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Klasse Service


20.02.2006 15:51 - Gestartet von Tom Paris TK
Anbieter bricht Vertrag,
Kunde legt Einspruch ein,
Anbieter kündigt Vertrag, Option fristlos.

Klasse wie man hierzulande mit Kunden umspringt, somit ist Hansenet bei mir auf Lebenszeit als Vertragspartner ausgeschieden.

Warum gibt es überhaupt ein Gesetz nachdem ein Kunde Wiederspruch gegen Vertragsänderung einlegen kann, wenn der Anbieter jeglich Wiederspruch ungestraft mit einer Kündigung niederschmettern kann?
Dann kann man sich das komplett sparen.

Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.
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[1] omo antwortet auf Tom Paris TK
20.02.2006 15:58
Benutzer Tom Paris TK schrieb:

Warum gibt es überhaupt ein Gesetz nachdem ein Kunde Wiederspruch gegen Vertragsänderung einlegen kann, wenn der Anbieter jeglich Wiederspruch ungestraft mit einer Kündigung niederschmettern kann?

Ganz einfach: Weil in diesem Land grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht. Das heißt: Genauso wie du dir den Bäcker oder den Telefonanbieter aussuchen darfst, darf der Bäcker oder Telefonanbieter aussuchen, mit wem er Verträge macht. Sollte der Anbieter feststellen, dass er dein Nutzungsprofil nicht mag, darf er den Vertrag mit der bei Vertragsunterzeichnung von beiden Parteien akzeptierten Fristen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist zwar auch möglich; hier würde sich der Anbieter aber selbstverständlich schadensersatzpflichtig machen.
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[2] hdontour antwortet auf Tom Paris TK
20.02.2006 16:08
Benutzer Tom Paris TK schrieb:
Anbieter bricht Vertrag, Kunde legt Einspruch ein,
Anbieter kündigt Vertrag, Option fristlos.

Klasse wie man hierzulande mit Kunden umspringt, somit ist Hansenet bei mir auf Lebenszeit als Vertragspartner ausgeschieden.

Warum gibt es überhaupt ein Gesetz nachdem ein Kunde Wiederspruch gegen Vertragsänderung einlegen kann, wenn der Anbieter jeglich Wiederspruch ungestraft mit einer Kündigung niederschmettern kann?
Dann kann man sich das komplett sparen.

Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.

Glaubst Du eigentlich, daß wir inzwischen soweit sind in Deutschland, daß die Unternehmen die Kunden fragen müssen, ob sie die Preise anheben dürfen?

Gleiches Recht für alle ( Verbraucher und Konsument sind gleichgestellt)
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[2.1] myjabba antwortet auf hdontour
20.02.2006 16:41
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Tom Paris TK schrieb:
Anbieter bricht Vertrag, Kunde legt Einspruch ein,
Anbieter kündigt Vertrag, Option fristlos.

Klasse wie man hierzulande mit Kunden umspringt, somit ist Hansenet bei mir auf Lebenszeit als Vertragspartner ausgeschieden.

Warum gibt es überhaupt ein Gesetz nachdem ein Kunde Wiederspruch gegen Vertragsänderung einlegen kann, wenn der Anbieter jeglich Wiederspruch ungestraft mit einer Kündigung
niederschmettern kann?
Dann kann man sich das komplett sparen.

Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.

Glaubst Du eigentlich, daß wir inzwischen soweit sind in Deutschland, daß die Unternehmen die Kunden fragen müssen, ob sie die Preise anheben dürfen?

Gleiches Recht für alle ( Verbraucher und Konsument sind gleichgestellt)


Würde mich interessieren was der Unterschied zwischen Konsument und Verbraucher ist.
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[2.1.1] hdontour antwortet auf myjabba
20.02.2006 16:43
Benutzer myjabba schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Tom Paris TK schrieb:
Anbieter bricht Vertrag, Kunde legt Einspruch ein, Anbieter kündigt Vertrag, Option fristlos.

