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stonierung premiere&cellway


02.07.2003 15:54 - Gestartet von manuelr
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel
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[1] DrDirk antwortet auf manuelr
02.07.2003 16:05
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk
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[1.1] Faircomhater antwortet auf DrDirk
02.07.2003 16:10
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Könnte mir vorstellen, dass es Cellway nicht unrecht ist, immerhin sind die einer von wenigen, die anscheinend überhaupt noch mit "F**R"com zusammenarbeiten, siehe w*w.h*n*y-p*k.d*...
auch schlechter umsatz ist umsatz ;-)
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[1.2] PolliyVivi antwortet auf DrDirk
02.07.2003 16:42
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Also ich wäre mir da nicht so sicher, ob sie einen da raus lassen, denn dann wollen sie bestimmt auch die zwei Receiver wieder haben, von dennen du aber nur einen bekommen hast...

Polli
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[1.2.1] FlappFlipp antwortet auf PolliyVivi
02.07.2003 18:55
Benutzer PolliyVivi schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Also ich wäre mir da nicht so sicher, ob sie einen da raus lassen, denn dann wollen sie bestimmt auch die zwei Receiver wieder haben, von dennen du aber nur einen bekommen hast...

Polli

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!
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[1.2.1.1] PolliyVivi antwortet auf FlappFlipp
03.07.2003 09:18
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer PolliyVivi schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Also ich wäre mir da nicht so sicher, ob sie einen da raus lassen, denn dann wollen sie bestimmt auch die zwei Receiver wieder haben, von dennen du aber nur einen bekommen hast...

Polli

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

Du hast es gut, aber was mache ich? Ich habe bereits 2 mal eine Premiere Erstattung erhalten. Im Artikel stand ja, dass nur diejenigen, die noch keine Erstattung erhalten haben "freigelasssen" werden. Aber mir fehlen jetzt schon 2 Monate und grosse Hoffnung, dass ich die zukünftigen Monate noch erstattet bekomme ist sehr gering. (Warum wohl?)

Du hast dann wahrscheinlich noch nichts erstattet bekommen, oder gibt es auch für mich noch Hoffnung aus dem Vertrag rauszukommen? Allerdings habe ich das VictorVox Handy im Einsatz. Also werde ich das bestimmt nicht stornieren dürfen. Ich glaube es sieht schlecht aus für mich!

Grüsse

Polli
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[1.2.1.1.1] FlappFlipp antwortet auf PolliyVivi
03.07.2003 12:08
Benutzer PolliyVivi schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer PolliyVivi schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.
Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Also ich wäre mir da nicht so sicher, ob sie einen da raus lassen, denn dann wollen sie bestimmt auch die zwei Receiver wieder haben, von dennen du aber nur einen bekommen hast...

Polli

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

Du hast es gut, aber was mache ich? Ich habe bereits 2 mal eine Premiere Erstattung erhalten. Im Artikel stand ja, dass nur diejenigen, die noch keine Erstattung erhalten haben "freigelasssen" werden. Aber mir fehlen jetzt schon 2 Monate und grosse Hoffnung, dass ich die zukünftigen Monate noch erstattet bekomme ist sehr gering. (Warum wohl?)

Du hast dann wahrscheinlich noch nichts erstattet bekommen, oder gibt es auch für mich noch Hoffnung aus dem Vertrag rauszukommen? Allerdings habe ich das VictorVox Handy im Einsatz. Also werde ich das bestimmt nicht stornieren dürfen.
Ich glaube es sieht schlecht aus für mich!

Grüsse

Polli

Versuch's trotzdem *daumendrück*
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[1.2.1.2] manuelr antwortet auf FlappFlipp
03.07.2003 11:32

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

wie sieht es mit den receivern aus? musstest du den zurückschicken? hab ja nur einen...

gruß manuel
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[1.2.1.2.1] mazimann antwortet auf manuelr
03.07.2003 11:56
Benutzer manuelr schrieb:

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

wie sieht es mit den receivern aus? musstest du den zurückschicken? hab ja nur einen...

gruß manuel

habe heute auch nochmal an Premiere geschrieben(Mail und Fax), und mit sofortiger Wirkung gekündigt,
paralell läuft was vom Anwalt, aber das ist mir zu langwierig.
habe sie auf die Stellungnahmen im Spie..l und auf etwaige schlechte Presse hingewiesen.
Falls sie den Receiver zurückfordern werde ich ihn zurückschicken.
Ich habe den Galaxis aber von FC bekommen und nicht von Premiere,
den zweiten hat ja Faircom behalten, und die bekommen Ihn auch wieder , nicht Premiere ---sobald ich meien GG Erstattung von FC habe, mit Auslagen versteht sich.
Gruß
mazimann
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[1.2.1.2.2] FlappFlipp antwortet auf manuelr
03.07.2003 12:10
Benutzer manuelr schrieb:

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

wie sieht es mit den receivern aus? musstest du den zurückschicken? hab ja nur einen...

