Dann bin ich ja mal gespannt, wieviel Gerichtsverfahren Sie auf dem Hals haben. Laut mail meiner Rechtsanwältin siehts bei Ihnen ja duster aus. Sie vermutet, dass Sie bald Konkurs anmelden oder sagen wir besser, ob Sie nicht in naher Zukunft Konkurs gehen.
_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ANFANG _________________
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für die Übersendung der weiteren Mahndaten. Da wir aktuell in mehreren Verfahren gegen die Firma faircom vorgehen und aktuell nicht absehbar ist, ob dieses Unternehmen nicht in naher Zukunft
Konkurs anmelden muss. Aktuell zumindest erfolgen in keiner Angelegenheit Zahlungen, schlagen wir vor, zunächst kein weiteres Verfahren einzuleiten.
Sobald die Lage des Unternehmens geklärt ist, können
dann die Gebührenerstattungen mehrerer Monate zusammen geltend gemacht werden.
Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ob Sie dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind, bzw. welches weitere Vorgehen Sie wünschen.
_________________ MAIL RECHTSANWÄLTIN ENDE _________________
Da hilft auch kein "nettes" Schreiben von Faircom, welches sowieso nur leere Versprechungen sind.
_________________ MAIL FAIRCOM ANFANG _________________
Sehr geehrter Kunde,
wir haben Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen keinen genauen Zeitpunkt der Zahlungen von Grundgebühren nennen können.
Wir wissen, dass es dem Kunden gegenüber keine zufriedenstellende Antwort ist.
Die Gebührenzahlungen sollen im nächsten Monat (August) wieder pünktlich auf die Kundenkonten sein und alle offenstehenden Beträge werden auch mit überwiesen.
So die Information der Geschäftsleitung.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Handy-Pak-Team
_________________ MAIL FAIRCOM ENDE___________________
Also bis vor Gericht. *freu*
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte User,
ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, dass Mahnbescheide nutzlos sind gegen die von der Geschäftsführung unseres Hauses dargestellte Problematik.
In jedem Fall werden wir gegen die Vollstreckungsbescheide Widerspruch einlegen, so dass die Angelegenheiten rechtshängig werden - damit allerdings werden u.U. verfahrensbedingt keine frühzeitigen Zahlungen in solchen Fällen geleistet, bis ein Az. des AG vorliegt. Die Kosten hierfür sind dann ggfs. von dem Kläger zu tragen.
Dies nur zur Information; ein nicht widersprochener Mahnbescheid ist keine Lizenz zum Geldabholen !
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG
Benutzer olszynski schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:
Einige von euch haben doch schon vor Wochen Mahnbescheid gegen Faircom erlassen.
Die 14-tägige Einspruchsfrist dürfte doch mittlerweile auch schon abgelaufen sein, oder ?
Was ist danach passiert ? Hat Faircom gezahlt (wohl kaum - sonst würde es hier im Forum stehen) oder muß vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher) ?
Bei mi fehlen noch ca. 8 Tage bis die Frist abläuft, Mahnbescheid ist ohne widerspruch durch. Vollstreckungsbescheid
läuft noch........