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Job im Ausland + laufender 1&1-Vertrag = Was nun?


07.05.2007 12:13 - Gestartet von garribaldi
Ich werde demnächst wegen eines neuen Jobs meine Zelte in Deutschland abbrechen, habe allerdings noch einen (über 1 Jahr) laufenden 1&1-Vertrag.

Wie wird ein solcher Fall gehandhabt? Gibt es in so einem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Bei einem alten Tarif (schon einige Jahre her), war es mal so, daß durch die Abmeldung meines T-Com-Anschlusses der 1&1-Vertrag automatisch hinfällig bzw. beendet wurde.

Über Eure fundierte Meinungen bzw. möglicherweise Erfahrungen wäre ich dankbar.
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[1] niknuk antwortet auf garribaldi
07.05.2007 19:38
Benutzer garribaldi schrieb:

Ich werde demnächst wegen eines neuen Jobs meine Zelte in Deutschland abbrechen, habe allerdings noch einen (über 1 Jahr) laufenden 1&1-Vertrag.

Wie wird ein solcher Fall gehandhabt? Gibt es in so einem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Nein.

Bei einem alten Tarif (schon einige Jahre her), war es mal so, daß durch die Abmeldung meines T-Com-Anschlusses der 1&1-Vertrag automatisch hinfällig bzw. beendet wurde.

1&1 handhabt solche Fälle üblicherweise so, dass tatsächlich der DSL-Anschluss entfällt und auch nicht mehr berechnet wird. Das ist aber reine Kulanz, ein Rechtsanspruch besteht nicht! (Umzüge fallen in den Einflussbereich des Kunden, nicht in den von 1&1).

Den Zugang muss man hingegen weiterzahlen. Begründung von 1&1: der Internetzugang bzw. die enthaltenen Zusatzfeatures (E-Mail, Domain, Webspace, VoIP, UMS etc.) lassen sich ortsunabhängig weiternutzen. Man wird auf den kleinsten Analog-/ISDN-Tarif zu 5,12 Euro/Monat Grundpreis (Minutenabrechnung, Preise zwischen 0,5 und 1 Cent/Minute) umgestellt. Ja, das ist teuer, nein, man kann nix dagegen machen.

Über Eure fundierte Meinungen bzw. möglicherweise Erfahrungen wäre ich dankbar.

Ich selbst habe damit keine Erfahrungen, aber Bekannte von mir mit 1&1-Anschluss (Cityflat) sind ins Ausland gezogen. Da hat 1&1 das genau so wie oben beschrieben gehandhabt. Wenn du im Netz suchst, wirst du auch noch auf andere Fälle stoßen, in denen das genauso gelaufen ist.

Gruß

niknuk
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[1.1] hannilop antwortet auf niknuk
07.05.2007 19:45
hat man bei umzug oder allgemein umzug ins ausland nicht ein sonderkündigungsrecht ? also bei tele2 und freenet kenne ich das so ?....
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[1.1.1] niknuk antwortet auf hannilop
07.05.2007 19:58
Benutzer hannilop schrieb:

hat man bei umzug oder allgemein umzug ins ausland nicht ein sonderkündigungsrecht ?

Nein, hat man nicht, denn der Anbieter kann und will seine Leistung (einen DSL-Anschluss an einem ganz bestimmten, vertraglich vereinbarten Ort) ja nach wie vor erfüllen. Nur will der Kunde diese Leistung nicht mehr abnehmen. Das aber kann man nicht dem Anbieter anlasten -> kein außerordentliches Kündigungsrecht.

also bei tele2 und freenet kenne ich das so ?....