gruß manuel

Keinerlei Forderungen bedeutet auch keinerlei Forderungen :o)
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[1.2.1.2.2.1] manuelr antwortet auf FlappFlipp
03.07.2003 12:15
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

wie sieht es mit den receivern aus? musstest du den zurückschicken? hab ja nur einen...

gruß manuel

Keinerlei Forderungen bedeutet auch keinerlei Forderungen :o)

kannst du mir vielleicht kurz deinen kündigungstext an meine emailadresse schicken? oder hier im forum posten? wäre sicherlich auch für andere interessant. auf welchen artikel von dem pressesprecher hast du dich bezogen. find den leider nicht.. :(

gruß manuel
nofx22muc@yahoo.de
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[1.2.1.2.2.1.1] FlappFlipp antwortet auf manuelr
03.07.2003 12:36
Benutzer manuelr schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:

@Polli:

Wie gesagt, ich hab's schriftlich, daß sie KEINE Forderungen mehr an mich haben!

wie sieht es mit den receivern aus? musstest du den zurückschicken? hab ja nur einen...

gruß manuel

Keinerlei Forderungen bedeutet auch keinerlei Forderungen :o)

kannst du mir vielleicht kurz deinen kündigungstext an meine emailadresse schicken? oder hier im forum posten? wäre sicherlich auch für andere interessant. auf welchen artikel von dem pressesprecher hast du dich bezogen. find den leider nicht.. :(

gruß manuel
nofx22muc@yahoo.de

Der Artikel erschien vor einigen Tagen auf sp**gel-onl**e. (Langsam geht mir dieses unkenntlich machen echt auf den S*ck, müssen wir das denn dauernd? Soweit ich mich erinnern kann, steht in den Nutzungsbedingungen von teltarif, daß - wenn die User einen Nutzen davon haben - solche Veröffentlichungen erlaubt sind?!) Bezieh Dich einfach auf den Pressesprecher von Premiere.
Ich hab denen eine etwas längere email geschrieben, in der ich die FC-Geschichte aus meiner subjektiven Sicht von A-Z erklärt hab. Zum Schluß hab ich dann höflich darum gebeten, daß mir Premiere doch aus den oben genannten Gründen entgegenkommen und mir ein Sonderkündigungsrecht einräumen könnte...
So geschah es dann auch :o)

Viel Erfolg wünscht Euch
FlappFlipp
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[1.3] FlappFlipp antwortet auf DrDirk
02.07.2003 18:54
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein "besonderes Angebot" seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.

Kann ich bestätigen. Ich habe soeben eine schriftliche Bestätigung seitens Premiere erhalten, daß sie keine Forderungen mehr an mich haben und meiner Bitte aus dem Vertrag auszusteigen gerne nachkommen :o)
Für Juli wurde sogar nichts mehr abgebucht!
Also wendet Euch an Premiere mit dem Hinweis auf den Pressesprecher bzw. den Artikel auf einer "berühmten Homepage eines Hamburger Wochenmagazins".
Geht wirklich unproblematisch.

Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Mein Termin beim Anwalt ist erst morgen. Aber ich hab eine Faxnummer von VV, dort wird dann wohl die schriftliche Stornierung/Sonderkündigung hingehen. Meine Forderungen an Faircom bleiben davon unberührt! Sie schulden mir ja noch etliche Euros an GGs...

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Liegt die Beweislast auf Seiten der Kunden?
Schaun mer mal...

Gruß,
FlappFlipp
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[1.3.1] DW123 antwortet auf FlappFlipp
02.07.2003 20:56
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein 'besonderes Angebot' seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.

Kann ich bestätigen. Ich habe soeben eine schriftliche Bestätigung seitens Premiere erhalten, daß sie keine Forderungen mehr an mich haben und meiner Bitte aus dem Vertrag auszusteigen gerne nachkommen :o)
Für Juli wurde sogar nichts mehr abgebucht!
Also wendet Euch an Premiere mit dem Hinweis auf den Pressesprecher bzw. den Artikel auf einer 'berühmten Homepage eines Hamburger Wochenmagazins'.
Geht wirklich unproblematisch.

Wie bist du mit Premiere in Kontakt getreten , per Mail,Tel. oder Post ? An wen hast du dich gewendet ?
Ich habe eine Mail an Premiere gesendet und noch keine Antwort erhalten.




Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Mein Termin beim Anwalt ist erst morgen. Aber ich hab eine Faxnummer von VV, dort wird dann wohl die schriftliche Stornierung/Sonderkündigung hingehen. Meine Forderungen an Faircom bleiben davon unberührt! Sie schulden mir ja noch etliche Euros an GGs...

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Liegt die Beweislast auf Seiten der Kunden?
Schaun mer mal...

