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Mit meinem Eigentum mache ich was ich will!


16.12.2007 13:16 - Gestartet von Moneysac
das problem ist die softwareveränderung, bei hardware unlocking dürfte es klar sein, denn was ich kaufe, das gehört mir und ich darf damit machen was ich will!
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[1] CGa antwortet auf Moneysac
16.12.2007 13:37
Benutzer Moneysac schrieb:
das problem ist die softwareveränderung, bei hardware unlocking dürfte es klar sein, denn was ich kaufe, das gehört mir und ich darf damit machen was ich will!

Eine sehr pauschale Aussge, die nicht immer stimmt. Oft wird auch der Unterschied zw. Besitz und Eigentum verwechselt. Und bei T-Mobile wurde es bestätigt. Du wirst zwar EGT aber kannst eben nicht doch alles damit machen. Ebenso kann es auch sein das wenn du mit deinem neuen EGT egal welcher Art bestimmte Dinge machst, Garantieansprüche verfallen. Do kannst zwar machen was du willst musst aber mit den Konsequenzen leben.
Wo bitte bitte unterscheidest du hier von Soft-und Hardwareunlocking? Das unlocken ein Hy ist genauso illegal wie das Cracken einer Shareware oder eines Betriebsystems.

Wenn du bei deiner Willensfreiheit gegen Gesetze versösst ist es eine Straftat.

cu ChrisX
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[2] J.Malberg antwortet auf Moneysac
16.12.2007 21:56
Benutzer Moneysac schrieb:
das problem ist die softwareveränderung, bei hardware unlocking dürfte es klar sein, denn was ich kaufe, das gehört mir und ich darf damit machen was ich will!

Das sieht ein Jurist aber anders. Normalerweise kann man mit gekauften Sache machen was man will. Es gibt aber auch Fälle wo es Einschränkungen gibt. Die Bahn muss auch einen Architekten Schadensersatz zahlen, weil sie beim Bau den Entwurf verändert haben. Man darf auch keine Fotos die man beim Fotografen machen ließ ohne dessen Genehmigung auf einer HP verwenden. Auch wenn man die Fotos gekauft hat.
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[2.1] Moneysac antwortet auf J.Malberg
18.12.2007 22:12
Benutzer J.Malberg schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:
das problem ist die softwareveränderung, bei hardware unlocking dürfte es klar sein, denn was ich kaufe, das gehört mir und ich
darf damit machen was ich will!

Das sieht ein Jurist aber anders. Normalerweise kann man mit gekauften Sache machen was man will. Es gibt aber auch Fälle wo es Einschränkungen gibt. Die Bahn muss auch einen Architekten Schadensersatz zahlen, weil sie beim Bau den Entwurf verändert haben. Man darf auch keine Fotos die man beim Fotografen machen ließ ohne dessen Genehmigung auf einer HP verwenden. Auch wenn man die Fotos gekauft hat.

physikalische veränderungen an meinem eigentum können mir nicht untersagt werden (es sei denn es geht um sicherheit, öffentliche interessen etc), das problem sind erworbene lizenzen/nutzungsrechte wie das urheberrecht. die software darf ich daher nicht verändern. Auch architekten und fotografen behalten die urheberrechte an ihren werken. das zerstören der fotos oder baupläne hingegen kann keiner verbieten.

genauso mit dem handy: physikalisch darf ich einwirken wie ich will, die geschützte software hingegen darf nicht verändert/manipuliert werden.

das muss auch der jurist getrennt betrachten, da mehrere rechtsgebiete betroffen sind. falls meine aussage nicht richtig ist würde mich eine entsprechende vorschrift interessieren!
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[2.1.1] six..pack antwortet auf Moneysac
19.12.2007 01:21
Man muß halt nicht die Software verändern, das darfg man nicht.

Aber man kann die rauswerfen und eine andere reinspielen.

Ich habe mir auch vor kurzem ein weiteres Handy zugelegt.
Vertrag läuft noch bis 2009. Den bezahle ich auch weiter, logisch.