Hier geht es um 1&1. Da 1&1 in den AGB keine außerordentliche Kündigung bei Umzug einräumt (m. W. ist noch nicht einmal festgelegt, dass 1&1 überhaupt einen Umzug ermöglichen muss), hat der Kunde auch kein Recht dazu. Wenn andere Provider das anders handhaben, kann das 2 Gründe haben: 1. Kulanz, 2. andere AGB.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1] spl antwortet auf niknuk
08.05.2007 02:30

2x geändert, zuletzt am 08.05.2007 02:48
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer hannilop schrieb:
hat man bei umzug oder allgemein umzug ins ausland nicht ein sonderkündigungsrecht ?

Nein, hat man nicht,

Meiner Ansicht besteht ein Kündigungsrecht jedenfalls dann, wenn der Kunde umzieht und am neuen Wohnort der Anbieter nicht verfügbar ist. Das ist bei einem Auslandsumzug der Fall.

denn der Anbieter kann und will seine Leistung (einen DSL-Anschluss an einem ganz bestimmten, vertraglich vereinbarten Ort) ja nach wie vor erfüllen. Nur will der Kunde diese Leistung nicht mehr abnehmen.

Es wäre aber unmöglich und daher unzumutbar vom Kunden zu verlangen die Leistung an einem Ort abzunehmen, an dem er nicht mehr wohnt und dessen Telefonanschluss er gar nicht mehr nutzen *darf*.

Ebenso unzumutbar wäre es, vom Kunden zu verlangen wegen eines laufenden Telefonvertrags von einem Umzug abzusehen.

Das aber kann man nicht dem Anbieter anlasten

Das ist richtig. Auf Verschulden kommt es beim wichtigen Grund aber nicht an.

Hier geht es um 1&1. Da 1&1 in den AGB keine
außerordentliche Kündigung bei Umzug einräumt

Das ist egal. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ergibt sich aus dem Gesetz (§ 626 BGB) und kann auch nicht wirksam per AGB ausgeschlossen werden, weder implizit noch explizit.

ermöglichen muss), hat der Kunde auch kein Recht dazu. Wenn andere Provider das anders handhaben, kann das 2 Gründe haben: 1. Kulanz, 2. andere AGB.

"Kulanz" bedeutet bei TK-Anbietern meist: "Wir würden vor Gericht verlieren, wollen es aber nicht zugeben."

spl
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[1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spl
08.05.2007 10:56
Benutzer spl schrieb:

Das ist egal. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ergibt sich aus dem Gesetz (§ 626 BGB) und kann auch nicht wirksam per AGB ausgeschlossen werden, weder implizit noch explizit.

Dummerweise gibt es (noch) kein Urteil (bezogen auf einen DSL-Anschluss), in dem ein Umzug als wichtiger Grund im Sinne von §626 BGB anerkannt wird.

Im Falle von 1&1 wäre es sowieso irrelevant, weil 1&1 ja aus Kulanz zumindest den Vertrag über den ortsabhängigen DSL-Anschluss beendet. Der orts*un*abhängige Internetzugang (dessen Abnahme zwar teuer, aber durchaus zumutbar ist) läuft jedoch weiter.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf niknuk
08.05.2007 16:35
Benutzer niknuk schrieb:
Dummerweise gibt es (noch) kein Urteil (bezogen auf einen DSL-Anschluss), in dem ein Umzug als wichtiger Grund im Sinne von §626 BGB anerkannt wird.

Kann ja mal nachschauen...

Doch, gibt es, wenn auch nicht bezogen auf DSL, aber durchaus vergleichbar:


AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 29.10.98, 716 C 421/98, rechtskr.:

Ein Umzug stellt einen wichtigen Grund für die vorzeitige Kündigung eines Fitnessvertrags dar, wenn ... eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dazu führen würde, dass der Kunde bei Zahlung des vollen Honorars keinerlei Leistungen des Fitnessstudios mehr in Anspruch nehmen kann.

