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Achtung: Sonderkündigung möglich!


08.05.2006 03:38 - Gestartet von 602sl
einmal geändert am 08.05.2006 03:41
Nach Abbuchung Mahnung an E-Plus mit 7 Tages Frist zur ordentlichen Rechnungslegung. Falls E-Plus dem nicht fristgerecht nachkommt, Lastschrift stornieren und fristlos kündigen.

Falls E-Plus Karte sperrt nochmals Kündigung nachschieben.

Nummer im Zweifel über einstweilige Verfügung freigeben lassen.

Sollte klappen, da E-Plus vertragsbrüchig wird.

GGf. kann agressiver vorgegangen werden und LS sofort storniert werden, weil Rechnung (nachweislich) nicht korrekt gestellt wurde. Falls Karte gesperrt wird, sehr kurze Frist setzen, z.B. 3 Tage auf Freischaltung und Aufforderung zur Rechnungsstellung, dann fristl. Kündigung nachschieben.

E-Plus hat sich schon immer äußerst dämlich angestellt!

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[1] himmelblau antwortet auf 602sl
08.05.2006 07:03
Benutzer 602sl schrieb:
Nach Abbuchung Mahnung an E-Plus mit 7 Tages Frist zur ordentlichen Rechnungslegung. Falls E-Plus dem nicht fristgerecht nachkommt, Lastschrift stornieren und fristlos kündigen.

Falls E-Plus Karte sperrt nochmals Kündigung nachschieben.

Nummer im Zweifel über einstweilige Verfügung freigeben lassen.

Sollte klappen, da E-Plus vertragsbrüchig wird.

GGf. kann agressiver vorgegangen werden und LS sofort storniert werden, weil Rechnung (nachweislich) nicht korrekt gestellt wurde. Falls Karte gesperrt wird, sehr kurze Frist setzen, z.B.
3 Tage auf Freischaltung und Aufforderung zur Rechnungsstellung, dann fristl. Kündigung nachschieben.

E-Plus hat sich schon immer äußerst dämlich angestellt!


du hast das recht sofort zu widersprechen und dann bleibt alles beim alten. also was soll dieser qutatsch?
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[1.1] Hightower antwortet auf himmelblau
08.05.2006 08:32
Benutzer himmelblau schrieb:

du hast das recht sofort zu widersprechen und dann bleibt alles beim alten. also was soll dieser qutatsch?

Warum muß der Kunde aktiv werden?
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[1.1.1] himmelblau antwortet auf Hightower
08.05.2006 09:13
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:

du hast das recht sofort zu widersprechen und dann bleibt alles beim alten. also was soll dieser qutatsch?

Warum muß der Kunde aktiv werden?

das frage ich mich auch :-) ich finde diese vorgehendsweise auch sehr fraglich. allerdings vezog sich meine aussage ja nur auf den hinweiss das man den vertrag deshalb kündigen kann.

gruss himmelblau
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[1.1.1.1] troublex antwortet auf himmelblau
08.05.2006 10:48
Sonderkündigung ist nicht möglich, weil sich der Tarif nicht ändert bzw. etwas teurer wird.

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[1.1.1.1.1] Hightower antwortet auf troublex
08.05.2006 10:52
Benutzer troublex schrieb:
Sonderkündigung ist nicht möglich, weil sich der Tarif nicht ändert bzw. etwas teurer wird.

Wenn ich die Rechnung selbst drucken muß zahle ich Toner und Papier + Onlinezeit. Das ist eine Erhöhung meiner Kosten.
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[1.1.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf Hightower
08.05.2006 11:14
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer troublex schrieb:
Sonderkündigung ist nicht möglich, weil sich der Tarif nicht
ändert bzw. etwas teurer wird.

Wenn ich die Rechnung selbst drucken muß zahle ich Toner und Papier + Onlinezeit. Das ist eine Erhöhung meiner Kosten.

dann widerspreche doch einfach und alles bleibt beim alten .. wie oft denn noch??
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[1.1.1.1.1.1.1] troublex antwortet auf himmelblau
08.05.2006 11:16
komische argumentation. wenn der sprit teurer wird werd ich auch nicht mehr auf arbeit fahren. obwohl sich bei mir auf arbeit nichts geändert hat. da hat dann mein arbeitgeber sonderkündigungsrecht
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[1.1.1.2] 602sl antwortet auf himmelblau
09.05.2006 22:00
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:

du hast das recht sofort zu widersprechen und dann bleibt alles beim alten. also was soll dieser qutatsch?

Warum muß der Kunde aktiv werden?

das frage ich mich auch :-) ich finde diese vorgehendsweise auch sehr fraglich. allerdings vezog sich meine aussage ja nur auf den hinweiss das man den vertrag deshalb kündigen kann.

Wenn ihr Euch von Unternehmen gerne auf der Nase rumtanzen lasst, dann ok.