Aber eine andere Karte ist schon drin und das ohne irgend welche Probleme.
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[2.1.1.1] bananensplit antwortet auf six..pack
19.12.2007 08:39
ich weiß immer nicht, was das soll.

ich mache bei einem anbieter einen vertrag und der gibt mir dazu ein handy für 1€.
dieser will dann ja auch irgendwie sicherstellen, daß der umsatz über ihn läuft und sich die subvention des handys rechnet. sollte für jeden nachvollziehbar sein.
dafür 24 monate laufzeit. simlock oder was auch immer ist in ordnung!
danach lasse ich es kostenfrei entsperren.
will ich es vorher entsperren lassen, zahle ich dafür. ist vollkommen ok.

ich kann mir doch auch ein freies handy (kein simlock) für bsp. 399€ kaufen
und einen anbieter meiner wahl suchen. simyo, callmobile........
dann kann man auch mit dem eigentum machen was man will.
auch wenn ich es im klo versenke.

wo ist hier das problem?
anbieter a soll mein handy subventionieren und mir schön für 1€ geben
und anbieter b macht den umsatz.

um was geht es hier? helft mir mal.
ein n95 für 1€ und als anbieter fonic?
alles immer schön billig für den kunden.
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[2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf bananensplit
19.12.2007 09:03
Benutzer bananensplit schrieb:
ich weiß immer nicht, was das soll.

ich mache bei einem anbieter einen vertrag und der gibt mir dazu ein handy für 1€.
dieser will dann ja auch irgendwie sicherstellen, daß der umsatz über ihn läuft und sich die subvention des handys rechnet. sollte für jeden nachvollziehbar sein. dafür 24 monate laufzeit. simlock oder was auch immer ist in ordnung!
danach lasse ich es kostenfrei entsperren.
will ich es vorher entsperren lassen, zahle ich dafür. ist vollkommen ok.

ich kann mir doch auch ein freies handy (kein simlock) für bsp.
399€ kaufen und einen anbieter meiner wahl suchen. simyo, callmobile........
dann kann man auch mit dem eigentum machen was man will.
auch wenn ich es im klo versenke.

wo ist hier das problem?
anbieter a soll mein handy subventionieren und mir schön für 1€ geben
und anbieter b macht den umsatz.

um was geht es hier? helft mir mal.
ein n95 für 1€ und als anbieter fonic?
alles immer schön billig für den kunden.

Wenn der Anbieter es dir dann erlaubt, dass du gegen Bezahlung den Code kriegst....
Diese ganze Diskussion ist doch durchs Iphone wieder entstanden. Da kriegste keinen Freischaltcode, ganz im Gegenteil, hier sollte das Gerät über die 24 Monate hinaus gesperrt bleiben.
Oder wenn man ein total auf die Sim gelocktes Prepaidhandy hat und die Simkarte defekt ist, die neue Sim (Simkartentausch)nicht funktioniert. , dann überzeuge den Anbieter mal von einer Freischaltung des Handys....
Solange es freie Handys ohne Simlock gibt, werde ich mir immer so eins besorgen. Wenn ein Anbieter meint, er muss seine Handys locken, dann ist dieser kein Partner für mich.
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[2.1.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf kfschalke
19.12.2007 09:08

2x geändert, zuletzt am 19.12.2007 09:16
Benutzer kfschalke schrieb:

Wenn der Anbieter es dir dann erlaubt, dass du gegen Bezahlung den Code kriegst....
Diese ganze Diskussion ist doch durchs Iphone wieder entstanden. Da kriegste keinen Freischaltcode, ganz im Gegenteil, hier sollte das Gerät über die 24 Monate hinaus gesperrt bleiben. Oder wenn man ein total auf die Sim gelocktes Prepaidhandy hat und die Simkarte defekt ist, die neue Sim (Simkartentausch)nicht funktioniert. , dann überzeuge den Anbieter mal von einer Freischaltung des Handys.... Solange es freie Handys ohne Simlock gibt, werde ich mir immer so eins besorgen. Wenn ein Anbieter meint, er muss seine Handys locken, dann ist dieser kein Partner für mich.

so sieht es aus.