Aus den Gründen:

...Denn sein Umzug berechtigte den Beklagten zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags gemäß § 626 BGB. Danach kann ein Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Ein solcher Fall liegt hier vor. Bei Abschluss des Vertrags waren die Parteien übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beklagte uneingeschränkt die vom Kläger angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen konnte. Durch seinen Wegzug von Hamburg war ihm dies nicht mehr möglich. Dieser Umzug stellt einen wichtigen Grund für den Beklagten dar, sich vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis zu lösen. Auch wenn man die gesamten Umstände des Falls berücksichtigt, war dem Beklagten eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, die dazu geführt hätte, dass er bei Zahlung des vollen vereinbarten Honorars keinerlei Leistungen der Kläger mehr in Anspruch nehmen könnte, für den Beklagten nicht zumutbar. Die Interessen der Kläger, möglichst langfristige Verträge mit automatischer Verlängerungsklausel zu vereinbaren, müssen demgegenüber zurücktreten. Denn diese Interessen sind nicht besonders schutzwürdig, weil die Vereinbarung solcher Verträge ausschließlich im Interesse des Anbieters liegt...

Q: VuR (Verbraucher u. Recht) 1999, S. 211 f.


Das entspricht dem, was ich denke und ja auch geschrieben habe. Besonders die letzten beiden Sätze können sich die Telcos hinter die Ohren schreiben.

Erstaunlicherweise drehen die Anbieter diese ihre angebliche Auffassung ja gern kurzfristig um 180 Grad, wenn ihnen die eigene Knebellaufzeit lästig wird und es ihnen einfällt rechtswidrig ihre Vertragskonditionen zu ändern und sie dann aber im Fall eines Widerspruchs nicht etwa den Vertrag erfüllen, sondern den Kunden rauswerfen wollen (https://www.teltarif.de/arch/2006/kw08/... ). Da sehen sie es dann plötzlich sehr locker mit dem wichtigen Kündigungsgrund. Was zeigt, dass diese ganzen von Anbietern postulierten Rechtsauffassungen meist opportunistischer Käse sind.

Im Falle von 1&1 wäre es sowieso irrelevant, weil 1&1 ja aus Kulanz zumindest den Vertrag über den ortsabhängigen DSL-Anschluss beendet. Der orts*un*abhängige Internetzugang (dessen Abnahme zwar teuer, aber durchaus zumutbar ist) läuft jedoch weiter.

Da kenne ich die Konditionen im Einzelnen nicht, würde aber tendenziell sagen, dass die Kündigung alle Vertragsbestandteile umfasst, weil das Ganze als Einheit zu sehen und von 1&1 ja auch so vertrieben wird. Wenn 1&1 DSL-Zugangsverträge mangels Rentabilität nicht einzeln abschließen will, warum soll es dann der Kunde müssen (vgl. "Abwägung der Interessen beider Vertragsteile")?

Das gilt erst recht, wenn der Kunde den 1&1-Zugang nicht mehr braucht, weil er von seinem neuen DSL-Anschlussanbieter -- wie es 1&1 ja selbst macht, so dass sie sich schwerlich darüber beklagen kann -- gleich noch einen DSL-Zugangstarif mitbekommt.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spl
08.05.2007 16:45
Benutzer spl schrieb:

Ein Umzug stellt einen wichtigen Grund für die vorzeitige Kündigung eines Fitnessvertrags dar,

Das berühmte Fitnessstudio-Urteil, ich weiß. Es gibt aber (noch) kein derartiges Urteil, was sich auf DSL-Anschlüsse bezieht. Und wenn 1&1 den DSL-Anschluss freiwillig aus dem Vertrag herausnimmt und nur den Zugang weiterlaufen lässt, greift auch §626 BGB nicht mehr. Dabei dürfte es m. E. auch keine Rolle spielen, dass aus einem gemeinsam vermarkteten DSL-Anschluss-/Zugangspaket plötzlich ein Zugang ohne Anschluss wird, bei entsprechender Reduzierung der Kosten, versteht sich.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf niknuk
08.05.2007 19:33
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Ein Umzug stellt einen wichtigen Grund für die vorzeitige Kündigung eines Fitnessvertrags dar,

Das berühmte Fitnessstudio-Urteil, ich weiß. Es gibt aber (noch) kein derartiges Urteil, was sich auf DSL-Anschlüsse bezieht.

