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Abbuchung rechtens?


10.02.2004 14:43 - Gestartet von M O B I L point
Bei mir wurde bislang noch nichts abgebucht, sollten Sie es wagen wirds wohl ne Klage geben.

Durch das Ende von Paybox ist für mich die Sache erledigt gewesen! Da kann nicht irgendeine Firma die nach langer Zeit mal die Dienste (zum Teil) weiterführt eine Gebühr verlangen!

Nix da!

Das ist doch nicht rechtens, oder?
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[1] klecksmann antwortet auf M O B I L point
10.02.2004 14:55
Richtig.

Paybox hatte damals alle Verträge offiziell gekündigt.
(E-Mail behalten?)

Kündigungen sind stets einseitige Erklärungen und einmal abgeschickt - gültig. Also dürften die mit solchem Vorgehen bald Probleme bekommen.

Der Klecksmann :)
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[1.1] walter schramm antwortet auf klecksmann
10.02.2004 15:49
Im übrigen muß man sich auch bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung einen neuen Partner vorsetzen lassen (§§ 414, 415 BGB).
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[1.1.1] RE: Abbuchung rechtens-letzter Newletter
zoelac antwortet auf walter schramm
10.02.2004 16:13
Hallo,

ich habe den letzten erhaltenen Newsletter mal durchgelesen und darin nur den Hinweis gefunden: .... müssen Sie reaktivieren.

Das habe ich nicht gemacht.

Damit dürfte eine versuchte Abbuchung hinfällig sein, die Rücklastschrift folgt prompt, falls nötig.

Ich lösche keine Newsletter, die werden alle gesammelt.


Hier der 'Newsletter' vom 28.12.2003 nochmal zum nachlesen:

zoelac




Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank fuer Ihre Geduld. Ab heute koennen Sie endlich wieder mit Ihrem
Handy bezahlen! Sicher, einfach und bequem. Moxmo macht´s moeglich.

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-Sie schulden einem Freund noch zehn Euro fuers gemeinsame Abendessen, haben
aber kein Portemonnaie dabei? Schicken Sie ihm das Geld doch einfach per SMS.

-Die naechste Stromrechnung ist faellig, das Hantieren mit Bankformularen oder
TANs ist Ihnen aber zu laestig? Dann begleichen Sie die Rechnung doch einfach
mit Ihrem Handy.

-Im Internet haben Sie das Produkt gefunden, das Sie schon so lange suchen, die
Eingabe Ihrer Kreditkartennummer ist Ihnen aber zu unsicher? Dann entscheiden
Sie sich an der Kasse doch einfach fuer Moxmo und bezahlen Sie sicher und bequem.

Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen ueber uns und unsere
Services. An dieser Stelle nur ganz kurz: Wir sind ein hollaendisches
Unternehmen, und Moxmo funktioniert in den Niederlanden seit Anfang des Jahres.

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In Deutschland sind namhafte Online-Shops vom Start weg mit dabei, viele
weitere, darunter buch.de und bol.de, werden in Kuerze folgen.

Als Willkommensgeschenk fuer Sie als Ex-payboxer und Moxmo-Neukunde haben wir
einige ganz besondere Bonbons vorbereitet. Sparen Sie ab heute bares Geld - mit
Moxmo.

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Bevor Sie jedoch wieder mit Ihrem Handy bezahlen koennen, muessen Sie sich auf
unserer Website reaktivieren. Dafuer halten Sie bitte Ihre alte paybox Kunden-ID
bereit. Diese lautet: xxxxxxxx. Das Reaktivieren geht ganz einfach:
Sie teilen uns lediglich mit, ob sich seit Anfang des Jahres Ihre Handynummer,
Kontonummer oder Bankverbindung geaendert hat. Das dauert keine fuenf Minuten.
Vielleicht haben Sie inzwischen Ihre paybox-PIN vergessen? Auch kein Problem.
Im Handumdrehen bekommen Sie auf http://www.moxmo.de Ihre persoenliche Moxmo-PIN
- und damit den sicheren und bequemen Schluessel zu Ihrem Girokonto.