zum thema iphone.
das war und ist alles vor dem kauf bekannt.
wenn mir das nicht passt, kaufe ich es nicht.
so nett wie das ding auch ist.

allgemein
aber viele sind eben anders gestrickt.
hauptsache ist, ich habe das telefon für 1€ und kann es rumzeigen.
diejenigen die es sich kaufen, ist ja deren gutes recht, dürfen sich nur nicht beschweren.

ich warte noch auf denjenigen, der sagt:
hey ihr säcke, ich habe ein iphone für 1€ und sich dann beschwert. schei... ich telefoniere ja über die tm mit 200€ mt gg.
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[2.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf bananensplit
19.12.2007 09:58
Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:

Wenn der Anbieter es dir dann erlaubt, dass du gegen Bezahlung
den Code kriegst....
Diese ganze Diskussion ist doch durchs Iphone wieder entstanden. Da kriegste keinen Freischaltcode, ganz im Gegenteil, hier sollte das Gerät über die 24 Monate hinaus gesperrt bleiben. Oder wenn man ein total auf die Sim gelocktes Prepaidhandy hat
und die Simkarte defekt ist, die neue Sim (Simkartentausch)nicht funktioniert. , dann überzeuge den Anbieter mal von einer Freischaltung des Handys.... Solange es freie Handys ohne Simlock gibt, werde ich mir immer so eins besorgen. Wenn ein Anbieter meint, er muss seine Handys locken, dann ist dieser kein Partner für mich.

so sieht es aus.

zum thema iphone.
das war und ist alles vor dem kauf bekannt.
wenn mir das nicht passt, kaufe ich es nicht.
so nett wie das ding auch ist.

allgemein
aber viele sind eben anders gestrickt.
hauptsache ist, ich habe das telefon für 1€ und kann es rumzeigen.
diejenigen die es sich kaufen, ist ja deren gutes recht, dürfen sich nur nicht beschweren.

ich warte noch auf denjenigen, der sagt:
hey ihr säcke, ich habe ein iphone für 1€ und sich dann beschwert. schei... ich telefoniere ja über die tm mit 200€ mt gg.

ich warte auf nix mehr.... Wenn es den 18 jährigen gibt, der 3 Verträge abschließt um dat Nokia 8800 für 1,00 euro zu erhalten, natürlich bei verschiedenen Anbietern, weil er die sonst nicht kriegt, dann ist dein Beispiel nicht weit hergeholt.....
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[2.1.1.1.1.1.1.1] ray81 antwortet auf kfschalke
19.12.2007 17:25

3x geändert, zuletzt am 19.12.2007 17:27
Wir sind doch alle nicht so "weiß" wir wir uns darstellen.

Letztendlich ist das "Lockproblem" doch hausgemacht ... die Anbieter wollen Geld verdienen und die Kunden wollen Geld sparen, die Anbieter die gelockte Handys verkaufen, haben nicht wirklich attraktive Vertragsgebühren - "ergo, mach ich das Handy billig, hau nen Lock drauf und verscherbel es mit meinem ach so "tollen" Vertrag". Es gibt Kunden, die lassen es mit sich machen, weil sie keine Ahnung haben und es gibt Kunden, die das nicht mit sich machen lassen und sich denken: Du willst mich vera...schen, hey, ich vera ... sch dich! Und besorgen sich den Code. Wer will schon mehr ausgeben als er "muss". Grauzone ... mein Rat, Weg mit den Locks und Handys und Verträge zu vernünftigen Preisen. Ich lebe in Österreich, im Land der schon fast seit jeher gesperrten Handys, hab dort noch nie ein gesperrtes Handy gekauft, hatte 2 Mal Glück und die waren nicht gesperrt, die Vertragsknochen ... dort sind die Preise mittlerweile so mies, obwohl sie gesperrt sind, dass ich dort auch weiterhin kein Gelocktes kaufen würde ... im freien Handel sind Ungelockte sogar oft viel billiger ... ohne Lock ... und oft bekommt man den Vertrag beim Anbieter dann ohne Bindefrist!!!

