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Kein Vertrag bei mobilcom, versuchen aber Inkasso zu betreiben


29.04.2010 00:34 - Gestartet von BULA
16.4.2010

Ich erhalte an meiner ehemaligen Anschrift (letzer Wohnsitz vor über vier Jahren) eine letzte Mahnung von mobilcom. Ich hatte dort niemals einen Vertrag. Über die im Schreiben angegebene Kundennummer ist eine Kontaktaufnahme mit mobilcom nicht möglich, da eine Handynummer verlangt wird, die ich nicht habe. In der „letzten Mahnung“ steht keine Handynummer, mit der ich Kontakt aufnehmen kann.

Da es ein Konzern ist: Über die debitel-Hotline 01805-123123 habe ich um 21.30 Uhr eine Dame erreicht, sie hat keine Bereitschaft gezeigt, den Fall aufzunehmen oder einen Rückruf zu veranlassen das sei „nicht erlaubt“ und wie ich die Kollegen erreichen kann, sei „nicht ihr Problem“.

Um 21.41 habe ich eine E-Mail mit der Bitte um Kontaktaufnahme versandt.


17.4.2010

Filiale mobilcom Weserpark 13.00 Uhr: Über den Azubi (durch Rücksprache mit der Zentrale) bekomme ich die mutmaßliche Handynummer heraus, um die es geht: 0176-XXXXXXXX. Der Vertrag sei von mir mit meiner alten Anschrift Bremen-Schwachhausen in Hanburg-Altona abgeschlossen worden. Da auch die entsprechende Personalausweiskopie vorläge, hätte ich wegen Identitätsdiebstahl Anzeige bei der Polizei zu erstatten, ansonsten würde das Inkassoverfahren gegen mich weiterlaufen. Ich gebe eine schriftliche Erklärung ab, dass ich keinen Vertrag bei mobilcom geschlossen habe. Die Annahme wird verweigert, durch weitere Gespräche einigen wir uns auf ein Faxen an die Zentrale in der Filiale.

Anschließend erstatte ich Anzeige wegen Identitätsdiebstahl bei der Polizei.

Anschließend habe ich eine E-Mail mit dem Aktenzeichen und der Bitte um Übersendung von Vertragskopie und Ausweiskopie versandt. Nochmaliger Hinweis, keinen Vertrag zu besitzen.

Zusätzlich an der Hotline 01805/5022240 die Strafanzeigennummer aufgegeben. Das Inkassoverfahren sollte damit gestoppt werden.


22.4.2010

Eine E-Mail mit Fristsetzung und der nochmaligen Aufforderung um Übersendung von Vertragskopie und Ausweiskopie versandt.


28.4.2010

Erhalt einer Vertragskopie, aber keiner Ausweiskopie an die Anschrift Bremen-Schwachhausen.
Der Vertrag ist entgegen allen vorherigen Angaben auf eine völlig andere Anschrift ausgestellt: Bremen-Hemelingen. Dort war nie mein Wohnsitz! Auch die Bankverbindung im Vertrag passt überhaupt nicht, sie ist auf die Sparkasse Bremen ausgestellt, wo ich kein Konto besitze. Wie kommen die auf meine vier Jahre alte Adresse?

Versuch der Klärung in der mobilcom-Filiale in Bremen-Mitte: Der Filialleiter, weigert sich den Fall anzunehmen, da ich ja kein Kunde bin. Die Forderung sei mein Problem. Auf die Frage nach dem Legitimationspapier heisst es, dass diese aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nach wenigen Tagen gelöscht werden müssten, es würde nur noch die jeweilige Ausweisnummer existieren.

Anruf bei der Hotline 01805/5022240: Ich lande sofort bei den Inkassofällen. Ich frage die Teamleiterin, wie mobilcom an die Adresse in Schwachhausen kommt. Es wird mir zur Antwort gegeben, dass die Nachfolgeadresse von Bremen-Hemelingen bei der Meldebehörde erfragt worden sei. Ich erklärte, dass dies gelogen sei, da ich niemals in Hemelingen gewoht habe und seit Jahren nicht mehr in Schwachhausen wohne somit eine solche Auskunft niemals von der Meldebehörde kommen kann. Als ich den Verdacht äußerte, dass die Adresse aus einem 10 Jahre alte Prepaid-Handy von debitel kommen könnte wurde die Dame ausgesprochen ungehalten und erklärte, dass das Inkassoverfahren weiterlaufe und dass ich zu beweisen hätte, dort nicht gewohnt zu haben. Außerdem würden das die Anwälte klären. Ich könne den Gang der Dinge jedenfalls nicht stoppen.

