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Ist sowas ein kuendigungsgrund?


26.05.2009 15:31 - Gestartet von luxus
also ich bin extra von 1und1 weg... und jetzt holen die mich ein...
ist sowas eigentlich ein ausser ordentlicher kuendigungsgrund? ich moechte eigentlich nix mit 1und1 mehr zutun haben.
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[1] fnki81 antwortet auf luxus
26.05.2009 15:48
Benutzer luxus schrieb:
also ich bin extra von 1und1 weg... und jetzt holen die mich ein...
ist sowas eigentlich ein ausser ordentlicher kuendigungsgrund? ich moechte eigentlich nix mit 1und1 mehr zutun haben.

Nein, sowas ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Zudem bleiben Sie als freenet Kunde auch Kunde bei freenet. Lediglich die Mutter-Gesellschaft ist nun nicht mehr die freenet AG sonder die United Internet AG. Sie bleiben also Kunde bei der freenet Breitband GmbH und haben somit keinen Grund zu kündigen.
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[1.1] koelli antwortet auf fnki81
26.05.2009 18:40
Benutzer fnki81 schrieb:
Sie bleiben also Kunde bei der freenet Breitband GmbH und haben somit keinen Grund zu kündigen.

Und wer garantiert, dass United Internet nicht die bestehenden freenet-Tarife (zum Ende der Mindestlaufzeit) auslaufen lässt und dir dann nur noch 1&1-Tarife anbieten wird?
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf koelli
26.05.2009 18:47
Benutzer koelli schrieb:

freenet-Tarife (zum Ende der Mindestlaufzeit) auslaufen lässt und dir dann nur noch 1&1-Tarife anbieten wird?


zum Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden vertragspartnern gekündigt werden.
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[1.1.2] fnki81 antwortet auf koelli
27.05.2009 12:38
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer fnki81 schrieb:
Sie bleiben also Kunde bei der freenet Breitband GmbH und haben somit keinen Grund zu kündigen.

Und wer garantiert, dass United Internet nicht die bestehenden freenet-Tarife (zum Ende der Mindestlaufzeit) auslaufen lässt und dir dann nur noch 1&1-Tarife anbieten wird?

Es geht hier um eine außerordentliche Kündigung. Also eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Was danach passiert, ist eine andere Frage und steht hier nicht zur Debatte.
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[1.1.2.1] koelli antwortet auf fnki81
27.05.2009 18:21
Benutzer fnki81 schrieb:
Es geht hier um eine außerordentliche Kündigung. Also eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Was danach passiert, ist eine andere Frage und steht hier nicht zur Debatte.

Nun mal bitte nicht so stur an die Sache rangehen!
Für mich (und andere Bestandskunden) steht sehr wohl zur Debatte, ob der neue Eigentümer die alten Tarife beibehalten wird.
Denn was nützt es mir, wenn United Internet die alten Tarife zwar nicht direkt, aber sehr wohl nach Ablauf der Mindestlaufzeit streichen sollte?
Hoffentlich passiert das nicht. Das Strato-Angebot für 25 Euro inkl. Auslandsflat bietet sonst keiner...
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[1.1.2.1.1] fnki81 antwortet auf koelli
27.05.2009 18:23

einmal geändert am 27.05.2009 18:26
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer fnki81 schrieb:
Es geht hier um eine außerordentliche Kündigung. Also eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Was danach passiert, ist eine andere Frage und steht hier nicht zur Debatte.

Nun mal bitte nicht so stur an die Sache rangehen! Für mich (und andere Bestandskunden) steht sehr wohl zur Debatte, ob der neue Eigentümer die alten Tarife beibehalten wird.
Denn was nützt es mir, wenn United Internet die alten Tarife zwar nicht direkt, aber sehr wohl nach Ablauf der Mindestlaufzeit streichen sollte?
Hoffentlich passiert das nicht. Das Strato-Angebot für 25 Euro inkl. Auslandsflat bietet sonst keiner...

Ich kann diese Sorge durchaus nachvollziehen. Trotzdem war hier die Rede von eine außerordentlichen Kündigung. Während der Laufzeit wird der Vertrag nicht geändert werden und wenn doch, dann hat man tatsächlich einen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das wird aber nicht eintreten. Wenn 1&1 nach Auslaufen der Verträge die alten Tarife nicht mehr anbietet, so kann man ja eine einfache und fristgerechte Kündigung machen und sich (wohl oder übel) einen neuen Provider seines Vertrauens suchen.
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[2] niknuk antwortet auf luxus
26.05.2009 22:22
Benutzer luxus schrieb:

ist sowas eigentlich ein ausser ordentlicher kuendigungsgrund?

Nach Gründen für eine außerordentliche Kündigung suchen eigentlich immer nur die, die einen Knebelvertrag unterschrieben haben, ohne darüber nachzudenken, was das für Konsequenzen hat, und die jetzt billig da wieder rauskommen wollen. Und nein, die Freenet-Übernahme berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, es sei denn, United Internet ändert einseitig die Konditionen zu deinem Nachteil. Ich denke aber, das werden sie nicht tun.

ich moechte eigentlich nix mit 1und1 mehr zutun haben.

Hast du ja auch nicht. Der Käufer der Freenet DSL GmbH heißt United Internet, nicht 1&1.