Gruß Ray
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] Moneysac antwortet auf ray81
19.12.2007 20:30
es geht ja gar nicht um die gebührenmodelle ode rmoralische fragen sondern um die frage, ob der netzbetreiber bestimmte dinge untersage darf.

es wirft sich ja die frage auf, ob überhaupt ein verhältnis zwischen netzbetreiber und endkunde begründet wird, das über das anbieten/nutzen von mobilfunk hinausgeht, schließlich wird der vertrag über das gelockte handy ja zwischen einzelhändler und endkunden begründet. ich bin daher der meinung, dass eine hardwaretechnische veränderung in jedem fall zulässig ist.

inwieweit sonstige rechte berührt werden entzieht sich meiner kenntnis.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf Moneysac
20.12.2007 07:07
Benutzer Moneysac schrieb:
es geht ja gar nicht um die gebührenmodelle ode rmoralische fragen sondern um die frage, ob der netzbetreiber bestimmte dinge untersage darf.

es wirft sich ja die frage auf, ob überhaupt ein verhältnis zwischen netzbetreiber und endkunde begründet wird, das über das anbieten/nutzen von mobilfunk hinausgeht, schließlich wird der vertrag über das gelockte handy ja zwischen einzelhändler und endkunden begründet. ich bin daher der meinung, dass eine hardwaretechnische veränderung in jedem fall zulässig ist.

inwieweit sonstige rechte berührt werden entzieht sich meiner kenntnis.

Interessant ist daran ja auch, dass die Mobilfunkbetreiber gerade immer behaupten, dass es keinen Vertrag über Handykauf mit ihnen gibt, wenn es beim Händleer Probleme gibt. (siehe Nichtlieferung etc.)
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Moneysac antwortet auf kfschalke
24.12.2007 21:08
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:
es geht ja gar nicht um die gebührenmodelle ode rmoralische fragen sondern um die frage, ob der netzbetreiber bestimmte dinge untersage darf.

es wirft sich ja die frage auf, ob überhaupt ein verhältnis zwischen netzbetreiber und endkunde begründet wird, das über das anbieten/nutzen von mobilfunk hinausgeht, schließlich wird der vertrag über das gelockte handy ja zwischen einzelhändler und endkunden begründet. ich bin daher der meinung, dass eine hardwaretechnische veränderung in jedem fall zulässig ist.

inwieweit sonstige rechte berührt werden entzieht sich meiner kenntnis.

Interessant ist daran ja auch, dass die Mobilfunkbetreiber gerade immer behaupten, dass es keinen Vertrag über Handykauf mit ihnen gibt, wenn es beim Händleer Probleme gibt. (siehe Nichtlieferung etc.)

man muss aber zugestehen, dass beim kauf im laden auch kein kaufvertrag zwischen dem netzbetreiber und dem kunden zustandekommt, sondern zwischen händler und kunde. nur der mobilfunkvertrag wird zwischen netzbetreiber und kunde vermittelt. verkompliziert wird das ganze freilich wieder dadurch, dass im normalpreis ein kopplungsgeschäft vorliegt, z.b. wenn das handy für 1.- mit vertrag angeboten wird.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Mitrill antwortet auf Moneysac
27.07.2008 17:47

einmal geändert am 27.07.2008 18:23
Benutzer Moneysac schrieb:

man muss aber zugestehen, dass beim kauf im laden auch kein kaufvertrag zwischen dem netzbetreiber und dem kunden zustandekommt, sondern zwischen händler und kunde. nur der mobilfunkvertrag wird zwischen netzbetreiber und kunde vermittelt. verkompliziert wird das ganze freilich wieder dadurch, dass im normalpreis ein kopplungsgeschäft vorliegt, z.b. wenn das handy für 1.- mit vertrag angeboten wird.


Es mag zwar nach derzeitiger Rechtsauffassung so sein wie du sagst, aber ich bin der Meinung, dass die derzeit unter Juristen häufig angenommene Situation im "realen Leben" nicht gegeben ist.

Ich bin der Meinung, wir benötigen bzgl. der sogenannten "Kopplungsgeschäfte" eine neue juristische Bewertung, welche die "gelebte Realität" stärker berücksichtigt!