Anruf in der Filiale Hamburg-Altona: Ich erreiche, dass mir Daten aus dem betreffenden Personalausweis vorgelesen werden: Die Größe stimmt nicht, mein zweiter Vorname fehlt, das Ablaufdatum ist weder mit meinem alten noch mit meinem neuen Personalausweis identisch. Das Bild scheint nach erster Beschreibung nicht mit meinem identisch zu sein.

Da auch die Bankverbindung, die mobilcom offenbar nicht geprüft hat, nicht identisch ist, geht es hier offenbar nicht um einen Identitätsdiebstahl, sondern um grobe Verletzungen der Sorgfaltspflichten sowie Verletzung der Datenschutzbestimmungen bei mobilcom. Da das Inkasso trotz des offensichtlich fehlenden Zusammenhangs zu mir weiterhin gegen mich betrieben wird: Wie kann ich mich noch gegen mobilcom wehren?
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[1] marbri antwortet auf BULA
29.04.2010 01:15
Hallo,

einfach Mobilcom mitteilen, dass Du zahlungsunwillig bist, da die
Forderung zu Unrecht angemahnt wird. Durch diese Mitteilung gehen
brauchst du keine Inkassokosten mehr zu zahlen. Falls die dann immer noch keine Ruhe geben, fordere MC auf, den Mahnbescheid zu schicken. Diesem musst Du innerhalb von 2 Wochen widersprechen.
Mobilcom hat dann die Möglichkeit gegen Dich zu klagen, was aber
erst mal ihr Geld kostet, um überhaupt am Amtsgericht des Schuldners einen Gerichtstermin zu bekommen. Ob die das soweit
durchziehen, bleibt fraglich. Und wenn doch, wird die Sache halt
vor Gericht geklärt, ob die Forderung rechtens ist oder nicht.
Da hast Du ja nichts zu befürchten.

Gruß Marbri
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[1.1] Neues von mobilcom
BULA antwortet auf marbri
30.04.2010 16:18
Heute habe ich die Kopie der ec-Karte und die Ausweiskopie erhalten. Es ist eine völlig andere Person, die an einer anderen Anschrift wohnt, und wohl zufällig den gleichen Namen hat, also handelt es sich auch nicht um Identitätsdiebstahl.

Daraufhin hatte ich bei der mobilcom-Hotline angerufen, um diese Informationen weiterzugeben. Kommentar: "Das interessiert uns nicht, sie haben definitiv den Vertrag abgeschlossen". Mein Einwand, dass ich eine völlig andere Unterschrift habe wurde wie folgt abgetan: Die Unterschrift auf ec-Karte, Mobilfunkauftrag und Personalausweis ist identisch, das reicht. Eine hochinteressante Argumentation, ich bin mal gespannt, was der Richter zu diesem Schenkelklopfer sagt... Eine völlig andere Anschrift spielt keine Rolle - wie gesagt, ich habe nie an der angegebenen Anschrift gewohnt!

Auf die Frage, was ich noch tun kann, damit das Inkassoverfahren gestoppt wird, wurde geantwortet: "Sie können nichts machen (außer zahlen)!" Als "Kunde" wäre ich in der Beweispflicht und hätte meine Unschuld zu beweisen... ich bin fassungslos...

Auch ja und der betreffende Mitarbeiter hat sich geweigert, mich an einen Vorgesetzten oder die Rechtsabteilung durchzustellen...
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[1.1.1] marbri antwortet auf BULA
02.05.2010 01:35
Hallo,

ich würde den Mahnbescheid abwarten, diesem widersprechen und dann
in aller Ruhe abwarten, ob sich MC tatsächlich traut, Klage zu erheben. Wenn ja, dann wird die Sache halt vor Gericht geklärt.

Gruß Marbri