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Rückerstattung von zuviel eingezogenem Geld?


26.01.2007 16:34 - Gestartet von q204
Hi,

folgender Fall:
Abrechnungszeitraum 15.1. bis 15.7. für ein Domainpaket.
Ist bereits seit mehreren wochen zum 15.4. gekündigt.
Im Januar zieht 1&1 6x den Monatsbeitrag ein, also für den gesamten Abrechnungszeitraum.
Laut Hotline normal, wird erstattet.
Kann das jemand bestätigen?
Oder lieber die Abbuchung zurückholen und stattdessen 3x den Monatsbeitrag überweisen?

In den AGBs steht nämlich:
Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist.

Meinen die damit den Falls dass in obigem Fall z.B. am 15.2. zum 15.5. gekündigt würde, oder auch den Fall das _vor_ Rechnungsstellung gekündigt wird? Das sähe ich nämlich nicht ein..

Viele Grüße!
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[1] q204 antwortet auf q204
09.02.2007 11:37
Weiß niemand was dazu?
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[1.1] mike3k antwortet auf q204
09.02.2007 13:57
setzt den einfach ne frist von 14 tagen zur erstattung.
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[1.1.1] DoktorW antwortet auf mike3k
09.02.2007 17:57
aber alles per Einschreiben Rückschein!
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[1.1.1.1] CCA antwortet auf DoktorW
09.02.2007 21:42
Oder ganz ohne Porto !!! Diese Briefe werden meist zwar auch angenommen (könnte ja ein Auftrag drin sein) aber auch wesentlich genauer in den Büchern verzeichnet (wg dem Nachporto). Aber... pssst, klappt nicht bei jedem Anbieter und ist einfach nur fies. Aber wer fies sein mag...
Einschreiben mit Rückschein ist ja nun auch nicht wirklich ein Beweis, kannst ja einen leeren Umschlag schicken / geschickt haben. Bei mit ohne Porto haben die Mitarbeiter da meist ganz andere Vorgaben.