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Liefert Faircom noch aus?


13.09.2003 02:30 - Gestartet von rootdir
Hallo Leute,

stellt euch mal vor, wie es wäre, wenn ein Faircom-Geschädigter sich, weil keine Gebührenzahlungen mehr eingehen, einfach ein zweites hochwertiges Handy bei denen bestellt. Nach Lieferung widerruft er den Vertrag nach Fernabsatzrecht. Er macht dann von seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch, so lange bis Faircom entweder die Gebühren erstattet oder insolvent ist.
Oder kann Faircom schon gar nicht mehr liefern?

Gruß, R.
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[1] RE: Liefert Faircom noch aus
merlin antwortet auf rootdir
13.09.2003 09:30
Selbst wenn Faircom noch liefern würde, würden die kaum auf Rechnung liefern. D.h. entweder Vorkasse oder Nachnahme. In beiden Fällen müsste das Gerät zuerst bezahlt werden. Funktioniert also nicht.
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[2] cenic antwortet auf rootdir
13.09.2003 19:49
Vergiss das !!! Finger weg !
Halli (Rechtsverdreher Hallatsch) erklärte mir, daß
in einem solchen Fall klar wäre, daß es sich um zwei
getrennte Rechtsgeschäfte handelt. Du hättest dann nur eine
Klage am Hals. Das würde zwar die Schuld von UnFaircom auf der anderen Seite nicht mindern, doch das andere Geschäft müsstest Du wohl zahlen. UND DAS WOLLEN WIR DOCH NICHT.
Das wäre ja Lebensverlängern für diese halbtote Müll-Firma
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[2.1] InsolWenz antwortet auf cenic
13.09.2003 20:08
Hey, Müllfirmen haben viel >Kohle, können sogar mit Millionen schmieren. Aber Faircom hat doch keine müde Mark mehr...


Benutzer cenic schrieb:
Vergiss das !!! Finger weg !
Halli (Rechtsverdreher Hallatsch) erklärte mir, daß in einem solchen Fall klar wäre, daß es sich um zwei getrennte Rechtsgeschäfte handelt. Du hättest dann nur eine Klage am Hals. Das würde zwar die Schuld von UnFaircom auf der anderen Seite nicht mindern, doch das andere Geschäft müsstest Du wohl zahlen. UND DAS WOLLEN WIR DOCH NICHT.
Das wäre ja Lebensverlängern für diese halbtote Müll-Firma
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[2.2] Keks antwortet auf cenic
19.09.2003 02:27
Benutzer cenic schrieb:
Vergiss das !!! Finger weg !
Halli (Rechtsverdreher Hallatsch) erklärte mir, daß in einem solchen Fall klar wäre, daß es sich um zwei getrennte Rechtsgeschäfte handelt. Du hättest dann nur eine Klage am Hals. Das würde zwar die Schuld von UnFaircom auf der anderen Seite nicht mindern, doch das andere Geschäft müsstest Du wohl zahlen.

Meistens ist es so, dass nur mit gerichtlich bestätigten Forderung gegengerechnet werden darf.

Liebe Grüße, Keks.