Gruß,
FlappFlipp
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[1.3.1.1] RE: stonierung premiere
FlappFlipp antwortet auf DW123
02.07.2003 21:16
Benutzer DW123 schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer manuelr schrieb:
hallo..

meint ihr ich kann das oben genannte packet auch stonieren, wenn ich zwar alles bekommen hab, aber bisher noch keine GG erhalten hab?

grüße manuel

Premiere hat laut des Spiegel-Online Artikels wohl vor, die Kunden die auf ein 'besonderes Angebot' seitens Premiere zur Vertragsfortsetzung nicht eingehen wollen, aus den Verträgen zu entlassen. Details dürften in den nächsten Wochen rauskommen, wie man hier im Forum lesen konnte.

Kann ich bestätigen. Ich habe soeben eine schriftliche Bestätigung seitens Premiere erhalten, daß sie keine Forderungen mehr an mich haben und meiner Bitte aus dem Vertrag auszusteigen gerne nachkommen :o) Für Juli wurde sogar nichts mehr abgebucht! Also wendet Euch an Premiere mit dem Hinweis auf den Pressesprecher bzw. den Artikel auf einer 'berühmten Homepage eines Hamburger Wochenmagazins'.
Geht wirklich unproblematisch.

Wie bist du mit Premiere in Kontakt getreten , per Mail,Tel.
oder Post ? An wen hast du dich gewendet ?
Ich habe eine Mail an Premiere gesendet und noch keine Antwort erhalten.

Ich hatte damals meinen Fall in einer email an teltarif@premiere.de geschildert, sicherheitshalber auch einfach eine mail an info@premiere.de - ACHTUNG! KEIN SPAM-AUFRUF!!! - (dort bekam ich allerdings erst die Standardmail, die viele andere auch bekamen, in der Premiere höflich klarmacht, daß wir uns mit FC in Verbindung setzen sollten).
Trotz der Fehlermeldung kam dann eine positive Nachricht. Ich telefonierte damals mit denen und wurde - wie alle anderen auch - auf vier Wochen später vertröstet.
Nun sind die 4 Wochen um und ich hab mich einfach nochmal gemeldet.
Allerdings bin ich einer der Kunden, die das VV-Angebot erhalten hatten, inkl. Receiver, natürlich nach ewig langer Wartezeit.
Wie der Presseprecher von Premiere schon in dem Online-Artikel sagte, konnte ich nun mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Bei Cellway sieht es anders aus, vor allem, wenn man den Vertrag bereits benutzt hat. Ich hatte die Leute mal angeschrieben und nachgefragt, ob sie auch so kulant seien wie Premiere. Eine Antwort auf meine eMail habe ich bis heute nicht erhalten (damit bin ich wohl nicht allein).

Ich hab meine VV Karte nie benutzt - mit einer Einschränkung - ich hab mich einmal ins Netz eingebucht, sie dann aber wieder ausgeschaltet und nie telefoniert.

Mein Termin beim Anwalt ist erst morgen. Aber ich hab eine Faxnummer von VV, dort wird dann wohl die schriftliche Stornierung/Sonderkündigung hingehen. Meine Forderungen an Faircom bleiben davon unberührt! Sie schulden mir ja noch etliche Euros an GGs...

Also kurz zusammengefaßt: aus dem Premierevertrag kommst Du wahrscheinlich leicht raus; am Cellway-Vertrag bleibst Du hängen. Denn meiner Ansicht nach gibt es Dir kein Kündigungsrecht, wenn Faircom seine Verpflichtungen nicht erfüllt (es sei denn, Du kannst beweisen, daß Cellway von der Koppelaktion wußte und damit einverstanden war).

DrDirk

Liegt die Beweislast auf Seiten der Kunden?
Schaun mer mal...

Gruß,
FlappFlipp
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[1.4] knight2000 antwortet auf DrDirk
02.07.2003 22:44
Falsch, man kann sehr wohl kündigen wenn Faircom seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Alle Verträge sind durch den Umstand das Faircom nicht zahlt gegenstandslos und somit sofort kündbar!!

Aussage meines Rechtsanwaltes.
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[1.4.1] DrDirk antwortet auf knight2000
02.07.2003 23:01
Benutzer knight2000 schrieb:
Falsch, man kann sehr wohl kündigen wenn Faircom seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Alle Verträge sind durch den Umstand das Faircom nicht zahlt gegenstandslos und somit sofort kündbar!!

Aussage meines Rechtsanwaltes.

Der hat ein sehr optimistisches Gemüt. Es gibt den Spruch 'Zwei Juristen, drei Meinungen'. Vielleicht sollte er sich z.B. mal die Kommentierung zu § 139 BGB im Soergel ansehen.

DrDirk
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[1.4.1.1] BinIchBlind antwortet auf DrDirk
02.07.2003 23:08
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer knight2000 schrieb:
Falsch, man kann sehr wohl kündigen wenn Faircom seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Alle Verträge sind durch den Umstand das Faircom nicht zahlt gegenstandslos und somit sofort kündbar!!

Aussage meines Rechtsanwaltes.

