Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer kris781 schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, aber ist das nicht nach Rechnungseingang bekannt, nach der man binnen 14 Tagen zu reagieren hat?
Die Preiserhöhung wurde nie auf den Rechnungen erwähnt.
Das meinte ich nicht.
Was ist, wenn man 0180 wählte, diese "richtig" berechnet wurde und man nichts sagte, weil, so wie in meinem Fall, diese a) im Gesprächsguthaben verrechnet wurden (was ich auch seltsam fand) und b) ich dann doch vor der juristischen Seite nervös wurde und einen anderen Weg einschlug?
Habe ich, juristisch, diese Preise akzeptiert wenn ich nicht rebelliere? - Eigentlich JA und wenn ich beim Aldi unrichtiges Wechselgeld herausbekam udn dennoch gehe, ist es meine Schuld.
Wenn man die letzten Monate also keine Gespräche zu diesen Nummern führte, wurde man auch nicht durch die Rechnungen informiert.
Das ist sicher richtig, mein Fall wäre da nur etwas anders.
An sich dürfte es völlig egal sein. Wer ist verpflichtet, seine Rechnungen ständig auf so Nickeligkeiten zu prüfen ?
M.E. kann man solange widersprechen, bis man eine "offizielle" Information erhalten hat.
peso