Benutzer lx77 schrieb:
Meine frage ist im moment einfach die, ob ich den DSL anschluß nun mit einem sonderkündigungsrecht auch früher zum 31.12.08 aufheben lassen kann?
Das kannst du nur, wenn dir 1&1 die derzeitige Leistung an deinem neuen Wohnort nicht erbringen kann. Wenn das Produkt, was du derzeit nutzst, auch in deiner neuen Wohnung verfügbar ist, hast du keine Chance. Du hast dann auch keinen Anspruch auf einen Wechsel zu einem anderen Produkt.
Achtung: 1&1 gibt üblicherweise keine DSL-Mindestbandbreiten an. D. h. ein 1&1 DSL 16000-Anschluss kann auch mal nur 384 kbit/s haben und hat dann trotzdem die vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Falls also DSL am neuen Wohnort nur mit einer geringeren Bandbreite als derzeit verfügbar ist, ist das auch kein Kündigungsgrund, solange es überhaupt funktioniert und alle sonstigen Leistungsmerkmale (z. B. VoIP-Telefonie) ebenfalls einwandfrei funktionieren.
Nur wenn dein derzeitiges Produkt am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, kommst du u. U. aus dem Vertrag (es gibt da ein entsprechendes Gerichtsurteil). Ich fürchte aber, das klappt speziell bei 1&1 nicht ohne anwaltliche Hilfe.
Merke: Knebelverträge sind bäh. Kurze Mindestlaufzeiten sind in der Regel besser, und das auch dann, wenn entsprechende Anschlüsse etwas teurer sind.
Gruß
niknuk