Was ich mir in Anbetracht der hohen Verbreitung langer Vertragslaufzeiten nur damit erklären kann, dass die Anbieter sehr wohl die Nachtigall trapsen hören und diesbezügliche Klagen lieber sein lassen. Ansonsten wäre längst etwas an die Öffentlichkeit gelangt.

Soll mir doch keiner erzählen, dass sich dieses Problem so selten stellt, dass es darum noch nie Streit gab. Laut Schufa zieht der Deutsche glaube ich im Schnitt alle 5(?) Jahre um. Das Laufzeitvirus geht jetzt seit ca. 3 Jahren um und die Marktanteile alternativer Anbieter, die ja bis auf Hansenet eigentlich alle maliziöse MVLZen haben, steigt ständig.

Zur Entscheidung: Sowohl Fitness- als auch DSL-Vertrag sind Dienstverträge, es gelten also dieselben Vorschriften. Solange mir niemand sagen kann, was bei DSL-Anschlüssen substanziell anders sein soll, halte ich das Urteil sogar für sehr gut übertragbar. In beiden Fällen haben wir eine ortsgebundene Dienstleistung mit langer Vertragslaufzeit, die wegen Umzugs des Kunden nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Ob der Kunde turnt oder telefoniert, macht für den Juristen so viel Unterschied wie für Herrn Stoiber Frau Merkel oder Frau Christiansen. :)

Und wenn 1&1 den DSL-Anschluss freiwillig aus dem Vertrag herausnimmt und nur den Zugang weiterlaufen lässt, greift auch §626 BGB nicht mehr.

Ich denke schon. Dann ist der Zugang eine unbestellte Leistung, die 1&1 gerne erbringen kann, allerdings auf eigene Kosten.

Dabei dürfte es m. E. auch keine Rolle spielen, dass aus einem gemeinsam vermarkteten DSL-Anschluss-/Zugangspaket plötzlich ein Zugang ohne Anschluss wird, bei entsprechender Reduzierung der Kosten, versteht sich.

Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass so eine "Aufsplittung" nicht verlangt würde. Aber wenn du meinst.

Dunkel bleibt indes, wie du vor dem Hintergrund, dass du nach eigener Aussage keine Entscheidung zur Thematik kennst und auch nicht zu wissen scheinst, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen auf andere Sachverhalte übertragbar sind oder nicht, zu deinen jeweils erstaunlich sicheren Ergebnissen kommst. Gestern bestand noch gar kein Kündigungsrecht, heute nur eins für den DSL-Anschluss. Mal sehen, wie die Rechtslage morgen aussieht. :)

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spl
08.05.2007 20:28
Benutzer spl schrieb:

Soll mir doch keiner erzählen, dass sich dieses Problem so selten stellt, dass es darum noch nie Streit gab. Laut Schufa zieht der Deutsche glaube ich im Schnitt alle 5(?) Jahre um. Das Laufzeitvirus geht jetzt seit ca. 3 Jahren um und die Marktanteile alternativer Anbieter, die ja bis auf Hansenet eigentlich alle maliziöse MVLZen haben, steigt ständig.

Erstens hat die Mehrzahl aller Haushalte immer noch T-Com-Anschlüsse (bei denen ein Umzug in der Regel kein Problem ist) und zweitens dürfte auch die Mehrzahl aller Anschlüsse von Resellern und alternativen Telefonanbietern problemlos umziehen. Wer einmal DSL hatte, will sich davon nicht so leicht wieder trennen wollen ;-) Er wird daher auch bei der Wahl seines neuen Wohnorts darauf achten, dass er wenn möglich dort auch wieder DSL bekommen kann, idealerweise natürlich von seinem aktuellen Anbieter. Die Fälle, in denen das nicht klappt, dürften vergleichsweise selten sein.