Gruß

niknuk
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[2.1] spunk_ antwortet auf niknuk
26.05.2009 23:28
Benutzer niknuk schrieb:

Nach Gründen für eine außerordentliche Kündigung suchen eigentlich immer nur die, die einen Knebelvertrag

oder diejenigen die sich die Vergünstigungen durchrechnen und dadurch beim nächsten Vertragspartner erneut derartige Vergünstigungen abgreifen oder sogar beim ausserordentlicbh gekündigten Partner erneut.

das lohnt sich.
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[2.1.1] luxus antwortet auf spunk_
26.05.2009 23:50
und jedes mal wochenlang offline? :D
klingt nicht wirklich klug.

fakt ist nur das ich bei 1und1 war.. dort recht unzufrieden war.. nach ablauf des vertrages, zu freenet gegangen bin.. und mir dieses hickhack auf die nerven geht.. ich weiss so langsam garnicht mehr wer mein anbieter ist..

aber ich kann auch verstehen das gleich davon ausgegangen wird, das es hier um rauskommen aus irgendwelchen vertraegen geht. ich arbeite selbst in der mobilfunkbranche und kriege das taeglich mit.
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[2.1.1.1] spunk_ antwortet auf luxus
26.05.2009 23:57
Benutzer luxus schrieb:

und jedes mal wochenlang offline? :D

nicht offline - je nach Vertragsart im Zweifel eher doppelt online.
Einschränkung ist in der Tat: hat in der Vergangenheit jeweils nur problemlos mit reinen Zugangstarifen )im Unterschied zum Anschlusstarif!) geklappt. wenn ein Anschlusstarif derart gekündigt wird muss man den erhöhten Aufwand einrechnen einen komplett neuen Anschluss zu beauftragen, da der alte ja in der zeit blockiert ist. Telefonnummern lagern ja sinnvollerweise sowieso bei anderen vertragspartnern.

klingt nicht wirklich klug.

habe das 2mal durchgeführt. ist klug

fakt ist nur das ich bei 1und1 war.. dort recht unzufrieden war.. nach ablauf des vertrages, zu freenet gegangen bin.. und mir dieses hickhack auf die nerven geht.. ich weiss so langsam garnicht mehr wer mein anbieter ist..

hatte mal einen ähnlichen Fall.
erster vertragspartner wurd gekauft - der Tarif 1:1 mit selbem namen übernommen mir allerdings das Angebot gemacht: alles weiter wie bisher oder kurzzeitige Auflösung. der nächste Anbieter wurde ebenso übernommen und der Tarif wieder 1:1 übernommen mit demselben Angebot.
habe dies jeweils akzeptiert und war okay.

ich arbeite selbst in der mobilfunkbranche und kriege das taeglich mit.

da ist deraetiges noch viel lohnender. pro Vertrag ist inklusive der Provisionsauszahlung durch den Händlerja über die indestlaufzeit ein Reingewinn von fast 100EUR möglich nach abzug der Fixkosten wie Grundgebühr oder Mindestumsatz.
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[2.1.2] niknuk antwortet auf spunk_
27.05.2009 12:36
Benutzer spunk_ schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Nach Gründen für eine außerordentliche Kündigung suchen eigentlich immer nur die, die einen Knebelvertrag

oder diejenigen die sich die Vergünstigungen durchrechnen und dadurch beim nächsten Vertragspartner erneut derartige Vergünstigungen abgreifen oder sogar beim ausserordentlicbh gekündigten Partner erneut.

das lohnt sich.

Oder auch nicht. "Geschenke" gibt's sowieso nirgendwo, und ob die Vergünstigungen (die in Wirklichkeit selten welche sind) den Stress und das Risiko beim Anbieterwechsel rechtfertigen, gilt es auch sorgfältig abzuwägen.

Für mich gibt es eigentlich nur einen einzigen Grund für einen Anbieterwechsel: nämlich Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Anbieter.

Gruß

niknuk
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[2.1.2.1] fnki81 antwortet auf niknuk
27.05.2009 12:43
Benutzer niknuk schrieb:
Oder auch nicht. "Geschenke" gibt's sowieso nirgendwo, und ob die Vergünstigungen (die in Wirklichkeit selten welche sind) den Stress und das Risiko beim Anbieterwechsel rechtfertigen, gilt es auch sorgfältig abzuwägen.

Für mich gibt es eigentlich nur einen einzigen Grund für einen Anbieterwechsel: nämlich Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Anbieter.

Gruß

niknuk

Genauso sehe ich das auch. Und wenn man nicht unzufrieden ist, muss man nur ein wenig Verhandlungsgeschick an den Tag legen und bekommt saftige Rabatte bei einer Vertragsverlängerung. Ich spreche da aus ganz aktueller Erfahrung mit 1&1.
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[2.1.2.1.1] niknuk antwortet auf fnki81
27.05.2009 16:56
Benutzer fnki81 schrieb:

Und wenn man nicht unzufrieden ist, muss man nur ein wenig Verhandlungsgeschick an den Tag legen und bekommt saftige Rabatte bei einer Vertragsverlängerung. Ich spreche da aus ganz aktueller Erfahrung mit 1&1.

