Benutzer Sherlock schrieb:
Das hast du auch schon, bezüglich der Aussage deines Anwalts.:-)
SEHR lustig !
Allerdings. Mich hat es wirklich erheitert.:-)
Er sagt, dass der Sinn des Geschäftes insgesamt war, dass ich einen grundgebührbereiten Vertrag bekommen sollte, und das die Einmalzahlung daran rechtlich und 'auslegungsmäßig' nichts ändert.
Hat das Userlein nicht brav seine Grundgebühren an Quam bezahlt? Will sagen, wurde es nicht abgebucht? Doch, oder?
Und stand im Vertrag explizit Grundgebührenbefreiung, Grundgebührenbefreiung über 24 Monate, oder Auszahlung?
Und! Hat das Userlein nicht seinen Vertrag erfüllt?
Du willst mir erzählen das dein Anwalt dir geraten hat den "Schwanz" einzuziehen? Nä!
Vermutlich wäre jeder Anwalt froh bei dem Prozess gegen die mittlerweile negativ in der Presse aufgetretene Wurstbude der Erste zu sein. Wetten?
Der Sinn des Vertrages wäre also dann nicht mehr gegeben, wenn ich keine Grundgebühren mehr zahlen muß.
Wurde hier schon oft durchgekaut. Es hat sehr wohl Sinn. Der Vertrag wurde vom Kunden her erfüllt. So what?
Mit welcher Begründung soll das der Wurstbudenbetreiber denn zurück fordern? Auf welcher Gesetzesgrundlage?
Kleiner Tipp der dir hilft. Blätter mal ein bischen im Forum zurück.:-)
Er meint, dass ein Gericht das auch so aulegen KÖNNTE, weil ein Amtsrichter sich an dem 'Lebenssachverhalt' orientieren würde.
Lebenssachverhalt? Der ist doch so, das der Kunde und die Wurstbude einen Vertrag hatten. Beide haben ihn erfüllt. Also wo liegt da was zwischen den Parteien schief?
Oder was verstehst du unter "Lebenssachverhalt"?
Erkläre mir das bitte etwas näher.
Faircom hat außerdem noch geschrieben, dass sie mir eine Ratenzahlung anbieten würden, und der Anwalt meint, dass ich vor Gericht durchaus schlechter wegkommen würde, weil dieses Angebot nur für eine Einigung ohne Gericht gelten würde.
Versteh ich nicht. In so einem Prozess hat es kaum einen Streitwert. Wenn diese Firma dir eine Ratenzahlung anbietet und du die nicht annimmst, was soll dir passieren?
Das einzige was garantiert passiert ist, das das Prozesskostenrisiko bei der Wurstbude liegt.
Warum glaubst du, haben sie noch keinen Mahnbescheid verschickt?
Na? Denk´ mal darüber nach!!!!1
:-)
Ich werde mir also überlegen, ob ich diese Ratenzahlung annehme; es sei denn, ich bekomme hier noch einen Tipp, den mein RA übersehen hat ?!
Also ich würde nie jemanden freiwillig mein sauer verdientes Geld rausrücken. Insbesondere dann nicht, wenn ich nicht vertragsbrüchig war.
Und erst recht nicht, wenn kein Mahnbescheid kommt dem ich wiedersprechen kann.
Ach ja... so ein Prozess kostet für den Kunden nicht viel. Für die Wurstbude wäre es bei ner Niederlage ein heftiger Verlust.
Als mal unter uns beiden: Wenn ich so ne Wurstbude hätte, würde ich auch erstmal Zwitracht und Gerüchte in einschlägigen Foren verbreiten. Täte ja viel mehr bringen, gelle?:-)))
Zulu