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Neues Urteil - dieses Mal verliert o2


16.07.2007 12:17 - Gestartet von Beschder
cool, habe nix anderes erwartet.

gruss
beschder

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[] mrspeccy antwortet auf
16.07.2007 12:53
Herzlichen Glückwunsch an den Kläger und seinen Rechtsanwalt! Das gibt Auftrieb für alle, die bis jetzt hart geblieben sind.
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[] Jochen_O2 antwortet auf
16.07.2007 13:04
Benutzer kris781 schrieb:
http://rapidshare.com/files/43198310/Urteil_m.pdf.html

Datei ist - zumindest kostenlos - nicht mehr verfügbar.
Was steht denn drin?

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[1] musikbox antwortet auf Jochen_O2
16.07.2007 13:06
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Benutzer kris781 schrieb:
http://rapidshare.com/files/43198310/Urteil_m.pdf.html

Datei ist - zumindest kostenlos - nicht mehr verfügbar.
Was steht denn drin?


Geht doch! Habe es gerade nochmal geprüft! Du musst unten den Code eingeben!

Auch ich habe nichts anderes erwartet! Ich bin gespannt, was jetzt auf o2 zukommen wird...
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[] klappehalten antwortet auf
16.07.2007 13:24

einmal geändert am 16.07.2007 13:35
Moin!

Danke für diese wirklich interessante Information!

Grüße
kh
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[] mrspeccy antwortet auf
16.07.2007 13:28
Wäre das nicht eigentlich auch eine Nachricht der Form "Urteil: o2 verliert im Streit um Sonderrufnummern-Erhöhung" wert? Schließlich liegt hier im Gegensatz zur Nachricht vom 31.05. sogar das Urteil vor.
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[1] Wolframit antwortet auf mrspeccy
16.07.2007 13:30
Kommt bestimmt noch
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[1.1] tneuhetzki antwortet auf Wolframit
16.07.2007 15:22
Benutzer Wolframit schrieb:
Kommt bestimmt noch

Stimmt... ;-)

Sehr zeitnah sogar...

Thorsten
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[1.1.1] Wolframit antwortet auf tneuhetzki
16.07.2007 15:44
Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer Wolframit schrieb:
Kommt bestimmt noch

Stimmt... ;-)

Sehr zeitnah sogar...

Thorsten

Na das war sogar sehr,sehr zeitnah...
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[] NicoFMuc antwortet auf
16.07.2007 13:37
Benutzer kris781 schrieb:
http://rapidshare.com/files/43198310/Urteil_m.pdf.html

JAWOHL!

Da steht was drin das o2 schon mal vom Gericht am 14.5.07 schon mal darauf hingewiesen worden ist, das dem Kläger ein Sonderkündigungsrecht zusteht....

Ist das etwa dieses zweite ominöse Urteil was o2 zu seinen Gunsten erwartet hat, das aber bis dato noch nicht aufgetaucht war?

Der Schuss ging wohl nach hinten los ;-)

Ich hoffe jetzt geht das Urteil durch die Medien.

Bye
Nico
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[1] hilden antwortet auf NicoFMuc
16.07.2007 15:34
Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?
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[1.1] interessierter_Laie antwortet auf hilden
16.07.2007 15:42
Benutzer hilden schrieb:
Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?

eine schlecht begründete Klageschrift z.B.
Das Urteil aus München ist ja immer noch nicht öffentlich bekannt, oder ist es an mir vorbeigegangen?
es gab "böse" Stimmen die spekulierten o2 habe sich in München z.B. durch einen Mitarbeiter dilitantisch verklagen lassen, um ein Vorzeigeurteil zu haben.
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf interessierter_Laie
16.07.2007 15:57
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer hilden schrieb:
Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?

eine schlecht begründete Klageschrift z.B.
Das Urteil aus München ist ja immer noch nicht öffentlich bekannt, oder ist es an mir vorbeigegangen?
es gab "böse" Stimmen die spekulierten o2 habe sich in München z.B. durch einen Mitarbeiter dilitantisch verklagen lassen, um ein Vorzeigeurteil zu haben.

An so was denke ich auch.

peso
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[1.2] klaussc antwortet auf hilden
16.07.2007 15:43
Benutzer hilden schrieb:
Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?

Es weis doch niemand, wer in München (mit welcher Begründung) gegen was genau geklagt hat. Spekulationen gab es genug...