Hätte ich im Jahr 2006 einen 1&1-Vertrag abgeschlossen (3DSL), so hätte ich pro Monat folgende Summen auf den Tisch legen müssen:

1x 3DSL = 29,99 Euro
1x T-Net = 16,37 Euro
(obligatorisch, Komplettanschlüsse gab es damals noch nicht)
Summe: 46,36 Euro

Diese Summe hätte ich wegen 2 Jahren Mindestlaufzeit volle 24 Monate lang abdrücken müssen, macht insgesamt 1112,64 Euro.

Tatsächlich habe ich aber im Jahr 2006 einen Alice-Vertrag mit 1 Monat Mindestlaufzeit abgeschlossen. Jeweils nach 6 und nach 12 Monaten gab es eine Preissenkung um 5 Euro, von der dank kurzer Mindestvertragslaufzeit auch Bestandskunden profitierten (bei 1&1 gab es auch Preissenkungen, allerdings nur für Neukunden). Die Rechnung sah nun jedenfalls so aus:

1x Alice Fun Flat ISDN: erst 41,90 Euro, dann 36,90 Euro und zum Schluss 31,90 Euro
T-Net: entfällt, da Komplettanschluss

Daraus resultierten folgende Gesamtkosten über 2 Jahre: 6x 41,90 + 6x 36,90 + 12x 31,90 Euro, macht insgesamt 855,60 Euro. Das sind satte 257 Euro weniger als bei 1&1. Wie hoch war der "Rabatt" nochmal, den du ausgehandelt zu haben glaubtest? ;-)

Gruß

niknuk
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[2.1.2.1.1.1] fnki81 antwortet auf niknuk
27.05.2009 17:05

2x geändert, zuletzt am 27.05.2009 17:10
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer fnki81 schrieb:

Und wenn man nicht unzufrieden ist, muss man nur ein wenig Verhandlungsgeschick an den Tag legen und bekommt saftige Rabatte bei einer Vertragsverlängerung. Ich spreche da aus ganz aktueller Erfahrung mit 1&1.

Hätte ich im Jahr 2006 einen 1&1-Vertrag abgeschlossen (3DSL), so hätte ich pro Monat folgende Summen auf den Tisch legen müssen:

1x 3DSL = 29,99 Euro
1x T-Net = 16,37 Euro
(obligatorisch, Komplettanschlüsse gab es damals noch nicht) Summe: 46,36 Euro

Diese Summe hätte ich wegen 2 Jahren Mindestlaufzeit volle 24 Monate lang abdrücken müssen, macht insgesamt 1112,64 Euro.

Tatsächlich habe ich aber im Jahr 2006 einen Alice-Vertrag mit 1 Monat Mindestlaufzeit abgeschlossen. Jeweils nach 6 und nach 12 Monaten gab es eine Preissenkung um 5 Euro, von der dank kurzer Mindestvertragslaufzeit auch Bestandskunden profitierten (bei 1&1 gab es auch Preissenkungen, allerdings nur für Neukunden). Die Rechnung sah nun jedenfalls so aus:

1x Alice Fun Flat ISDN: erst 41,90 Euro, dann 36,90 Euro und zum Schluss 31,90 Euro
T-Net: entfällt, da Komplettanschluss

Daraus resultierten folgende Gesamtkosten über 2 Jahre: 6x 41,90 + 6x 36,90 + 12x 31,90 Euro, macht insgesamt 855,60 Euro.
Das sind satte 257 Euro weniger als bei 1&1. Wie hoch war der "Rabatt" nochmal, den du ausgehandelt zu haben glaubtest? ;-)

Gruß

niknuk

Ich bezog mich im Allgemeinen auf Verhandlungen mit dem derzeitigen Anbieter. Also nicht explizit auf 1&1. Es ist nur bei mir der Fall, dass meine Freundin (zu welcher ich gezogen bin) schon seit zirka 15 Monaten bei 1&1 war und Angst hatte, dass was schief läuft bei einem Providerwechsel.

Also habe ich mich dort gemeldet und in ihrem Auftrag verhandelt:

Weiterhin 29,90 € Grundgebühr für eine 16000er Doppel-Flat statt einer 2000er Doppel-Flat, eine neue Fritz!Box 7270 für 39,99 € und 100 € Startguthaben. Zudem ist jetzt die Max-Dome-Nutzung inklusive (natürlich nur für die freien Filme) und ein 100 GB Online-Speicher (oder sind es gar 1000?). Rein rechnerisch schwer zu sagen, was das zusammen macht aber es ist schon ein ordentlicher Batzen. Da ich all diese Dinge auch tatsächlich nutze, habe ich mit dieser Verhandlung ungefähr das raus, was ich bei einem Wechsel zu freenet gespart hätte (den hatte ich nämlich eigentlich geplant). Mit dem Unterschied, dass ich jetzt bessere HW habe, mit der ich meine olle DECT-Station wegstellen kann. :D
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[2.1.2.1.1.1.1] niknuk antwortet auf fnki81
27.05.2009 17:55
Benutzer fnki81 schrieb:

Weiterhin 29,90 € Grundgebühr für eine 16000er Doppel-Flat statt einer 2000er Doppel-Flat,