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Vieles wird Ihnen vertraut vorkommen. Aber eine Sache ist neu: Sie brauchen bei
Moxmo ein persoenliches Passwort, um unter My Moxmo Ihre persoenlichen
Transaktionen, Ihr Zahlungslimit etc. einsehen zu koennen. Beim ersten Besuch
auf unserer Website muessen Sie daher ein Passwort festlegen. Einfach zu merken:
Das neue Passwort nutzen Sie immer auf der Moxmo-Webseite. Ihre PIN nutzen Sie
nur beim Bezahlen mit Ihrem Mobiltelefon.

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Schnellentschlossene profitieren gleich mehrfach: Wenn Sie sich noch vor dem 1.
Januar 2004 reaktivieren, koennen Sie Moxmo fuer den ersten Jahresbeitrag in
Hoehe von 9,50 € ganze 18 Monate lang nutzen. Zusaetzlich ist die Moxmo-Nutzung
bis zum Ende dieses Jahres frei. Die Jahresgebuehr fuer die folgenden 18 Monate
(bis Juni 2005) wird erst Anfang Januar 2004 eingezogen. Weitere Informationen
dazu finden Sie auf http://www.moxmo.de unter 'Tarife'. Wenn Sie sich
zurueckgemeldet haben, dann koennen Sie von den nachstehenden attraktiven
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Wir wuenschen Ihnen viel Spass mit Moxmo! Sollten Sie Fragen oder Anregungen
haben, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter support@moxmo.de.


Mit freundlichen Gruessen
Ihr Moxmo-Team
http://www.moxmo.de


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[1.1.1.1] kalle antwortet auf zoelac
10.02.2004 22:08
also ehrlich,

wer liest sich solche ellenlangen werbemails bis zum ende durch?




Benutzer zoelac schrieb:
Hallo,

ich habe den letzten erhaltenen Newsletter mal durchgelesen und darin nur den Hinweis gefunden: .... müssen Sie reaktivieren.

Das habe ich nicht gemacht.

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zoelac




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[1.1.1.2] VariusC antwortet auf zoelac
10.02.2004 22:13
Benutzer zoelac schrieb:
Hallo,

ich habe den letzten erhaltenen Newsletter mal durchgelesen und darin nur den Hinweis gefunden: .... müssen Sie reaktivieren.

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zoelac




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Januar 2004 reaktivieren, koennen Sie Moxmo fuer den ersten Jahresbeitrag in Hoehe von 9,50 € ganze 18 Monate lang nutzen. Zusaetzlich ist die Moxmo-Nutzung bis zum Ende dieses Jahres frei. Die Jahresgebuehr fuer die folgenden 18 Monate (bis Juni 2005) wird erst Anfang Januar 2004 eingezogen.

Hmm. Am 28.12. zu schreiben, dass der Rest des Jahres gebührenbefreit ist, hört sich doch unglaublich großzügig an ;-)
Gruß
VariusC

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[1.1.1.2.1] alexx007 antwortet auf VariusC
12.02.2004 09:46
Außer dieser Mail, die ich auch bekam, erhielt am 27. Feb 2003 eine Kündigungsmail von Paybox, Zitat:

'Lieber paybox-Kunde,

hiermit kündigen wir zum 30. Juni 2003 Ihren Vertrag mit der paybox deutschland AG, da dieser Service von paybox deutschland nicht in der bestehenden Form weitergeführt werden kann.'

Damit dürfte das doch alles nur heiße Luft sein, oder liege ich da falsch?!?

Ich habe jedenfalls soeben eine mail an den 'support' mit einer Kopie der Paybox-Kündigung geschickt und meine Einzugsermächtigung widerrufen.
Mal sehn, was jetzt kommt...

alexx :-)
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[1.1.1.3] peregrintuk antwortet auf zoelac
17.02.2004 15:07
Hallo,

habe eben auch diesen dubiosen Newsletter bekommen, dort steht wirklich, dass man sich abmelden muss, um nicht den Jahresbetrag abgebucht zu bekommen. Mal davon abgesehen, dass im kaufmännischen recht 'schweigen' nicht als Zustimmung zu werten ist, hätte ich mir diesen NL bei Nicht-Kenntnis des Sachverhalts niemals bis zum Ende durchgelesen. Hab mich natürlich trotzdem erstmal gleich abgemeldet, um möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen.