Ich denke schon. Dann ist der Zugang eine unbestellte Leistung,

Nö. Wenn vorher im Paket ein Zugang enthalten war, dann ist er auch bestellt worden, nur eben im Paket mit anderen Leistungen. Durch den Tarifwechsel passt der Anbieter den Zugang nur an die veränderten Gegebenheiten an, womit er u. A. sicherstellt, dass der Zugang weiter genutzt werden kann. Und wenn der Anbieter den DSL-Anschluss storniert (freiwillig!), ist das ja durchaus im Sinne des Kunden, denn so wird er wenigstens einen Teil seines Vertrags los.

Dunkel bleibt indes, wie du vor dem Hintergrund, dass du nach eigener Aussage keine Entscheidung zur Thematik kennst und auch nicht zu wissen scheinst, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen auf andere Sachverhalte übertragbar sind oder nicht, zu deinen jeweils erstaunlich sicheren Ergebnissen kommst.

Empirische Erhebungen ;-) Es gibt kein einschlägiges Urteil (DSL-Anschlüsse betreffend), und mir ist auch kein Fall bekannt, wo 1&1 klein beigegeben und den Kunden komplett aus dem Vertrag entlassen hat. Im Gegensatz zu manchen anderen Providern ist in den 1&1-AGB so etwas auch nicht vorgesehen, jedenfalls nicht ohne Kosten. 1&1 verlangt lt. AGB bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bis zu 75% der bis zum regulären Vertragsende fälligen Entgelte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Kosten auf Seiten von 1&1 geringer sind (dieser Nachweis dürfte nicht so ganz einfach zu führen sein.) Bei Arcor kommt man AFAIR gegen Zahlung von 99 Euro vorzeitig aus dem Vertrag. Wie es bei anderen Providern geregelt ist, weiß ich nicht auswendig.

Gestern bestand noch gar kein Kündigungsrecht,

Heute auch noch.

heute nur eins für den DSL-Anschluss.

Ich sprach hier nie von Recht des Kunden, sondern immer nur von freiwilligem Entgegenkommen des Anbieters. In den Schreiben des Providers findet sich dann auch immer die Floskel "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Mal sehen, wie die Rechtslage morgen aussieht. :)

Vermutlich genauso. Möglicherweise ändert sich was, wenn ein Provider auf stur schaltet und der Kunde vor Gericht zieht. Dann gibt es möglicherweise ein Urteil, welches man mit der Fitnessstudio-Entscheidung vergleichen kann. Merkwürdigerweise kam es aber bisher nicht dazu.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.2] fruli antwortet auf spl
08.05.2007 18:47
Hi,

Benutzer spl schrieb:

Erstaunlicherweise drehen die Anbieter diese ihre angebliche Auffassung ja gern kurzfristig um 180 Grad, wenn ihnen die eigene Knebellaufzeit lästig wird und es ihnen einfällt rechtswidrig ihre Vertragskonditionen zu ändern und sie dann aber im Fall eines Widerspruchs nicht etwa den Vertrag erfüllen, sondern den Kunden rauswerfen wollen (https://www.teltarif.de/arch/2006/kw08/... ). Da sehen sie es dann plötzlich sehr locker mit dem wichtigen Kündigungsgrund. Was zeigt, dass diese ganzen von Anbietern postulierten Rechtsauffassungen meist opportunistischer Käse sind.

tja, gerade 1&1 ist da ja besonders berüchtigt dafür - Stichwort asymmetrische Kündigungsfristen

https://www.teltarif.de/arch/2003/kw48/...
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw51/...

