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Urteil aus München / nicht vergleichbar


18.07.2007 13:59 - Gestartet von kris781
http://rapidshare.com/files/43596566/o2mun.pdf.html

Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass es sich um einen Vertrag handelt, der erst am 3. November 2006 geschlossen wurde. Der ganze Sachverhalt ist also überhaupt nicht vergleichbar, da die vertragswidrige Tariferhöhung ja primär die Altkunden betraf, in deren Tarifbroschüre die Tarife zu Sonderrufnummern noch enthalten waren.

Im Übrigen heißt es im Urteil:

"Der Kläger [also der O2-Kunde] weist selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Genehmigung des Kunden möglich ist."

Für einen solchen Hinweis des Klägers (!) gibt es nur zwei mögliche Erklärungen:

- entweder der Rechtsanwalt des Klägers ist absolut geistig umnachtet. Das Ganze wäre dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Anwalts.

- der Kläger wollte unter allen Umständen verlieren.
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[1] marbri antwortet auf kris781
18.07.2007 15:10
Benutzer kris781 schrieb:
http://rapidshare.com/files/43596566/o2mun.pdf.html

Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass es sich um einen Vertrag handelt, der erst am 3. November 2006 geschlossen wurde. Der ganze Sachverhalt ist also überhaupt nicht vergleichbar, da die vertragswidrige Tariferhöhung ja primär die Altkunden betraf, in deren Tarifbroschüre die Tarife zu Sonderrufnummern noch enthalten waren.

Im Übrigen heißt es im Urteil:

"Der Kläger [also der O2-Kunde] weist selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Genehmigung des Kunden möglich ist."


Tja, da stellt sich die Frage, warum der Kläger denn überhaupt
geklagt hat, die Klage hätte er sich eigentlich sparen können!


Für einen solchen Hinweis des Klägers (!) gibt es nur zwei mögliche Erklärungen:

- entweder der Rechtsanwalt des Klägers ist absolut geistig umnachtet. Das Ganze wäre dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Anwalts.

- der Kläger wollte unter allen Umständen verlieren.

Ich denke mal, das Letzteres der Fall war. Wohl eine von o²
forcierte Klage, evtl. von einem Mitarbeiter.

Gruß Marbri
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[1.1] Zulu antwortet auf marbri
18.07.2007 20:21
Benutzer marbri schrieb:

Ich denke mal, das Letzteres der Fall war. Wohl eine von o² forcierte Klage, evtl. von einem Mitarbeiter.

Ich bin zwar kein Freund von Verschwörungstheorien, aber es sprechen wohl einige Dinge für ein gewolltes Urteil seitens O2.
Denn Kunden mit einem geringeren EQ fallen logischerweise auf die Forderung von O2, die sich letztens ja nur auf dieses Urteil beruft, völlig drauf rein und werden weich gekocht.
Ein schillerndes Beispiel war ja vor ein paar Monaten der Forumsteilnehmer "Jochen O2", der wirklich alles glaubt was man ihm auftischt. Dies soll keine Schmähkritik an dem User sein, sondern wirklich nur ein Beispiel für die Arbeitsweise von O2, die wohl auffälligerweise auch auf diese Art funktioniert.

Zulu... einfach hanebüchen von O2!
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[2] Zulu antwortet auf kris781
18.07.2007 20:32
Benutzer kris781 schrieb:
http://rapidshare.com/files/43596566/o2mun.pdf.html

[...]

Btw. Vielen Dank für deine konstruktive Mitarbeit hier, aber vor allem auch in diversen anderen Foren.

Kannst dir zwar nix für kaufen, aber ich denke das muß ja mal erwähnt werden.

Zulu