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Mahnbescheid ist durch, jetzt wird bei Faircom vollstreckt!


18.06.2003 09:13 - Gestartet von olszynski
Mir hats gereicht, habe denen über Gericht einen Mahnbescheid gesandt. Da nichts bezahlt wurde, wird dieser jetzt vollstreckt!
siehe:

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXXXX Bochum, den 17.06.03

Sehr geehrter Herr XXXXX ,

mit heutiger Post wurde uns vom Mahngericht Coburg mitgeteilt, dass der Mahnbescheid in Ihrer Mahnangelegenheit (XXXXX ./. Roloff - AZ: XXXXX ) bereits am 26.05.03 erlassen wurde und am 30.05.03 dem Schuldner zugestellt werden konnte.

Eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides können durch erhöhten Arbeitsanfall beim Mahngericht oder durch das Schuldnerverhalten bei der Zustellung bedingt sein.

Leider ist in Ihrer Mahnangelegenheit bis heute bei uns jedoch kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Bitte prüfen auch Sie, ob der Schuldner bisher eine Zahlung auf eines Ihrer Konten vorgenommen hat.

Da uns bislang keine gerichtliche Mitteilung vorliegt, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat und die Widerspruchsfrist am 14.06.03 endete, schlagen wir vor - sofern Sie dies wünschen - nunmehr bezüglich Ihrer Forderung einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Bitte senden Sie uns diesbezüglich eine kurze Mail. Bitte beachten Sie, dass der Vollstreckungsbescheid nur innerhalb von 6 Monaten nach der Zustellung des Mahnbescheides beantragt werden kann, da ansonsten der Mahnbescheid seine Wirkung verliert.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Mahnverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufMB.htm - siehe Schritt 3

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. XXXXX ).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX , Rechtsanwältin
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[1] telefoni antwortet auf olszynski
18.06.2003 09:29
Benutzer olszynski schrieb:
Mir hats gereicht, habe denen über Gericht einen Mahnbescheid gesandt. Da nichts bezahlt wurde, wird dieser jetzt vollstreckt!

Ja, aber theoretisch können die auch jetzt noch Widerspruch einlegen, dann geht es auch vor Gericht. Wenn die Zeit gewinnen wollen, wäre das noch ein Schlupfloch für diese Firma.

Gruß

telefoni
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[1.1] Superkolbi antwortet auf telefoni
18.06.2003 11:02
Benutzer telefoni schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Mir hats gereicht, habe denen über Gericht einen Mahnbescheid gesandt. Da nichts bezahlt wurde, wird dieser jetzt vollstreckt!

Ja, aber theoretisch können die auch jetzt noch Widerspruch einlegen, dann geht es auch vor Gericht. Wenn die Zeit gewinnen wollen, wäre das noch ein Schlupfloch für diese Firma.

Das dürfen die aber nicht, da der Betrag ja wohl unstrittig ist.
Ob es der Richter gerne sehen wird, einen unstrittigen Mahnbescheid anzufechten?
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[1.1.1] telefoni antwortet auf Superkolbi
18.06.2003 12:15
Benutzer Superkolbi schrieb:
Das dürfen die aber nicht, da der Betrag ja wohl unstrittig ist. Ob es der Richter gerne sehen wird, einen unstrittigen Mahnbescheid anzufechten?

Das meinst Du. Wenn die Firma das anders sieht (aus welchen Gründen auch immer) legt Sie halt Widerspruch ein. Und dann wird der Richter entscheiden. und das kann dauern.... Evtl. ist dann sogar schon nichts mehr zu holen!?

Gruß

telefoni
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[1.1.1.1] Stornierung
Gringo-s antwortet auf telefoni
18.06.2003 12:25
Hallo Leute,

hatte vor 10 Tage Faircom ein Ultimatum auf Vertragserfühlung gestellt, und wenn nicht möchte ich alles stornieren.
Das ist nun auch heute abgelaufen.

Ein Wunder ist geschehen, hab bei Faircon angerufen und bin sogar durchgekommen, die sagten mir das ich bereits per Fax alles storniert habe, und werden das weiter an Talkline senden.
Die gebühren werden auch erstattet.

Ich glaube die freuen sich über jedem der sein Vertrag storniert, aber geht mir auch so, bloß schnell raus da bevor ich auf der Gg sitzen bleibe.

Ich wollte ja nur den Receiver haben, glaube aber das niemand das Ding erhalten wird.

Gruß von Gringo-s
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[1.1.1.1.1] Ex-Mad antwortet auf Gringo-s
18.06.2003 12:28
Wie ist den Dein Status jetzt auf der handy-pak.de Seite?
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[1.1.1.1.1.1] Gringo-s antwortet auf Ex-Mad
18.06.2003 12:29
Benutzer Ex-Mad schrieb:
Wie ist den Dein Status jetzt auf der handy-pak.de Seite?

ich stehe auf 500

Gringo-s
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[1.1.1.1.1.1.1] BentonFraser antwortet auf Gringo-s
18.06.2003 12:34
Wenn der Auftrag storniert wurde, dann müsste da aber

"906 - Auftrag von faircom storniert"

stehen!
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Ex-Mad antwortet auf BentonFraser
18.06.2003 12:37
Stand nicht irgendwo, hier im Forum das die mit dem Status nicht mehr nachkommen? Vielleicht bin ich ja auch schon storniert!?!
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[1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf Gringo-s
18.06.2003 12:48
Benutzer Gringo-s schrieb:
Hallo Leute,

hatte vor 10 Tage Faircom ein Ultimatum auf Vertragserfühlung gestellt, und wenn nicht möchte ich alles stornieren.
Das ist nun auch heute abgelaufen.

Ein Wunder ist geschehen, hab bei Faircon angerufen und bin sogar durchgekommen, die sagten mir das ich bereits per Fax alles storniert habe, und werden das weiter an Talkline senden. Die gebühren werden auch erstattet.

Hast du das fernmündlich, oder schriftlich mitgeteilt bekommen?
Will sagen, am Telefon kann man mir ja alles an die Backen quatschen, aber einhalten muß man es dennoch nicht.

Ansonsten könnten diverse Wurstbuden auf diese Tour wieder etwas Zeit schinden und haben den Kunden etwas ruhig gestellt.

Ich glaube die freuen sich über jedem der sein Vertrag storniert, aber geht mir auch so, bloß schnell raus da bevor ich auf der Gg sitzen bleibe.

Ich glaube nicht das sich Vertragsmakler über stornierte Verträge freuen, da ihnen ja auch die Provision durch die Lappen geht. Wetten?

Ich wollte ja nur den Receiver haben, glaube aber das niemand das Ding erhalten wird.

Na vielleicht bist du jetzt von solchen Angeboten endgültig geheilt.:-)

Zulu
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[1.1.1.1.2.1] Faircomhater antwortet auf Zulu
18.06.2003 13:01
"Hast du das fernmündlich, oder schriftlich mitgeteilt bekommen?
Will sagen, am Telefon kann man mir ja alles an die Backen quatschen, aber einhalten muß man es dennoch nicht."

so oder so ähnlich wollte ich es auch gerade schreiben...
jemand sollte aus deren geschäftsgebahren ein buch machen, da könnte man ne menge lernen über zinseffekte, hinhaltetaktik etc. (sind ja anscheinend ganz erfolgreich ;-)
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[1.1.1.1.2.2] Gringo-s antwortet auf Zulu
18.06.2003 13:10
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Gringo-s schrieb:
Hallo Leute,

hatte vor 10 Tage Faircom ein Ultimatum auf Vertragserfühlung gestellt, und wenn nicht möchte ich alles stornieren.
Das ist nun auch heute abgelaufen.

Ein Wunder ist geschehen, hab bei Faircon angerufen und bin sogar durchgekommen, die sagten mir das ich bereits per Fax alles storniert habe, und werden das weiter an Talkline senden. Die gebühren werden auch erstattet.

Hast du das fernmündlich, oder schriftlich mitgeteilt bekommen? Will sagen, am Telefon kann man mir ja alles an die Backen quatschen, aber einhalten muß man es dennoch nicht.

Ansonsten könnten diverse Wurstbuden auf diese Tour wieder etwas Zeit schinden und haben den Kunden etwas ruhig gestellt.

Ich glaube die freuen sich über jedem der sein Vertrag storniert, aber geht mir auch so, bloß schnell raus da bevor ich auf der Gg sitzen bleibe.

Ich glaube nicht das sich Vertragsmakler über stornierte Verträge freuen, da ihnen ja auch die Provision durch die Lappen geht. Wetten?

Ich wollte ja nur den Receiver haben, glaube aber das niemand das Ding erhalten wird.

Na vielleicht bist du jetzt von solchen Angeboten endgültig geheilt.:-)

Zulu

Hab es am Telefon erfahren.
Die gute Frau wusste auch sofort über mein Fax bescheid ohne das ich was darüber erwähnt hab.

Ich bin ja gespannt was nun in den nächsten Tagen passiert.

Hab gerade nach dem Status geschaut, ist immer noch auf 500.

Naja was heißt das ich jetzt geheilt bin von solchen Angeboten, ich hatte schon früher Verträge mit Faircom laufen und alles lief gut, aber dieser ist nicht so der Hit, bin froh das ich nun rauskomme.


Gruß von Gringo -s

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[1.1.1.1.2.2.1] Zulu antwortet auf Gringo-s
18.06.2003 14:08
Benutzer Gringo-s schrieb:

Hab es am Telefon erfahren. Die gute Frau wusste auch sofort über mein Fax bescheid ohne das ich was darüber erwähnt hab.

Natürlich. Du bist ja nicht der Einzige der einen Rückzieher machen will. Faicom ließt ja auch hier im Forum mit.:-)
Und ist es in dem Fall nicht logisch, wenn die Firma die Kunden beruhigt? Spart ihr doch viel Geld.:-)

Ich bin ja gespannt was nun in den nächsten Tagen passiert.

Hmm.. Ich bin nun wirklich kein Augure, aber ich würde doch tatsächlich wetten das schlichtweg nix passiert.:-)

Und was machst du dann?

Hab gerade nach dem Status geschaut, ist immer noch auf 500.

Och... "Ironie an" das sind bestimmt nur deren abgeschmierte Server, die auch zufällig die Daueraufträge im System gelöscht haben "Ironie off".
Mit solchen Aussagen wirst du in Zukunft leben müssen.

Naja was heißt das ich jetzt geheilt bin von solchen Angeboten, ich hatte schon früher Verträge mit Faircom laufen und alles lief gut, aber dieser ist nicht so der Hit, bin froh das ich nun rauskomme.

Siehe den Thread:
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/602-...

Es ist ganz normal das diese "Makler" am Anfang funktionieren. Das müssen sie, damit genügend Leute nachkommen und Verträge abschliessen.
Irgendwann platzt die Seifenblase (Schecks) :-)

Ich kennen deine Umstände nicht, aber versuche notfalls per Anwalt vom Vertrag zurückzutreten bevor irgendwelche Fristen verstreichen.
Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht viel. Ist aber wohl im Endeffekt billiger als 24 Monate für die von dir unterschriebenen Verträge zu zahlen.