Je nachdem, wann das war, kommen noch Telekom-Gebühren dazu. Dann bleibt es nicht bei den 29,90 Euro. Oder hatte deine Freundin damals schon einen Komplettanschluss? Und was die Bandbreitenerhöhung betrifft: die gab es bei Alice gratis und ganz ohne Verhandlungen. Kunden, die schon vorher einen 16000er Anschluss hatten, konnten von heute auf morgen in einen kleineren Tarif wechseln. Der hatte dank der Bandbreitenerhöhung nun fast den gleichen Leistungsumfang, war aber 20 Euro billiger. Da die Bandbreitenerhöhung vor ca. 1 1/2 Jahren stattfand, haben diese Kunden seither bis zu 360 Euro (18x 20 Euro) gespart. Von 1&1 ist mir hingegen nicht bekannt, dass Kunden mitten in der Vertragslaufzeit in einen anderen Tarif wechseln konnten, schon gar nicht in einen billigeren. Das war nur am Ende der Vertragslaufzeit möglich, in der Regel also frühestens nach 2 Jahren und danach nur einmal im Jahr. Apropos Tarifwechsel: der war bei 1&1 meistens gleichbedeutend mit einem Neubeginn der Mindestlaufzeit, d. h. man war wieder für volle 2 Jahre auf die aktuellen Konditionen festgenagelt. Bei Alice hingegen änderte ein Tarifwechsel an der (ohnehin kurzen) Vertragslaufzeit gar nichts. Spätestens zum übernächsten Ersten wäre also ein erneuter Tarifwechsel oder gar ein Anbieterwechsel möglich gewesen.

eine neue Fritz!Box 7270 für 39,99 € und 100 € Startguthaben.

Die Fritzbox 7270 ist bei ebay für ca. 150 Euro zu bekommen. Zusammen mit dem Startguthaben kommt man auf 250 Euro, muss allerdings 40 Euro für die Fritzbox bezahlen. Macht also ein "Geschenk" von 210 Euro. Das sind immer noch keine 257 Euro ;-)

Zudem ist jetzt die Max-Dome-Nutzung inklusive

Ob das Maxdome (1&1) oder Home TV (Alice) heißt, ist letztendlich egal. Hauptsache, es ist gratis ;-)

und ein 100 GB Online-Speicher (oder sind es gar 1000?).

Das ist nicht mehr als ein nettes Gimmick. Hier steht beispielsweise ein zum Homeserver umfunktionierter, kleiner Uralt-Pentium mit 1,25 Terabyte Plattenspeicher. Im Unterschied zum 1&1-Onlinespeicher kann ich darauf mit 100 Mbit/s zugreifen, und zwar sowohl beim Download als auch beim Upload. Speziell letzterer ist damit 100x so schnell wie der Upload zum 1&1 Onlinespeicher. Wenn ich wollte, könnte ich auch einen weltweiten Zugriff via VPN, WebDAV oder FTP einrichten.

Für viel wertvoller als den Onlinespeicher halte ich die Mobilfunkoption. Eine solche bieten sowohl 1&1 als auch Alice. Bei Alice konnte die Mobiloption sofort nach ihrer Einführung auch von Bestandskunden bestellt werden. Wie war das bei 1&1? Konnten Bestandskunden mit Alttarifen die Mobilfunkoption auch sofort nach ihrer Einführung buchen oder mussten sie wie bei 1&1 üblich ihre Mindestvertragslaufzeit absitzen, bevor sie in einen Tarif mit Mobiloption wechseln konnten? Wenn letzteres, dann hätten wir ja schon wieder einen Punkt, wo man durch kurze Mindestvertragslaufzeiten Geld sparen kann.

Fazit: wenn mir Anbieter A kurze Mindestvertragslaufzeiten bietet und Anbieter B "Geschenke" im Wert von mehreren 100 Euro, dann gehe ich trotzdem zu Anbieter A. Echte Geschenke erwarte ich nur von meiner Verwandtschaft zu Weihnachten, aber niemals von einem profitorientierten Internetprovider.

Gruß

niknuk
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[2.1.2.1.1.1.1.1] fnki81 antwortet auf niknuk
27.05.2009 18:21
Ich schließe daraus, dass die Verhandlungen "erfolgreich" waren. Denn meine Freundin ist Anschlussinhaberin und die wollte keine Kündigung. Somit stand kein anderer Anbieter zur Debatte. Also habe ich satt 24 Monate 2000er Doppel-Flat für 29,90 € nun eine 16000er Doppel-Flat für den gleichen Preis mit der neuen HW, dem Startguthaben und den Kleinigkeiten am Rande. Sehr gut, zumindest besser als sich nicht zu melden. Übrigens war selbstverständlich eine Kündigung von Nöten bevor man bereit war sich auf Verhandlungen einzulassen.

Übrigens hat meine Freundin schon seit 15 Monaten 1&1 ohne T-Com. Sonst hätte ich im Leben nicht den Vertrag verlängert. ;D
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[2.1.2.1.1.2] spunk_ antwortet auf niknuk
27.05.2009 17:13
Benutzer niknuk schrieb:

Daraus resultierten folgende Gesamtkosten über 2 Jahre


du vergisst bei den Gesamtkosten die Provisionsauszahlung durch den Händler und die grundgebührfreien Monate und die Gutschriften aufs Kundenkonto.

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[2.1.2.1.1.2.1] niknuk antwortet auf spunk_
27.05.2009 17:21

einmal geändert am 27.05.2009 17:21
Benutzer spunk_ schrieb:

du vergisst bei den Gesamtkosten die Provisionsauszahlung durch den Händler und die grundgebührfreien Monate und die Gutschriften aufs Kundenkonto.

Eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro bekam ich bei Alice damals auch. Grundgebührfreie Monate gab es hingegen damals weder bei 1&1 noch bei Alice. Auch von einer Provisionsauszahlung durch irgendwelche Händler ist mir nichts bekannt.

Aber selbst wenn es das alles gegeben hätte: auf 257 Euro wäre man vermutlich trotzdem nicht gekommen.

Gruß

niknuk
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[2.1.2.1.1.2.1.1] fnki81 antwortet auf niknuk
27.05.2009 17:29
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:

du vergisst bei den Gesamtkosten die Provisionsauszahlung durch den Händler und die grundgebührfreien Monate und die Gutschriften aufs Kundenkonto.

Eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro bekam ich bei Alice damals auch. Grundgebührfreie Monate gab es hingegen damals weder bei 1&1 noch bei Alice. Auch von einer Provisionsauszahlung durch irgendwelche Händler ist mir nichts bekannt.

Aber selbst wenn es das alles gegeben hätte: auf 257 Euro wäre man vermutlich trotzdem nicht gekommen.

Gruß

niknuk

Was sagen Sie zu meinen Verhandlungen? :D

- Fritz!Box 7270 für 40 statt 140 €,
- Sartguthaben in Höhe von 100 €,
- Achtfache Bandbreite (die auch komplett erreicht wird) für den gleichen Preis,
- Online-Speicher und Maxdome

100 € + 100 € + (24x5) 120 € + ein paar Zerquetschte.

Ich war zufrieden. :D
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[2.1.2.1.1.2.1.1.1] netwriter antwortet auf fnki81
27.05.2009 23:55
Was sagen Sie zu meinen Verhandlungen? :D

- Fritz!Box 7270 für 40 statt 140 €,
- Sartguthaben in Höhe von 100 €,
- Achtfache Bandbreite (die auch komplett erreicht wird) für den gleichen Preis,
- Online-Speicher und Maxdome

100 € + 100 € + (24x5) 120 € + ein paar Zerquetschte.

Ich war zufrieden. :D

Ach, äh, wie lange sind Sie doch gleich schon Profiseller oder sogar bei der UI beschäftigt?

Gruß vom
Netwriter
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[2.1.2.1.1.2.1.1.1.1] fnki81 antwortet auf netwriter
28.05.2009 10:57
Benutzer netwriter schrieb:
Was sagen Sie zu meinen Verhandlungen? :D

- Fritz!Box 7270 für 40 statt 140 €,
- Sartguthaben in Höhe von 100 €,
- Achtfache Bandbreite (die auch komplett erreicht wird) für den gleichen Preis,
- Online-Speicher und Maxdome

100 € + 100 € + (24x5) 120 € + ein paar Zerquetschte.

Ich war zufrieden. :D

Ach, äh, wie lange sind Sie doch gleich schon Profiseller oder sogar bei der UI beschäftigt?

Gruß vom
Netwriter

Was für ein dämlicher Beitrag ist denn das!? Ich schreibe wohl als Mitarbeiter von UI, dass ich zu freenet wechseln wollte und lediglich bei 1&1 geblieben bin, weil meine Freundin als Anschlussinhaberin nicht kündigen wollte!?!?!? Tztztz.... also sowas von ....
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[2.2] spaghettimonster antwortet auf niknuk
27.05.2009 02:49
Benutzer niknuk schrieb:
Und nein, die Freenet-Übernahme berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, es sei denn, United Internet ändert einseitig die Konditionen zu deinem Nachteil.

Bereits ein Vertragspartnerwechsel reicht für eine außerordentliche Kündigung. Ob diese erfolgen wird, wird sich zeigen. Dafür spricht die sonst falsche Formulierung "Die 1&1 Internet AG kauft im Zuge des Erwerbs alle freenetDSL- und freenetKomplett-Verträge". Davon abgesehen, dass man Verträge nicht kaufen kann.

Auch ist die Rede von einer technischen Migration. Soweit es hier zu Leistungsstörungen kommt, kann sich auch daraus ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ergeben. Eine außerordentliche Kündigung ist immer im Einzelfall abzuwägen, weswegen deine genervten Basta-Antworten hier unangebracht sind.
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[2.2.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
27.05.2009 12:33
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Bereits ein Vertragspartnerwechsel reicht für eine außerordentliche Kündigung.

Nein. Es sei denn, der neue Vertragspartner ändert die Konditionen zum Nachteil (!) des Kunden.

Ob diese erfolgen wird, wird sich zeigen.

Etwas, was ganz sicher möglich ist, muss sich nicht erst zeigen. Also ist es doch nicht zwangsläufig so, dass man außerordentlich kündigen kann?

Auch ist die Rede von einer technischen Migration. Soweit es hier zu Leistungsstörungen kommt, kann sich auch daraus ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ergeben.

Natürlich sind Leistungsstörungen ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Allerdings wissen wir alle noch nicht, ob es zu solchen Leistungsstörungen kommen wird.