Der hat ein sehr optimistisches Gemüt. Es gibt den Spruch 'Zwei Juristen, drei Meinungen'. Vielleicht sollte er sich z.B. mal die Kommentierung zu § 139 BGB im Soergel ansehen.

DrDirk

Und was stimmt im Kommentar zum § 139 im Soergel? Ich gehe davon aus das mehr als 90 % der Leser den nicht haben, also lass uns nicht dumm sterben!
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[1.4.1.1.1] DrDirk antwortet auf BinIchBlind
03.07.2003 07:02
Und was stimmt im Kommentar zum § 139 im Soergel? Ich gehe davon aus das mehr als 90 % der Leser den nicht haben, also lass uns nicht dumm sterben!

Sehr kurz zusammengefaßt: wenn Koppelgeschäfte zwischen wirtschaftlich unterschiedlichen Personen laufen und die jeweils nichts von anderen Verträgen wissen, bezieht sich die Nichtigkeit eines Vertrages nicht automatisch auf die anderen.
Wenn man also aus allen Verträgen raus will, müßte man meines Erachtens nachweisen, daß sowohl Cellway/Talkline als auch Premiere von den Vertragsbedingungen zwischen Kunden und Faircom Kenntnis hatten und diese akzeptierten.

DrDirk
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[1.4.1.1.1.1] knight2000 antwortet auf DrDirk
03.07.2003 12:27
Die Beweislage liegt nicht beim Kunden, sondern beim Leistungserbringer!!!
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[1.4.1.1.1.1.1] DrDirk antwortet auf knight2000
03.07.2003 13:56
Benutzer knight2000 schrieb:
Die Beweislage liegt nicht beim Kunden, sondern beim Leistungserbringer!!!

Der Kunde möchte, daß alle Verträge aufgelöst werden, er beruft sich quasi auf die Gesamtnichtigkeit. Die ist mE nur dann gegeben, wenn alle Parteien von der Kopplung wußten und damit einverstanden waren. Also muß der Kunde, der aus allen Verträgen rauswill, diese für ihn günstige Tatsache auch beweisen, oder?

DrDirk
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[1.4.1.1.1.1.1.1] knight2000 antwortet auf DrDirk
05.07.2003 18:55
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer knight2000 schrieb:
Die Beweislage liegt nicht beim Kunden, sondern beim Leistungserbringer!!!

Der Kunde möchte, daß alle Verträge aufgelöst werden, er beruft sich quasi auf die Gesamtnichtigkeit. Die ist mE nur dann gegeben, wenn alle Parteien von der Kopplung wußten und damit einverstanden waren. Also muß der Kunde, der aus allen Verträgen rauswill, diese für ihn günstige Tatsache auch beweisen, oder?

DrDirk

Receiver und Mobilfunkkarte wurden von Faircom den Kunden zugeschickt. Das sagt doch über die Kenntnis voneinander alles aus, oder nicht!!!!!

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[1.4.1.1.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf knight2000
06.07.2003 00:29
Benutzer knight2000 schrieb:
Receiver und Mobilfunkkarte wurden von Faircom den Kunden zugeschickt. Das sagt doch über die Kenntnis voneinander alles aus, oder nicht!!!!!

Und woher soll nun Premiere vom Mobilfunkprovider und umgekehrt gewußt haben?
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[1.4.1.1.1.1.1.1.1.1] Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
vectrasport antwortet auf Martin Kissel
06.07.2003 02:38
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?
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[1.4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] olszynski antwortet auf vectrasport
08.07.2003 09:00
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid läuft noch........
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
olszynski antwortet auf
08.07.2003 14:51
Das ist mir auch egal, da meine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Dann gehen wir halt vor Gericht. Die Zinsen + GG stehen mir rechtlich auf jedenfall zu. Ich habe mehrmals freundlich per Post, email oder Fax angefragt und habe noch keine Zahlung bekommen. Jetzt sind seit Februar doch ein paar Monate vergangen. Sie hätten auch einfach den Betrag des Mahnbescheides überweisen können. Die Kontoverbindung meines Anwaltes bzw. des Gerichtes war angegeben. Somit hätte sich die Sache erledigt. Oder noch besser, Sie hätten mir plausibel erklären können wann genau das Geld kommt und ich wäre zufrieden gewesen. Es tut mir leid zu solchen Schritten zu greifen, jedoch war auf dem aussergerichtlichen Weg mit Ihnen keine Lösung zu finden. Ich rate Ihnen einfach die fehlenden Beträge zu überweisen und nicht vor Gericht zu ziehen, da die Forderung berechtigt ist. Aber ob Sie die zusätzlichen Kosten noch tragen wollen bleibt Ihnen überlassen.
Einen schönen Tag noch und viel Spass bei der Datenbankreparatur.
Zu Ihrer Information: Ich selbst bin Diplom-Informatiker und finde Ihre Ausrede mit der Datenbank nahezu lächerlich. So lange kann eine Behebung von Inkonsistenzen in einer Datenbank nicht brauchen. Aber lassen wir das mal Beiseite.........