Zulu
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[1.1.1.1.2.2.1.1] Gringo-s antwortet auf Zulu
18.06.2003 14:45
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Gringo-s schrieb:

Hab es am Telefon erfahren. Die gute Frau wusste auch sofort über mein Fax bescheid ohne das ich was darüber erwähnt hab.

Natürlich. Du bist ja nicht der Einzige der einen Rückzieher machen will. Faicom ließt ja auch hier im Forum mit.:-) Und ist es in dem Fall nicht logisch, wenn die Firma die Kunden beruhigt? Spart ihr doch viel Geld.:-)

Ich bin ja gespannt was nun in den nächsten Tagen passiert.

Hmm.. Ich bin nun wirklich kein Augure, aber ich würde doch tatsächlich wetten das schlichtweg nix passiert.:-)

Und was machst du dann?

Hab gerade nach dem Status geschaut, ist immer noch auf 500.

Och... "Ironie an" das sind bestimmt nur deren abgeschmierte Server, die auch zufällig die Daueraufträge im System gelöscht haben "Ironie off".
Mit solchen Aussagen wirst du in Zukunft leben müssen.

Naja was heißt das ich jetzt geheilt bin von solchen Angeboten, ich hatte schon früher Verträge mit Faircom laufen und alles lief gut, aber dieser ist nicht so der Hit, bin froh das ich nun rauskomme.

Siehe den Thread:
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/602-...

Es ist ganz normal das diese "Makler" am Anfang funktionieren. Das müssen sie, damit genügend Leute nachkommen und Verträge abschliessen.
Irgendwann platzt die Seifenblase (Schecks) :-)
Ich kennen deine Umstände nicht, aber versuche notfalls per Anwalt vom Vertrag zurückzutreten bevor irgendwelche Fristen verstreichen.
Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht viel. Ist aber wohl im Endeffekt billiger als 24 Monate für die von dir unterschriebenen Verträge zu zahlen.

Zulu

Sei doch nicht so optimistisch!!
Ich hab per Fax storniert, womit ich ein Bewies hab das die das Ding erhalten haben. Zweitens hatte ich sogar eine Standartmail als Antwort, na ja wie immer, aber im Bettreff stand was über mein Fax.

Außerdem freut sich Faircom über jedem der das ganze Storniert da sie sicher nicht den Vertrag einhalten können. Die wehren ja ziemlich blöd nicht auf meine Stornierung einzugehen.

Gringo-s

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[1.1.1.1.2.2.1.2] redroom antwortet auf Zulu
18.06.2003 15:13
also ich hab heute schon die rechnung von der verbraucherschutzzentrale für die geleistete hilfestellung erhalten :-)

habe letzte woche die kündigung an talkine und faircom geschickt aber bis jetzt kam nix und ich werde ehrlichgesagt auch nicht mehr nachhacken.. für mich ist alles gelaufen und sollte ich da nicht rauskommen gehe ich zum anwalt der verbraucherzentrale weil der nur 13 euro kostet!
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[1.1.1.1.2.2.1.3] csbb antwortet auf Zulu
18.06.2003 19:00
Benutzer Zulu schrieb:
Ich kennen deine Umstände nicht, aber versuche notfalls per Anwalt vom Vertrag zurückzutreten bevor irgendwelche Fristen verstreichen.
Eine Beratung beim Anwalt kostet nicht viel. Ist aber wohl im Endeffekt billiger als 24 Monate für die von dir unterschriebenen Verträge zu zahlen.

Zulu

Ich glaube, daß man, wenn man bereit ist, es gerichtlich durchzufechten, von den Verträgen jederzeit freikommt, wenn faircom die GG-Erstattung nicht leistet. Das entscheidende ist, daß faircom als Vermittler eine Art verlängerte Hand von Talkline bzw. Premiere ist - mehr vergleichbar einem Versicherungsvertreter als einem Makler.

Nun ist es zwar so, daß eine Versicherung nicht für Aussagen ihres Vertreters einsteht; dazu gibt es immer extra Ausschlußklauseln (sowas fehlt in den Talkline- bzw. Premiere-AGBs übrigens!). Aber ich glaube auch hier, daß die Versicherung für Aussagen ihres Vertreters oder Vermittlers geradestehen muß, wenn sie von diesen Zusagen ausdrücklich _weiß_ und den Vertrag in diesem Wissen annimmt.

Ein solcher Fall - Versicherung will zu einer Aussage ihres Vertreters, von der sie gewußt hat, nicht stehen - ist aber meines Wissens bisher noch nie durchgeklagt worden, daher kann man nicht sicher sagen, wie es ausgehen würde. Ich bin aber angesichts der Verbraucherfreundlichkeit der deutschen Gerichte sehr zuversichtlich.

Und, wie gesagt, Faircom ist in Bezug auf Talkline bzw. Premiere aus Kundensicht (nur darauf kommt es an) das gleiche wie ein Versicherungsvertreter in Bezug auf eine Versicherung aus Kundensicht.

Noch ein anderer Gedanke:
Es gibt seit ca. 2002 ein Gesetz, daß Firmen für ihre Werbeaussagen, die sie in Prospekten machen, einstehen müssen. Wenn Premiere bzw. Talkline von den Werbeaussagen ihres Vermittlers Faircom gewußt haben - und der Anscheinsbeweis spricht sehr dafür -, so müssen sie als der eigentliche Produktanbieter sogar dafür einstehen.


Ich bitte um Kommentare.
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[1.1.1.1.2.2.1.3.1] Mana antwortet auf csbb
18.06.2003 19:19
Sodala,

ich bin raus.
Habe gerade mit einer netten Dame bei Talkline gesprochen. Mein Vertrag wurde heute morgen gecanceld, ein Bestätigungsschreiben hat heute das Haus verlassen.
Meine Eltern hatten ja auch etwas abgeschlossen. Nach Auskunft von Talkline hat die Firma Faircom auch einen Antrag auf Stornierung für diesen Antrag gestellt. Das ist aber noch in Bearbeitung, sollte aber auch morgen abgeschlossen sein.
Somit geh ich auch von einer erfolgreichen Stornierung bei Faircom aus, wenn diese den Antrag gestellt haben.

So jetzt hab ich die Schei.e vom Hals. Ich wünsch allen nen schönen Abend und hoffe ihr kommt da auch raus.
Ging ganz einfach, ohne irgend nem Mahnbescheid. Mahnung mit Fristsetzung per Email, welche von Faircom damals zur Kentniss genommen wurde (so der Wortlaut von deren Antwort), Kündigungs-/Stornierungsschreiben aufgesetzt, per Einschreiben Rückschein abgesendet an Talkline und Faircom. Siehe da 8 Tage später bin ich raus.

Greetz
Mana

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[1.1.1.1.2.2.1.3.2] Zulu antwortet auf csbb
18.06.2003 19:37
Benutzer csbb schrieb:

Ich glaube, daß man, wenn man bereit ist, es gerichtlich durchzufechten, von den Verträgen jederzeit freikommt, wenn faircom die GG-Erstattung nicht leistet. Das entscheidende ist, daß faircom als Vermittler eine Art verlängerte Hand von Talkline bzw. Premiere ist - mehr vergleichbar einem Versicherungsvertreter als einem Makler.


Nein. Faicom ist eine eigentsändige Firma. Leicht nachzulesen im Handelsregister vor Ort.

Nun ist es zwar so, daß eine Versicherung nicht für Aussagen ihres Vertreters einsteht; dazu gibt es immer extra Ausschlußklauseln (sowas fehlt in den Talkline- bzw. Premiere-AGBs übrigens!). Aber ich glaube auch hier, daß die Versicherung für Aussagen ihres Vertreters oder Vermittlers geradestehen muß, wenn sie von diesen Zusagen ausdrücklich _weiß_ und den Vertrag in diesem Wissen annimmt.

Faircom ist eine selbst handelnde Firma.
Premiere ist eine selbst handelnde Firma.
Talkline / Victorvox / Cellaway sind auch eigenständig handelnde Firmen.

Die Aussagen einer Firma über die Dritte sind hier nicht relevant. Die können dir das Blaue vom Himmel über die andere Firma erzählen. Haftbar sind sie aber nicht für die nicht eingetretenen Leistungen dieser Firmen.

Du hast auch 3 Verträge bei diesem Konstrukt unterschrieben. Warum wohl?


Ein solcher Fall - Versicherung will zu einer Aussage ihres

Sorry. Nichts für ungut, aber nicht alles ist ein Vergleich was hinkt.::-)


Und, wie gesagt, Faircom ist in Bezug auf Talkline bzw. Premiere aus Kundensicht (nur darauf kommt es an) das gleiche wie ein Versicherungsvertreter in Bezug auf eine Versicherung aus Kundensicht.

Noch ein anderer Gedanke: Es gibt seit ca. 2002 ein Gesetz, daß Firmen für ihre Werbeaussagen, die sie in Prospekten machen, einstehen müssen. Wenn Premiere bzw. Talkline von den Werbeaussagen ihres Vermittlers Faircom gewußt haben - und der Anscheinsbeweis spricht sehr dafür -, so müssen sie als der eigentliche Produktanbieter sogar dafür einstehen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber soviel verstehe ich auch noch davon.
Es wäre ja hanebüchen wenn eine Firma "Premiere, oder Talkline" für die Aussagen einer anderen Firma "Faircom" haften müsste.
Ne... soweit ist es hier noch nicht.

Ich vermute allerhöchstens Faircom, wenn sie nicht in der Lage sind ihre Verträge zu erfüllen.

Aber ganz so einfach ist das nicht, da du ja mit jeder Firma einen eigenständigen Vertrag unterschrieben hast.

Zulu
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[1.1.1.1.2.2.1.3.2.1] csbb antwortet auf Zulu
18.06.2003 20:40
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer csbb schrieb:

Ich glaube, daß man, wenn man bereit ist, es gerichtlich durchzufechten, von den Verträgen jederzeit freikommt, wenn faircom die GG-Erstattung nicht leistet. Das entscheidende ist, daß faircom als Vermittler eine Art verlängerte Hand von Talkline bzw. Premiere ist - mehr vergleichbar einem Versicherungsvertreter als einem Makler.


Nein. Faicom ist eine eigentsändige Firma. Leicht nachzulesen im Handelsregister vor Ort.

Nun ist es zwar so, daß eine Versicherung nicht für Aussagen ihres Vertreters einsteht; dazu gibt es immer extra Ausschlußklauseln (sowas fehlt in den Talkline- bzw. Premiere-AGBs übrigens!). Aber ich glaube auch hier, daß die Versicherung für Aussagen ihres Vertreters oder Vermittlers geradestehen muß, wenn sie von diesen Zusagen ausdrücklich _weiß_ und den Vertrag in diesem Wissen annimmt.

Faircom ist eine selbst handelnde Firma.
Premiere ist eine selbst handelnde Firma.
Talkline / Victorvox / Cellaway sind auch eigenständig handelnde Firmen.

Ähem, daß Talkline / Victorvox / Cellway / Premiere 'selbst handelnde Firmen' sind, tut hier nichts zur Sache. Der AWD, wenn Du mir die Fortsetzung meines Deiner Meinung nach hinkenden Vergleiches gestattest, ist auch eine eigenständige Firma; dennoch vertritt er als Vermittler Versicherungen.


Die Aussagen einer Firma über die Dritte sind hier nicht relevant. Die können dir das Blaue vom Himmel über die andere Firma erzählen. Haftbar sind sie aber nicht für die nicht eingetretenen Leistungen dieser Firmen.