Eine außerordentliche Kündigung ist immer im Einzelfall abzuwägen,

So ist es. Aber bei einer reinen Firmenübernahme ohne (nachteilige) Auswirkungen für den Kunden wird diese Abwägung ergeben, dass nicht außerordentlich gekündigt werden kann.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1] spaghettimonster antwortet auf niknuk
27.05.2009 21:03
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Bereits ein Vertragspartnerwechsel reicht für eine außerordentliche Kündigung.

Nein.

Doch, § 309 Nr. 10 BGB, ferner § 415 Abs. 1 BGB. Wir wollen keine Dinge behaupten, von denen wir nichts verstehen. Dass das ein Kündigungsrecht auslöst, ist auch logisch, genau genommen bedürfte es dieser Vorschriften gar nicht. Denn der Vertrag wurde mit einer bestimmten Partei geschlossen und ist nicht beliebig übertragbar. Genauso wenig, wie der Kunde sich einseitig aus der Parteirolle stehlen und die Zahlungspflicht einseitig zB an den insolventen Ex-Partner delegieren kann, geht das auch für den Anbieter.

Es sei denn, der neue Vertragspartner ändert die Konditionen zum Nachteil (!) des Kunden.

Mit dem neuen "Vertragspartner" kommt mangels Zustimmung des Kunden erst gar kein Vertrag zustande (woher auch? Ein Vertrag bedarf zweier sich deckender Willenserklärungen), so dass egal ist, was er ändert oder nicht ändert. Genau genommen ist er nicht verpflichtet, überhaupt irgendetwas anzubieten, sondern der alte Vertragspartner bleibt vollumfänglich verpflichtet. Verträge können nicht einseitig geändert werden, auch nicht anlässlich einer Übernahme. So ein Gesetz gibt es nicht. Stünde so etwas in den AGB, was ich bezweifle, wäre die Klausel nach § 309 Nr. 10 BGB unwirksam.

Natürlich kann der Kunde dem Wechsel zustimmen, dann ist dagegen nichts zu sagen. Er muss aber nicht und hat deshalb auch keine Nachteile zu befürchten. Darin wird in der Regel anbieterseitig auch kein außerordentlicher Kündigungsgrund liegen; wer unflexible Knebelverträge vertreibt, muss ich auch selbst daran festhalten lassen.

Etwas, was ganz sicher möglich ist, muss sich nicht erst zeigen.

Natürlich kann man auch die Glaskugel niknuk fragen, wer künftig Vertragspartner sein wird. Wenn ich mir manche Antworten durchlese, könnte man mit ähnlicher Trefferquote wahrscheinlich auch würfeln. Ich wünsche viel Erfolg bei der gerichtlichen Verwertung dieser Erkenntnisse.

Also ist es doch nicht zwangsläufig so, dass man außerordentlich kündigen kann?

Das hängt von den Faktoren ab, die ich beschrieben habe. "Zwangsläufig" ist nur, dass wir leben und sterben müssen.

Aber bei einer reinen Firmenübernahme ohne (nachteilige) Auswirkungen für den Kunden wird diese Abwägung ergeben, dass nicht außerordentlich gekündigt werden kann.

Das kommt darauf an, welche Art von "Übernahme" vorliegt. Zunächst ist festzustellen, dass es nicht um die Übernahme einer Firma geht, sondern eines Unternehmens. Dann wird es darauf ankommen, ob sich nur die Mutter ändert (was unbeachtlich ist) oder der Vertragspartner des Kunden. Da dazu ein neuer Vertrag mit dem Kunden nötig wäre, käme es einem schweren Vertragsbruch gleich, wenn der alte Schuldner seine Pflichten nicht mehr erfüllen wollte, und würde deshalb zur Kündigung berechtigen.
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[2.2.1.1.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
27.05.2009 22:27
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Bereits ein Vertragspartnerwechsel reicht für eine außerordentliche Kündigung.

Nein.

Doch,

Na dann ist ja gut, dass überhaupt kein Vertragspartnerwechsel stattfindet. Der Freenet DSL-Kunde hat einen Vertrag mit der Freenet Breitband Services GmbH. Und den wird er auch behalten, egal wer Mehrheitseigner dieser GmbH ist.

Wenn deine Annahme zuträfe, dann dürfte jeder T-Home-Kunde seinen Vertrag kündigen, sobald auch nur eine einzige Telekom-Aktie den Besitzer wechselt. Lachhaft.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf niknuk
27.05.2009 23:29
Benutzer niknuk schrieb:
Na dann ist ja gut, dass überhaupt kein Vertragspartnerwechsel stattfindet.

Das sagt die Glaskugel niknuk, ja.

Der Freenet DSL-Kunde hat einen Vertrag mit der Freenet Breitband Services GmbH.

So, also mir liegt hier ein noch laufender Altvertrag auf die Freenet AG vor. Ein Übernahmeantrag zu einer Tochter-GmbH ist mir weder zugegangen noch ist sie vertraglich vereinbart.

Und den wird er auch behalten, egal wer Mehrheitseigner dieser GmbH ist.

Darauf kommt es natürlich nicht an. Ich schrieb ja (mehrfach), dass ein Wechsel des Vertragspartners erforderlich ist. Mein Vorschlag: erst lesen, dann schreiben.

