Ich denke, du bist schlecht informiert. Berlin hat mehrere AG-Bezirke, bei denen es bestimmte Zuständigkeiten gibt. Also nicht ganz so einfach. Das heißt im Klartext, dass die Sache in Berlin immer an dieses Gericht, sogar an die selbe Kammer verwiesen würde und dort entschieden werden muss. Falsches Wissen hier als gegeben zu verbreiten ... Dafür ist woanders Platz. Deine Energien sollten anderweitig kanalisiert werden. :)
So man nicht weiß, ob es sich um eine Richterin oder einen Richter handelt, formuliert man es der Form halber so wie geschehen und was Pauschalität angeht ... das Urteil kann jeder eingehend studieren.
Ich kann es einfach nicht ausstehen, wenn jemand mit Halbwissen meint, nörgeln zu müssen. Unsachlich!
Benutzer spl schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichtes, das in Berlin speziell Internet, Telefon und alles was damit zu tun hat, bis hin zu Urheberrechtsverletzungen im Netz verhandelt.
Es ist ein Urteil jenes Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hatte. So einfach ist das.
wer sich das Urteil mal durchliest, wird bemerken, dass die Richter
Es war nur einer.
zum Teil Klauseln verschiedener AGB-Fassungen für unwirksam erachten, weil eben unzumutbar.
Was ich übrigens in dieser Pauschalität falsch finde. Allerdings auch nicht relevant, da ich es bereits für abwegig halte, in einem Telefonvertrag(!) Telefonverbindungen als Nebenleistung zu qualifizieren. Hätte man das erkannt, würde O2s Nebenleistungsklausel automatisch ins Leere laufen.
spl