Tatsache ist jedenfalls, dass ein solcher gewonnener Prozess (wie in München) für O2 sehr wertvoll wäre/ist, da kann man sich schon mal etwas einfallen lassen ;-)

Gruß
Klaus
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[1.3] spl antwortet auf hilden
16.07.2007 17:09
Benutzer hilden schrieb:
Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?

Es sind oft mehrere Gerichtsstände gegeben, zwischen denen man wählen kann.

Im einen Fall wurde der allgemeine Gerichtsstand gewählt (Sitz des Beklagten), hier der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts. Erfüllung wäre in diesem Fall Zahlung gewesen, und Zahlung erfolgt grundsätzlich am Ort des Zahlenden, also Berlin.

Beides hat bestimmte Vor- und Nachteile.

spl
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[1.3.1] kris781 antwortet auf spl
16.07.2007 17:14
Benutzer spl schrieb:

Beides hat bestimmte Vor- und Nachteile.

O2 hätte das Verfahren lieber in München gehabt, daher rügten sie die Zuständigkeit der Berliner Richter.
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[1.4] Antinoos antwortet auf hilden
17.07.2007 09:28
Benutzer hilden schrieb:

Komisch nur, dass o2 ausgerechnet in München vor Gericht gewonnen hat und in Berlin jetzt nicht... Was könnte denn der Grund dafür sein?

Wenn Deine Frage rhetorischer Art war, läßt sie erkennen, daß Du ansatzweise verstanden hast, wie das mit der "Rechtsprechung" in der BRD funktioniert: "Wes' Brot ich eß', des Lied ich sing!"

*Wo* zahlt Otto Kännduh Steuern?

Von *welchem* Geld werden Richter (und (Landes-)Beamte überhaupt) finanziert?

Siehste!

Ein Urteil in München wird IMMER zugunsten "Otto Kännduhs" lauten. Sonst wäre die BRD ja kein RECHTSstaat mehr...

-Antinoos
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[] himmelblau antwortet auf
16.07.2007 16:09
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....
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[1] kris781 antwortet auf himmelblau
16.07.2007 16:14
Das von O2 angeführte Urteil ist auch das eines Amtsgerichts.

Aufgrund des geringen Streitwerts werden diese Fälle auch nicht vor höheren Instanzen verhandelt.
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[1.1] himmelblau antwortet auf kris781
16.07.2007 16:16

einmal geändert am 16.07.2007 16:17
Benutzer kris781 schrieb:
Das von O2 angeführte Urteil ist auch das eines Amtsgerichts.

schon klar aber wieso wird der sieg so gefeiert? der nächste verliert wieder und der übernächste gewinnt. somit hat so ein urteil, ausser für die klagende person, keinen wert.
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[1.1.1] kris781 antwortet auf himmelblau
16.07.2007 16:31
Wenn es - wie berichtet - das erste Urteil gegen O2 war, ist es für mich vollkommen nachvollziehbar, dass man sich darüber freut, wenn man sich selber noch mit O2 über dieses Thema streitet.

Außerdem: Selbst wenn das Urteil keinerlei Bindungswirkung für andere Gerichte hat, kann es nicht schaden, ein dementsprechendes Urteil in einer eigenen Klage/Erwiderung aufzuführen.
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[1.1.2] brosnanni antwortet auf himmelblau
16.07.2007 16:37

2x geändert, zuletzt am 16.07.2007 16:49
Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichtes, das in Berlin speziell Internet, Telefon und alles was damit zu tun hat, bis hin zu Urheberrechtsverletzungen im Netz verhandelt. Die wissen also, wovon sie reden und wer sich das Urteil mal durchliest, wird bemerken, dass die Richter zum Teil Klauseln verschiedener AGB-Fassungen für unwirksam erachten, weil eben unzumutbar. Bereits im Mai hat das Gericht o2 wohl drauf hingewiesen, dass es der Meinung sei, dass ein Sonderkündigungsrecht nach deren eigenen AGB aus 2002 bestünde - o2 wollte es also wirklich wissen, hat auf neuere AGBs verwiesen usw. usf. Ein Schelm, wem das Geschäftsgebaren von o2 je hat anderes vermuten lassen. Ich persönlich, wenn auch nicht direkt betroffen, freue mich, dass so geurteilt wurde. Alles andere käme einer Bananenrepublik gleich.

Ein fundiertes Urteil, gegen dass sich o2 nicht leicht wird erwehren können.

Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer kris781 schrieb:
Das von O2 angeführte Urteil ist auch das eines Amtsgerichts.

schon klar aber wieso wird der sieg so gefeiert? der nächste verliert wieder und der übernächste gewinnt. somit hat so ein
urteil, ausser für die klagende person, keinen wert.
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[1.1.2.1] spl antwortet auf brosnanni
16.07.2007 17:14

2x geändert, zuletzt am 16.07.2007 17:27
Benutzer brosnanni schrieb:
Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichtes, das in Berlin speziell Internet, Telefon und alles was damit zu tun hat, bis hin zu Urheberrechtsverletzungen im Netz verhandelt.

Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hatte. So einfach ist das.

wer sich das Urteil mal durchliest, wird bemerken, dass die Richter

Es war nur einer.

zum Teil Klauseln verschiedener AGB-Fassungen für unwirksam erachten, weil eben unzumutbar.

Was ich übrigens in dieser Pauschalität falsch finde. Allerdings auch nicht relevant, da ich es bereits für abwegig halte, in einem Telefonvertrag(!) Telefonverbindungen als Nebenleistung zu qualifizieren. Hätte man das erkannt, würde O2s Nebenleistungsklausel automatisch ins Leere laufen.

spl
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[1.1.2.1.1] brosnanni antwortet auf spl
16.07.2007 19:26

einmal geändert am 16.07.2007 19:30
Ich denke, du bist schlecht informiert. Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt. Also nicht ganz so einfach. Das heißt im Klartext, dass die Sache in Berlin immer an dieses Gericht, sogar an die selbe Kammer verwiesen würde und dort entschieden werden muss. Falsches Wissen hier als gegeben zu verbreiten ... Dafür ist woanders Platz. Deine Energien sollten anderweitig kanalisiert werden. :)

So man nicht weiß, ob es sich um eine Richterin oder einen Richter handelt, formuliert man es der Form halber so wie geschehen und was Pauschalität angeht ... das Urteil kann jeder eingehend studieren.

Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen. Unsachlich!

Benutzer spl schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichtes, das in Berlin speziell Internet, Telefon und alles was damit zu tun hat, bis hin zu Urheberrechtsverletzungen im Netz verhandelt.

Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hatte. So einfach ist das.

wer sich das Urteil mal durchliest, wird bemerken, dass die Richter

Es war nur einer.

zum Teil Klauseln verschiedener AGB-Fassungen für unwirksam erachten, weil eben unzumutbar.

Was ich übrigens in dieser Pauschalität falsch finde. Allerdings auch nicht relevant, da ich es bereits für abwegig halte, in einem Telefonvertrag(!) Telefonverbindungen als Nebenleistung zu qualifizieren. Hätte man das erkannt, würde O2s Nebenleistungsklausel automatisch ins Leere laufen.

spl
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[1.1.2.1.1.1] spl antwortet auf brosnanni
16.07.2007 20:11
Benutzer brosnanni schrieb:
Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt. Also nicht ganz so einfach.

Einfach mal den ersten Absatz der Begründung lesen, wo die örtliche Zuständigkeit ausdrücklich aus § 29 ZPO hergeleitet wird. :)

Wenn du meinst, es gäbe so eine Berliner Sonderzuständigkeits-Zuweisung für IT-Fälle, dann orakele hier doch bitte nicht lange herum, sondern nenne das Kind beim Namen.

Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen.

Eben.

spl
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[1.1.2.1.1.1.1] brosnanni antwortet auf spl
16.07.2007 20:38
Ich glaube, spl steht für "sendet pausenlos lachnummern".

Ich wünsche einen schönen Abend und weiter so inkompetentes Geschwätz!

Tschüss.

Benutzer spl schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt.
Also nicht ganz so einfach.

Einfach mal den ersten Absatz der Begründung lesen, wo die örtliche Zuständigkeit ausdrücklich aus § 29 ZPO hergeleitet wird. :)

Wenn du meinst, es gäbe so eine Berliner Sonderzuständigkeits-Zuweisung für IT-Fälle, dann orakele hier doch bitte nicht lange herum, sondern nenne das Kind beim Namen.

Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen.

Eben.

spl
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[1.1.2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf brosnanni
16.07.2007 20:52
Benutzer brosnanni schrieb:
Ich glaube, spl steht für "sendet pausenlos lachnummern".


Eine Lachnummer von dir wäre beispielsweise das du noch immer nicht quoten gelernt hast.
Die andere Lachnummer wäre die nicht beantwortete Frage von ihm, die du ja spl bemängelt hast.
Die dritte Lachnummer ist definitiv die Verulkung seines Nic. Wobei du den äußerst flachen Gäg nur gebracht hast um auf seine Frage abzulenken.

