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neue Email von der Verbraucherzentrale


08.02.2002 14:20 - Gestartet von JohnS
Informationen zu 1& 1 Internet AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit haben Sie sich hinsichtlich der Kündigung Ihrer Flatrate
durch die Firma 1& 1 an uns gewandt.

Mittlerweile haben sich folgende Entwicklungen ergeben:

Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, hat die Verbraucherzentrale
Bundesverband einige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma, darunter die
Kündigungsklausel 7.4, abgemahnt. Die Fa. 1&1 Internet AG hat inzwischen
eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben, d.h. sollte sich die
Firma weiterhin auf diese Klausel berufen, ist eine Vertragsstrafe zu
zahlen. Die Klausel ist somit unwirksam.

Dies hat zur Konsequenz, das in allen Verträgen anstelle der unwirksamen AGB
die gesetzliche Regelung tritt. In Ihrem Fall wurde ein Dienstvertrag auf
bestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund
(z.B. nicht vertragsgemäßer Nutzung) möglich. Ein solch wichtiger Grund
liegt der Kündigung der Fa. 1&1 Internet AG beim überwiegenden Teil der
Nutzer nicht zugrunde.
Die Fa. 1&1 Internet AG muss daher die ursprünglich vertraglich vereinbarte
Leistung innerhalb der Mindestlaufzeit des befristeten Vertrages erbringen.

Zum 22.01.02 hat die Fa. 1&1 Internet AG ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung
geändert. Auch die neuen Bedingungen enthalten eine Klausel, mit der sich
1&1 wiederum bei befristeten Verträgen ein sogenanntes asymetrisches
Kündigungsrecht vorbehält.
Eine vereinfachte Einbeziehung dieser neuen AGB auch in laufende Verträge
ist aufgrund einer Übergangsregelung auch nach der
Schuldrechtsmodernisierung noch bis zum 31.12.2002 möglich.

Sie müssen daher damit rechnen, das die Fa. 1&1 Internet AG versuchen wird,
Ihren Vertrag zum nächstmöglichen Termin erneut zu kündigen.
Allerdings sind wir der Auffassung, das die veränderte Bedingung ebenfalls
unzulässig ist. Eine Abmahnung dieser Klausel durch unseren Bundesverband
ist bereits erfolgt. Noch liegt uns jedoch keine weitere
Unterlassungserklärung vor.


Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.



Barbara Steinhöfel Carmen Gahmig
Referentin für Kommunikation und Neue Medien Rechtsreferentin



Email: iuk@verbraucherzentrale-rlp.de
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de