Ich selbst war Opfer davon bei 1&1 Weekend Plus (Wochenend-ISDN-Kanalbündelungs-Internet-Flat) - ich hatte damals extra den T-Com-Telefonanschluss kostenintensiv von Analog auf ISDN umgestellt und dann kam das Aus nach etwas mehr als 2 Monaten, weil 1&1 für sich -rechtlich höchst fragwürdig- eine überraschende Klausel in den AGB eingebaut hatte, die eine Kündigungsfrist ohne jegliche MVLZ von 1 Monat für den Anbieter anstelle von 6 Monaten MVLZ für den Kunden vorsah - und das obwohl es bereits eine eingschlägige Gerichtsentscheidungen gegen 1&1 gab, die diese AGB-Klauseln für ungültig erklärten:
https://www.teltarif.de/arch/2003/kw50/...

So long.
fruli

So long.
fruli
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[1.1.1.1.1.1.2.1] spl antwortet auf fruli
08.05.2007 19:45
Benutzer fruli schrieb:
tja, gerade 1&1 ist da ja besonders berüchtigt dafür - Stichwort asymmetrische Kündigungsfristen

Stimmt, wollte ich auch zuerst schreiben. Es passt aber streng genommen nicht, weil es da nicht um außerordentliche Kündigung geht.

Übrigens habe ich vorhin gesehen, dass 1&1 in ihren DSL-Anschluss-AGB (Ziff. 8.2) schon wieder asymmetrische Kündigungsfristen hat. Anscheinend ist 1&1 mal wieder scharf auf eine Klage.

Ich selbst war Opfer davon bei 1&1 Weekend Plus (Wochenend-ISDN-Kanalbündelungs-Internet-Flat)

Es gibt eben Anbieter, mit denen man sich trotz scheinbar günstiger Preise besser nicht einlassen sollte. Dazu gehört 1&1, und ich kenne noch einen. ;)

spl
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[1.2] CHEFE antwortet auf niknuk
08.05.2007 11:22
Den Zugang muss man hingegen weiterzahlen. Begründung von 1&1: der Internetzugang bzw. die enthaltenen Zusatzfeatures (E-Mail, Domain, Webspace, VoIP, UMS etc.) lassen sich ortsunabhängig weiternutzen. Man wird auf den kleinsten Analog-/ISDN-Tarif zu 5,12 Euro/Monat Grundpreis (Minutenabrechnung, Preise zwischen 0,5 und 1 Cent/Minute) umgestellt. Ja, das ist teuer, nein, man kann nix dagegen machen.

Ich habe bei Umzug meinen bisherigen Analoganschluss gekündigt.
1&1 DSL fiel dadurch weg (20€ Ersparnis), 9,99€ für den Tarif muss ich aber die 6 Monate bis Vertragsende weiterbezahlen.
Wie kommst Du also auf 5,12€? (Auch wenn ich die 9,99€ grundsätzlich okay finde).
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[1.2.1] niknuk antwortet auf CHEFE
08.05.2007 12:38
Benutzer CHEFE schrieb:

Ich habe bei Umzug meinen bisherigen Analoganschluss gekündigt. 1&1 DSL fiel dadurch weg (20€ Ersparnis), 9,99€ für den Tarif muss ich aber die 6 Monate bis Vertragsende weiterbezahlen.

Dann hattest du einen Vertrag, in dem DSL-Anschluss und Zugangstarif separat enthalten waren (Deutschlandflat?). So etwas bietet 1&1 aber nicht mehr an, sie verkaufen nur noch Komplettpakete. Und bei denen wird der Zugang bei Wegfall des DSL-Anschlusses in den einzigen reinen Zugangstarif umgewandelt, den 1&1 noch im Programm hat, und das ist der Analog-/ISDN-Zugang. Und der kostet nunmal 5,12 Euro Grundpreis pro Monat (Minutenabrechnung), siehe http://internet.einsundeins.com/

Gruß

niknuk
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[1.2.1.1] CHEFE antwortet auf niknuk
08.05.2007 12:50
Ich habe bei Umzug meinen bisherigen Analoganschluss gekündigt. 1&1 DSL fiel dadurch weg (20€ Ersparnis), 9,99€ für den Tarif muss ich aber die 6 Monate bis Vertragsende weiterbezahlen.