Ich wünsche einen schönen Abend und weiter so inkompetentes Geschwätz!

Was du ja nun wirklich definitiv bewiesen hast.


Zulu.... haben wir uns etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt und haben Angst rauszufallen? :-)

Merke: Wer gackert, sollte auch ein Ei legen!
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[1.1.2.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf brosnanni
16.07.2007 21:30
Benutzer brosnanni schrieb:
Ich glaube, spl steht für "sendet pausenlos lachnummern".

Ich wünsche einen schönen Abend und weiter so inkompetentes Geschwätz!

Wir warten auf Deine kompetente Antwort !!

peso



Tschüss.

Benutzer spl schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt.
Also nicht ganz so einfach.

Einfach mal den ersten Absatz der Begründung lesen, wo die örtliche Zuständigkeit ausdrücklich aus § 29 ZPO hergeleitet
wird. :)

Wenn du meinst, es gäbe so eine Berliner Sonderzuständigkeits-Zuweisung für IT-Fälle, dann orakele hier doch bitte nicht lange herum, sondern nenne das Kind beim Namen.

Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen.

Eben.

spl
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[1.1.2.1.1.1.1.3] matze030 antwortet auf brosnanni
16.07.2007 21:40
Benutzer brosnanni schrieb:
Ich glaube, spl steht für "sendet pausenlos lachnummern".

Ich wünsche einen schönen Abend und weiter so inkompetentes Geschwätz!

Es entspräche nicht dem Sinne des Gesetzgebers, die Entscheidung über bestimmte Themenbereiche wie z.B. Telekommunikation immer an dieselbe Kammer desselben Gerichts zu geben, gerade WEIL es zu ähnlichen Sachverhalten oft VERSCHIEDENE Meinungen gibt. Auch dies ist (neben der höheren Kompetenz) ein Grund, wieso Berufungsverfahren an einem anderen Gericht stattfinden. Es wird gerade bezweckt, dass der Fall auch einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet wird und nicht immer wieder vom selben Richter.
Im übrigen haben die Berliner Bezirke einen ähnlichen Status wie Gemeinden in anderen Bundesländern. Wenn ich in Bielefeld wohne und ein Problem mit o2 habe und entsprechend - wie der Kläger im Fall o2 am AG Charlottenburg - klage, dann wird der Fall auch nicht in Wuppertal oder Aachen verhandelt, sondern in Bielefeld. Wenn überhaupt findet das Verfahren am Gerichtsstand München statt- denn da sitzt auch o2. In diesem Fall spielt das aber keine Rolle.
Aber da du ja eh alles weisst, muss ich dir Schwätzer das ja nun nicht auch noch erklären.

N8









Tschüss.

Benutzer spl schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt.
Also nicht ganz so einfach.

Einfach mal den ersten Absatz der Begründung lesen, wo die örtliche Zuständigkeit ausdrücklich aus § 29 ZPO hergeleitet
wird. :)

Wenn du meinst, es gäbe so eine Berliner Sonderzuständigkeits-Zuweisung für IT-Fälle, dann orakele hier doch bitte nicht lange herum, sondern nenne das Kind beim Namen.

Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen.

Eben.

spl
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[1.1.2.1.2] kris781 antwortet auf spl
17.07.2007 14:41
Benutzer spl schrieb:

Was ich übrigens in dieser Pauschalität falsch finde.

Ich finde die Unwirksamkeit der Klausel hingegen ziemlich offensichtlich.

Zum einen, weil die Preisanpassungsklausel kein Lösungsrecht vorsieht, was nach BGH zwingend erforderlich ist (insofern ist das AG Charlottenburg ja auch gefolgt).

Die Klausel ist aber auch noch aus anderen Gründen unwirksam: Preisanpassungsklauseln benachteiligen den Vertragspartner grundsätzlich. Die Benachteiligung ist nur dann angemessen, wenn der Kunde sich wenigstens auf die Preisanpassung einstellen kann, das heißt, die Voraussetzungen einer Preiserhöhung und die genauen Grenzen einer Preiserhöhung müssen vorher feststehen.

Außerdem dürfen Preiserhöhungen im Rahmen von Preisanpassungsklauseln nur dann vorgenommen werden, um Preisschwankungen auszugleichen, denen der Verwender ausgesetzt ist. Auch das ist hier nicht der Fall.

