Benutzer News_gmbh schrieb:
Hallöchen Stefan!
Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation basiert nur Erstdaten und prognostizierten Daten, welches zu einer Kennzahl verdichtet wird! Darin wird eine Wahrscheinlichkeit unterstellt, welches dazu führt, dass wenn diese Wahrscheinlichkeit durch Faktoren äußerlichen Umwelts gestört wird, welches nicht miteingerechnet wurden (wie Z.B. dass Premiere keine weiteren Verträge mehr freischaltet und daraus folgt, dass keine Provisionen mehr fließen), diese Kalkulation nicht mehr das Soll-Ziel erreichen wird!
Dieser Satz ist ja schlimmer als manche Aussagen von Politikern. Da weiss man Ende gar nicht mehr worum es am Anfang ging!
Du willst also damit sagen, das wenn nur 1 Vertrag verkauft worden wäre, das ganze nicht aufgeht, wenn aber 10 Verträge verkauft werden wohl. Würde ja bedeuten, das die von Prem. zuzahlenden Stück-Provision mit zunehmender Vermittlung von Verträgen steigen. Bsp: 1 Abo = 150 EUR Prov., ab - sagen wir - 10 Abos gibt es dann je Abo angenommen 160 EUR Prov. , oder wie! Das klingt doch sehr unglaubwürdig. Ferner muss ja auch wohl einkalkuliert werden, wenn ich den 2. Receiver weiterverkaufe und den Markt plötzlich damit überschwemme, der zu erlösenden Stückpreis je Receiver niedriger ausfallen wird (Angebot und Nachfrage). Evtl. ist der Markt für entsprechende Receiver auch schon gesättigt!
Recht gebe ich dir dann, wenn Prem. überhaupt keine Prämien für die abgewickelten Verträge im Jan/Feb 03 gezahlt hätte und kein einziger zusätzlicher Receiver verkauft werden konnte. Ansonsten muss die Kalkulation in diesem Fall auch für ein 1 Stück oder eine geringe Anzahl von Verträgen aufgehen. Oder haben die Kalkulatoren in BWL nicht aufgepasst?
Eine Kalkulation ist also nur so lange gut, sofern alles prognostizierte auch eintreffen! Sobald ein Faktor geändert wird, so wird es das Soll-Ziel nicht mehr erreichen und es wird eine neue Kalkulation erstellt!
Ceteris paribus(*) -> Verändern der einen Komponennte ohne das sich die anderen Faktoren ändern dürfen oder auch "unter sonst gleichen Bedingungen" genannt. (BWL Fachoberschule)
Von daher würde ich sagen, dass Faircom nicht fahrlässig hat und auf Kosten der Kunden ebenfalls nicht! Will Faircom nicht wirklich verteitigen, aber das sind nun mal Fakten!
Mit freundlichen Grüßen
NGH
Wurde wohl fahrlässig gehandelt, weil wenn das System im 1. Anlauf Anfang Jan. 2003 schon nicht funktioniert hatte, dann hätte man diese Angebot wohl nicht noch ein 2. und 3. mal auflegen dürfen oder? Das würde dann doch jedes verantwortungsbewußtes kaufmännisches handeln verbieten?
* = schreibweise kann auch anders sein!