Falls jedoch nicht, ist das Vorgehen von E-Plus ganz klar vertragsbruch bzw. zumindest keine ordentliche Rechnungslegung.
Was denn nun? Vertragsbruch? Keine ordentliche Rechnungslegung?
Und wenn E-Plus Euch dann die Karte sperrt, weil ihr widerrum den Rechnungsbetrag zurückgehen lasst, ist das Veragsbruch und ihr habt ein außerordentliches Kündigungsrecht (=im allgemeinen Sprachgebrauch "Sonderkündigung" auch wenn das BGB diesen Begriff eigentlich nur im Mietrecht kennt).
Wenn das alles so einfach wäre ;-)
Und warum soll der Kunde aktiv werden, wie hier einige meinen. E-Plus hätte die Pflicht die Kunden vorher zu fragen. Wenn sie es nicht tun, warum soll es Verdammt nochmal der Kunde tun?
Muss er ja nicht. Er kann es auch lassen. Nur, wenn er daraufhin z.B. den Rechnungsbetrag *zurückbehält*, dann sollte er auch anzeigen, weshalb. Denn die "falsche" Rechnung entbindet grundsätzlich erstmal nicht von der Zahlungspflicht. Und wer sagt denn, dass online keine "richtige" Rechnung gelegt werden kann? Wenn der Kunde also seinerseits seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss er wenigstens sagen, warum. Denn nichtbezahlte Rechnungen rechtfertigen - abstrakt - unter bestimmten Umständen auch die Sperrung der Karte.
Woraus Du allerdings ein Kündigungsrecht ableitest, bleibt mir schleierhaft.. und schau bei der Gelegenheit mal in § 242 BGB..
Wer zufrieden ist braucht ja nicht kündigen, die anderen sollen es ruhig probieren.
Cool.. mach ich. Wenns schief geht, schick ich Dir meine Honorarrechnung ;-)