Klasse wie man hierzulande mit Kunden umspringt, somit ist Hansenet bei mir auf Lebenszeit als Vertragspartner ausgeschieden.

Warum gibt es überhaupt ein Gesetz nachdem ein Kunde Wiederspruch gegen Vertragsänderung einlegen kann, wenn der Anbieter jeglich Wiederspruch ungestraft mit einer Kündigung
niederschmettern kann?
Dann kann man sich das komplett sparen.

Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.

Glaubst Du eigentlich, daß wir inzwischen soweit sind in Deutschland, daß die Unternehmen die Kunden fragen müssen, ob
sie die Preise anheben dürfen?

Gleiches Recht für alle ( Verbraucher und Konsument sind gleichgestellt)


Würde mich interessieren was der Unterschied zwischen Konsument und Verbraucher ist.

Verbraucher hat mehr Buchstaben ansonsten gar keiner, weil ich eigentlich Verbraucher und Anbieter schreiben wollte.

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[2.2] calin.rus antwortet auf hdontour
23.02.2006 14:40
Gleiches Recht für alle (Anbieter und Konsument sind gleichgestellt)

D. h., wenn mir als Konsument ein Vertrag plötzlich zu teuer erscheint, kann ich dem Anbieter mitteilen, dass ich ab Datum X geringere Preise für seine Leistungen zu zahlen bereit bin? Und wenn der Anbieter widerspricht (und auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages pocht) kann ich den Vertrag fristlos kündigen?

Gruß,
Calin
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[2.2.1] hdontour antwortet auf calin.rus
23.02.2006 18:44
Benutzer calin.rus schrieb:
Gleiches Recht für alle (Anbieter und Konsument sind gleichgestellt)

D. h., wenn mir als Konsument ein Vertrag plötzlich zu teuer erscheint, kann ich dem Anbieter mitteilen, dass ich ab Datum X geringere Preise für seine Leistungen zu zahlen bereit bin? Und wenn der Anbieter widerspricht (und auf Einhaltung des geschlossenen Vertrages pocht) kann ich den Vertrag fristlos kündigen?

Gruß,
Calin

es ging um Preiserhöhungen und nicht darum, daß mir etwas zu teuer erscheint.
Wo ist denn das Problem, wenn was erhöht wird und man dann außerordentlich kündigen kann?
Fairer geht es doch wohl nicht mehr
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[2.2.1.1] calin.rus antwortet auf hdontour
23.02.2006 19:25
es ging um Preiserhöhungen und nicht darum, daß mir etwas zu teuer erscheint.

Und mir ging es darum, dass das aus Sicht des Anbieters eine versteckte Möglichkeit darstellt, vorzeitig aus einem Vertrag rauszukommen.

Wo ist denn das Problem, wenn was erhöht wird und man dann außerordentlich kündigen kann?
Fairer geht es doch wohl nicht mehr

Es geht um Sicherheit, für beide Seiten. Wenn man einen Vertrag mit Laufzeit X abschließt, ist es für beide Seiten bindend. Vertragsverschlechterung zum Laufzeitende mit Kündigung zum Laufzeitende? Alles OK. Vertragsverschlechterung zwischendurch mit der Möglichkeit für den Anbieter auszusteigen, falls man nicht mehr als bisher abdrücken möchte? Nicht OK.

Gruß,
Calin
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[2.2.1.1.1] hdontour antwortet auf calin.rus
23.02.2006 19:31
Benutzer calin.rus schrieb:
es ging um Preiserhöhungen und nicht darum, daß mir etwas zu
teuer erscheint.

Und mir ging es darum, dass das aus Sicht des Anbieters eine versteckte Möglichkeit darstellt, vorzeitig aus einem Vertrag rauszukommen.

Wo ist denn das Problem, wenn was erhöht wird und man dann außerordentlich kündigen kann?
Fairer geht es doch wohl nicht mehr

Es geht um Sicherheit, für beide Seiten. Wenn man einen Vertrag mit Laufzeit X abschließt, ist es für beide Seiten bindend. Vertragsverschlechterung zum Laufzeitende mit Kündigung zum Laufzeitende? Alles OK. Vertragsverschlechterung zwischendurch mit der Möglichkeit für den Anbieter auszusteigen, falls man nicht mehr als bisher abdrücken möchte? Nicht OK.