Du hast auch 3 Verträge bei diesem Konstrukt unterschrieben.
Warum wohl?


Ein solcher Fall - Versicherung will zu einer Aussage ihres

Sorry. Nichts für ungut, aber nicht alles ist ein Vergleich was hinkt.::-)


Und, wie gesagt, Faircom ist in Bezug auf Talkline bzw. Premiere aus Kundensicht (nur darauf kommt es an) das gleiche wie ein Versicherungsvertreter in Bezug auf eine Versicherung aus Kundensicht.

Noch ein anderer Gedanke: Es gibt seit ca. 2002 ein Gesetz, daß Firmen für ihre Werbeaussagen, die sie in Prospekten machen, einstehen müssen. Wenn Premiere bzw. Talkline von den Werbeaussagen ihres Vermittlers Faircom gewußt haben - und der Anscheinsbeweis spricht sehr dafür -, so müssen sie als der eigentliche Produktanbieter sogar dafür einstehen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber soviel verstehe ich auch noch davon.
Es wäre ja hanebüchen wenn eine Firma 'Premiere, oder Talkline' für die Aussagen einer anderen Firma 'Faircom' haften müsste.
Ne... soweit ist es hier noch nicht.

Du scheinst meinen Punkt nicht verstanden zu haben. Natürlich kann niemand für einen _unbeteiligten_ Dritten Aussagen abgeben, die für diesen dann bindend sind.
Der entscheidende Punkt ist aber, daß zwischen Faircom ('Vertreter') und Talkline / Victorvox / Cellway / Premiere ('Vertretenem') Verträge bestehen, die die Beziehung von Vertreter und Vertretenem untereinander regeln. Dadurch bekommen Aussagen des Vertreters über den Vertretenen gegenüber dem Endkunden eine andere Bedeutung, als wenn Person A zu B etwas über C sagt.
Wenn nun der Vertreter gegenüber dem Endkunden _mit_ Wissen des Vertretenen Aussagen _über_ den Vertretenen bzw. sein _vermitteltes_ (nicht verkauftes!) Produkt trifft, so muß der Vertretene m.E. für die Versprechungen des Vertreters geradestehen. Entscheidend ist natürlich auch und gerade das Wissen des Vertretenen um die Zusagen des Vertreters.

Wenn ich nicht recht hätte, könnte sich Premiere durch eine unlautere Werbevereinbarung mit faircom über Aussagen gegenüber Endkunden einen sittenwidrigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.


Ich vermute allerhöchstens Faircom, wenn sie nicht in der Lage sind ihre Verträge zu erfüllen.

Aber ganz so einfach ist das nicht, da du ja mit jeder Firma einen eigenständigen Vertrag unterschrieben hast.

Ich habe mehrere einzelne Seiten Papier mit meiner Unterschrift versehen. Dies bedeutet nicht, daß es sich wirklich um eigenständige Verträge handelt. Dies kann erst vor Gericht entschieden werden. Meiner Auffassung nach handelt es sich nicht um eigenständige Verträge. Allein schon der Umstand, daß die vermeintlich 'eigenständigen' Verträge als _eine_ PDF-Datei daherkommen, ist geeignet, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.


Zulu
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[1.1.1.1.2.2.1.3.2.1.1] Mana antwortet auf csbb
18.06.2003 20:45
Benutzer csbb schrieb:

Aber ganz so einfach ist das nicht, da du ja mit jeder Firma einen eigenständigen Vertrag unterschrieben hast.

Ich habe mehrere einzelne Seiten Papier mit meiner Unterschrift versehen. Dies bedeutet nicht, daß es sich wirklich um eigenständige Verträge handelt. Dies kann erst vor Gericht entschieden werden. Meiner Auffassung nach handelt es sich nicht um eigenständige Verträge. Allein schon der Umstand, daß die vermeintlich 'eigenständigen' Verträge als _eine_ PDF-Datei daherkommen, ist geeignet, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.


Zulu

Da muss ich dir jetzt aber widersprechen. Ist nichts anderes, als wenn du alle Verträge zusammen in einem Briefkuverts verschickst.
Nur hier sind sie eben in ein pdf verpackt, was eine Erleicherung des Ausdruckes und der Verbreitung über das Internet darstellt.

Über diesen Gesichtspunkt ist eine Koppelung der Verträge nicht nachzuvollziehen.

Greetz
Mana
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[1.1.1.1.2.2.1.3.2.1.1.1] csbb antwortet auf Mana
18.06.2003 21:17
Benutzer Mana schrieb:
Benutzer csbb schrieb:

Aber ganz so einfach ist das nicht, da du ja mit jeder Firma einen eigenständigen Vertrag unterschrieben hast.

Ich habe mehrere einzelne Seiten Papier mit meiner Unterschrift versehen. Dies bedeutet nicht, daß es sich wirklich um eigenständige Verträge handelt. Dies kann erst vor Gericht entschieden werden. Meiner Auffassung nach handelt es sich nicht um eigenständige Verträge. Allein schon der Umstand, daß die vermeintlich 'eigenständigen' Verträge als _eine_ PDF-Datei daherkommen, ist geeignet, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.


Zulu

Da muss ich dir jetzt aber widersprechen. Ist nichts anderes, als wenn du alle Verträge zusammen in einem Briefkuverts verschickst.

Du hast völlig recht, _eine_ PDF-Datei oder _ein_ Briefumschlag, das kommt rechtlich aufs gleiche raus. Aber das ändert nichts an der Validität meiner Argumentation.

Wie oft kommt es denn vor, daß Du drei 'rechtlich eigenständige' Verträge in genau _einen_ Umschlag steckst und an genau _einen_ Empfänger schickst? Nenn mal ein anderes Beispiel als Faircom - wahrscheinlich sind das dann auch wieder pseudo-eigenständige Verträge.

Noch ein Hinweis: Papier ist geduldig. Wie eine rechtliche Situation zu bewerten ist, die so kompliziert gestrickt ist wie diese, läßt sich nicht allein aus dem unterschriebenen Papier herleiten.

Die letzte Überprüfung der AGBs von PC-Händlern durch die c't ergab, daß - ich weiß die genaue Zahl nun nicht mehr, jedenfalls: - die meisten oder 70% oder so rechtlich vor Gericht keinen Bestand hätten.

In schöner (aber nicht vollkommener) Regelmäßigkeit werden übrigens AGBs, die kleiner als in 10-Pkt. Schrift gedruckt sind, allein ihrer Schriftgröße wegen vor Gericht verworfen. Wie sieht's da wohl bei dem Premiere-Antrag aus? Ich schätze die Schriftgröße auf 3- bis 4-Pkt.-Schrift.

In Deutschland herrscht aber in vielen Punkten ein Richterrecht, d.h., Du kannst Dich nicht darauf verlassen, wenn Richter A so entschieden hat, daß auch Richter B so entscheidet.

Gruß

csbb



Nur hier sind sie eben in ein pdf verpackt, was eine Erleicherung des Ausdruckes und der Verbreitung über das Internet darstellt.

Über diesen Gesichtspunkt ist eine Koppelung der Verträge nicht nachzuvollziehen.

Greetz
Mana
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[…1.1.1.2.2.1.3.2.1.1.1.1] Mana antwortet auf csbb
18.06.2003 21:30
Benutzer csbb schrieb:
Benutzer Mana schrieb:
Benutzer csbb schrieb:

Aber ganz so einfach ist das nicht, da du ja mit jeder Firma einen eigenständigen Vertrag unterschrieben hast.

Ich habe mehrere einzelne Seiten Papier mit meiner Unterschrift versehen. Dies bedeutet nicht, daß es sich wirklich um eigenständige Verträge handelt. Dies kann erst vor Gericht entschieden werden. Meiner Auffassung nach handelt es sich nicht um eigenständige Verträge. Allein schon der Umstand, daß die vermeintlich 'eigenständigen' Verträge als _eine_ PDF-Datei daherkommen, ist geeignet, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.


Zulu

Da muss ich dir jetzt aber widersprechen. Ist nichts anderes, als wenn du alle Verträge zusammen in einem Briefkuverts verschickst.

Du hast völlig recht, _eine_ PDF-Datei oder _ein_ Briefumschlag, das kommt rechtlich aufs gleiche raus. Aber das ändert nichts an der Validität meiner Argumentation.

Wie oft kommt es denn vor, daß Du drei 'rechtlich eigenständige' Verträge in genau _einen_ Umschlag steckst und an genau _einen_ Empfänger schickst? Nenn mal ein anderes Beispiel als Faircom - wahrscheinlich sind das dann auch wieder pseudo-eigenständige Verträge.

Noch ein Hinweis: Papier ist geduldig. Wie eine rechtliche Situation zu bewerten ist, die so kompliziert gestrickt ist wie diese, läßt sich nicht allein aus dem unterschriebenen Papier herleiten.

Die letzte Überprüfung der AGBs von PC-Händlern durch die c't ergab, daß - ich weiß die genaue Zahl nun nicht mehr, jedenfalls: - die meisten oder 70% oder so rechtlich vor Gericht keinen Bestand hätten.

In schöner (aber nicht vollkommener) Regelmäßigkeit werden übrigens AGBs, die kleiner als in 10-Pkt. Schrift gedruckt sind, allein ihrer Schriftgröße wegen vor Gericht verworfen. Wie sieht's da wohl bei dem Premiere-Antrag aus? Ich schätze die Schriftgröße auf 3- bis 4-Pkt.-Schrift.

In Deutschland herrscht aber in vielen Punkten ein Richterrecht, d.h., Du kannst Dich nicht darauf verlassen, wenn Richter A so entschieden hat, daß auch Richter B so entscheidet.

Gruß

csbb



Nur hier sind sie eben in ein pdf verpackt, was eine Erleicherung des Ausdruckes und der Verbreitung über das Internet darstellt.

Über diesen Gesichtspunkt ist eine Koppelung der Verträge nicht nachzuvollziehen.

Greetz
Mana

Na ja, die Chance wie oft das vorkommt, ist hier nicht entscheidend. Allein die Tatsache, dass es sich um eine Versandart handelt, spricht nicht für eine Koppelung der Veträge. Da wird dir jedes Gericht das gleiche sagen.
Ich persönlich habe das in meiner Arbeit schon auch öfters erlebt, dass wir mehrere Verträge verschiedener Firmen, bzw. Dienstleister in einem Briefumschlag an Kunden geschickt haben.

Auf AGBs bin ich in meinem Beitrag auch nicht eingegangen, sondern lediglich auf die Koppelungsaussage in Bezug auf die Verpackung.


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[…1.1.2.2.1.3.2.1.1.1.1.1] Staunemann antwortet auf Mana
19.06.2003 13:55
Benutzer Mana schrieb:

Na ja, die Chance wie oft das vorkommt, ist hier nicht entscheidend. Allein die Tatsache, dass es sich um eine Versandart handelt, spricht nicht für eine Koppelung der Veträge. Da wird dir jedes Gericht das gleiche sagen. Ich persönlich habe das in meiner Arbeit schon auch öfters erlebt, dass wir mehrere Verträge verschiedener Firmen, bzw. Dienstleister in einem Briefumschlag an Kunden geschickt haben.