Mit freundlichen Grüssen

Olli


Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG


Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid
läuft noch........
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[1] freytag antwortet auf olszynski
08.07.2003 15:50
...vielleicht wurde F. bei der Daten - Bank das Konto gekündigt...und die haben es noch nicht ge"scheckt"...


Benutzer olszynski schrieb:
Das ist mir auch egal, da meine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Dann gehen wir halt vor Gericht. Die Zinsen + GG stehen mir rechtlich auf jedenfall zu. Ich habe mehrmals freundlich per Post, email oder Fax angefragt und habe noch keine Zahlung bekommen. Jetzt sind seit Februar doch ein paar Monate vergangen. Sie hätten auch einfach den Betrag des Mahnbescheides überweisen können. Die Kontoverbindung meines Anwaltes bzw. des Gerichtes war angegeben. Somit hätte sich die Sache erledigt. Oder noch besser, Sie hätten mir plausibel erklären können wann genau das Geld kommt und ich wäre zufrieden gewesen. Es tut mir leid zu solchen Schritten zu greifen, jedoch war auf dem aussergerichtlichen Weg mit Ihnen keine Lösung zu finden. Ich rate Ihnen einfach die fehlenden Beträge zu überweisen und nicht vor Gericht zu ziehen, da die Forderung berechtigt ist. Aber ob Sie die zusätzlichen Kosten noch tragen wollen bleibt Ihnen überlassen.
Einen schönen Tag noch und viel Spass bei der
Datenbankreparatur.
Zu Ihrer Information: Ich selbst bin Diplom-Informatiker und finde Ihre Ausrede mit der Datenbank nahezu lächerlich. So lange kann eine Behebung von Inkonsistenzen in einer Datenbank nicht brauchen. Aber lassen wir das mal Beiseite.........

Mit freundlichen Grüssen

Olli


Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG


Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid
läuft noch........
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[2] daoudiat antwortet auf olszynski
09.07.2003 11:24
Herr Hallasch Sie kommen aus der Rechtsabteilung und müssen eingentlich begreifen, dass der einzige verlierer ist Faircom. Mein Rechtsschutz hat die Kostenübernahme zugesichert und ich werde auf jeden Fall bis zum letzten Instanz gehen. Zahlen muss zuletzt Faircom oder der Laden wird dicht gemacht. Also machen Sie sich Gedanken, was nach Faircom kommt. Die Konjuktur lahmt und einen Arbeitsplatz zu finden ist momentan problematisch. Zumal die Einstellung zum Ehrliche Geldverdienen fehlt.

Viel Erfolg(losigkeit) bei der Jobsuche
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
tinto antwortet auf
08.07.2003 14:58
Hallo,
selten so gelacht, Herr H.! Und sie sind sich sicher, dass sie mit ihrem Statement etwas bewirken? Ist doch laecherlich und zum wiederholten Mal eine versteckte Drohung ...
Nutzen Sie Ihr gesamtes Hirn Herr H, und wenn sie der Sprache nicht maechtig sind, dann lassen sie es doch gleich!



Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG


Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid
läuft noch........
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
bartd antwortet auf
08.07.2003 15:06
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Jetzt wird's richtig lustig:

1. Aus der Sicht des Gläubigers (Antragsteller)
...
Widerspricht der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht oder zu spät, dann kann der Gläubiger nach einer Frist von zwei Wochen beim Gericht den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Beantragt der Gläubiger zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids (Gerichtsvollzieher), dann kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher beim Schuldner beitreiben lassen.

Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, dann wird die Streitsache an das Prozeßgericht zur Eröffnung des Streitverfahrens abgegeben.


2. Aus der Sicht des Schuldners (Antragsgegner).
...
Legt der Antragsgegner keinen fristgerechten Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und bezahlt er seine Verbindlichkeit nicht, dann kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem - wird er durch den Gerichtsvollzieher zugestellt- sogleich die Zwangsvollstreckung beginnt.

Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung. Die Zwangsvollstreckung unterbleibt trotz des Einspruchs solange nicht, bis das Gericht auf besonderen Antrag des Schuldners, die Zwangsmaßnahme einstweilen einstellt (grundsätzlich gegen Sicherheitsleistung durch den Antragsgegner!). Mit dem rechtzeitigen Einspruch wird die Streitsache an das Prozeßgericht abgegeben.

[www.rechtsanwalt-eder.de/html/vollstreckungsbescheid.html]
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
Staunemann antwortet auf
08.07.2003 16:42
Benutzer Hallatsch schrieb:
In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Das „gegebenenfalls“ stimmt unter zwei Voraussetzungen:

1. wenn sich die Forderung oder der Mahnbescheid als ungerechtfertigt erweist
oder
2. wenn vom Schuldner nichts mehr zu holen ist

Da die Forderungen der Gläubiger ganz offensichtlich berechtigt sind, insbesondere, weil nichteingelöste Schecks vorausgingen, was ja ein zusätzliches Indiz für die Richtigkeit der Forderung ist, bringt eine gerichtliche Klärung keine neuen Erkenntnisse. Sie kostet Faircom nur zusätzliches Geld und ist ein weiteres Indiz, dass Punkt 2 Realität werden könnte, noch dazu, wenn der Hausjurist selbst auf diesen Punkt verweist und gerichtliche Maßnahmen als „nutzlos“ bezeichnet.