Ich sehe das nicht so dramatisch, da es ja "nur" um Kommunikation geht. Wenn ein Anbieter trotz Vertrag die Preise erhöhen will, dann nimmt man halt den nächsten. Ist ja alles nur ein Mausklick.



Gruß,
Calin
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[2.2.1.1.1.1] calin.rus antwortet auf hdontour
24.02.2006 10:16
Ich sehe das nicht so dramatisch, da es ja 'nur' um Kommunikation geht.

Nein, es geht um's Prinzip. Ein Vertrag ist ein Vertrag.

Wenn ein Anbieter trotz Vertrag die Preise erhöhen will, dann nimmt man halt den nächsten. Ist ja alles nur ein Mausklick.

Grundsätzlich hast Du Recht. Wir sind auf derselben Seite. Genau wie Du fordere ich gleiches Recht für beide Parteien eines Vertrages. Wenn ein Konsument rechtlich keine Möglichkeit hat, vorzeitig aus einem Vertrag rauszukommen, warum soll dann ein Anbieter diese Möglichkeit haben?

Gruß,
Calin
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[2.2.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf calin.rus
24.02.2006 10:49
Benutzer calin.rus schrieb:
Ich sehe das nicht so dramatisch, da es ja 'nur' um Kommunikation geht.

Nein, es geht um's Prinzip. Ein Vertrag ist ein Vertrag.

Wenn ein Anbieter trotz Vertrag die Preise erhöhen will, dann nimmt man halt den nächsten. Ist ja alles nur ein Mausklick.

Grundsätzlich hast Du Recht. Wir sind auf derselben Seite. Genau wie Du fordere ich gleiches Recht für beide Parteien eines Vertrages. Wenn ein Konsument rechtlich keine Möglichkeit hat, vorzeitig aus einem Vertrag rauszukommen, warum soll dann ein Anbieter diese Möglichkeit haben?

Seit ihr sicher, dass Hansenet VORZEITIG kündigt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind Hansenet-Verträge monatlich kündbar, von beiden Seiten.

Gruß
Klaus
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[3] olbahh antwortet auf Tom Paris TK
26.02.2006 14:04
Benutzer Tom Paris TK schrieb:
Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.
die Option Talk 4 Free Europa hat eine Laufzeit von einem Monat.
Für beide Seiten.
Hansenet kündigt bei Widerspruch zum nächsten Monat.
Also fristgerecht.

Du siehst, man muss nichtmal Gerichte oder sonstwen bemühen damit Hansenet sich an Verträge hält.
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[3.1] RE: Anerkennung
klaussc antwortet auf olbahh
26.02.2006 15:45
Benutzer olbahh schrieb:
Benutzer Tom Paris TK schrieb:
Die gehören echt solang verklagt bis die den Laden dicht gemacht bekommen, zumindest gezwungen werden alle geschlossenen Verträge einzuhalten bis zum Ende der Laufzeit.
die Option Talk 4 Free Europa hat eine Laufzeit von einem Monat. Für beide Seiten.
Hansenet kündigt bei Widerspruch zum nächsten Monat.
Also fristgerecht.

Du siehst, man muss nichtmal Gerichte oder sonstwen bemühen damit Hansenet sich an Verträge hält.

Hansenet verzichtet, meines Wissens, zur Zeit auf jede Anschlussgebühr und verlangt trotzdem keine Mindestvertragslaufzeit.

Auch hat Hansenet die Festnetzflat eingeführt, nun basteln sie an der Europaflat, und die Festnetzflat für ISDN-Anlagenanschlüsse ist wohl auch geplant.

Bei so viel Innovationen muss man einem Unternehmen auch mal eine Korrektur zugestehen. Ohne Hansenet gäb es vielleicht noch gar keine Deutschlandflat.

Gruß
Klaus