Aus allen diesen Gründen ergibt sich eine "pauschale" Unwirksamkeit der Klausel.
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[1.1.2.1.2.1] spl antwortet auf kris781
17.07.2007 15:36
Benutzer kris781 schrieb:
Benutzer spl schrieb:

Was ich übrigens in dieser Pauschalität falsch finde.

Ich finde die Unwirksamkeit der Klausel hingegen ziemlich offensichtlich.

Die Frage ist, ob die von dir genannten und ja auch richtigen, strengen Maßstäbe bei echten Nebenleistungen wirklich erforderlich sind.

Beispiel: O2 verwendet als Polstermaterial für den Handyversand Material des Herstellers B statt des Herstellers A, wobei es seinen Zweck genauso erfüllt. Muss dem Kunden dafür ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden? Ich denke nicht.

Der Punkt ist, dass Telefonverbindungen in einem Telefonvertrag meiner Meinung nach gerade den typischen Fall einer Hauptpflicht darstellen und keine Nebenpflicht. Sortiert man aber Haupt- und Nebenpflichten richtig, dann wiegt ein einseitiges Änderungsrecht längst nicht mehr so schwer.

Aber das ist ja alles graue Theorie. Das Urteil ist schon ganz brauchbar.

Nur die örtliche Zuständigkeit hat es mit § 29 ZPO falsch begründet. Denn nach der Auffassung von Brosis oder wie er heißt gibt es ja noch eine geheime Berliner Sonderzuweisung für IT-Fälle, die zu kennen leider nur er klug genug ist. ;)

spl
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[1.1.2.1.2.1.1] kris781 antwortet auf spl
17.07.2007 17:05
Benutzer spl schrieb:

Die Frage ist, ob die von dir genannten und ja auch richtigen, strengen Maßstäbe bei echten Nebenleistungen wirklich erforderlich sind.

Da vertraglich vereinbart werden kann, was Nebenleistungen sind wird man die Maßstäbe auch auf Nebenleistungen ausdehnen müssen, ansonsten könnten die Regeln mehr als einfach umgangen werden.

Für § 308 Nr. 4 BGB, der ja eine vergleichbare Problematik regelt (Stichwort: Nachträglicher Eingriff in das Äquivalenzverhältnis) ist das auch so anerkannt (MünchKomm BGB/Basedow, § 308 Nr. 4, Rn. 3).
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[1.1.2.1.2.1.1.1] spl antwortet auf kris781
19.07.2007 10:27
Benutzer kris781 schrieb:

Sorry, habe deine Antwort erst eben gesehen.

Da vertraglich vereinbart werden kann, was Nebenleistungen sind

Nicht grenzenlos. Es dürfte nicht angehen, dass es Hauptpflicht des Kunden ist immer brav zu zahlen, der Anbieter aber alle seine vertragswesentlichen Gegenleistungen in Nebenpflichten umdeklariert mit den damit verbundenen Nachteilen wie bspw. der nur bedingt selbstständigen Einklagbarkeit.

Das versucht O2 ja tendenziell (und auch andere Anbieter): abkassieren und möglichst nichts dafür tun müssen. Das zu verhindern ist ja ein zentraler Zweck der AGB-Kontrollvorschriften.

wird man die Maßstäbe auch auf Nebenleistungen ausdehnen müssen, ansonsten könnten die Regeln mehr als einfach umgangen werden.

Für § 308 Nr. 4 BGB, der ja eine vergleichbare Problematik regelt (Stichwort: Nachträglicher Eingriff in das Äquivalenzverhältnis) ist das auch so anerkannt (MünchKomm BGB/Basedow, § 308 Nr. 4, Rn. 3).

Grundsätzlich schon. Für falsch hielte ich es aber, daraus zu schließen, dass *jeder* Änderungsvorbehalt hinsichtlich echter Nebenleistungen deshalb automatisch und ohne jede Abwägung unwirksam wäre. Dass steht ähnlich auch im Tatbestand, wenn mich nicht alles täuscht. Anders formuliert: Ich würde eher den Schwerpunkt so setzen, weniger als Nebenpflichten zu qualifizieren und dafür insoweitige Änderungsvorbehalte eher mal für zumutbar zu halten. Das wäre im Ergebnis noch strenger als die Auffassung des Gerichts.

Ist aber wie gesagt eine eher akademische Diskussion, bei der ich nicht sicher bin, ob sie die TT-Leser über die Maßen verunsichert.

spl
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[1.1.3] NicoFMuc antwortet auf himmelblau
16.07.2007 16:42
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer kris781 schrieb:
Das von O2 angeführte Urteil ist auch das eines Amtsgerichts.

schon klar aber wieso wird der sieg so gefeiert?