Oder ist heute der 1. April ?? ;-)
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[1] telefoni antwortet auf Staunemann
08.07.2003 19:03
Benutzer Staunemann schrieb:
Sie kostet Faircom nur zusätzliches Geld und ist ein weiteres Indiz, dass Punkt 2 Realität werden könnte, noch dazu, wenn der Hausjurist selbst auf diesen Punkt verweist und gerichtliche Maßnahmen als „nutzlos“ bezeichnet.

Also, wenn man das so interpretiert:

Ist es nicht so, dass man auch bei (unter Berücksichtigung wahrscheinlicher Fatoren) seine zukünftige Zahlungsunfähigkeit erkennt, bereits als GF einen Insolvenzantrag stellen muss.

Die GF von Faircom sollte sich mal mit den persönlichen Konsequenzen auseinandersetzen...

Gruß

telefoni
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
NoDoubts antwortet auf
08.07.2003 17:52
Sehr geehrter Hr. Hallatsch,

anstatt sich hier mit Halbwahrheiten allzuweit aus dem Fenster zu lehnen, wie wäre es denn mal damit Ihre Post zu beantworten? Ich habe Ihnen bereits die 3. eMail geschrieben, die Sie immer noch nicht beantwortet haben. Ich hoffe doch wohl nicht, dass sich die Forenschreiberei hier negativ auf Ihre Arbeitszeit auswirkt.

MfG,

NoDoubts
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
ggarrecht antwortet auf
08.07.2003 20:13
es ist im übrigen möglich, daß man bei begründetem Verdacht, welcher sich hier womöglich unter den gegeben Umständen und mit allen bisherigen Beweisen nachweisen läßt (spätestens mit unbegründetem Widerspruch gegen die Vollstreckung), das Amtsgericht einschreiten lassen kann, welches die Insolvenz dann anstatt des GF anmeldet.

Dann würde der Insolvenzverwalter den Rest erledigen.

Viel Spaß
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
Zulu antwortet auf
08.07.2003 20:28
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

Welche Problematik denn? Ein Problem besteht doch nur, wenn ihr nicht an eure Kunden die versprochenen Gelder auszahlt, oder sehe ich das falsch?

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Wenn es nicht so traurig wäre, hat beinhaltet dieser Lesestoff doch etwas Komik.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Wie wäre es, wenn ihr es einfach nicht soweit kommen lasst? Wäre eine ungemein gute Werbung. Und noch dazu viel besser als indirekte Einschüchterungsversuche.
Glaubt ihr allen Ernstes, daß irgendwer nochwas bei euch bestellt? Würde mich wirklich mal interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Ist das nicht etwas lächerlich?


Zulu
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
Stefan Sievers antwortet auf
08.07.2003 22:23
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

Man beachte die Wortwahl: 'User', nicht 'Kunden'! Vielleicht fällt es Herrn Hallatsch auch nur schwer, die Kunden (man erinnere sich: Das sind doch diejenigen, die immer nur alles umsonst wollen...) mit der allg. üblichen 'Höflichkeitsformel'
anzusprechen... In diesem Sinne: Hallo Hallatsch! ;-)


ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

Da gebe ich Herrn Hallatsch vollkommen Recht! Ein Mahnbescheid hat keinerlei Einfluß auf die inkonsistente Datenbank, sehr wohl jedoch auf die von Faircom zu leistenden Zahlungen (Zwangsvollstreckung).


In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden

'rechtshängig' - hört sich gefährlich an, ist jedoch genau das, was ich mit meinem Mahnbescheid bezwecke, falls Faircom nicht zahlt. Klingt vielleicht auch nach einem kleinen Einschüchterungsversuch (nach dem Motto: 'Wenn Du böser Kunde Dein dir zustehendes Geld haben willst, gehen wir vor Gericht!').

- damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine
frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt.

Das Geld kommt dann aber mit Sicherheit trotzdem noch schneller, als wenn ich auf eine freiwillige Zahlung von Faircom warten würde! So eine 'inkonsistente Datenbank' kann einem schon ganz schön viel Zeit kosten... :-)

Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem
Kläger zu tragen.

