Benutzer aplmgl schrieb:
Benutzer Olsberg schrieb:
Ich habe bereits dem ersten Schreiben wiedersprochen. IIch fordere Sie auf letzmalig auf, den geschuldeten Betrag in Höhe von 205,12 Euro unverzüglich langstens bis 15.08.03 zu begleichen.
Wie gesagt alles per Einschreiben mit Rückschein!!
Wenn du schon letztes Mal widersprochen hast, dann wäre gar keine Mahnung mehr nötig gewesen sondern eigentlich der Mahnbescheid die logische Folge.
Da dies aber nicht geschehen ist, denke ich mal persönlich, es ist wieder ein leere Drohung von Faircom.
Falls doch noch etwas nachkommt, sollte man darauf plädieren, dass man bei Abschluß die 200 Euro nicht als Grundgebührerstattung (die ja nun nicht mehr anfällt, was somit evtl. eine Rückforderung stützen könnte) gesehen hat, sondern als Ausgleich für das zweite Handy, welches man im Quam-Shop zur zweiten Karte bekommen hätte.
Am Besten ist es wohl, nicht zuhause zu sein, wenn das Einschreiben kommt und dieses auch nicht bei der Post abzuholen. Dann geht es unzustellbar an Faircom zurück und man wartet, was als nächstes (vielleicht) geschieht.
Gruß
aplmgl
Nur mal so ne ganz allgemeine Frage, die natürlich nix mit dem Thema hier zu tun hat (!) - wenn mir jemand was per Einschreiben mit Rückschein schickt - was hat er dann genau in der Hand... ich meine, dann habe ich halt für nen leeren Umschlag oder nen Umschlag mit Werbung den Empfang quitiert - wie können die oder ich denn beweisen, was da drin war oder sein sollte - ich meine, irgendeine "Firma" kann mir doch nicht Werbung als Einschreiben mit RS schicken und dann sagen dass seine ne Mahnung gewesen???
Nun noch ne Frage zu diesem Fall
" 205,12 Euro " ??? Wiso das? Da hätten Sie ja erstmal eine 1. oder 2. Rechnung/Mahnung oder was auch immer schicken müssen, oder?