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Erfolgreiche Kündigung?


22.02.2007 12:03 - Gestartet von Jochen_O2
Hallo zusammen,

wer hat denn schon eine erfolgreiche "außerordentliche" Kündigung aufgrund der Erhöhung für Minutenpreise zu 0180-Nummern durchsetzen können?

Ich habe folgendes getan:

1) Der Erhöhung schriftliche widersprochen (Einschreiben)

2) Mehrmals per E-Mail O2 kontaktiert und Argumente ausführlich dargelegt, bis der Kundenservice mir nur noch die Kündigungshotline empfehlen konnte ;-)

Bis dahin keine Antwort von O2 per Post.

3) Außerordentliche Kündigung geschrieben (Einschreiben + Rückschein), SIM-Karte ab dann nicht mehr genutzt.

4) Brief von O2: außerordentliche Kündigung nicht möglich, Versöhnungsangebot von der Kündigungshotline (?) - habe dort aber nicht angerufen, mache lieber alles schriftlich.

5) Weiteren Brief geschickt (Einschreiben + Rückschein), dass ich auf der außerordentlichen Kündigung bestehe (oder der Weiterführung des Vertrags zu den bisherigen Konditionen), und die Erlaubnis für den Bankeinzug widerrufen. Beigelegt habe ich die SIM-Karte.

Nun warte ich auf die Bestätigung von O2.
(Mir ist klar, dass eine außerordentliche Kündigung juristisch gesehen auch dann Gültigkeit hat, wenn sie nur von einem der beiden Vertragspartner ausgesprochen wurde.)
In der Regel bekommt man eine Kündigung aber bestätigt, damit man weiß, woran man ist.


Ich will wirklich aus dem Vertrag raus, und es ist mir ernst damit (habe keine Ambitionen, gleich wieder einen neuen Vertrag zu machen um das neue Handy abzugreifen!). Einen Anwalt will ich - falls möglich - nicht einschalten, weil sich das vom Aufwand her wohl kaum lohnen würde, auch unter finanziellen Gesichtspunkten nicht.

Hat jemand Erfahrungen über eine erfolgreiche außerordentliche Kündigung?
(Jemand, der selbst erfolgreich gekündigt hat, und nicht nur vom Hören-Sagen Bescheid weiß?)

Ich hoffe, damit genauer abwägen zu können, wie weit ich gehen muss, kann bzw. sollte!

Vielen Dank im voraus.

Gruß

Jochen

PS: Ist da derzeit nicht sogar eine Feststellungsklage am laufen? Gibt's da was neues?
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[1] klaussc antwortet auf Jochen_O2
22.02.2007 12:18
Nachdem ich ein anderes Problem mit O2 nicht lösen konnte, habe ich mich entschlossen wg der 0180er-Nummer zu kündigen, habe zwei Sims auf einem Vertrag bis 09.2008.

Gestern habe ich mal einen Entwurf meiner Kündigung gepostet, war aber nicht von Erfog gekrönt. Nun habe ich folgendes heute per Einschreiben R abgeschickt:

----------------­------------------------
Außerordentliche Kündigung
Entzug der Einzugsermächtigung
Kundennummer 3........., Rufnummern: 0176..............




Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben zum Ende des Jahres 2006 die Preise für Sonderrufnummern zum Teil erheblich erhöht. So kostet zum Beispiel die 01805-Nummer jetzt statt 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. Bei einer Preiserhöhung sind Sie verpflichtet, mich über die Erhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung einzuräumen, wenn Sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.

Sie haben diese Information unterlassen und ich habe erst jetzt von der Preiserhöhung erfahren.

Ich bin nicht bereit, diese Preiserhöhung zu akzeptieren und mache hiermit gemäß § 314 BGB von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Wie ich weiterhin aus Berichten in einigen Medien erfahren habe, beruft sich O2 in ähnlich gelagerten Fällen darauf, dass es sich um die Preiserhöhung einer „Nebenleistung“ handele und daher eine „Sonderkündigung“ ausgeschlossen sei. Dieser Auffassung von O2 widersprechen jedoch führende Verbraucherschützer, daher werde auch ich eine diesbezügliche Argumentation ihrerseits nicht anerkennen.

Sollten Sie meiner Kündigung dennoch mit dem Hinweis dass es sich bei der Tariffierung der Sonderrufnummern um eine „Nebenleistung“ handelt widersprechen, werde ich darauf aus
den oben angeführten Gründen nicht noch einmal eingehen und verweise zur Klärung dieser Angelegenheit auf den Rechtsweg.