Jetzt begibt sich Herr Hallatsch endgültig ins Land der Märchen und Mythen! Vielleicht erzählt er uns demnächst ja von dem bösen, feuerspeienden Drachen, den er bezwingen muß ( -> Staatsanwalt). Aber gut: Lassen wir ihm seinen Glauben (wir haben ja schließlich Glaubensfreiheit). Nur gut, dass wir nicht in einem Märchenland, sondern in einem Rechtstaat leben! Man stelle sich vor: Herr Hallatsch als 'gute Fee', die mit ihrem Zauberstab schwingt und 'peng' sind alle bösen Kunden, die ihr rechtlich zustehendes Geld haben wollen, verschwunden... *lol*


Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Wie gut, dass Faircom die 'Lizenz' in Form einer 'inkonsistenten Datenbank' zum Geldabholen erfunden hat!


Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG



Übrigens: Mein zweiter Mahnbescheid (für die letzte Premiere-Grundgebühr vom Anfang dieses Monats) wird durch meine Anwaltskanzlei am 20.07.03 beantragt werden, falls Faircom bis dahin diese nicht gezahlt hat. Eine entsprechende Mahnung mit Fristsetzung liegt Faircom bereits vor (auf diese Mahnung habe ich sogar eine Antwortmail bekommen: Die 'inkon...blabla' war natürlich wieder Schuld). Und so geht es (bei fortwährender Nichtzahlung) immer weiter...

Um nochmal kurz auf die Märchenstunde des Herrn Hallatsch zurückzukommen: Vielleicht kann man ja bald schreiben: 'Es war einmal eine Firma mit einer inkonsistenten Datenbank...[..]..und wenn Sie nicht gestorben sind, dann reparieren sie noch immer.

In diesem Sinne...

Stefan (der Märchen amüsant findet, aber nicht mehr daran glaubt)
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ? Konkursgefahr?
olszynski antwortet auf
16.07.2003 16:08
Dann bin ich ja mal gespannt, wieviel Gerichtsverfahren Sie auf dem Hals haben. Laut mail meiner Rechtsanwältin siehts bei Ihnen ja duster aus. Sie vermutet, dass Sie bald Konkurs anmelden oder sagen wir besser, ob Sie nicht in naher Zukunft Konkurs gehen.

_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ANFANG _________________
Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für die Übersendung der weiteren Mahndaten. Da wir aktuell in mehreren Verfahren gegen die Firma faircom vorgehen und aktuell nicht absehbar ist, ob dieses Unternehmen nicht in naher Zukunft
Konkurs anmelden muss. Aktuell zumindest erfolgen in keiner Angelegenheit Zahlungen, schlagen wir vor, zunächst kein weiteres Verfahren einzuleiten.
Sobald die Lage des Unternehmens geklärt ist, können
dann die Gebührenerstattungen mehrerer Monate zusammen geltend gemacht werden.
Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ob Sie dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind, bzw. welches weitere Vorgehen Sie wünschen.
_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ENDE _________________


Da hilft auch kein "nettes" Schreiben von Faircom, welches sowieso nur leere Versprechungen sind.


_________________ MAIL FAIRCOM ANFANG _________________
Sehr geehrter Kunde,


wir haben Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen keinen genauen Zeitpunkt der Zahlungen von Grundgebühren nennen können.
Wir wissen, dass es dem Kunden gegenüber keine zufriedenstellende Antwort ist.
Die Gebührenzahlungen sollen im nächsten Monat (August) wieder pünktlich auf die Kundenkonten sein und alle offenstehenden Beträge werden auch mit überwiesen.
So die Information der Geschäftsleitung.
Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Handy-Pak-Team

_________________ MAIL FAIRCOM ENDE___________________


Also bis vor Gericht. *freu*




Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG


Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid
läuft noch........
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[1] DrDirk antwortet auf olszynski
16.07.2003 17:01
_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ANFANG _________________
Da wir aktuell in mehreren Verfahren gegen die Firma faircom vorgehen und aktuell nicht absehbar ist, ob dieses Unternehmen nicht in naher Zukunft Konkurs anmelden muss. Aktuell zumindest erfolgen in keiner Angelegenheit Zahlungen, schlagen wir vor, zunächst kein weiteres Verfahren einzuleiten.
Sobald die Lage des Unternehmens geklärt ist, können dann die Gebührenerstattungen mehrerer Monate zusammen geltend gemacht werden.

Dann soll die gute Dame sich mal ein wenig beeilen. :-)
Ich halte meinen Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids nämlich gerade aus dieser Unsicherheit heraus noch ein bißchen zurück. Was nützt es mir schließlich, wenn faircom gegen den VB Einspruch einlegt und ich dann (weil keine Rechtsschutzversicherung) den Gerichtskostenvorschuß berappen muß, den ich - wie alle anderen Kosten und natürlich die Grundgebührerstattungen - wegen einer eventuellen Insolvenz nie mehr wieder sehe?

Wie sieht es eigentlich aus mit den Ermittlungsverfahren der StA Bonn gegen faircom? Läuft da vielleicht auch eines wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung o.ä?