Hier nochmal die Stelle aus dem NL:

[...]

Wenn Sie jedoch auch künftig kein Interesse an Moxmo haben und nicht möchten, dass wir in den nächsten Tagen die Jahresgebühr abbuchen, dann teilen Sie uns dies bitte durch Anklicken des Abmelde-Buttons mit.

Abmelden
http://www.moxmo.de/CustomerSupport/Invoice1.aspx?PID=xxxxxxxxxxxxxxxx

Sollte dieser Link nicht funktionieren, kopieren Sie diesen bitte in die Adressleiste Ihres Internetbrowsers.

Sollten Sie die Abmeldung während der kommenden sieben Tage nicht nutzen, werden wir die Jahresgebühr von 9,50 EUR Ihrem Konto belasten. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat paybox Sie Ende Juni 2003 darüber informiert, dass Moxmo eine Tochtergesellschaft der paybox übernommen hat. Die Kundendaten sowie alle Rechte und Pflichten sind dabei an uns, die Moxmo Deutschland AG, übertragen worden. Da wir Ihnen Bezahlen per Handy seit November wieder anbieten und Sie bei uns als Kunde geführt werden, möchten wir Sie vorab darüber informieren, dass wir in diesem Monat erstmals die Jahresgebühr abbuchen werden. Weitere Informationen zum Übergang der Vertragsbeziehung von paybox zu Moxmo finden Sie auf unserer Website.

[...]

Ihr Moxmo-Team

www.moxmo.de
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[2] Peter1980FFM antwortet auf M O B I L point
10.02.2004 21:39
Benutzer M O B I L point schrieb:
Bei mir wurde bislang noch nichts abgebucht, sollten Sie es wagen wirds wohl ne Klage geben.

Durch das Ende von Paybox ist für mich die Sache erledigt gewesen! Da kann nicht irgendeine Firma die nach langer Zeit mal die Dienste (zum Teil) weiterführt eine Gebühr verlangen!

Nix da!

Das ist doch nicht rechtens, oder?

1 Hatte Paybox in seine Mails nie wirklich gekündigt. Sonder daruaf hingewiesen das wenn bis zum 30.06.2003 kein nachfolger gefunden wird die Verträge gekündigt werden.
Aber ein Nachfolger wurde vorgestellt vor dem 30.06 daraufhin war die Ankündigung der Kündigung nicht mehr gegeben. Paybox übergab die Kundendaten an MOXMO und Informierte daraufhin seine Kunden.
Die Kunden hätte ab dem Datum der übergabe sich von Moxmo löschen lassen können, aber wer das nicht getan hat, das hat somit nach 4 Wochen den neuen Vertragspartner sowie die neuen AGB´s akzeptiert.
Nun bietet MOXMO nochmals allen an zu kündigen in dem Sie den Link benutzen, wer diesem Link nicht benutzt muss die Gebühr dann doch bezahlen.
Es liegt also am User zu kündigen.
Das ist wichtig zu sagen
gruß
Peter
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[2.1] VariusC antwortet auf Peter1980FFM
10.02.2004 22:09
Benutzer Peter1980FFM schrieb:
Benutzer M O B I L point schrieb:
Bei mir wurde bislang noch nichts abgebucht, sollten Sie es wagen wirds wohl ne Klage geben.

Durch das Ende von Paybox ist für mich die Sache erledigt gewesen! Da kann nicht irgendeine Firma die nach langer Zeit mal die Dienste (zum Teil) weiterführt eine Gebühr verlangen!

Nix da!

Das ist doch nicht rechtens, oder?

