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Beweisführung ?


28.08.2004 16:12 - Gestartet von Raller2001
Hallo,

Ich würde gern wissen, wie Stadtplandienst.de stichhaltige Beweise vor Gericht erbringen will.
Das bloße "Herunterladen" zeigt ja nur die Nutzung des Dienstes, der imho kostenfrei ist.
Bei groß eingestelltem Cache speichern sich diese Maps auch selbst ab ;-)
Gruß
Ralf

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[1] blondini antwortet auf Raller2001
28.08.2004 20:13
Benutzer Raller2001 schrieb:
Hallo,

Ich würde gern wissen, wie Stadtplandienst.de stichhaltige Beweise vor Gericht erbringen will.
Das bloße "Herunterladen" zeigt ja nur die Nutzung des Dienstes, der imho kostenfrei ist.
Bei groß eingestelltem Cache speichern sich diese Maps auch selbst ab ;-)
Gruß
Ralf


im berliner tagesspiegel stand, dass sie "knacksoftware" eingesetzt haben, mit der der ganze server runtergeladen werden kann.

blondini
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[1.1] iwir antwortet auf blondini
29.08.2004 13:42
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Raller2001 schrieb:
Hallo,

Ich würde gern wissen, wie Stadtplandienst.de stichhaltige Beweise vor Gericht erbringen will.
Das bloße "Herunterladen" zeigt ja nur die Nutzung des Dienstes, der imho kostenfrei ist.
Bei groß eingestelltem Cache speichern sich diese Maps auch selbst ab ;-)
Gruß
Ralf


im berliner tagesspiegel stand, dass sie "knacksoftware" eingesetzt haben, mit der der ganze server runtergeladen werden kann.

blondini

Spannende "Knacksoftware":

Laut Welt am Sonntag handelt es sich dabei um die Freeware HTTrack Website Copier. War und ist dazu gedacht Website-Inhalte zu speichern und Off-Line anzusehen.
Nur: der so "Angegriffene" kann den Angriff nicht auf das tolle Tool zurückführen, da sich dieses als Internet-Explorer ausgibt.

Dann besteht die Frage, ob tatsächlich die/eine nicht-private Nutzung erfolgt ist. Vielleicht war da ja ein reiseinteressierter Mitarbeiter der Toll Collect, der ein bischen seinen Arbeitsplatz-PC malträtiert hat.

In höchsten Maße bedenkenswert erscheint mir, dass heutzutage eine angebliche Plausibilität ausreicht.
Das ist alles andere als ein Beweis. Eher soetwas wie eine "hinreichende" Vermutung ;-)

Auf jeden Fall scheint es keine Strafanzeige gegeben zu haben (wg. Computerbetrug, Computersabotage, Verletzung des Wettbewerbrechtes und/oder des Urheberrechtes.) Dann stellt sich nämlich die Frage, worin die zivilrechtliche - notwendige - unerlaubte Handlung bestehen soll. Hier fehlt dann der "Beweis". (s.o.)

Die nächste Frage wäre: wie hoch wäre den der tatsächlich entstandene Schaden, den es zu ersetzen gälte. Tendenziell gegen Null. (Mal den Traffic außer acht gelassen.)

Ob sodann die einschränkenden Nutzungsbedinungen ("Ich habe hier eine öffentliche Website, aber Du darfst sie Dir nicht vollständig ansehen.") im WorldWideWeb zur Anwendung kommen, darf mal dahingestellt bleiben. Sind knapp neben der Sache und stehen dem eigendlichen Zweck des Internets zu wider.

Als vertretender Rechtsanwalt wäre ich auch guten Mutes, schließlich hätte ich mein Geld bereits verdient ;-))
Als Anwalt der Toll Collect würde ich mir ebenfalls die Hände reiben ... allein wegen der "angeblichen" Streitwerte.

Gruß

iwir
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[1.1.1] blondini antwortet auf iwir
30.08.2004 07:41
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Raller2001 schrieb:
Hallo,

Ich würde gern wissen, wie Stadtplandienst.de stichhaltige Beweise vor Gericht erbringen will.
Das bloße "Herunterladen" zeigt ja nur die Nutzung des Dienstes, der imho kostenfrei ist.
Bei groß eingestelltem Cache speichern sich diese Maps auch selbst ab ;-)
Gruß
Ralf





im tagesspiegel stand auch, dass toll collect sich schlecht oder gar nicht richtig verteidigt hat. also hack erst mal nicht auf dem gericht rum, ohne die akten zu kennen.


blondini


p.s.: obwohl tatsächlich viele gerichtsentscheidungen falsch sind.
im berliner tagesspiegel stand, dass sie "knacksoftware" eingesetzt haben, mit der der ganze server runtergeladen werden
kann.

blondini

Spannende "Knacksoftware":

Laut Welt am Sonntag handelt es sich dabei um die Freeware HTTrack Website Copier. War und ist dazu gedacht Website-Inhalte zu speichern und Off-Line anzusehen. Nur: der so "Angegriffene" kann den Angriff nicht auf das tolle Tool zurückführen, da sich dieses als Internet-Explorer ausgibt.

Dann besteht die Frage, ob tatsächlich die/eine nicht-private Nutzung erfolgt ist. Vielleicht war da ja ein reiseinteressierter Mitarbeiter der Toll Collect, der ein bischen seinen Arbeitsplatz-PC malträtiert hat.

In höchsten Maße bedenkenswert erscheint mir, dass heutzutage eine angebliche Plausibilität ausreicht.
Das ist alles andere als ein Beweis. Eher soetwas wie eine "hinreichende" Vermutung ;-)

Auf jeden Fall scheint es keine Strafanzeige gegeben zu haben (wg. Computerbetrug, Computersabotage, Verletzung des Wettbewerbrechtes und/oder des Urheberrechtes.) Dann stellt sich nämlich die Frage, worin die zivilrechtliche - notwendige
- unerlaubte Handlung bestehen soll. Hier fehlt dann der "Beweis". (s.o.)

Die nächste Frage wäre: wie hoch wäre den der tatsächlich entstandene Schaden, den es zu ersetzen gälte. Tendenziell gegen Null. (Mal den Traffic außer acht gelassen.)

Ob sodann die einschränkenden Nutzungsbedinungen ("Ich habe hier eine öffentliche Website, aber Du darfst sie Dir nicht vollständig ansehen.") im WorldWideWeb zur Anwendung kommen, darf mal dahingestellt bleiben. Sind knapp neben der Sache und stehen dem eigendlichen Zweck des Internets zu wider.

Als vertretender Rechtsanwalt wäre ich auch guten Mutes, schließlich hätte ich mein Geld bereits verdient ;-)) Als Anwalt der Toll Collect würde ich mir ebenfalls die Hände reiben ... allein wegen der "angeblichen" Streitwerte.

Gruß

iwir
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[1.1.1.1] iwir antwortet auf blondini
30.08.2004 13:52
Hallo, blondini,

habe ich auf dem Gericht herumgehackt?
Ist nicht meine Absicht.

Gruß

iwir