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Abwarten


19.03.2003 15:57 - Gestartet von WerWolf
Ich habe zwar keinen "Faircomvertrag". Freiwillig würde ich aber nichts zahlen und einfach abwarten was passiert. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Faircom das Geld per Gericht/Inkasso eintreiben wird, da das Risiko für Faircom "unrechtmässig" zu handeln groß sein dürfte.
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[1] handytim antwortet auf WerWolf
19.03.2003 16:49
Ich würde ebenfalls nichts bezahlen und mir erstmal einen Beweis von Faircom geben lassen, wo man eindeutig sieht, dass Quam für den Vertrag keine Provision an Faircom gezahlt hat.

Wäre Quam Pleite gegangen, wenn die keine Provisionen gezahlt hätten?

MfG
Tim
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[1.1] Martin Kissel antwortet auf handytim
19.03.2003 16:57
Benutzer handytim schrieb:
Ich würde ebenfalls nichts bezahlen und mir erstmal einen Beweis von Faircom geben lassen, wo man eindeutig sieht, dass Quam für den Vertrag keine Provision an Faircom gezahlt hat.

Den Kunden interessieren die Provisionen von Quam an Faircom doch gar nicht. Ob die Kalkulation des Händlers aufgeht, ist nicht Sorge des Kunden.


Wäre Quam Pleite gegangen, wenn die keine Provisionen gezahlt hätten?

???
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[1.1.1] handytim antwortet auf Martin Kissel
19.03.2003 20:48
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Wäre Quam Pleite gegangen, wenn die keine Provisionen gezahlt hätten?

???

Ist doch alles klar, oder?

MfG
Tim
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[1.2] tobed antwortet auf handytim
19.03.2003 17:17
Benutzer handytim schrieb:
Ich würde ebenfalls nichts bezahlen und mir erstmal einen Beweis von Faircom geben lassen, wo man eindeutig sieht, dass Quam für den Vertrag keine Provision an Faircom gezahlt hat.

Sollte es einen entsprechenden, rechtmäßigen Passus geben, hätte Faircom Anspruch auf das Geld unabhängig davon, ob Provisionen gezahlt wurden oder nicht.
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[1.2.1] svennie_p antwortet auf tobed
19.03.2003 19:56
Hi,

Sollte es einen entsprechenden, rechtmäßigen Passus geben, hätte Faircom Anspruch auf das Geld unabhängig davon, ob Provisionen gezahlt wurden oder nicht.

Und selbst wenn es den Passus nicht gibt und die Einmalzahlung als Grundgebührdeckend zu betrachten ist, hätten sie einen solchen Anspruch..