1 Hatte Paybox in seine Mails nie wirklich gekündigt. Sonder daruaf hingewiesen das wenn bis zum 30.06.2003 kein nachfolger gefunden wird die Verträge gekündigt werden.
Aber ein Nachfolger wurde vorgestellt vor dem 30.06 daraufhin war die Ankündigung der Kündigung nicht mehr gegeben. Paybox übergab die Kundendaten an MOXMO und Informierte daraufhin seine Kunden.

Mich interessiert mal, WIE man als Kunde informiert wurde. In Zeiten, in denen von den Gerichten nichteinmal eindeutig festgelegt ist, ob das Faxen eines Schriftstückes als ordentliche Zustellung zu werten ist, sollte die Information per e-Mail wohl kaum rechtswirksam sein.

Gruß
VariusC

Die Kunden hätte ab dem Datum der übergabe sich von Moxmo löschen lassen können, aber wer das nicht getan hat, das hat somit nach 4 Wochen den neuen Vertragspartner sowie die neuen AGB´s akzeptiert.

Hast Du die schriftlich vor Dir liegen/per Post vom Unternehmen zugeschickt bekommen? Wenn nein, dann musst Du sie meines Wissens auch nicht akzeptieren.

Gruß
VariusC

Nun bietet MOXMO nochmals allen an zu kündigen in dem Sie den Link benutzen, wer diesem Link nicht benutzt muss die Gebühr dann doch bezahlen.
Es liegt also am User zu kündigen.
Das ist wichtig zu sagen
gruß
Peter
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[2.1.1] kalle antwortet auf VariusC
10.02.2004 22:12
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer Peter1980FFM schrieb:
Benutzer M O B I L point schrieb:
Bei mir wurde bislang noch nichts abgebucht, sollten Sie es wagen wirds wohl ne Klage geben.

Durch das Ende von Paybox ist für mich die Sache erledigt gewesen! Da kann nicht irgendeine Firma die nach langer Zeit mal die Dienste (zum Teil) weiterführt eine Gebühr verlangen!

Nix da!

Das ist doch nicht rechtens, oder?

1 Hatte Paybox in seine Mails nie wirklich gekündigt.
Sonder daruaf hingewiesen das wenn bis zum 30.06.2003 kein nachfolger gefunden wird die Verträge gekündigt werden. Aber ein Nachfolger wurde vorgestellt vor dem 30.06 daraufhin war die Ankündigung der Kündigung nicht mehr gegeben.
Paybox übergab die Kundendaten an MOXMO und Informierte daraufhin seine Kunden.

Mich interessiert mal, WIE man als Kunde informiert wurde. In Zeiten, in denen von den Gerichten nichteinmal eindeutig festgelegt ist, ob das Faxen eines Schriftstückes als ordentliche Zustellung zu werten ist, sollte die Information per e-Mail wohl kaum rechtswirksam sein.

Gruß
VariusC

Die Sache steht und fällt mit der Frage, ob in den Paybox-AGB vereinbart war, dass die Kommunikation mit dem Kunden per Email geschieht...wenn ja, dann dürfte das alles dann auch als zugegangen gelten, weil vorab so vereinbart - glaub ich...

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[2.1.2] Peter1980FFM antwortet auf VariusC
11.02.2004 16:37
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer Peter1980FFM schrieb:
Benutzer M O B I L point schrieb:
Bei mir wurde bislang noch nichts abgebucht, sollten Sie es wagen wirds wohl ne Klage geben.

Durch das Ende von Paybox ist für mich die Sache erledigt gewesen! Da kann nicht irgendeine Firma die nach langer Zeit mal die Dienste (zum Teil) weiterführt eine Gebühr verlangen!

Nix da!

Das ist doch nicht rechtens, oder?

1 Hatte Paybox in seine Mails nie wirklich gekündigt.
Sonder daruaf hingewiesen das wenn bis zum 30.06.2003 kein nachfolger gefunden wird die Verträge gekündigt werden. Aber ein Nachfolger wurde vorgestellt vor dem 30.06 daraufhin war die Ankündigung der Kündigung nicht mehr gegeben.
Paybox übergab die Kundendaten an MOXMO und Informierte daraufhin seine Kunden.

