Benutzer Das X! schrieb:
Richtig, vom Strafverfahren selber bekommt man kein Geld..... ....aber die Zahlung der Außenstände würde zur Einstellung des Verfahrens führen, ist also der einfachste Weg für Faircom....und sicherlich auch im Endeffekt der billigere.
Gruß, Das X!
DAS gilt ja nun schon seit Anfang an.
Blos: Woher nehmen und nicht (schon wieder) stehlen?
Meine 149.90 EUR die ich von Faircom erbeutet habe, haben die immer hin schlappe 109,97 EUR gekostet.
Die hätte sich Herr Roloff sparen können, wenn er spätestens nach dem Mahnbescheid gezahlt hätte.
Aber nein, er muss es ja bis zur Zwangsvollstreckung treiben.
Übrigens hat mir heute meine Rechtsanwaltskanzlei mitgeteilt, dass zwischenzeitlich das schon verschiedentlich gepfändete Dresdener Bank Konto "nie bestand oder nicht mehr besteht. Zu weiteren Auskünften ist die Bank nicht verpflichtet.".
Also geht die Suche wieder los, wo hat Herr Roloff die Kohle versteckt????
Hat jemand eine neue Idee (ich krieg nämlich auch noch so ca. 11.- EUR von denen).
Gruß,
Dirk