Auf AGBs bin ich in meinem Beitrag auch nicht eingegangen, sondern lediglich auf die Koppelungsaussage in Bezug auf die Verpackung.

Gekoppelte Verträge gibt es sehr lange: Wenn man in einem Laden/Kaufhaus/Tankstelle etc. verschiedene Leistungen kauft oder bestellt und dann Rabattmarken, Payback-Punkte oder Miles & More etc. bekommt, sind das alles irgendwie verknüpfte Bonusgeschäfte und Aral nimmt auch nicht mehr den Sprit zurück, wenn sich der Erfrischungsapfel als faul erwiesen hat oder der Payback-Leister ein Problem hat.
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[1.1.1.1.2.2.1.3.2.2] SabineHH antwortet auf Zulu
15.07.2003 23:25
Faircom tritt gegenüber Premiere als Vermittler auf, das steht auch auf dem Premiere-Antrag.

Somit steht es den Geschädigten frei, sich mit Ihren Forderungen auch direkt an Premiere wenden zu können.
Premiere muss in dem Fall zusehen, wie sie das Geld von Faircom zurück bekommen....

Mein Anwalt besteht jetzt auf Rückabwicklung des kompletten Vertragskonstruktes. Dann hat der Ärger hoffentlich ein Ende!
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[1.1.1.1.3] freytag antwortet auf Gringo-s
19.08.2003 18:16
Wovon leben die faircoms denn eigentlich ?


Benutzer Gringo-s schrieb:
Hallo Leute,

hatte vor 10 Tage Faircom ein Ultimatum auf Vertragserfühlung gestellt, und wenn nicht möchte ich alles stornieren.
Das ist nun auch heute abgelaufen.

Ein Wunder ist geschehen, hab bei Faircon angerufen und bin sogar durchgekommen, die sagten mir das ich bereits per Fax alles storniert habe, und werden das weiter an Talkline senden.
Die gebühren werden auch erstattet.

Ich glaube die freuen sich über jedem der sein Vertrag storniert, aber geht mir auch so, bloß schnell raus da bevor ich auf der Gg sitzen bleibe.

Ich wollte ja nur den Receiver haben, glaube aber das niemand das Ding erhalten wird.

Gruß von Gringo-s
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[1.1.1.2] mmc antwortet auf telefoni
20.06.2003 09:13
Benutzer telefoni schrieb:
Benutzer Superkolbi schrieb:
Das dürfen die aber nicht, da der Betrag ja wohl unstrittig ist. Ob es der Richter gerne sehen wird, einen unstrittigen Mahnbescheid anzufechten?

Das meinst Du. Wenn die Firma das anders sieht (aus welchen Gründen auch immer) legt Sie halt Widerspruch ein. Und dann wird der Richter entscheiden. und das kann dauern.... Evtl. ist dann sogar schon nichts mehr zu holen!?

Gruß

telefoni

Wenn die Widerspruchsfrist eines Mahnbescheides abgelaufen ist, kann man keinen (aufschiebenden) Widerspruch mehr einlegen. Das bedeutet, dass der Mahnbescheid sofort vollstreckt werden kann, unabhängig davon, ob die Forderung zu Recht oder zu Unrecht besteht. Ich würde sofort vollstrecken lassen, so lange noch etwas zu holen ist! Die Vorgehensweise von Faircom gibt mir sehr zu denken. Ich fürchte, diese Firma ist kurz vor dem Ende. Wenn die nur Zeit schinden wollten und bis 3 zählen könnten, hätten sie die Forderungen des Mahnbescheides beglichen und (vor Ablauf der Frist) Widerspruch eingelegt. So aber müssen die jeden Tag mit dem Gerichtsvollzieher rechnen und dessen Forderung ist natürlich um einiges höher. Wer so handelt ist dumm oder pleite oder beides.
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[1.1.1.2.1] Martin Kissel antwortet auf mmc
20.06.2003 11:52
Wenn die Widerspruchsfrist eines Mahnbescheides abgelaufen ist, kann man keinen (aufschiebenden) Widerspruch mehr einlegen.

Jetzt kommt erst der Vollstreckungsbescheid, gegen den kann wieder Widerspruch eingelegt werden.


Wenn die nur Zeit schinden wollten und bis 3 zählen könnten, hätten sie die Forderungen des Mahnbescheides beglichen und (vor Ablauf der Frist) Widerspruch eingelegt. So aber müssen die jeden Tag mit dem Gerichtsvollzieher rechnen und dessen Forderung ist natürlich um einiges höher. Wer so handelt ist dumm oder pleite oder beides.

Soweit korrekt.
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[1.1.1.2.1.1] mmc antwortet auf Martin Kissel
20.06.2003 16:56
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Wenn die Widerspruchsfrist eines Mahnbescheides abgelaufen ist, kann man keinen (aufschiebenden) Widerspruch mehr einlegen.

Jetzt kommt erst der Vollstreckungsbescheid, gegen den kann wieder Widerspruch eingelegt werden.
>
Präziser:
Widerspricht der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht oder zu spät, dann kann der Gläubiger nach einer Frist von zwei Wochen beim Gericht den Vollstreckungsbescheid beantragen. Beantragt der Gläubiger zugleich die Parteizustellung des Vollstreckungsbescheids durch den Gerichtsvollzieher, kann er zeitgleich mit der Zustellung die Forderung durch den Gerichtsvollzieher beitreiben lassen. Das bedeutet, dass ein Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid keine aufschiebende Wirkung hat.
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[2] PolliyVivi antwortet auf olszynski
05.08.2003 17:02
Benutzer olszynski schrieb:
Mir hats gereicht, habe denen über Gericht einen Mahnbescheid gesandt. Da nichts bezahlt wurde, wird dieser jetzt vollstreckt!
siehe:

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXXXX Bochum, den 17.06.03

Sehr geehrter Herr XXXXX ,

mit heutiger Post wurde uns vom Mahngericht Coburg mitgeteilt, dass der Mahnbescheid in Ihrer Mahnangelegenheit (XXXXX ./. Roloff - AZ: XXXXX ) bereits am 26.05.03 erlassen wurde und am 30.05.03 dem Schuldner zugestellt werden konnte.

Eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides können durch erhöhten Arbeitsanfall beim Mahngericht oder durch das Schuldnerverhalten bei der Zustellung bedingt sein.

Leider ist in Ihrer Mahnangelegenheit bis heute bei uns jedoch kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Bitte prüfen auch Sie, ob der Schuldner bisher eine Zahlung auf eines Ihrer Konten vorgenommen hat.

Da uns bislang keine gerichtliche Mitteilung vorliegt, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat und die Widerspruchsfrist am 14.06.03 endete, schlagen wir vor - sofern Sie dies wünschen - nunmehr bezüglich Ihrer Forderung einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Bitte senden Sie uns diesbezüglich eine kurze Mail. Bitte beachten Sie, dass der Vollstreckungsbescheid nur innerhalb von 6 Monaten nach der Zustellung des Mahnbescheides beantragt werden kann, da ansonsten der Mahnbescheid seine Wirkung verliert.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Mahnverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufMB.htm - siehe
Schritt 3

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. XXXXX ).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX , Rechtsanwältin

Wie ging´s weiter? Wurde vollstreckt? Hast Du Dein Geld bekommen? Würde mich mal interessieren.
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[2.1] Keks antwortet auf PolliyVivi
10.08.2003 21:50
Benutzer PolliyVivi schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Mir hats gereicht, habe denen über Gericht einen Mahnbescheid gesandt. Da nichts bezahlt wurde, wird dieser jetzt vollstreckt! [...]

Wie ging´s weiter? Wurde vollstreckt? Hast Du Dein Geld bekommen? Würde mich mal interessieren.

Mich auch!

Liebe Grüße, Keks.
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[2.2] olszynski antwortet auf PolliyVivi
11.08.2003 09:14
Wie ging´s weiter? Wurde vollstreckt? Hast Du Dein Geld bekommen? Würde mich mal interessieren.

Es wird gerade vollstreckt. Geld habe ich noch nicht bekommen. See:

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXX/03 Bochum,
den 04.08.03

Sehr geehrter Herr XXX,

mit heutiger Post wurde uns vom Amtsgericht Bonn mitgeteilt, dass in
Ihrer Mahnangelegenheit (XXX./. Roloff - AZ: XXX/03) unserem
Antrag auf Pfändung und Überweisung (Kontopfändung) am 22.07.03
entsprochen wurde. Die Gerichtsvollzieheraufträge zur Zustellung des
Beschlusses an Drittschuldner und Schuldner wurden vom Gericht
weitergeleitet.

Über den weiteren Verlauf der Kontopfändung werden wir Sie auf dem
Laufenden halten.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit
Ihr Vollstreckungsverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm - siehe Schritt 26

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 0234-9586523).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Steude, Rechtsanwältin

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[2.2.1] IST FAIRCOM PLEITE, PFÄNDUNG WAR ERFOLGLOS!
olszynski antwortet auf olszynski
13.08.2003 14:35
Die Konten von Faircom sind mal leer, die Pfändung bei mir war ohne Erfolg. siehe mail........

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXX/03 Bochum, den 13.08.03

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit heutiger Post hat uns die Commerzbank berlin mitgeteilt, dass die Kontopfändung in Ihrer Mahnangelegenheit (XXX./. Roloff - AZ: XXX/03) leider bisher nicht erfolgreich gewesen ist, da aktuell kein pfändbares Guthaben vorhanden ist.

Die Pfändung zukünftiger Einzahlungen wurde durch die Bank veranlasst. Das Konto bzw. die Konten des Schuldners bei der Bank wurden gesperrt, so dass der Schuldner nicht mehr über eingehende Zahlungen verfügen kann.

Es bestehen keine Vorpfändungen von Seiten der Bank oder anderen Gläubigern.
Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr abzuwarten, ob im Ablauf von einem Monat bei der Bank Einzahlungen erfolgen, die zur Begleichung Ihrer Forderung gepfändet werden können.

Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ob Sie dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind, bzw. welches weitere Vorgehen Sie wünschen.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Vollstreckungsverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm - siehe Schritt 30

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 0234-9586523).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mahnung-Online-Team

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[2.2.1.1] thham antwortet auf olszynski
13.08.2003 14:45
Wieso denn Kontenpfändung?

Wieso denn keine normale Sachpfändung per Gerichtsvollzieher?

Sowas kann ich überhaupt nicht verstehen.
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[2.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf thham
13.08.2003 15:13
Benutzer thham schrieb:
Wieso denn Kontenpfändung?

Wieso denn keine normale Sachpfändung per Gerichtsvollzieher?

Sowas kann ich überhaupt nicht verstehen.


Weil es einfacher ist. Glaubst Du von den Sachwerten gehört denen was ??

peso
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[2.2.1.1.1.1] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 15:19
So eine Vereinfachung und Pauschalisierung ist doch völliger Unsinn!

Kontenpfändung ist totatler Schwachsinn, der Gerichtsvollzieher sieht schon, was von den Sachwerten denen gehört, der ist nicht so blind wie Sie, das können Sie mir glauben.
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[2.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf thham
13.08.2003 15:26
Benutzer thham schrieb:
So eine Vereinfachung und Pauschalisierung ist doch völliger Unsinn!