DrDirk
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[1.1] RE: Erfolgreich vollstreckt!
olszynski antwortet auf DrDirk
17.07.2003 19:37
Die Dame beeilt sich ja, der Vollstreckungsbescheid ist ohne Widerstand durch. Hat Herr Hallatsch wie immer nur leere Drohungen gemacht. Naja, jetzt wird mal gefändet. :-) saugeil.

see:
---------------------------
Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXX Bochum, den 17.07.03

Sehr geehrter Herr XXX,

mit heutiger Post wurde in Ihrer Mahnangelegenheit (XXX) der von Ihnen beauftragte Antrag auf Kontopfändung von uns erstellt
und an das AG Bonn weitergeleitet.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Vollstreckungsverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm - siehe Schritt 25

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 0234-9586523).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Steude, Rechtsanwältin


Benutzer DrDirk schrieb:
_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ANFANG _________________ Da wir aktuell in mehreren Verfahren gegen die Firma faircom vorgehen und aktuell nicht absehbar ist, ob dieses Unternehmen nicht in naher Zukunft Konkurs anmelden muss. Aktuell zumindest erfolgen in keiner Angelegenheit Zahlungen, schlagen wir vor, zunächst kein weiteres Verfahren einzuleiten.
Sobald die Lage des Unternehmens geklärt ist, können dann die Gebührenerstattungen mehrerer Monate zusammen geltend gemacht werden.

Dann soll die gute Dame sich mal ein wenig beeilen. :-) Ich halte meinen Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids nämlich gerade aus dieser Unsicherheit heraus noch ein bißchen zurück. Was nützt es mir schließlich, wenn faircom gegen den VB Einspruch einlegt und ich dann (weil keine Rechtsschutzversicherung) den Gerichtskostenvorschuß berappen muß, den ich - wie alle anderen Kosten und natürlich die Grundgebührerstattungen - wegen einer eventuellen Insolvenz nie mehr wieder sehe?

Wie sieht es eigentlich aus mit den Ermittlungsverfahren der StA Bonn gegen faircom? Läuft da vielleicht auch eines wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung o.ä?

DrDirk
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[1.1.1] Martin Kissel antwortet auf olszynski
17.07.2003 21:16
Benutzer olszynski schrieb:
Die Dame beeilt sich ja, der Vollstreckungsbescheid ist ohne Widerstand durch. Hat Herr Hallatsch wie immer nur leere Drohungen gemacht. Naja, jetzt wird mal gefändet. :-) saugeil.

Dann wünsche ich dir mal viel Glück, daß auf besagtem Konto genug drauf ist. Bei geplatzten Schecks erwartet man ja nicht zu viel.
Aber zur Not gibts auch noch die Sachpfändung.

Martin
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[1.1.2] DrDirk antwortet auf olszynski
17.07.2003 21:53
Benutzer olszynski schrieb:
Die Dame beeilt sich ja, der Vollstreckungsbescheid ist ohne Widerstand durch. Hat Herr Hallatsch wie immer nur leere Drohungen gemacht. Naja, jetzt wird mal gefändet. :-) saugeil.

Ah! Das ist doch wirklich mal ein Fortschritt. Sehr schön. Dann werden wir sicher bald erfahren, ob bei faircom noch etwas zu holen ist.

In gespannter Erwartung

DrDirk
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[] RE: Mahnbescheid erfolgreich vollstreckt ?
vectrasport antwortet auf
16.07.2003 22:47
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,

ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.

In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.

Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG


Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.

Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?

Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?

Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid läuft noch........

Eigentlich schade, daß ich eine Woche im Urlaub war und erst heute die Antwort von unserem verehrten Herrn Hallatsch lesen kann.

Natürlich ist mir klar, daß ein Mahnbescheid keine Lizenz zum Geldeinzug ist.

Wenn Sie allerdings mal meine Beiträge richtig verfolgt hätten, wäre Ihnen sicherlich nicht entgangen, daß ich über meinen Anwalt auf Erfüllung des Vertrages poche und der Mahnbescheid über die bisher ausgebliebenen Grundgebühr/Einrichtungsgebühren für den Talkline-Vertrag geht (bei Premiere bin ich ja netterweise bisher noch nicht gemeldet worden).

Da hier die rechtliche Lage bei jedem Amtsgericht, die sich in Vertragsrecht auskennen sollten, eindeutig ist, werden die anfallenden Kosten die durch die "Verzögerung" (Einspruch der Firma Faircom ohne rechtliche Grundlage) nach Urteilsspruch der Verliererseite (Firma Faircom) aufgedrückt.

Ob es da so sinnvoll ist, nicht evtl. doch anderweitig (dann halt eben ohne Provisionen für Faircom) schnellstens einen Receiver und die gewünschten Abokarten (von mir aus auch 1x Super-Abo auf nur 1 Karte - ist je eh billiger bei Pre-Paid) zu besorgen und das Handy samt Sim-Karte ausliefern, wird spätestens nach dem Urteilsspruch auch der Rechtsabteilung von Faircom auffallen. Noch besteht die Möglichkeit einer gütigen außergerichtlichen Einigung.

Bereitschaft dazu ist von meiner Seite vorhanden - und damit meine ich nicht von allen Verträgen zurückzutreten.