Weiterhin entziehe ich Ihnen hiermit die Genehmigung fällige Beträge vom meinem Girokonto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Berechtigte Forderungen ihrerseits werde ich selbstverständlich unverzüglich nach deren Prüfung begleichen. Lastschriften von Seiten O2 werde ich grundsätzlich zurückbuchen lassen.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung innerhalb der nächsten beiden Wochen schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen
-------------------------

Mal sehen was die schreiben, den Vertrag werde ich nicht verlängern, anrufen werde ich auch nicht.

Wenn da nur Humbug oder gar nichts zurück kommt, buche ich einfach zurück.

Gruß
Klaus
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[1.1] Jochen_O2 antwortet auf klaussc
22.02.2007 12:32
Danke für Deinen Beitrag.

Finde ich super, dass auch Du Dich gegen die Geschäftsgebahren von O2 wehrst.
Dein Brief basiert hauptsächlich auf dem Formular der Verbraucherschutzzentrale.
Dieses habe ich bei meiner außerordentlichen Kündigung auch benutzt.

Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

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[1.1.1] klaussc antwortet auf Jochen_O2
22.02.2007 12:55
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Danke für Deinen Beitrag.


Dein Brief basiert hauptsächlich auf dem Formular der Verbraucherschutzzentrale.
Dieses habe ich bei meiner außerordentlichen Kündigung auch benutzt.

Die eigentliche Kündigung habe ich von der VZ kopiert, sehr wichtig finde ich den Rückzug der Einzugsermächtigung. Einfach zurückbuchen dürfte rechtlich problematisch sein, man muss O2 die Erlaubnis schon vorher entziehen. Und einmal kassiertes Geld rücken die sicher erst nach einem Urteil wider raus ;-)

Und auf das bereits hinlänglich bekannte O2 Argument "Nebenleistung" möchte ich auch nicht separat antworten, das kann man auch abkürzen.

Ein Einschreiben für 4,40 € muss erst mal reichen.

Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Ich auch, abwarten.

gruß
Klaus
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[1.2] Hadraniel antwortet auf klaussc
29.03.2007 15:49
Hallo,

.. und, was ist draus geworden?

Grüße, Hadraniel
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[1.2.1] klaussc antwortet auf Hadraniel
29.03.2007 16:16
Benutzer Hadraniel schrieb:
Hallo,

.. und, was ist draus geworden?

Es läuft noch....

Gruß
Klaus
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[2] TeleFreund antwortet auf Jochen_O2
22.02.2007 12:55
Ich hatte ein "Erfahrung" zur SoKu.
https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/207-...
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[2.1] klaussc antwortet auf TeleFreund
22.02.2007 13:04
Benutzer TeleFreund schrieb:
Ich hatte ein "Erfahrung" zur SoKu.
https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/207-...

Der Zeitpunkt für den Versand des Mahnbescheides ist natürlich ein interessanter Aspekt ;-) Glücklicherweise kann ich für mich sicherstellen, dass so etwas nicht passiert...

Gruß
Klaus

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[2.1.1] DEKA antwortet auf klaussc
30.03.2007 11:51
Benutzer TeleFreund schrieb:
Ich hatte ein "Erfahrung" zur SoKu.
https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/207-...

Der Zeitpunkt für den Versand des Mahnbescheides ist natürlich ein interessanter Aspekt ;-) Glücklicherweise kann ich für mich sicherstellen, dass so etwas nicht passiert...

Gruß
Klaus

Hallo, was ist denn nun draus geworden.
Ich bin ins leere gelaufen...
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[2.1.1.1] klaussc antwortet auf DEKA
30.03.2007 11:57
Benutzer DEKA schrieb:
Benutzer TeleFreund schrieb:
Ich hatte ein "Erfahrung" zur SoKu.
https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/207-...

Der Zeitpunkt für den Versand des Mahnbescheides ist natürlich ein interessanter Aspekt ;-) Glücklicherweise kann ich für mich sicherstellen, dass so etwas nicht passiert...

Gruß
Klaus

Hallo, was ist denn nun draus geworden. Ich bin ins leere gelaufen...

Werde am WE hinschreiben und O2 empfehlen den Klageweg zu beschreiten, da ich nicht weiter bezahlen werde, denn ich sehe unseren Vertrag als beendet an.

Einmal habe ich schon zurückbuchen lassen.

Gruß
Klaus