Wenn deine Annahme zuträfe,

Die Annahme ist die des BGB, mit dessen Verständnis du lediglich genau wie mit meinen Beiträgen überfordert zu sein scheinst. Das ist ein Unterschied.

dann dürfte jeder T-Home-Kunde seinen Vertrag kündigen, sobald auch nur eine einzige Telekom-Aktie den Besitzer wechselt.

Natürlich nicht, denn Vertragspartner <> Aktionär des Vertragspartners. Kennt sich da jemand im Gesellschaftsrecht nicht aus?

Lachhaft.

Es geht. Noch lachhafter finde ich, wie sich hier manche aufspielen, obwohl sich sich im Gesetz so sicher bewegen wie ein betrunkener Tintenfisch bei Mondfinsternis. :)
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[2.2.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
27.05.2009 23:52

einmal geändert am 27.05.2009 23:58
Benutzer spaghettimonster schrieb:

So, also mir liegt hier ein noch laufender Altvertrag auf die Freenet AG vor

Mein Beileid. Und den hast du nicht gekündigt, sobald dein Vertragspartner nicht mehr Freenet AG hieß? Warum nicht?

Natürlich nicht, denn Vertragspartner <> Aktionär des Vertragspartners.

Großartig, du hast es begriffen. United Internet kauft Freenet DSL, es ändert sich somit der Mehrheitseigner. Am Unternehmen Freenet DSL ändert sich aber genau gar nichts, d. h. die Kunden dieses Anbieters haben es nach wie vor mit demselben Vertragspartner zu tun.

Was ist eigentlich mit den ganzen Arcor-Kunden, die demnächst zu Vodafone-Kunden werden? Oder mit den T-Systems-Kunden, die jetzt plötzlich T-Home als Vertragspartner haben? (http://www.computerwoche.de/knowledge_center/it_services/1873832/)

Ich bleibe dabei: der Kauf der Freenet DSL-Sparte durch United Internet begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, solange United Internet die Konditionen nicht ändert. Das Argument "ich will kein 1&1-Kunde sein" dürfte dagegen untauglich sein, um vor Gericht eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen.

Ebenso bleibe ich bei meiner Behauptung, dass vor allem diejenigen bei jedem Pipifax nach dem (sowieso nicht existenten) "Sonderkündigungsrecht" schreien, die einen Knebelvertrag abgeschlossen und erst danach mitbekommen haben, was das eigentlich für Konsequenzen hat. Und jetzt greifen sie verzweifelt nach jedem Strohhalm, um da wieder rauszukommen. Speziell in diesem Fall ist das besonders leicht durchschaubar, denn qualitativ macht es absolut keinen Unterschied, ob man Freenet- oder 1&1-Kunde ist.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf niknuk
28.05.2009 00:48
mE ändert sich durch den Verkauf der DSL-Sparte zunächst nichts an den vertraglichen Gegebenheiten. Einzig wenn der Kunde umzieht, einen Tarifwechsel beantragt oder der (neue) Anbieter den Vertrag seinerseits (fristgerecht !) kündigt, einzig dann gelten die Vertragsbedingungen (AGB) des neuen Vertragspartners.
Ich seh das einfach so (nämlich umgekehrt): Wer von all den Postern ruft denn nach einem Sonderkündigungsrecht wenn sein Arbeitgeber die Rechtsgeschäfte an den Sohn weitergibt ? Wer gestattet der Bank ein SKR für Kredite wenn der Zinssatz sich ändert ? Wer räumt 1und1 ein SKR für "unbequeme" Kunden ein ?
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[2.2.1.1.1.1.2] fnki81 antwortet auf spaghettimonster
28.05.2009 10:02
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Na dann ist ja gut, dass überhaupt kein Vertragspartnerwechsel stattfindet.

Das sagt die Glaskugel niknuk, ja.

Der Freenet DSL-Kunde hat einen Vertrag mit der Freenet Breitband Services GmbH.

So, also mir liegt hier ein noch laufender Altvertrag auf die Freenet AG vor. Ein Übernahmeantrag zu einer Tochter-GmbH ist mir weder zugegangen noch ist sie vertraglich vereinbart.

Und genau zu diesem Vertrag gehören AGB. Diese wurden von freenet aktualisiert. In den aktualisierten AGB ist eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, die Breitbandsparte im Ganzen an ein anderes Unternehmen abzugeben ohne, dass sich hierbei ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung ergibt.
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[2.2.1.1.1.1.2.1] coolio01 antwortet auf fnki81
28.05.2009 11:04
Benutzer fnki81 schrieb:

Und genau zu diesem Vertrag gehören AGB. Diese wurden von freenet aktualisiert. In den aktualisierten AGB ist eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, die Breitbandsparte im Ganzen an ein anderes Unternehmen abzugeben ohne, dass sich hierbei ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung ergibt.

Zum Vertrag gehören aber die damaligen AGB. Freenet kann nicht so ohne weiteres einseitig die AGB und damit dann die Vertragsbedingungen nachträglich ändern.
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[2.2.1.1.1.1.2.1.1] telefonlaie antwortet auf coolio01
28.05.2009 12:03
Benutzer coolio01 schrieb:

Zum Vertrag gehören aber die damaligen AGB. Freenet kann nicht so ohne weiteres einseitig die AGB und damit dann die Vertragsbedingungen nachträglich ändern.