Kontenpfändung ist totatler Schwachsinn, der Gerichtsvollzieher sieht schon, was von den Sachwerten denen gehört, der ist nicht so blind wie Sie, das können Sie mir glauben.

Warum wirst Du persönlich ???

Ich kenne jedenfalls genug "blinde" Gerichtsvollzieher. Die gehen lieber dreimal hin, weil es dreimal Gebühren bringt.

peso
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[2.2.1.1.1.1.1.1] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 15:28
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] Sherlock antwortet auf thham
13.08.2003 15:31
Wie lang ist denn Deine Erfahrung ? Und als was ? Und was rätst Du ?


Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] thham antwortet auf Sherlock
13.08.2003 15:32
Meine langjährige Erfahrung als Jurist.

Konkrete Rechtsauskünfte gebe ich hier nicht.

Und außerdem: Was soll ich w o z u denn raten?
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Sherlock antwortet auf thham
13.08.2003 15:34
Du bist also Rechtsanwalt ? Wenn Du Dich auskennst, kann ich Dich beauftragen ?

Einen Rat zu den verschiedenen Möglichkeiten, zu mahnen und zu pfänden, natürlich.

Benutzer thham schrieb:
Meine langjährige Erfahrung als Jurist.

Konkrete Rechtsauskünfte gebe ich hier nicht.

Und außerdem: Was soll ich w o z u denn raten?
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] thham antwortet auf Sherlock
13.08.2003 15:37
Ja, sicher.

Ich meine, Rat wegen pfänden, das ist einfach gesagt, erstmal einen VB erwirken und dann kann man sich erstmal mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen, meistens kennt der seine Schäfchen schon...
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf thham
13.08.2003 15:53
Benutzer thham schrieb:
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

Meine langjährige Erfahrung leider auch nicht. Bei diesen "Garagenfirmen" ist doch sowieso alles geleast oder zumindest auf Pump gekauft.

Ich habe mehrer vollstreckbare Titel mit denen ich nichts anfangen kann :-((

peso

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[2.2.1.1.1.1.1.1.2.1] vectrasport antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 15:59
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

Meine langjährige Erfahrung leider auch nicht. Bei diesen "Garagenfirmen" ist doch sowieso alles geleast oder zumindest auf Pump gekauft.

Ich habe mehrer vollstreckbare Titel mit denen ich nichts anfangen kann :-((

peso


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf vectrasport
13.08.2003 16:25
Benutzer vectrasport schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

Meine langjährige Erfahrung leider auch nicht. Bei diesen "Garagenfirmen" ist doch sowieso alles geleast oder zumindest auf Pump gekauft.

Ich habe mehrer vollstreckbare Titel mit denen ich nichts anfangen kann :-((

peso


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht

Stimmt, nur was willst Du mit diesem Sperrmüll ?

peso
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 16:46
Nanana, also ob da alles Sperrmüll ist, das würde ich nicht unterstellen.
Oft haben solche Firmen, die gut von anderen Leben, sehr gute Einrichtung.

Ich habe allerdings eher andere Bedenken: Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 sind solche Gegenständige der Pfändung nicht unterworfen, welche der Vollstreckungsschuldner zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs benötigt.
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf thham
13.08.2003 16:47
Benutzer thham schrieb:
Nanana, also ob da alles Sperrmüll ist, das würde ich nicht unterstellen.
Oft haben solche Firmen, die gut von anderen Leben, sehr gute Einrichtung.

Ich habe allerdings eher andere Bedenken: Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 sind solche Gegenständige der Pfändung nicht unterworfen, welche der Vollstreckungsschuldner


zur Aufrechterhaltung seines
Geschäftsbetriebs benötigt.

Ich glaube kaum, dass da noch was weiterläuft.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 16:48
Bitte erst lesen § 811 Abs. 1 Nr.5 ZPO, dann denken, dann schreiben.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf thham
13.08.2003 16:51
Benutzer thham schrieb:
Bitte erst lesen § 811 Abs. 1 Nr.5 ZPO, dann denken, dann schreiben.

vergessen ;-))))

peso
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.2] Sherlock antwortet auf thham
13.08.2003 16:53
Benutzer thham schrieb:>

Aus welchem Gesetz ist denn das ??

Ich habe allerdings eher andere Bedenken: Nach § 811 Abs. 1 Nr.
5 sind solche Gegenständige der Pfändung nicht unterworfen, welche der Vollstreckungsschuldner zur Aufrechterhaltung seines
Geschäftsbetriebs benötigt.
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] thham antwortet auf Sherlock
13.08.2003 16:57
ZPO (Zivilprozeßordnung)
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.3] DrDirk antwortet auf thham
13.08.2003 18:46
Benutzer thham schrieb:
Nanana, also ob da alles Sperrmüll ist, das würde ich nicht unterstellen.
Oft haben solche Firmen, die gut von anderen Leben, sehr gute Einrichtung.

Ich habe allerdings eher andere Bedenken: Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 sind solche Gegenständige der Pfändung nicht unterworfen, welche der Vollstreckungsschuldner zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs benötigt.

Sie sind wirklich Anwalt?
Meines Wissens gilt § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nur für natürliche Personen, nicht für eine GmbH oder KG.
Ich kann mich natürlich auch irren, bin nämlich kein Anwalt, sondern habe einfach mal in den Thomas/Putzo gesehen.
Oder verstehe ich hier etwas nicht richtig?

DrDirk
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.3.1] thham antwortet auf DrDirk
13.08.2003 19:01
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht), ist bzgl. von § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ganz klar folgendes zu sagen:

Dass die Bestimmung für eine GmbH nicht anwendbar ist, ist einerseits nur ganz grob dargestellt bezüglich der hM.
Nicht, dass hier die MM vertreten werden soll, aber es gibt doch Ausnahmen.
Die GmbH, wie sie als juristischer Komplex bzw. Hülle dasteht, soll dem Schutz nicht unterfallen.
Hinter der GmbH steht aber eine Person, und um deren (persönlichen) Geschäftsbetrieb geht es in jedem Falle auch, so dass - und da sollten Sie mal in einen Großkommentar wie den MK zur ZPO schauen - analog jedenfalls die Anwendbarkeit doch gegeben sein wird.
Richtig ist, dass genau zu prüfen und zu differenzieren sein muß und wird.
Es geht hauptsächlich bei § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO darum, dass nicht mit großem Kapitaleinsatz Geld verdient werden darf - und dann vielleicht auch noch mit Risiko - sondern es geht darum, dass hier das "Handwerkszeug" geschützt ist.
Wenn Sie natürlich in den kleinen Thomas/Putzo Kommentar schauen, so finden Sie die Ausnahmen von der Regel hier nur unvollständig und sehr ansatzweise in den Rn. 21-23.




Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Nanana, also ob da alles Sperrmüll ist, das würde ich nicht unterstellen.
Oft haben solche Firmen, die gut von anderen Leben, sehr gute Einrichtung.

Ich habe allerdings eher andere Bedenken: Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 sind solche Gegenständige der Pfändung nicht unterworfen, welche der Vollstreckungsschuldner zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs benötigt.

Sie sind wirklich Anwalt?
Meines Wissens gilt § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nur für natürliche Personen, nicht für eine GmbH oder KG.
Ich kann mich natürlich auch irren, bin nämlich kein Anwalt, sondern habe einfach mal in den Thomas/Putzo gesehen.
Oder verstehe ich hier etwas nicht richtig?

DrDirk
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.1] DrDirk antwortet auf thham
13.08.2003 19:47
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie gesagt, habe ich nur den Thomas/Putzo zur Hand und dort steht das von mir genannte (zugegeben mit der Einschränkung "hM").

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht),

Doch irgendwie gar nicht, oder?
Wozu macht man sonst die Verrenkung mit der GmbH? Es haftet das Gesellschaftsvermögen. Egal. Für eine juristische Diskussion ist hier sicher nicht der Platz.

DrDirk
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DrDirk
13.08.2003 19:54
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie gesagt, habe ich nur den Thomas/Putzo zur Hand und dort steht das von mir genannte (zugegeben mit der Einschränkung "hM").

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht),

Doch irgendwie gar nicht, oder?
Wozu macht man sonst die Verrenkung mit der GmbH? Es haftet das Gesellschaftsvermögen. Egal. Für eine juristische Diskussion ist hier sicher nicht der Platz.

DrDirk

Aus leidvoller Erfahrung ist für normale Gläubiger bei der GmbH Schluss. Nur die Banken, die sich bei der Darlehnsgabe, extra absichern, haben eine Chance :-(

Im Übrigen steht ja gar nicht fest, ob auf dem Konto kein Geld ist. Die Bank kündigt einfach den Dispo und holt sich erstmal ihr Geld. Das ist auch der Grund, warum Banken bei Pfändungen sofort den Dispo kündigen. Dieser ist nämlich grundsätzlich pfändbar.

peso
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[…1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.1] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 20:35
Die Banken haben ja so einen Trick wie bei Bauen. Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckung, ist schon doppelt gemoppelt, aber erlaubt sofortigen Zugriff und vorzugsweise Befriedung.



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie gesagt, habe ich nur den Thomas/Putzo zur Hand und dort steht das von mir genannte (zugegeben mit der Einschränkung "hM").

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht),

Doch irgendwie gar nicht, oder?
Wozu macht man sonst die Verrenkung mit der GmbH? Es haftet das Gesellschaftsvermögen. Egal. Für eine juristische Diskussion ist hier sicher nicht der Platz.

DrDirk

Aus leidvoller Erfahrung ist für normale Gläubiger bei der GmbH Schluss. Nur die Banken, die sich bei der Darlehnsgabe, extra absichern, haben eine Chance :-(

Im Übrigen steht ja gar nicht fest, ob auf dem Konto kein Geld ist. Die Bank kündigt einfach den Dispo und holt sich erstmal ihr Geld. Das ist auch der Grund, warum Banken bei Pfändungen sofort den Dispo kündigen. Dieser ist nämlich grundsätzlich pfändbar.

peso
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[…1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.2] vectrasport antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 20:47
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie gesagt, habe ich nur den Thomas/Putzo zur Hand und dort steht das von mir genannte (zugegeben mit der Einschränkung "hM").

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht),

Doch irgendwie gar nicht, oder?
Wozu macht man sonst die Verrenkung mit der GmbH? Es haftet das Gesellschaftsvermögen. Egal. Für eine juristische Diskussion ist hier sicher nicht der Platz.

DrDirk

Aus leidvoller Erfahrung ist für normale Gläubiger bei der GmbH Schluss. Nur die Banken, die sich bei der Darlehnsgabe, extra absichern, haben eine Chance :-(

Im Übrigen steht ja gar nicht fest, ob auf dem Konto kein Geld ist. Die Bank kündigt einfach den Dispo und holt sich erstmal ihr Geld. Das ist auch der Grund, warum Banken bei Pfändungen sofort den Dispo kündigen. Dieser ist nämlich grundsätzlich pfändbar.

peso

Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum versucht worden ist das Konto bei der Commerzbank zu pfänden. Auf den Briefbögen von denen steht ja auch noch ein Konto bei der Sparkasse....
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.2] thham antwortet auf DrDirk
13.08.2003 20:37
Ich sage: Jein.

Denke mal an Deliktsrecht (BGB) bis hin zu Straftaten (StGB) oder sonstiger "Verschleppung" der Insolvenz o.ä.