Falls jedoch nicht, ist das Vorgehen von E-Plus ganz klar vertragsbruch bzw. zumindest keine ordentliche Rechnungslegung.

Und wenn E-Plus Euch dann die Karte sperrt, weil ihr widerrum den Rechnungsbetrag zurückgehen lasst, ist das Veragsbruch und ihr habt ein außerordentliches Kündigungsrecht (=im allgemeinen Sprachgebrauch "Sonderkündigung" auch wenn das BGB diesen Begriff eigentlich nur im Mietrecht kennt).

Und warum soll der Kunde aktiv werden, wie hier einige meinen. E-Plus hätte die Pflicht die Kunden vorher zu fragen. Wenn sie es nicht tun, warum soll es Verdammt nochmal der Kunde tun?

Wer zufrieden ist braucht ja nicht kündigen, die anderen sollen es ruhig probieren.


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[1.1.1.2.1] sp33 antwortet auf 602sl
10.05.2006 11:17
Falls jedoch nicht, ist das Vorgehen von E-Plus ganz klar vertragsbruch bzw. zumindest keine ordentliche Rechnungslegung.


Was denn nun? Vertragsbruch? Keine ordentliche Rechnungslegung?

Und wenn E-Plus Euch dann die Karte sperrt, weil ihr widerrum den Rechnungsbetrag zurückgehen lasst, ist das Veragsbruch und ihr habt ein außerordentliches Kündigungsrecht (=im allgemeinen Sprachgebrauch "Sonderkündigung" auch wenn das BGB diesen Begriff eigentlich nur im Mietrecht kennt).

Wenn das alles so einfach wäre ;-)

Und warum soll der Kunde aktiv werden, wie hier einige meinen. E-Plus hätte die Pflicht die Kunden vorher zu fragen. Wenn sie es nicht tun, warum soll es Verdammt nochmal der Kunde tun?

Muss er ja nicht. Er kann es auch lassen. Nur, wenn er daraufhin z.B. den Rechnungsbetrag *zurückbehält*, dann sollte er auch anzeigen, weshalb. Denn die "falsche" Rechnung entbindet grundsätzlich erstmal nicht von der Zahlungspflicht. Und wer sagt denn, dass online keine "richtige" Rechnung gelegt werden kann? Wenn der Kunde also seinerseits seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss er wenigstens sagen, warum. Denn nichtbezahlte Rechnungen rechtfertigen - abstrakt - unter bestimmten Umständen auch die Sperrung der Karte.

Woraus Du allerdings ein Kündigungsrecht ableitest, bleibt mir schleierhaft.. und schau bei der Gelegenheit mal in § 242 BGB..

Wer zufrieden ist braucht ja nicht kündigen, die anderen sollen es ruhig probieren.

Cool.. mach ich. Wenns schief geht, schick ich Dir meine Honorarrechnung ;-)
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[1.1.1.2.1.1] 602sl antwortet auf sp33
11.05.2006 06:22

Cool.. mach ich. Wenns schief geht, schick ich Dir meine Honorarrechnung ;-)

Du bist ein "Schlaumeier"!
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[2] paulilausi antwortet auf 602sl
08.05.2006 09:13
Benutzer 602sl schrieb:
Nach Abbuchung Mahnung an E-Plus mit 7 Tages Frist zur ordentlichen Rechnungslegung. Falls E-Plus dem nicht fristgerecht nachkommt, Lastschrift stornieren und fristlos kündigen.

Falls E-Plus Karte sperrt nochmals Kündigung nachschieben.

Nummer im Zweifel über einstweilige Verfügung freigeben lassen.

Sollte klappen, da E-Plus vertragsbrüchig wird.

GGf. kann agressiver vorgegangen werden und LS sofort storniert

und es gibt immer noch keine Sonderkündigung:-D
werden, weil Rechnung (nachweislich) nicht korrekt gestellt wurde. Falls Karte gesperrt wird, sehr kurze Frist setzen, z.B.
3 Tage auf Freischaltung und Aufforderung zur Rechnungsstellung, dann fristl. Kündigung nachschieben.

E-Plus hat sich schon immer äußerst dämlich angestellt!

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[2.1] troublex antwortet auf paulilausi
08.05.2006 11:33
da bekomme ich einen zuviel. man sollte mal die bank fragen warum das mit dem geld solange braucht. wir haben es schon mal getestet. geld war schon vom auszug weg aber 5 tage später erst bei e-plus.
jeden monat kommen immer leute zu mir in den laden und regen sich auf daß das telefon gesperrt ist.
1: Einfach rechnung bezahlen, dann auch keine probleme.
2: wenn man den zahlbeleg zu e-plus faxt, dann 1 tag
3: ander netzanbieter warten bis das geld da ist. hilft kein beleg