Doch die AGB könne geändert werden, darüber muss der Kunde allerdings informiert werden und ihm muss eine Widerspruchsfrist eingeräumt werden, nutzt er diese nicht gelten die neuen AGB.

Legt der Kunde Widerspruch ein gelten weiterhin die alten AGB.
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[2.2.2] fnki81 antwortet auf spaghettimonster
27.05.2009 12:36
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Und nein, die Freenet-Übernahme berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung, es sei denn, United Internet ändert einseitig die Konditionen zu deinem Nachteil.

Bereits ein Vertragspartnerwechsel reicht für eine außerordentliche Kündigung.

Und genau deshalb hatte die freenet AG schon Ende letzten Jahres die freenet Breitband GmbH gegründet, um diese als Ganzes an einen Käufer zu übergeben. Somit ergibt sich kein Vertragspartnerwechsel und auch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Ob diese erfolgen wird, wird sich zeigen. Dafür spricht die > sonst falsche Formulierung "Die 1&1 Internet AG kauft im Zuge des Erwerbs alle freenetDSL- und freenetKomplett-Verträge". Davon abgesehen, dass man Verträge nicht kaufen kann.

Auch ist die Rede von einer technischen Migration. Soweit es hier zu Leistungsstörungen kommt, kann sich auch daraus ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ergeben. Eine außerordentliche Kündigung ist immer im Einzelfall abzuwägen, weswegen deine genervten Basta-Antworten hier unangebracht sind.

Mit einer technischen Mirgation ist lediglich gemeint, dass die Verträge in das EDV-System von UI überführt werden nicht, dass Anschlüsse technisch geändert werden. Ergo keine Beeinträchtigung des Anschlusses, allenfalls eine verzögerte Abbuchung oder Ähnliches, eben durch die Überführung der Verträge in das neue System.

Was zum Ende der Vertragslaufzeiten passiert, ist eine andere Frage. Es kann sehr wohl sein, dass 1&1 dann Angebote unterbreitet und Kunden kündigt, die nicht bereit sind in ein solches Angebot zu wechseln oder selber den freenet-Vertrag zu kündigen. Man wird sehen.
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[2.2.2.1] spaghettimonster antwortet auf fnki81
27.05.2009 21:40
Benutzer fnki81 schrieb:
Und genau deshalb hatte die freenet AG schon Ende letzten Jahres die freenet Breitband GmbH gegründet, um diese als Ganzes an einen Käufer zu übergeben. Somit ergibt sich kein Vertragspartnerwechsel und auch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Es wäre aber ziemlich sinnlos gewesen. Denn die ganzen 85% Altkunden würden dennoch bei der Freenet AG verbleiben. Eine Übernahme der Vertragsverhältnisse auch durch ein anderes Konzernunternehmen hätte erfordert, dass der neue Vertragspartner in den AGB mit Name und Anschrift bezeichnet oder ein Kündigungsrecht einräumt wurde (§ 309 Nr. 10 BGB), was bei Altverträgen schon deshalb unwahrscheinlich ist, weil es damals die Breitband GmbH noch nicht gab. Mir liegen hier Freenet-DSL-AGB von 2005 vor, zumindest dort ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt. Die AGB wurden bei diesem Vertrag auch nicht wirksam durch neuere abgelöst. Ergo bleibt die Freenet AG dort Vertragspartner.

Inwieweit das bei anderen Altverträge anders aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Was zum Ende der Vertragslaufzeiten passiert, ist eine andere Frage. Es kann sehr wohl sein, dass 1&1 dann Angebote unterbreitet und Kunden kündigt, die nicht bereit sind in ein solches Angebot zu wechseln oder selber den freenet-Vertrag zu kündigen.

Das mag sicherlich sein.
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[2.2.2.2] netwriter antwortet auf fnki81
28.05.2009 00:01
Sorry, habe mich vertan... Mitarbeiter bei freenet. Also, wie lange schon in der Unternehmenskommunikation?

Gruß vom
Netwriter

Benutzer fnki81 schrieb:

Und genau deshalb hatte die freenet AG schon Ende letzten Jahres die freenet Breitband GmbH gegründet, um diese als Ganzes an einen Käufer zu übergeben. Somit ergibt sich kein Vertragspartnerwechsel und auch kein Grund für eine
außerordentliche Kündigung.
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[2.2.2.2.1] fnki81 antwortet auf netwriter
28.05.2009 10:59
Benutzer netwriter schrieb:
Sorry, habe mich vertan... Mitarbeiter bei freenet. Also, wie lange schon in der Unternehmenskommunikation?

Gruß vom
Netwriter

Benutzer fnki81 schrieb:

Und genau deshalb hatte die freenet AG schon Ende letzten Jahres die freenet Breitband GmbH gegründet, um diese als Ganzes an einen Käufer zu übergeben. Somit ergibt sich kein Vertragspartnerwechsel und auch kein Grund für eine
außerordentliche Kündigung.

Und auch das ist vollkommen aus der Luft gegriffen, da ich Sachverhalte darstelle, wie sie sind. Wenn man sich auch nur ansatzweise für die Branche interessiert, so weiß man, dass das was ich schrieb den Tatsachen entspricht. Dafür muss man weder bei freenet, noch bei UI oder bei Arcor oder sonstwem arbeiten. Also solche Beiträge bringen wirklich jeden hier weiter. Mein Glückwunsch!