Mich interessiert mal, WIE man als Kunde informiert wurde. In Zeiten, in denen von den Gerichten nichteinmal eindeutig festgelegt ist, ob das Faxen eines Schriftstückes als ordentliche Zustellung zu werten ist, sollte die Information per e-Mail wohl kaum rechtswirksam sein.

Zu Faxen Sie gelten als Gerichtlich Annerkannt wenn ein Sendungsbericht vorliegt, das das Fax übermittelt worden ist.


Gruß
VariusC

Die Kunden hätte ab dem Datum der übergabe sich von Moxmo löschen lassen können, aber wer das nicht getan hat, das hat somit nach 4 Wochen den neuen Vertragspartner sowie die neuen AGB´s akzeptiert.

Hast Du die schriftlich vor Dir liegen/per Post vom Unternehmen zugeschickt bekommen? Wenn nein, dann musst Du sie meines Wissens auch nicht akzeptieren.

Es Langt der Hinweis das die AGB´s auf der Webseite zum Nachlesen vorhanden sind. Die AGB änderung kann auch dem Elektronischen wege erfolgen wenn das in den Alten ABG´s von Paybox drin stand die mann ja akzeptiert hat.

Ich würde jedem raten wer moxmo nicht nutzen will kündigt den Acount wer das nicht macht darf sich das Gerichtlich ausgetragen werden, und wer hat eine gute Rechtschutzversicherung?

gruß
Peter

Gruß
VariusC

Nun bietet MOXMO nochmals allen an zu kündigen in dem Sie den Link benutzen, wer diesem Link nicht benutzt muss die Gebühr
dann doch bezahlen.
Es liegt also am User zu kündigen.
Das ist wichtig zu sagen
gruß
Peter
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[2.1.3] zicke0403 antwortet auf VariusC
21.04.2004 13:04
Das kann doch wohl nicht angehen....!!! Ich habe weder eine e-mail erhalten, noch irgendwas anderes. Lediglich auf meinem letzten Kontoauszug sehe ich, daß dort einfach 9,50€ abgebucht wurden. Ich wußte nicht einmal, was sich hinter Moxmo verbirgt! Erst durch dieses Forum bin ich darauf gekommen. Nur, selbst mit paybox hatte ich keinen Vertrag. Zwar habe ich mich dort mal vor ewiger Zeit registriert, aber niemals meine Registrierung aktiviert-soweit ich mich erinnere... Jedenfalls wurde niemals von paybox eine Gebühr eingezogen. Selbstverständlich habe ich jetzt die Lastschrift zurückbuchen lassen. Hat irgendjemand schon Erfahrungen damit gesammelt? (Inkasso-Schreiben, Mahnungen, etc.)
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[2.1.3.1] Didi_S. antwortet auf zicke0403
08.06.2004 19:51
Moin,

es wurde zwar schon mehrfach gesagt:

1. die Kündigung des Vertrages erfolgte durch Paybox

2. die meisten Leute haben die Dienste dann nicht mehr in Anspruch genommen.

jetzt wird's persönlich:

3. ich habe eben noch einmal mein Mail-Archiv durchgetackert, ich habe keine Mail von MoxMo usw. gefunden.

4. ich habe mein Handy meinem Sohn 'vererbt', da er auswärtig zur Berufsaubildung untergebracht war, da ist irgendwann eine SMS gekommen, in der sich Moxmo als Paybox-Nachfolger andienerte. Von der Fortsetzung des Vertrages stand da offensichtlich nichts.

jetzt wieder allgemein:

5. Ich habe der Firma Paybox eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Diese ist mit der Kündigung erloschen und kann unter diesen Umständen auf keinen Fall an Dritte 'vererbt' werden.

6. Nachdem nach der Kündigung ja nun ein jahr Funkstille geherscht hatte, würde jeder seriöse Geschäftsmann wohl so vorgehen:
- Schreiben (Snail-Mail Yellow) an die Kunden
- Abgleich der Daten. Adressen, Telefonnummern und Kontodaten können sich im Laufe eines Jahres ändern.
- Ankündigung der Abbuchung (warum eigentlich 9,50 Eu statt wie früher 5 Mark)
- beigefügt eine Adresse, an die man sich im Widerspruchsfall wenden kann.