Wer feiert denn? Das Urteil ist auch sehr gut begründet. Das ist schon um Längen besser als das "Pro-o2-Urteil".

Bye
Nico
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[1.1.4] spl antwortet auf himmelblau
16.07.2007 17:00
Benutzer himmelblau schrieb:
schon klar aber wieso wird der sieg so gefeiert? der nächste verliert wieder und der übernächste gewinnt.

Denke ich nicht. Die letzte Klage wurde zu Recht abgewiesen, da ihre Begründung schlecht war. Der Kläger hatte aus irgendwelchen Gründen selbst vorgetragen, die 0180-Preise seien nicht Vertragsbestandteil. Da kann ich mir die Klage auch schenken.

spl
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[1.2] tcsmoers antwortet auf kris781
16.07.2007 17:46
Benutzer kris781 schrieb:
Das von O2 angeführte Urteil ist auch das eines Amtsgerichts.

Aufgrund des geringen Streitwerts werden diese Fälle auch nicht vor höheren Instanzen verhandelt.

Sehr seltsamm ist, dass die Begründung des Pro - O2 - Urteils immer noch unbekannt ist.

peso
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[2] tcsmoers antwortet auf himmelblau
16.07.2007 17:45
Benutzer himmelblau schrieb:
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....

Stimmt. Wichtig ist auch nicht das Urteil, sondern die Begründung.

peso
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[2.1] himmelblau antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 17:55
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....

Stimmt. Wichtig ist auch nicht das Urteil, sondern die Begründung.

peso

und was bringt die begründung jemanden? o2 interessiert sie nicht und wenn jemand anderes klagt interessiert diese den neuen richter in einem anderen amtsgericht auch nicht.
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[2.1.1] michael ciesla antwortet auf himmelblau
16.07.2007 18:09
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....

Stimmt. Wichtig ist auch nicht das Urteil, sondern die Begründung.

peso

und was bringt die begründung jemanden? o2 interessiert sie nicht und wenn jemand anderes klagt interessiert diese den neuen richter in einem anderen amtsgericht auch nicht.

Schon richtig.
Nur daß der katastrophale Fehlentscheid des Münchner Richters leider bisher noch ungesühnt ist. In der Berufung aber garantiert aufgehoben wird.
Einen Richter, der seinen Handyvertrag bei O2 hat, wobei Abnehmer und Anbieter auch noch beide in München "wohnen", für einen derartigen Prozess zuzulassen, zeigt auch dem letzten Zweifler die "Unabhängigkeit" der deutschen Justiz.
Leider läßt sich mit legalen Mitteln nicht feststellen, welchen "Freundschaftsdienst" es dafür gab ...
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[2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf michael ciesla
16.07.2007 18:30
Benutzer michael ciesla schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....

Stimmt. Wichtig ist auch nicht das Urteil, sondern die Begründung.

peso

und was bringt die begründung jemanden? o2 interessiert sie nicht und wenn jemand anderes klagt interessiert diese den neuen richter in einem anderen amtsgericht auch nicht.

Schon richtig.
Nur daß der katastrophale Fehlentscheid des Münchner Richters leider bisher noch ungesühnt ist. In der Berufung aber garantiert aufgehoben wird.
Einen Richter, der seinen Handyvertrag bei O2 hat, wobei Abnehmer und Anbieter auch noch beide in München "wohnen", für einen derartigen Prozess zuzulassen, zeigt auch dem letzten Zweifler die "Unabhängigkeit" der deutschen Justiz. Leider läßt sich mit legalen Mitteln nicht feststellen, welchen "Freundschaftsdienst" es dafür gab ...

Der münchener Richter wird schon richtig geurteilt haben. Aus den bekannten Bruchstücken dieses Urteils ist doch erkennbar, dass die Klage abgelehnt werden musste.

peso
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[2.1.2] tcsmoers antwortet auf himmelblau
16.07.2007 18:29
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
sehr wertvoll ein urteil eines amtgericht`s ....

Stimmt. Wichtig ist auch nicht das Urteil, sondern die Begründung.

peso

und was bringt die begründung jemanden? o2 interessiert sie nicht und wenn jemand anderes klagt interessiert diese den neuen richter in einem anderen amtsgericht auch nicht.

Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ? Hier sind wenigstens Begründungen ! Im anderen Fall ist nix aber auch gar nix.


