig
07.03.2007 16:35
Hm,

das ist von 2003. Eine Ahnung was draus geworden ist und was das jetzt für die Kunden heißt?
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[…2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Karlteig antwortet auf Johei13
07.03.2007 17:42
google mal assymmetrische Kündigungsfristen + 1&1


vielleicht hilfts

Gruss KT
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[2] miolino antwortet auf manilo101
13.03.2007 21:08
Hallo...,

ich glaube ob mit Fax, email oder per Einschreiben, ist es den bei 1$1 völlig xxxxxx egal!!!

Meine Schwiegermutter bekam anfang März eine Auftragsbestätigung zu ihrem Vertrag, der laut 1&1 am 23.02.07 abgeschlossen wurde. Allerdings nicht von meiner Schwiegermutter!!! Laut Aussage von 1&1 wurde sie von einer dritt Person geworben! sogar Kontonummer wurde angegeben und die ersten Zahlungen wurden auch gleich von ihrem Konto abgebucht! Natürlich haben wir nicht lange gezögert und am 2.3. ein Widerspruch eingelegt, natürlich per Einschreiben und innerhalb der Widerrufungsfrist.
Wir haben 1&1 auch erklärt,das der Vertrag nicht durch meine Schwiegermutter zustande kam und das, das aus unserer Sicht betrug ist, das wir diesen Vertrag nicht wünschen, da meine Schwiegermutter noch nicht einmal einen PC besitzt, also was soll sie dann auch mit einem dsl Vertrag?!?!
1&1 Antwortet heute mit einem Dreizeiler, das man meine Schwiegermutter nicht aus dem Vertrag kündigen könnte!!!
HABEN DIE EIN EI AM WANDERN???
Also wieder bei 1&1 angerufen und dann hieß es plötzlich, ein Schreiben sei nie angekommen!
Aber eine Antwort auf ein "nie eingegangenes" Schreiben, kann geschrieben werden? *sehr merkwürdig*

für mich ist das die reinzte xxxxxxx und da 1&1 mit Telekom zusammen arbeitet, liegt es nahe, das Telekom immer noch ihre Kundendaten an dritte weiter gibt.

Von unserer Seite wurde Anzeige wegen Betruges erstattet und alles dem Anwalt gegeben!




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[3] florina antwortet auf manilo101
29.03.2007 10:50
Hallo,
wie so manch anderer habe auch ich Probleme mit 1und1. Nun suche ich hier Leute, die mal über ihre Erfahrungen mit 1und1 berichten, wie diese Firma mit Widersprüchen oder Kündigungen verfahren, die per Fax an das Unternehmen geschickt wurden. Ich habe den Eindruck, dass dort gern mal ein Fax ignoriert wird. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer hat wenn und zu welchem Zweck und an welche Nummer ein Fax an 1und1 geschickt. Wie waren, wenn überhaupt darauf reagiert wurde, die Bearbeitungszeiten?

Vielen Dank
MfG
Manilo

Hallo Manilo,

deine Mail ist die erste, die ich lese, aber ich kann gut mit dir fühlen.

Gestern habe ich, nach fast 8 Minuten Wartezeit und Diskussionen mit dem Sprachcomputer endlich mal jemanden gesprochen.

Wurde ganz schön über den Tisch gezogen, vom Abschluss des Vertrages bis zum Eingang des Schreibens des Inkasso-Unternehmens.

Ich habe sofort den Vertrag widerrufen, trotzdem wurden mir 9,60 € abgebucht - ohne Rechnung, versteht sich. Daraufhin habe ich eine mail geschickt, man möge mir mitteilen, wofür dieser Betrag abgebucht wurde, da ich keinerlei Dienste in Anspruch genommen hatte. Nach Ablauf der von mir gesetzten Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ließ ich die 9,60 € per Rücklastschrift zurückbuchen. Daraufhin kam eine mail, daß die 9,60 € von mir auf jeden Fall zu tragen seien, da es sich um Versandkosten für die Hardware handelte und diese ja auch zugeschickt wurde (die Rechnung sollte da allerdings drin sein, kann ich nicht wissen, da ich das Paket ungeöffnet zurückgesandt habe). Und die 9,60 € Rücklastschrift müsse ich ebenfalls tragen.
Und so weiter, und so weiter, ich habe mehrmals versucht, die Sache klarzustellen, doch mails waren nicht zustellbar, Anhänge nicht zu lesen, Faxe konnten nich übermittelt werden, Tel-Nr. standen auf fast keinen Schreiben, Sprachcomputer kannten die Kundennummer auch nach der 3. oder 4. Wiederholung nicht, waren dann aber gnädigerweise bereit, mich trotzdem zu verbinden, und, und, und!
Naja, jetzt habe ich 75,00 € statt 9,60 € gezahlt - hat sich gelohnt! Bin aber stinksauer, da ich denke daß ist genau deren Taktik - 9,60 € haben die immer! Das Nicht-Erreichbarsein ist in meinen Augen Geschäftspolitik - möchte auch gerne wissen, ob es mehreren so geht, vielleicht interessiert sich ja Stern-TV oder Akte oder so für dieses Vorgehen!
LG
Florina
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[4] hansmueller antwortet auf manilo101
13.07.2009 10:02
Die Burschen konnten bei mir das Internet nicht installieren, und haben dafuer 2 Monate gebraucht. Ich habe versucht den Vertrag zu stornieren, da DT es in 5 Tagen installierte. 1&1 haben sich verweigert dies zu tun und haben versucht mich zu verklagen. Am ende musste ich den Jahresvertrag mehrmals abzahlen.
Das ist keine Firma, das sind Faschisten!
Nie wieder.
Hans.