Selbst iesy hat sich nach dem Kauf des Kabelnetzes bei uns im Dorf so vorgestellt.

Hat eigentlich jemand die Faxnummer dieser Firma? Unter der Adresse:

Moxmo Deutschland AG
Deutschland Moxmo Deutschland AG
Deutsche Strasse 4
44339 Dortmund
Deutschland

konnte ich in den Internet-Telefonbüchern der Telekom(a) keinen Eintrag finden, und die sind eingentlich sehr aktuell.

Gruss Didi_S.
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[2.1.3.1.1] hdontour antwortet auf Didi_S.
08.06.2004 20:55
Benutzer Didi_S. schrieb:
Moin,

es wurde zwar schon mehrfach gesagt:

1. die Kündigung des Vertrages erfolgte durch Paybox

2. die meisten Leute haben die Dienste dann nicht mehr in Anspruch genommen.

jetzt wird's persönlich:

3. ich habe eben noch einmal mein Mail-Archiv durchgetackert, ich habe keine Mail von MoxMo usw. gefunden.

4. ich habe mein Handy meinem Sohn 'vererbt', da er auswärtig zur Berufsaubildung untergebracht war, da ist irgendwann eine SMS gekommen, in der sich Moxmo als Paybox-Nachfolger andienerte. Von der Fortsetzung des Vertrages stand da offensichtlich nichts.

jetzt wieder allgemein:

5. Ich habe der Firma Paybox eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Diese ist mit der Kündigung erloschen und kann unter diesen Umständen auf keinen Fall an Dritte 'vererbt' werden.

6. Nachdem nach der Kündigung ja nun ein jahr Funkstille geherscht hatte, würde jeder seriöse Geschäftsmann wohl so vorgehen:
- Schreiben (Snail-Mail Yellow) an die Kunden - Abgleich der Daten. Adressen, Telefonnummern und Kontodaten können sich im Laufe eines Jahres ändern.
- Ankündigung der Abbuchung (warum eigentlich 9,50 Eu statt wie früher 5 Mark)
- beigefügt eine Adresse, an die man sich im Widerspruchsfall wenden kann.

Selbst iesy hat sich nach dem Kauf des Kabelnetzes bei uns im Dorf so vorgestellt.

Hat eigentlich jemand die Faxnummer dieser Firma? Unter der Adresse:

Moxmo Deutschland AG
Deutschland Moxmo Deutschland AG
Deutsche Strasse 4
44339 Dortmund
Deutschland

konnte ich in den Internet-Telefonbüchern der Telekom(a) keinen Eintrag finden, und die sind eingentlich sehr aktuell.

Gruss Didi_S.


was regste Dich auf?

Lastschrift zurückgehen lassen und fertig.

Der Laden ist doch nicht den oder die cents für ein Fax oder ein Blatt Papier, ne Umschlag und ne Breifmarke wert
CU
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[2.1.3.1.1.1] Didi_S. antwortet auf hdontour
08.06.2004 21:39
Jau, je mehr ich hier lese was abläuft, um sehr weniger glaube ich an ein Versehen.

Wenn die reell vorgegangen wären, hatten sie sicher gleich ein paar tausend Absagen erhalten. Aber so wird erst einmal abgebucht. Die haben sicher die Hoffnung, dass das trotz einigen Storno's rentabler ist als einigermassen reell zu arbeiten. Ich glaube, die haben sich verrechnet.

Was kostet eigentlich ein Lastschriftrückgabe dem Einreicher?

Und das mit den Adressen, dem Büro-Service, der einen Rufnummer (als Durchwahl!!!) usw. baut nicht gerade das Vertrauen auf.