Aber man findet immer einen Grund, um sich vor sich selber zu entschuldigen.

peso
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[2.1.2.1] himmelblau antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 18:38
Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ?

was willst du denn belegt haben? wenn ich aufgrund der erhöhung mein vertrag bei o2 gekündigt habe wird o2 nach diesem urteil trotzdem nicht nachgeben.

und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es passt.

das sind ganz einfach fakten ...
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[2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf himmelblau
16.07.2007 18:46
Benutzer himmelblau schrieb:
Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ?

was willst du denn belegt haben? wenn ich aufgrund der erhöhung mein vertrag bei o2 gekündigt habe wird o2 nach diesem urteil trotzdem nicht nachgeben.

und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es passt.

das sind ganz einfach fakten ...

( ) ich habe keine Ahnung
( ) ich habe Ahnung


Wenn ich so wie Du denken würde, würde mein Gechäft bestimmt nicht so blühen..

peso
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[2.1.2.1.1.1] himmelblau antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 18:49

einmal geändert am 16.07.2007 18:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ?

was willst du denn belegt haben? wenn ich aufgrund der erhöhung mein vertrag bei o2 gekündigt habe wird o2 nach diesem urteil
trotzdem nicht nachgeben.

und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es
passt.

das sind ganz einfach fakten ...

( ) ich habe keine Ahnung
( ) ich habe Ahnung


Wenn ich so wie Du denken würde, würde mein Gechäft bestimmt nicht so blühen..

peso

mehr als dumme sprüche kannst du auch nicht ablassen, oder? widerlege doch meine aussage mal....

bzw. nenne mir mal vorteile eines jeden o2 kunde nach diesem amtsgericht urteil??
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[2.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf himmelblau
16.07.2007 18:55
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ?

was willst du denn belegt haben? wenn ich aufgrund der erhöhung mein vertrag bei o2 gekündigt habe wird o2 nach diesem urteil
trotzdem nicht nachgeben.

und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es
passt.

das sind ganz einfach fakten ...

( ) ich habe keine Ahnung
( ) ich habe Ahnung


Wenn ich so wie Du denken würde, würde mein Gechäft bestimmt
nicht so blühen..

peso

mehr als dumme sprüche kannst du auch nicht ablassen, oder? widerlege doch meine aussage mal....

Du hast Recht. Aber beweise doch einfach mal Deine Pauschalaussage.

Wenn ich vor Gericht eine begründete Klage abgebe und mich dabei auf die schon bekannten Begründungen berufe, ist die Chance des "Gewinnens" sehr sehr hoch.

Aber Leute wie Du wissen eh alles besser und gehen auch kein Risiko ein. Du gehörst doch zu den "ichhabeesjaimmergewusst" Sagern.

peso
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[2.1.2.1.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 19:02
Du hast Recht. Aber beweise doch einfach mal Deine Pauschalaussage.

Wenn ich vor Gericht eine begründete Klage abgebe und mich dabei auf die schon bekannten Begründungen berufe, ist die Chance des "Gewinnens" sehr sehr hoch.

Aber Leute wie Du wissen eh alles besser und gehen auch kein Risiko ein. Du gehörst doch zu den "ichhabeesjaimmergewusst" Sagern.

peso

sorry aber ich verstehe immer noch nicht wieso du mich hier so angreifst. ich schreibe hier lediglich meine meinung nieder. das jeder richter entscheidet wie er will siehst du ja an den völlig unterschiedlichen urteilen. und selbst wenn man das glück hat das ein neuer richter sich von diesem urteil überzeugen lässt .. was bringt den anderen o2 kunden dieses urteil? jene die nicht die zeit, lust oder das geld haben ein rechtsstreit anzufangen? wie gesagt, o2 lässt sich von diesem urteil sicher nicht beirren ... millionen kunden werden weiterhin von o2 für dumm verkauft da interessiert das eine urteil null....
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf himmelblau
16.07.2007 21:33
Benutzer himmelblau schrieb:
Du hast Recht. Aber beweise doch einfach mal Deine Pauschalaussage.

Wenn ich vor Gericht eine begründete Klage abgebe und mich dabei auf die schon bekannten Begründungen berufe, ist die Chance des "Gewinnens" sehr sehr hoch.