Da kann es schnell mal gehen - und es wäre nicht das erste Mal -, dass wegen gewissen Verschuldens auch mal ins Privatvermögen eingegriffen werden kann, insbesondere im Bereich der StPO iVm StGB.


Benutzer DrDirk schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie gesagt, habe ich nur den Thomas/Putzo zur Hand und dort steht das von mir genannte (zugegeben mit der Einschränkung "hM").

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht),

Doch irgendwie gar nicht, oder?
Wozu macht man sonst die Verrenkung mit der GmbH? Es haftet das Gesellschaftsvermögen. Egal. Für eine juristische Diskussion ist hier sicher nicht der Platz.

DrDirk
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.2] VariusC antwortet auf thham
13.08.2003 20:23
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht), ist bzgl. von § 811 Abs. 1 Nr.
5 ZPO ganz klar folgendes zu sagen:

Dass die Bestimmung für eine GmbH nicht anwendbar ist, ist einerseits nur ganz grob dargestellt bezüglich der hM. Nicht, dass hier die MM vertreten werden soll, aber es gibt doch Ausnahmen. Die GmbH, wie sie als juristischer Komplex bzw. Hülle dasteht, soll dem Schutz nicht unterfallen.
Hinter der GmbH steht aber eine Person, und um deren (persönlichen) Geschäftsbetrieb geht es in jedem Falle auch, so dass - und da sollten Sie mal in einen Großkommentar wie den MK zur ZPO schauen - analog jedenfalls die Anwendbarkeit doch gegeben sein wird.
Richtig ist, dass genau zu prüfen und zu differenzieren sein muß und wird.
Es geht hauptsächlich bei § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO darum, dass nicht mit großem Kapitaleinsatz Geld verdient werden darf - und dann vielleicht auch noch mit Risiko - sondern es geht darum, dass hier das "Handwerkszeug" geschützt ist.
Wenn Sie natürlich in den kleinen Thomas/Putzo Kommentar schauen, so finden Sie die Ausnahmen von der Regel hier nur unvollständig und sehr ansatzweise in den Rn. 21-23.


Noch so`n paar schwer nachvollziehbaren Abkürzungen und mir wird schwindelig. Obwohl ich auch studiert habe!
Hey, hier sind auch `n paar Nichtjuristen, welche gerne ´n bisschen was aus Eurer Fachsimpelei rausziehen würden, also bitte n bisschen ausfühlicher/verständlicher. Danke.
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.2.1] pistazienfresser antwortet auf VariusC
13.08.2003 22:45
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Also mit der von Ihnen gemachten Äußerung wäre ich mal mehr als vorsichtig.

Mal ganz abgesehen davon, dass hier auch schon diskutiert wurde, inwieweit in sein Privatvermögen zugegriffen werden kann (so ohne weiteres jedoch nicht), ist bzgl. von § 811 Abs. 1 Nr.
5 ZPO

§ = Paragraph
ZPO=Zivilprozessordnung (unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
bei ZPO zu finden)
Abs.= Absatz
Nr.=Nummer

ganz klar folgendes zu sagen:

Dass die Bestimmung für eine GmbH

=Gesellschaft mit beschränkter Haftung

nicht anwendbar ist, ist
einerseits nur ganz grob dargestellt bezüglich der hM.

=herrschende(n) Meinung (das was die meisten sagen, falls der BGH was sagt, das)

Nicht, dass hier die MM

=Mindermeinung (das was die sagen, die nicht h.M. sind)

vertreten werden soll, aber es gibt
doch Ausnahmen. Die GmbH, wie sie als juristischer Komplex bzw. Hülle dasteht, soll dem Schutz nicht unterfallen.
Hinter der GmbH steht aber eine Person, und um deren (persönlichen) Geschäftsbetrieb geht es in jedem Falle auch, so dass - und da sollten Sie mal in einen Großkommentar wie den MK zur ZPO

Münchnener Kommentar zur Zivilprozessordnung (neben/nach dem Stein/Jonas das Dickste was es zur ZPO so als Kommentar gibt; meiner Erinnerung ca. 1 m im Regal).

schauen - analog jedenfalls die Anwendbarkeit doch
gegeben sein wird. Richtig ist, dass genau zu prüfen und zu differenzieren sein muß und wird.
Es geht hauptsächlich bei § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO darum, dass nicht mit großem Kapitaleinsatz Geld verdient werden darf - und dann vielleicht auch noch mit Risiko - sondern es geht darum, dass hier das "Handwerkszeug" geschützt ist. Wenn Sie natürlich in den kleinen Thomas/Putzo

=Name eines kleinen Kommentars zur ZPO, ca. so groß wie der Duden Band 1 zur Rechtschreibung.

Kommentar
schauen, so finden Sie die Ausnahmen von der Regel hier nur unvollständig und sehr ansatzweise in den Rn. 21-23.

Rn=Randnummer (Der Jurist zitert bei Kommentaren nach Paragraphen und Randnummer, weil sich die Seitenzahlen mit jeder Auflage ändern, während die Randnummern meist gleich bleiben. Zudem ist es auch genauer, als Seiten zu zitieren.)



Noch so`n paar schwer nachvollziehbaren Abkürzungen und mir wird schwindelig. Obwohl ich auch studiert habe! Hey, hier sind auch `n paar Nichtjuristen, welche gerne ´n bisschen was aus Eurer Fachsimpelei rausziehen würden, also bitte n bisschen ausfühlicher/verständlicher. Danke.
Die Essenz ist wohl (wenn ich es richtig verstanden habe): alles nicht so einfach, auch ein guter Jurist müsste erst mal in die Bibliotek laufen und könnte warscheinlich dann auch keine ganz genaue Prognose abgeben, wie ein Gericht oder gar ein Gerichtsvollzieher so entscheiden würde. Zudem muss man wohl (wie so oft) viele Einzelheiten vom Fall wissen, um überhaupt eine gute Rechtsprechungsprognose abgeben zu können.
Viel Erfolg allen Gläubigern insbesondere bei der Auswahl des richtigen Rechtsanwaltes
pistazienfresser
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] vectrasport antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 17:12


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht

Stimmt, nur was willst Du mit diesem Sperrmüll ?

peso


Wieso ich ?? Die werden zwangsversteigert !!
Schon mal was davon gehört ??
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] thham antwortet auf vectrasport
13.08.2003 17:13
ebend.
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf vectrasport
13.08.2003 17:22
Benutzer vectrasport schrieb:


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht

Stimmt, nur was willst Du mit diesem Sperrmüll ?

peso


Wieso ich ?? Die werden zwangsversteigert !!
Schon mal was davon gehört ??

Schon mal so eine Zwangsversteigerung miterlebt ?

Ich schmeisse doch nicht schlechtem Geld noch was hinterher.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1] vectrasport antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 17:27
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vectrasport schrieb:


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht

Stimmt, nur was willst Du mit diesem Sperrmüll ?

peso


Wieso ich ?? Die werden zwangsversteigert !! Schon mal was davon gehört ??

Schon mal so eine Zwangsversteigerung miterlebt ?

Ich schmeisse doch nicht schlechtem Geld noch was hinterher.

peso

Geld drauflegen wird der Auktionator bei einer Zwangsversteigerung niemals. Und irgendwoher müssen die finanziellen Mittel ja kommen, um die Gläubiger zu befriedigen.

Kannst aber auch gerne versuchen was aus dem Privatvermögen von Herrn Roloff zu bekommen (386 SX mit 20MB Platte wenn man deren Datenbankproblem so sieht)
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1] thham antwortet auf vectrasport
13.08.2003 17:32
1000 DM aus GmbH für alle...

So siehts zunächst einmal aus, denn damit haftet er.
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.2] thham antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 17:31
Vorgefaßt und dumm ist diese Antwort, erst sehen, was da ist, dann den Mund aufmachen.

Näheres will ich mir an dieser Stelle versagen.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.2.1] vectrasport antwortet auf thham
13.08.2003 17:40
Benutzer thham schrieb:
Vorgefaßt und dumm ist diese Antwort, erst sehen, was da ist, dann den Mund aufmachen.

Näheres will ich mir an dieser Stelle versagen.

Wie wahr, wie wahr

Ist es jedoch möglich MIT ZITAT zu posten ?
So bekommt man wenigstens den Bezug zu der Antwort noch mit wenn man nicht die ganze Zeit online ist und ständig die neuen Threads liest.
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[2.2.1.1.1.1.1.1.2.1.2] freytag antwortet auf vectrasport
19.08.2003 18:35
Tip: Man kann Titel auch verkaufen...


Benutzer vectrasport schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thham schrieb:
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

Meine langjährige Erfahrung leider auch nicht. Bei diesen "Garagenfirmen" ist doch sowieso alles geleast oder zumindest auf Pump gekauft.

Ich habe mehrer vollstreckbare Titel mit denen ich nichts anfangen kann :-((

peso


Natürlich sind Firmenwagen geleast........
Ist doch steuerlich viel einfacher

Aber Büromöbel, Computer, etc. sind es meistens nicht
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[2.2.1.1.1.1.1.1.3] freytag antwortet auf thham
19.08.2003 18:30
...und ne gebrauchte Datenbank hamse auch noch...



Benutzer thham schrieb:
Sorry, ich wollte nicht persönlich werden.

ABER: So blind kann man nicht sein, dass so eine Firma Einrichtung hat, Computer, Firmenwagen, usw.

Wenn man sich auf eine Kontenpfändung beschränkt, dann ist das echt brutaler Schwachsinn.

Meine langjährige Erfahrung täuscht mich da nicht, glaube ich.

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[2.2.1.2] Faircomhater antwortet auf olszynski
13.08.2003 14:45
Benutzer olszynski schrieb:
Die Konten von Faircom sind mal leer, die Pfändung bei mir war ohne Erfolg. siehe mail........

Unser Aktenzeichen in Ihrer Mahnangelegenheit: XXX/03 XXX/03 Bochum, den 13.08.03

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit heutiger Post hat uns die Commerzbank berlin mitgeteilt, dass die Kontopfändung in Ihrer Mahnangelegenheit (XXX./. Roloff - AZ: XXX/03) leider bisher nicht erfolgreich gewesen ist, da aktuell kein pfändbares Guthaben vorhanden ist.

Die Pfändung zukünftiger Einzahlungen wurde durch die Bank veranlasst. Das Konto bzw. die Konten des Schuldners bei der Bank wurden gesperrt, so dass der Schuldner nicht mehr über eingehende Zahlungen verfügen kann.

Es bestehen keine Vorpfändungen von Seiten der Bank oder anderen Gläubigern.
Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr abzuwarten, ob im Ablauf von einem Monat bei der Bank Einzahlungen erfolgen, die zur Begleichung Ihrer Forderung gepfändet werden können.

Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ob Sie dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind, bzw. welches weitere Vorgehen Sie wünschen.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Vollstreckungsverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm - siehe
Schritt 30

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.
0234-9586523).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mahnung-Online-Team


nana-na-na, nana-na-na, heee-hey-o gooooodbye
nana-na-na, nana-na-na, heee-hey-o gooooodbye

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[2.2.1.2.1] thham antwortet auf Faircomhater
13.08.2003 15:06
Ist das hier ein Fußballverein, oder was?
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[2.2.1.2.1.1] Dell antwortet auf thham
13.08.2003 15:24
Benutzer thham schrieb:
Ist das hier ein Fußballverein, oder was?

ist sicher ein Köln-Fan, die haben das Lied schon im Blut ^^
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[2.2.1.2.1.1.1] thham antwortet auf Dell
13.08.2003 15:26
*ggg*
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[2.2.1.2.1.1.2] bastian antwortet auf Dell
13.08.2003 15:28
Ich dachte, die hätten Kölsch im Blut ... na ja. Außerdem wiederholt "Faircomhater" seine Laola-Welle bei jedem x-beliebigen Anlass zum Thema Faircom ;-)

Gruß
Bastian
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[2.2.1.2.1.1.2.1] Faircomhater antwortet auf bastian
14.08.2003 09:05
Benutzer bastian schrieb:
Ich dachte, die hätten Kölsch im Blut ... na ja. Außerdem wiederholt "Faircomhater" seine Laola-Welle bei jedem x-beliebigen Anlass zum Thema Faircom ;-)

Gruß
Bastian

Das stimmt so nicht, nicht bei jedem x-beliebigen Anlass sondern nur wenn es so aussieht wie wenn endlich schlusse ist mit "irgendeiner "firma"" - es gibt halt gewisse firmen da freut es mich soooo sehr ;-)
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[2.2.1.2.1.1.2.1.1] postwolf antwortet auf Faircomhater
15.08.2003 09:52
Hi @ all,

ich glaube nicht, daß Faircom pleite ist, jedenfalls haben die keine Insolvenz angemeldet. Wenn die das verschleppen, gibts ja richtig Haue.

Sucht mal hier: https://www.insolvenzen.nrw.de/inso/intro.htm

Ich finde jedenfalls keine Firma Faircom dort.
Ist auch gut so, dann gibts ja noch Hoffnung;-))

Gruß

Wolfgang
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[2.2.1.3] Martin Kissel antwortet auf olszynski
13.08.2003 15:40
Benutzer olszynski schrieb:
Die Konten von Faircom sind mal leer, die Pfändung bei mir war ohne Erfolg. siehe mail........


Hast du dir schon überlegt, einen Insolvenzantrag für Faircom zu stellen?
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[2.2.1.3.1] Sherlock antwortet auf Martin Kissel
13.08.2003 15:50
Das habe ich mit einem Jurastudenten besprochen; er meinste, das istd eshalb nicht sher klug, weil dann wohl jeder nur die "Quote" bekommt - also fast nix.

So ist es möglich, das faircom tatsächlich wieder "normal" zahlt.

Hast du dir schon überlegt, einen Insolvenzantrag für Faircom
zu stellen?
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[2.2.1.3.1.1] fotograf antwortet auf Sherlock
13.08.2003 15:55
Aber wie sollen die "normal" Zahlen, wenn kein Geld auf dem Konto ist? Also Freitag wäre wohl Zahltag?

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[2.2.1.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf fotograf
13.08.2003 16:27
Benutzer fotograf schrieb:
Aber wie sollen die "normal" Zahlen, wenn kein Geld auf dem Konto ist? Also Freitag wäre wohl Zahltag?

Es könnte rein theoretisch Einzahlungen erfolgen. Dann bekommen die was, die schon einen Titel haben.

Das was kommt glaube ich kaum. Die werden schon neue Konten eingerichtet und die Lieferanten benachrichtigt haben.

peso

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[2.2.1.3.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
13.08.2003 22:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
Aber wie sollen die "normal" Zahlen, wenn kein Geld auf dem Konto ist? Also Freitag wäre wohl Zahltag?
Es könnte rein theoretisch Einzahlungen erfolgen. Dann bekommen die was, die schon einen Titel haben.

Vielleicht zahlt ja tatsächlich noch jemand aus der Quam-Aktion zurück. Darauf hofft Faircom scheinbar.

Für mich riecht das nach Insolvenzverschleppung...
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[2.2.1.3.1.1.1.2] Konten?RE: PFÄNDUNG WAR ERFOLGLOS!
pistazienfresser antwortet auf tcsmoers
19.08.2003 17:46
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fotograf schrieb:
Aber wie sollen die "normal" Zahlen, wenn kein Geld auf dem Konto ist? Also Freitag wäre wohl Zahltag?

Es könnte rein theoretisch Einzahlungen erfolgen. Dann bekommen die was, die schon einen Titel haben.

Das was kommt glaube ich kaum. Die werden schon neue Konten eingerichtet und die Lieferanten benachrichtigt haben.

peso
>
Würde bestimmt viele Leute interessieren, falls jemand neue Konten herausfindet;)
Gruss pistazienfresser
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[2.2.1.3.1.1.1.2.1] freytag antwortet auf pistazienfresser
19.08.2003 18:15
Warum die Lieferanten ?


Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fotograf schrieb:
Aber wie sollen die "normal" Zahlen, wenn kein Geld auf dem Konto ist? Also Freitag wäre wohl Zahltag?

Es könnte rein theoretisch Einzahlungen erfolgen. Dann bekommen die was, die schon einen Titel haben.

Das was kommt glaube ich kaum. Die werden schon neue Konten eingerichtet und die Lieferanten benachrichtigt haben.

peso
>
Würde bestimmt viele Leute interessieren, falls jemand neue Konten herausfindet;)
Gruss pistazienfresser
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[2.2.1.4] JETZT KOMMT GELD VON FAIRCOM
olszynski antwortet auf olszynski
27.08.2003 13:33
Hallo teltarif User,

heute habe ich von faircom eine Überweisung über den Betrag von 127,69 Euro erhalten.
Diese wurde für den Vertrag mit der Nummer XXXXX überwiesen.

In diesem Vertrag sollte ich ab dem 15. September 2003 bis zum 15 Dezember 2004 jeweils 9,65 Euro bekommen.
Es sollten zwar 135,10 Euro sein. Jedoch kann ich damit gut leben und freue mich, dass der zweite Vertrag bereits im voraus kulanzhalber komplett überwiesen wurde.

Aus dem Vertrag Nummer XXXXX fehlen mir noch die Grundgebühr-Erstattung von 10,20 Euro für folgende Monate:

Feburar 10,20 Euro
Mai 10,20 Euro (<-- da bin ich mir nicht sicher, müsste ich nachsehen)
Juni 10,20 Euro
Juli 1020 Euro
August 10,20 Euro

zuzüglich der Verzugszinsen ab dem jeweiligen Stichtag. Sprich des 15. Monates.

Ausserdem kommen noch die Rechtsanwaltskosten hinzu, die sich derzeit auf:

Gerichtskosten: Euro 12,50
Anwaltskosten: Euro 63,37 (inkl. Euro 8,74 MWSt.)
ZV-Kosten: Euro 33,10
insgesamt: Euro 108,97

Tendenz steigend, belaufen.

Ich wollte Ihnen hiermit nur mitteilen, dass die Firma faircom noch am arbeiten ist und es sich vielleicht in absehbarer Zeit etwas tut.
Dies ist mal der erste Schritt in die richtige Richtung und erfreut mich.
Diese Tatsche berührt aber nicht das bereits laufende Pfändungsverfahren über den Vertrag XXXXX.

Dies nur zu Ihrer Information.

Grüsse


Benutzer olszynski schrieb:
Die Konten von Faircom sind mal leer, die Pfändung bei mir war ohne Erfolg. siehe mail........

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit heutiger Post hat uns die Commerzbank berlin mitgeteilt, dass die Kontopfändung in Ihrer Mahnangelegenheit (XXX./. Roloff - AZ: XXX/03) leider bisher nicht erfolgreich gewesen ist, da aktuell kein pfändbares Guthaben vorhanden ist.

Die Pfändung zukünftiger Einzahlungen wurde durch die Bank veranlasst. Das Konto bzw. die Konten des Schuldners bei der Bank wurden gesperrt, so dass der Schuldner nicht mehr über eingehende Zahlungen verfügen kann.

Es bestehen keine Vorpfändungen von Seiten der Bank oder anderen Gläubigern.
Es wird daher vorgeschlagen, nunmehr abzuwarten, ob im Ablauf von einem Monat bei der Bank Einzahlungen erfolgen, die zur Begleichung Ihrer Forderung gepfändet werden können.

Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ob Sie dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind, bzw. welches weitere Vorgehen Sie wünschen.

Über folgenden Link können Sie auf unserem Ablaufschema sehen, wie weit Ihr Vollstreckungsverfahren fortgeschritten ist und wie es weiter geht:
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufZV.htm - siehe
Schritt 30

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.
0234-9586523).
Wir hoffen, Ihnen bis hierher weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mahnung-Online-Team

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[2.2.1.4.1] mpenzas04 antwortet auf olszynski
27.08.2003 17:09
Dann einen zweifelhaften Glückwunsch. Ich warte immer noch und kann eine Gutschrift von Faircom einfach nicht glauben.
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[2.2.1.4.1.1] olszynski antwortet auf mpenzas04
27.08.2003 17:12
Kann ich auch nicht, schick dir aber gern meinen online-banking screenshot. gib mir einfach deine mailaddi.

Benutzer mpenzas04 schrieb:
Dann einen zweifelhaften Glückwunsch. Ich warte immer noch und
kann eine Gutschrift von Faircom einfach nicht glauben.
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[2.2.1.4.1.1.1] mpenzas04 antwortet auf olszynski
27.08.2003 18:44
Ich glaub Dir auch so!
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[2.2.1.4.1.1.1.1] freytag antwortet auf mpenzas04
28.08.2003 09:53
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!




Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!
Menü
[2.2.1.4.1.1.1.1.1] olszynski antwortet auf freytag
28.08.2003 10:24
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!




Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!
Menü
[2.2.1.4.1.1.1.1.1.1] fangan antwortet auf olszynski
28.08.2003 11:21
Benutzer olszynski schrieb:
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!


höre ich richtig, es gibt Geld???
Faircom schuldet mir noch 4 Monate Grundgebührzahlungen.
Hab noch kein Cent gesehen.
Soviel ich weiß, ist Faircom bei der Dresdner Bank.



Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!
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[2.2.1.4.1.1.1.1.1.1.1] Illuminatus antwortet auf fangan
28.08.2003 12:26
Benutzer fangan schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!


höre ich richtig, es gibt Geld???
Faircom schuldet mir noch 4 Monate Grundgebührzahlungen.
Hab noch kein Cent gesehen.
Soviel ich weiß, ist Faircom bei der Dresdner Bank.

Dann guck doch mal, ob Du noch genauere Informationen bekommst, da ist jeder scharf drauf.

cu Illuminatus



Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!
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[2.2.1.4.1.1.1.1.1.1.1.1] vectrasport antwortet auf Illuminatus
28.08.2003 15:12
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer fangan schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!


höre ich richtig, es gibt Geld???
Faircom schuldet mir noch 4 Monate Grundgebührzahlungen.
Hab noch kein Cent gesehen.
Soviel ich weiß, ist Faircom bei der Dresdner Bank.

Dann guck doch mal, ob Du noch genauere Informationen bekommst, da ist jeder scharf drauf.

cu Illuminatus



Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!

Sinnlos....