Dann hattest du einen Vertrag, in dem DSL-Anschluss und Zugangstarif separat enthalten waren (Deutschlandflat?). So etwas bietet 1&1 aber nicht mehr an, sie verkaufen nur noch Komplettpakete. Und bei denen wird der Zugang bei Wegfall des DSL-Anschlusses in den einzigen reinen Zugangstarif umgewandelt, den 1&1 noch im Programm hat, und das ist der Analog-/ISDN-Zugang. Und der kostet nunmal 5,12 Euro Grundpreis pro Monat (Minutenabrechnung), siehe
http://internet.einsundeins.com/

So wars. Und dann ist ja bei 1&1 tatsächlich auch mal etwas besser geworden... ;-)
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[2] CCA antwortet auf garribaldi
08.05.2007 07:46
Wenn ich auch der Meinung bin, die TelKom-Anbieter sollten hier großzügiger sein (meiner ist es) - rein rechtlich denke ich sind sie im Recht.
Wie z.B. auch Dein Vermieter (bei dem Du ev eine Restlaufzeit hast), Deine Versicherung (bei vielen Verträgen), Dein Zeitschfriften-Abo (Zusatzgebühren für Lieferungen ins Ausland) und letztendlich auch Dein Kleingarten.
(Fast) Immer kannst Du aber die Nutzungsrechte übertragen wenn Dein Vertragspartner hiermit einverstanden ist.
Du hättest ja sicher auch was dagegen, wenn Deine Anwartschaften auf Sozialversicherungleistungen verloren gingen, nur weil Du ein paar Monate nicht mehr einzahlst, oder ?
Aber wie gesagt, sie sollten da ein wenig feinfühliger sein und den Vertrag vielleicht mindestens aussetzen ???
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[2.1] BeCie antwortet auf CCA
08.05.2007 12:10
Hallo,

also wenn Du ins Ausland ziehst, dann kannst Du tatsächlich Deinen 1und1 Tarif und Anschluss kündigen.
Allerdings verlangt 1&1 einige Nachweise, um den Vertrag aufzulösen (könnte ja jeder kommen).

Ich meine, die benötigen von Dir Unterlagen, mit denen Du deinen Umzug ins Ausland nachweist. Das kannst Du aber besser von denen selbst erfragen, was sie dafür benötigen (Umzugshotline/ Kündigungshotline).

Selbstverständlich kannst Du den Vertrag auch kündigen und über die Restlaufzeit mtl. den Tarif bezahlen. Bei Verträgen mit Phoneflat sind es ca 10 Euro, bei nur Internettarifen die Kosten des DSL Tarifes.

Eigentlich hat das bei einer Bekannten ganz gut funktioniert. 1und 1 nannte ihr die Unterlagen, die sie einreichen muss. Sie hatte sich aber wegen ihrer kurzen Laufzeit entschieden 4 Monate 5 Euro zu bezahlen.

Viele Grüße,
BeCie
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[2.1.1] niknuk antwortet auf BeCie
08.05.2007 12:33
Benutzer BeCie schrieb:
Hallo,

also wenn Du ins Ausland ziehst, dann kannst Du tatsächlich Deinen 1und1 Tarif und Anschluss kündigen.
Allerdings verlangt 1&1 einige Nachweise, um den Vertrag aufzulösen (könnte ja jeder kommen).

Meine Freunde sind letztes Jahr nach Spanien gezogen. Sie haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um aus ihrem laufenden 1&1-Vertrag herauszukommen und mit Sicherheit auch alle von 1&1 verlangten Nachweise geliefert. Es hat alles nichts genützt: sie mussten den Zugang (Cityflat) bis zum Vertragsende weiterzahlen. Nur der DSL-Anschluss musste nicht mehr bezahlt werden.

Gruß

niknuk