Thread
Menü

Anzeige wegen Betruges !


05.11.2003 21:41 - Gestartet von Das X!
Ein herzliches Hallo an alle Mitopfer !

Ich für meinen Fall habe heute mal eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet. Betrug ist nämlich genau das was bei Faircom bisher abgelaufen ist. Anstelle gleich die Wahrheit zu sagen, wurde / wird man mit eMails oder unspezifischen Aussagen bei der Hotline abgespeist.....auch als Hinhaltetaktik bekannt.
Einen Vorteil hat so eine Anzeige: sie kostet im Gegensatz zum Anwalt kein Geld.

Viele Grüße, Das X!
Menü
[1] 12345 antwortet auf Das X!
05.11.2003 21:47
Benutzer Das X! schrieb:
Ein herzliches Hallo an alle Mitopfer !

Ich für meinen Fall habe heute mal eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet. Betrug ist nämlich genau das was bei Faircom bisher abgelaufen ist. Anstelle gleich die Wahrheit zu sagen, wurde / wird man mit eMails oder unspezifischen Aussagen bei der Hotline abgespeist.....auch als Hinhaltetaktik bekannt. Einen Vorteil hat so eine Anzeige: sie kostet im Gegensatz zum Anwalt kein Geld.

Viele Grüße, Das X!

Vom Strafverfahren kriegst du aber auch keins :)

Gruß, 12345
Menü
[1.1] Das X! antwortet auf 12345
05.11.2003 21:58
Richtig, vom Strafverfahren selber bekommt man kein Geld.....
....aber die Zahlung der Außenstände würde zur Einstellung des Verfahrens führen, ist also der einfachste Weg für Faircom....und sicherlich auch im Endeffekt der billigere.

Gruß, Das X!
Menü
[1.1.1] dirkko antwortet auf Das X!
05.11.2003 23:39
Benutzer Das X! schrieb:
Richtig, vom Strafverfahren selber bekommt man kein Geld..... ....aber die Zahlung der Außenstände würde zur Einstellung des Verfahrens führen, ist also der einfachste Weg für Faircom....und sicherlich auch im Endeffekt der billigere.

Gruß, Das X!

DAS gilt ja nun schon seit Anfang an.
Blos: Woher nehmen und nicht (schon wieder) stehlen?
Meine 149.90 EUR die ich von Faircom erbeutet habe, haben die immer hin schlappe 109,97 EUR gekostet.
Die hätte sich Herr Roloff sparen können, wenn er spätestens nach dem Mahnbescheid gezahlt hätte.
Aber nein, er muss es ja bis zur Zwangsvollstreckung treiben.

Übrigens hat mir heute meine Rechtsanwaltskanzlei mitgeteilt, dass zwischenzeitlich das schon verschiedentlich gepfändete Dresdener Bank Konto "nie bestand oder nicht mehr besteht. Zu weiteren Auskünften ist die Bank nicht verpflichtet.".

Also geht die Suche wieder los, wo hat Herr Roloff die Kohle versteckt????
Hat jemand eine neue Idee (ich krieg nämlich auch noch so ca. 11.- EUR von denen).

Gruß,
Dirk
Menü
[1.1.1.1] thewhiteknight antwortet auf dirkko
06.11.2003 17:44
Benutzer dirkko schrieb:
Benutzer Das X! schrieb:
Richtig, vom Strafverfahren selber bekommt man kein Geld..... ....aber die Zahlung der Außenstände würde zur Einstellung des Verfahrens führen, ist also der einfachste Weg für Faircom....und sicherlich auch im Endeffekt der billigere.

Gruß, Das X!


Ist ein Verfahren eröffnet, so ist mit der Aufhebung der Tatfolgen (Zahlung) keinesfalls automatisch eine Einstellung des Verfahrens verbunden.

Der Beweis der Vorlage einer Straftat (gleich ob Betrug oder Konkursvergehen) hat aber hinsichtlich der möglichen Privathaftung der Handelnen (dies muß nicht zwangsläufig nur ein Geschäftsführer sein) interessante Perspektiven. Vergleiche § 852 (1) BGB (Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens).

-TheWhiteKnight-
Menü
[1.2] RE: info@hallatsch.de
pebo911356 antwortet auf 12345
06.11.2003 19:27
Strafanzeige wg. betrug und aller sich sonst aus dem sachverhalt ergebender strafbarkeiten

>> die anzeige habe ich vor zwei wochen an die staatsanwaltschaft bon mit dem hier dat´rgelegten hintergrund erstattet.

richtig : es gibt kein geld zurück!!
ABER : die staatsanwaltschaft muss den sachverhalt prüfen / oder lassen durch die zuständige kripo / möglicherweise sachbearbeiter für wirtschaftskriminalität und dann sieht man weiter...

also, ich kann warten und meine 70 EURO von F...com , mal sehen......

cu