Ich habe demjenigen der die erste erfolglose Kontopfändung hier ausm Forum hinter sich hat, mal einen Briefbogen von Ende Juli von Faircom gescannt. Das angegebene Konto bei der Dresdner Bank war auch schon gekündigt
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[…2.1.4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Illuminatus antwortet auf vectrasport
28.08.2003 16:54
Benutzer vectrasport schrieb:
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer fangan schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!


höre ich richtig, es gibt Geld???
Faircom schuldet mir noch 4 Monate Grundgebührzahlungen.
Hab noch kein Cent gesehen.
Soviel ich weiß, ist Faircom bei der Dresdner Bank.

Dann guck doch mal, ob Du noch genauere Informationen bekommst, da ist jeder scharf drauf.

cu Illuminatus



Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!

Sinnlos....

Ich habe demjenigen der die erste erfolglose Kontopfändung hier ausm Forum hinter sich hat, mal einen Briefbogen von Ende Juli von Faircom gescannt. Das angegebene Konto bei der Dresdner Bank war auch schon gekündigt

Hat n paar schlaue Köpfe bei faircom, ich Wette alle Konton wurde auf andere Banken umgestellt bzw. gekündigt.

cu Illuminatus
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[…1.4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] vectrasport antwortet auf Illuminatus
28.08.2003 17:08


Sinnlos....

Ich habe demjenigen der die erste erfolglose Kontopfändung hier ausm Forum hinter sich hat, mal einen Briefbogen von Ende Juli von Faircom gescannt. Das angegebene Konto bei der Dresdner Bank war auch schon gekündigt

Hat n paar schlaue Köpfe bei faircom, ich Wette alle Konton wurde auf andere Banken umgestellt bzw. gekündigt.

cu Illuminatus

Es gibt zwar bei Geschäftskonten keine Schufa, aber bei Kontenwechsel nehmen die Bankmitarbeiter mit der alten Bank meistens Kontakt auf. Wenn wir hier Gespräche wegen Limit´s bei Importgeschäften haben, ist von jeder der 3 Geschäftsbanken ein Vetreter dabei. Die stimmen sich auch untereinander ab
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[2.2.1.4.1.1.1.1.1.1.1.2] olszynski antwortet auf Illuminatus
01.09.2003 12:32
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer fangan schrieb:
Benutzer olszynski schrieb:
Bin gerade beruflich in Dtld. on Tour. Über das Onlinebanking sehe ich die Konto-Verbindung nicht. Aber ich werde in einer Woche wieder nach Hause kommen. Auf dem Kontoauszug steht das immer drauf. So please be patient...........
Werds noch posten.

Greetz

Benutzer freytag schrieb:
mail doch mal die bankverbindung von faircom, interessiert hier viele !!!


höre ich richtig, es gibt Geld???
Faircom schuldet mir noch 4 Monate Grundgebührzahlungen.
Hab noch kein Cent gesehen.
Soviel ich weiß, ist Faircom bei der Dresdner Bank.

Dann guck doch mal, ob Du noch genauere Informationen bekommst, da ist jeder scharf drauf.

Also ich habe jetzt die Kontoverbindung. War beim Kontoauszugdrucker. :-) Wer sie haben will soll mir ne mail schreiben. Ich weiss nicht wie das mit Datenschutz aussieht wenn ich das hier poste, bzw. weitergebe. Mach ich mich da strafbar? Eigentlich doch nicht, wenn ne Firma ein Konto hat, oder? Steht ja auch öfters auf Briefköpfen usw. drauf.



cu Illuminatus



Benutzer mpenzas04 schrieb:
Ich glaub Dir auch so!
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[…2.1.4.1.1.1.1.1.1.1.2.1] aktuelle Kontoverbindung von faircom
holden antwortet auf olszynski
01.09.2003 14:58
Hallo,
ich habe samstag einen brief von faircom bekommen, mit der aufforderung eine ausstehende forderung von XXX EUR zu begleichen. leider haben die netten damen und herren nicht bedacht, daß ich damals (es war im verlaufe der quam-aktion) bei denen in bonn vorstellig wurde, um mein telefon persönlich abzuholen, da über 3 monate von seiten faircoms gar nichts passierte. und bei dieser gelegenheit habe ich das handy bar bezahlt. die unterschriebene rechnung habe ich auch vorliegen. aber bei faircom scheint es ja drunter und drüber zu gehen...

falls also andere personen auf der suche nach einer aktuellen kontoverbindung sind - einige konten scheinen ja gesperrt zu sein - da diese personen faircom wirklich geld schulden und dies überweisen möchten, hier eine aktuelle kontoverbindung von faircom:

Dresdner Bank Bonn
BLZ 37080040
Kontonummer 258520002

ich hoffe, damit helfen zu können.
Menü
[…2.1.4.1.1.1.1.1.1.1.2.2] mazimann antwortet auf olszynski
04.09.2003 12:06
BIN AUCH AUS ALLEM DRAUSSEN !!!!!!!

Victorvox hat meine Karte abgeschaltet, die hatten mir sogar angeboten die 9,65 Euro GG für mich zu übernehmen, wollte ich aber nicht, da E plus bei mir zuhause sch.. ist.

Premiere hat mir die Beiträge für Juli zurücküberwiesen.

Aber mit FC bin ich noch nicht fertig, wenn ich auch wahrscheinlich keine Kohle sehe, egal ich hab ja den Galaxis noch.

Gruß

mazimann

Menü
[…1.4.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1] fotograf antwortet auf mazimann
04.09.2003 12:20
Hallo,

kannst du mir mal einen Tip geben wie ich aus VictorVox rauskomme? Habe schon 4 Faxe geschickt auf das erste ne Ablehnung und seit dem keine Meldung mehr von denen. Was hast du denen geschrieben?

grüße sven
Menü
[2.2.1.4.2] Alexda antwortet auf olszynski
27.08.2003 17:36
Gehe ich recht in der Annahme, dass XXXXX nicht dasselbe ist wie XXXXX oder XXXXX? Sprich, handelt es sich um drei Verträge?
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[2.2.1.4.2.1] olszynski antwortet auf Alexda
27.08.2003 19:08
Es handelt sich hierbei um 2 Verträge.

Benutzer Alexda schrieb:
Gehe ich recht in der Annahme, dass XXXXX nicht dasselbe ist wie XXXXX oder XXXXX? Sprich, handelt es sich um drei Verträge?
Menü
[2.2.1.4.2.1.1] dirkko antwortet auf olszynski
27.08.2003 23:53
Na,

dann HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Läßt sich zufällig ermitteln, von welcher Bankverbindung die Überweisung kam?
Das würde doch die nächste Kontopfändung (bei mir steht in Kürze auch eine für Faircom an) deutlich erleichtern.
Bisher war mir auch nur das schon vergeblich gepfändete Konto bei der Commerzbank bekannt...

Gruß

Benutzer olszynski schrieb:
Es handelt sich hierbei um 2 Verträge.

Benutzer Alexda schrieb:
Gehe ich recht in der Annahme, dass XXXXX nicht dasselbe ist wie XXXXX oder XXXXX? Sprich, handelt es sich um drei Verträge?
Menü
[2.2.1.4.2.1.1.1] Borusse66 antwortet auf dirkko
04.09.2003 13:01
Benutzer dirkko schrieb:
Na,

dann HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Läßt sich zufällig ermitteln, von welcher Bankverbindung die Überweisung kam?
Das würde doch die nächste Kontopfändung (bei mir steht in Kürze auch eine für Faircom an) deutlich erleichtern. Bisher war mir auch nur das schon vergeblich gepfändete Konto bei der Commerzbank bekannt...

Gruß


Ich habe Dir gerade die mir bekannte neueste Bankverbindung gemailt. Ich wollte sie nicht unbedingt hier veröffentlichen.

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[3] rootdir antwortet auf olszynski
13.08.2003 18:07
Hi!

Ich habe Faircom erst mal in Verzug gesetzt. Schade, dass sich schon jetzt pleite sind, denn ich habe nur noch 3 Monate Vertragslaufzeit. Es fehlen mir also ca. 60 EUR an Grundgebühren, da sind andere bestimmt schlechter dran. Aber wenn man es auf die zwei Jahre rechnet, dann waren es nur 2,50 EUR GG pro Monat, das ist dann auch nicht so schlimm.
Einen Mahnbescheid spare ich mir erstmal, denn ich will nicht auch noch die Gebühren dafür auslegen, wenn ich sowieso kein Geld von denen mehr zu erwarten hab. In meinem letzten Rechtsstreit habe ich die Klage gewonnen, aber die Firma ist nun insolvent. Da überlege ich mir jetzt dreimal, ob der Stress sich lohnt.

Vielleicht berappeln sie sich ja auch wieder und dann kassiere ich später Verzgszinsen :)

Gruss, rootir
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[3.1] pistazienfresser antwortet auf rootdir
13.08.2003 23:08
Hi Leute,
hat es einer eigentlich schon mal mit einer Kündigung gegenüber dem Verkäufer u n d dem jeweiligen Netzbetreiber versucht???

Vgl. hierzu die Rechtsprechung zu verbundenen Verträgen/Kopplungsgeschäft, z. B.:
Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97
Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet.
In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.
Urteil 2:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.

Vielleicht kann man ja auch noch mit juristischem Geschick die analoge Anwendung von § 359 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über "Einwendungen bei verbundenen Verträgen" begründen.

Gruss pistazienfesser
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[3.1.1] thham antwortet auf pistazienfresser
14.08.2003 09:18
Wirklich keine schlechte Idee, wirklich klug nachgedacht.

Fraglich bleibt aber, ob § 359 BGB in der Form analog anwendbar ist, denn es sind ja Verbraucherdarlehensverträge gemeint.

Hier handelt es sich lediglich um Koppelverträge, was Kartenvertrag und Gratishandy betrifft.

Die Rspr. ist da auch noch nicht gefestigt. Das Urteil des AG Düsseldorf geht mir mehr in Richtung Wegfall der Geschäftsgrundlage.

In der Richtung könnte ich mir eine solche Kündigung auch vorstellen, denn Geschäftsgrundlage war ja die Grundgebührenbefreiung, wird nicht mehr gezahlt, dann wird dies hinfällig.
Andererseits: pacta sunt servanda, fraglich ist, ob man den Vertrag nur geschlossen hat, weil er umsonst ist.
In jedem Falle ein juristisches Risiko.

Der BGH hat zur Wettbewerbswidrigkeit entschieden, da stellt sich die Frage, inwieweit man das interpretieren darf und kann.




Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute, hat es einer eigentlich schon mal mit einer Kündigung gegenüber dem Verkäufer u n d dem jeweiligen Netzbetreiber versucht???

Vgl. hierzu die Rechtsprechung zu verbundenen
Verträgen/Kopplungsgeschäft, z. B.:
Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97 Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet. In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.
Urteil 2:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.

Vielleicht kann man ja auch noch mit juristischem Geschick die analoge Anwendung von § 359 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über "Einwendungen bei verbundenen Verträgen" begründen.

Gruss pistazienfesser
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[3.1.1.1] bastian antwortet auf thham
14.08.2003 11:53
Benutzer thham schrieb:
Andererseits: pacta sunt servanda


Da bleibt mir nur noch zu sagen: alia iacta est! Oder auf Deutsch: Das Brötchen fällt immer auf die Butterseite ;-)

Gruß
Bastian