Gruss vom Didi
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[2.1.3.1.1.1.1] GKr antwortet auf Didi_S.
08.06.2004 22:28
Benutzer Didi_S. schrieb:
Jau, je mehr ich hier lese was abläuft, um sehr weniger glaube ich an ein Versehen.

Wenn die reell vorgegangen wären, hatten sie sicher gleich ein paar tausend Absagen erhalten. Aber so wird erst einmal abgebucht. Die haben sicher die Hoffnung, dass das trotz einigen Storno's rentabler ist als einigermassen reell zu arbeiten. Ich glaube, die haben sich verrechnet.

Was kostet eigentlich ein Lastschriftrückgabe dem Einreicher?

5,56 EUR an Bankgebühren Fremd-Bank und eigener Bank.

GKr


Und das mit den Adressen, dem Büro-Service, der einen Rufnummer (als Durchwahl!!!) usw. baut nicht gerade das Vertrauen auf.

Gruss vom Didi
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[2.1.3.1.1.1.1.1] Moxmo - Abbuchungen illegal?
Didi_S. antwortet auf GKr
09.06.2004 13:51

ich habe noch zwei interessante Links zu diesem Thema gefunden, auf denen es anscheinend rechtlich etwas fundierter zugeht:

Fazit: Moxmo ist mit dieser Aktion definitiv im Unrecht und das wird auch mit den entsprechenden §§ belegt

Hier die Links:

http://weblawg.saschakremer.de/index.php?p=134

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=17976&page=1

Gruss von Didi_S.
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[2.2] Philotech antwortet auf Peter1980FFM
12.02.2004 09:31
Die Kündigung war endgültig und unbedingt, wie gerade in einem Extra-Thread geschrieben und mit der Paybox-Email belegt. Also ist das Verfahren aus dem im Dezember versandten Newsletter richtig: Keine Fortsetzung des Vertrags ohne Reaktivierung des Kontos.

Im übrigen kann man die Abbuchung rückgängig machen, dann muss Moxmo klagen.

Philotech
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[2.2.1] Jungo antwortet auf Philotech
12.02.2004 09:35
ich hab am 27.6.03 folgende Mail erhalten:

Lieber paybox-Kunde,

unsere Bemühungen waren erfolgreich: Wir haben mit MOXMO, einem international tätigen mobile-payment-Anbieter, einen neuen Partner gefunden, der Ihnen künftig die bewährten paybox-Dienste in gewohnter Qualität anbieten wird. Die Umstellung ist für Sie mit keinerlei Aufwand verbunden. Nach den Sommerferien ist "Zahlen mit dem Handy" wieder möglich. Der genaue Termin wird schnellstmöglich bekanntgegeben.
Sie können dann wieder
- im Internet shoppen
- Geld an Freunde per Handy überweisen und
- Ihre Bankgeschäfte bequem mit Ihrem Handy erledigen

MOXMO wird den mit Ihnen bestehenden paybox-Vertrag fortführen, die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 wird damit hinfällig. MOXMO wird als Ihr neuer Ansprechpartner in alle Pflichten und Rechte eintreten.
Weitere Details und aktuelle Informationen rund um das "Zahlen mit dem Handy" finden Sie unter www.MOXMO.com/servicedeutschland <<http://www.moxmo.com/servicedeutschland>>. Sollten Sie individuelle Rückfragen haben, halten Sie bitte Ihre Kundennummer (xxxxxxxx) bereit.
Viel Spaß beim Zahlen mit Ihrem Handy wünscht Ihnen
Ihr paybox-Team

P.S. Falls Sie in Zukunft nicht mehr mit dem Handy zahlen möchten – was wir bedauern würden - können Sie sich unter www.moxmo.com/servicedeutschland abmelden.




Wer also nicht von sich aus bei Paybox/Moxmo gekündigt hat, der hat auch einen Vertrag mit MOXMO.

- Greetz Jungo -


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[2.2.1.1] michaelmess antwortet auf Jungo
12.02.2004 23:05
Benutzer Jungo schrieb:
ich hab am 27.6.03 folgende Mail erhalten:

Lieber paybox-Kunde,

...
MOXMO wird den mit Ihnen bestehenden paybox-Vertrag fortführen, die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 wird damit hinfällig.