Aber Leute wie Du wissen eh alles besser und gehen auch kein
Risiko ein. Du gehörst doch zu den
"ichhabeesjaimmergewusst"
Sagern.

peso

sorry aber ich verstehe immer noch nicht wieso du mich hier so angreifst. ich schreibe hier lediglich meine meinung nieder. das jeder richter entscheidet wie er will siehst du ja an den völlig unterschiedlichen urteilen. und selbst wenn man das glück hat das ein neuer richter sich von diesem urteil überzeugen lässt .. was bringt den anderen o2 kunden dieses urteil? jene die nicht die zeit, lust oder das geld haben ein rechtsstreit anzufangen? wie gesagt, o2 lässt sich von diesem urteil sicher nicht beirren ... millionen kunden werden weiterhin von o2 für dumm verkauft da interessiert das eine urteil null....

Ich greife Dich nicht an.

Ich kann es nur nicht verstehen, dass man schon jetzt von der Sinnlosigkeit seines Verhaltens überzeugt ist. Jedem Normaldenkendem war doch klar, wie die Rechtslage ist.

peso
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 21:46
Jedem Normaldenkendem war doch klar, wie die Rechtslage ist.

peso

nur sind heutzutage recht haben und recht bekommen zweierlei schuhe ;)
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf himmelblau
17.07.2007 03:26
Benutzer himmelblau schrieb:
Jedem Normaldenkendem war doch klar, wie die Rechtslage ist.

peso

nur sind heutzutage recht haben und recht bekommen zweierlei schuhe ;)

Das hat man Dir scheinbar erfolgreich eingeredet! Also, Gehirn einschalten...und handeln!
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] csbb antwortet auf himmelblau
20.07.2007 11:49
Benutzer himmelblau schrieb:
Jedem Normaldenkendem war doch klar, wie die Rechtslage ist.

peso

nur sind heutzutage recht haben und recht bekommen zweierlei schuhe ;)

Zwei Anmerkungen:
a) "heutzutage":
Wann soll es denn anders gewesen sein?
Und wie alt bist Du eigentlich? Äußerungen mit "heutzutage" kenne ich von Leuten über 70.

b)
Kennst Du den Spruch "Wer kämpft, könnte verlieren, wer aufgibt, hat schon verloren."?
Du bist klar einer von denen, die schon verloren haben.

Sicher besteht keine 100%ige Rechtssicherheit vor Gericht, weder in Deutschland noch sonstwo, noch war dies je der Fall. Aber tendenziell hilft das jüngste Urteil klar den O2-Kunden.
Und wer "Mühe" scheut (zu klagen, zu schreiben, zu argumentieren, zu kündigen, zu denken), der mußte für diese Bequemlichkeit schon immer einen Obolus entrichten.

Viele Grüße

csbb
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[2.1.2.1.1.1.1.1.1.2] Enrico76 antwortet auf tcsmoers
16.07.2007 22:36
Kann zwar sein, aber vor Gericht und auf hoher See...
Schon mal von dem Schoko-Mars Fall gehört? Ist gar nicht lange her, da hat ein Richter wegen zu viel Mars und Cola-Konsum Diabetes bekommen und wollte dafür den Hersteller haftbar machen.
Wenn man an den Falschen gerät, dann kann es teuer werden!
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[2.1.2.1.1.1.2] klaussc antwortet auf himmelblau
16.07.2007 19:02
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
Kannst Du diese Aussage durch irgendwelche Fakten belegen ?

was willst du denn belegt haben? wenn ich aufgrund der erhöhung mein vertrag bei o2 gekündigt habe wird o2 nach diesem urteil
trotzdem nicht nachgeben.

und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es
passt.

das sind ganz einfach fakten ...

( ) ich habe keine Ahnung
( ) ich habe Ahnung


Wenn ich so wie Du denken würde, würde mein Gechäft bestimmt
nicht so blühen..

peso

mehr als dumme sprüche kannst du auch nicht ablassen, oder?
widerlege doch meine aussage mal....

bzw. nenne mir mal vorteile eines jeden o2 kunde nach diesem amtsgericht urteil??

Z.B. für mich ist es sehr beruhigend, dass sich etwas Positives in Sachen O2 bewegt. Schließlich läuft mein Fall auch in der nächsten Zeit in Richtung "ernsthafte Auseinandersetzung".

Ist Deine Frage damit beantwortet?

Gruß
Klaus
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[2.1.2.1.2] spl antwortet auf himmelblau
17.07.2007 00:56
Benutzer himmelblau schrieb:
und wenn mich o2 vor gericht zieht nützt dieses urteil auch nichts weil jeder richter im amtsgericht entscheidet wie ihm es passt.

Richter sind immer dankbar für Präzedenzen, weil sie dann eine Vorlage haben und weniger arbeiten müssen.

spl