Wenn der Vertrag wirksam gekündigt wurde, dann kann die Kündigung nicht so einfach zurückgezogen werden. Vielmehr muß der Vertragspartner sich mit der Rücknahme der Kündigung einverstanden erklären.
Aber Achtung: Eine solche Erklärung kann auch stillschweigend erfolgen, also indem man sich entsprechend verhält (z. B. durch Weiternutzung der Dienste nach dem Kündigungstermin).

MOXMO wird als Ihr neuer Ansprechpartner in alle Pflichten und Rechte eintreten. Weitere Details und aktuelle Informationen rund um das "Zahlen mit dem Handy" finden Sie unter
www.MOXMO.com/servicedeutschland
<<http://www.moxmo.com/servicedeutschland>>.
Sollten Sie individuelle Rückfragen haben, halten Sie bitte Ihre Kundennummer (xxxxxxxx) bereit.
Viel Spaß beim Zahlen mit Ihrem Handy wünscht Ihnen Ihr paybox-Team

P.S. Falls Sie in Zukunft nicht mehr mit dem Handy zahlen möchten - was wir bedauern würden - können Sie sich unter www.moxmo.com/servicedeutschland abmelden.


Sich abmelden dürfte sicherlich die stressfreiere Variante sein, denn nach Kündigungsbestätigung ist die Sache erledigt.
Aber wer den Dienst nach der Paybox-Kündigung nicht mehr genutzt hat und sich nun über die Abbuchung wundert, der kann dann ohne Bedenken die Abbuchung stornieren, da er mit Recht davon ausgehen kann, daß nach Kündigung keine Vertragsbindung mehr besteht.


Wer also nicht von sich aus bei Paybox/Moxmo gekündigt hat, der hat auch einen Vertrag mit MOXMO.

- Greetz Jungo -


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[2.2.1.1.1] SteGra antwortet auf michaelmess
22.04.2004 13:03
Hallo!

Ich habe auch gerade eine Abbunchung festgestellt und den Betrag sofort rückbuchen lassen! Habe bei dieser Firma angerufen, die Dame hat mich aus dem Computer gelöscht!!!

So einfach war das!
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[2.2.1.1.1.1] otzenprinz antwortet auf SteGra
22.04.2004 14:01
Hallo,

würde mich mal interessieren wie Du an die Telefonnummer gekommen bist,habe bei der Auskunft angerufen,die sagten mir es gibt deutschlandweit keine nummer.
Würde sie gerne haben.Da ich nie Paybox kunde war , wunderte ich mich über die abbuchung,habe eben das Geld zurück buchen lassen sowie Anzeige wegen Betrug erstattet.

gruß

otzenprinz

Benutzer SteGra schrieb:
Hallo!

Ich habe auch gerade eine Abbunchung festgestellt und den Betrag sofort rückbuchen lassen! Habe bei dieser Firma angerufen, die Dame hat mich aus dem Computer gelöscht!!!

So einfach war das!
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[2.2.1.1.1.1.1] SteGra antwortet auf otzenprinz
22.04.2004 15:27
Also , hier die Telefonnummer von Moxmo in Deutschland:

0211 - 3003 - 426


Stand so in irgendeinem Thread hier auf der Seite!
Erzähl der Frau dochmal von der drohenden Anzeige und berichte von der Reaktion!!!
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[2.2.1.1.1.1.1.1] otzenprinz antwortet auf SteGra
22.04.2004 20:23
Vielen Dank für die Nummer,

werde morgen da mal anrufen,und natürlich werde ich euch auf dem laufenden halten,die Polizei hat sich jedenfalls sehr dafür interessiert.

gruß

otzenprinz
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] simonbogarde antwortet auf otzenprinz
02.06.2004 15:55
Ich danke auch für die Nummer. Leider war nur der
Anrufbeantworter dran. Das ganze ist ja wohl die absolute
Höhe. Und ich dachte immer, schlimmer als die Telekom kann
es gar nicht kommen ...