Wenn man sich mal so ein Prepaid-Handy-Bundle anschaut ist schon aufgrund der netzbetreiberlastigen Umverpackung klar, dass hier der Eindruck entsteht, es entstünde ein Kaufvertrags-Verhältnis mit dem Netzbetreiber (sowohl bzgl. des Handys wie auch bzgl. der damit verbundenen Verpflichtung des Kunden, das gekaufte Handy nur in einem bestimmten Tarif des Mobilfunk-Netzbetreibers zu benutzen (SIM- / Net-Lock)), und der Verkäufer nur als eine Art Vermittler auftritt, der sich spätestens nach einer Art Mini-Provision und den ersten 6 Monaten Gewährleistung (Beweislast-Umkehr) aus dieser Geschichte "ausklinkt".

Der Grund weshalb ich das hier schreibe liegt darin begründet, dass ich zur Zeit - scheinbar vergeblich - auf den Entsperr-Code eines von mir vor mehr als zwei Jahre gekauften Net-Lock Handys warte.

Der Blick zurück:

Am 21.07.2006 kaufte ich in einer Filiale der Elektronikmarkt-Kette "expert" das letzte dort noch verfügbare, mit Net-Lock versehene Klapphandy SAMSUNG SGH-X150 zum Preis von 69,99 Euro. In diesem Prepaid-Handy-Bundle von Vodafone enthalten war eine CallYa-Comfort SIM-Karte mit einem Startguthaben von 5 Euro.

Leider stellte sich schon bei der ersten Benutzung heraus, dass die Mikrofonkapsel ihren Dienst verweigerte. Zurück in der expert-Filiale wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät zur Reparatur eingeschickt würde und ich in ca. drei Wochen ein Ausstauschgerät erhielte. Auf die Rückgabe des Gerätes wollte man sich nicht einlassen, da die im Lieferumfang befindliche CallYa-Comfort-Karte schon auf mich registriert war.

Nebenbei bemerkt: Während dieser dann fast 4 Wochen Wartezeit, musste ich frustrierenderweise feststellen, dass im zwischenzeitlich eröffneten und über die Web-Präsenz von SIMYO erreichbaren etronixx-Shop das SAMSUNG SGH-X150 ohne Karte und ohne jegliches Lock inkl. Versand gerade mal 0,74 Euro mehr kostete.

Am 18.08.2006 konnte ich nach schriftlicher Benachrichtigung dann endlich das mir zugewiesene SIM-/Net-Lock Austausch-Handy in Empfang nehmen. Es handelte sich dabei - wie die Bezeichnung "Austauschgerät" schon erahnen lässt - nicht um das selbe Gerät, welches ich ursprünglich gekauft habe. Da die Gerätenummer (IMEI) natürlich auch eine andere war erhielt ich einen neuen "Eigentumsnachweis" mit daran geheftetem Lieferschein, aus dem der Austausch ersichtlich ist. Der Lieferschein stammt von der "arvato logistics services" Niederlassung 33442 Herzebrock-Clarholz. Oben rechts auf dem Lieferschein ist groß das Vodafone-Symbol mitsamt Vodafone Schriftzug abgedruckt.

Übrigens: Ca. eine Woche nach Erhalt der Benachrichtigung zur Abholung des Austausch-Handys, schlug ich an einem Samstag morgen die Zeitung auf und schaute in die expert-Werbung. Ich dachte: "Mir fällt der Kitt aus der Brille" als ich sah, dass bei expert das mir vor 5 Wochen verkaufte und doch erst eine Woche in meinem Besitz befindliche Handy nun für nur noch 29.95 Euro angeboten wurde (ebenfalls SIM-/Net-Lock sowie CallYa-Comfort und 5 Euro Startguthaben). Für das gleiche Geld hätte man also nun schon 2 Handys kaufen können und hätte trotzdem noch 10 Euro gespart.

An dieser Stelle dürfte wohl verständlich sein, dass ich seitdem nicht besonders gut auf SIM-/Net-Lock-Handys zu sprechen bin.

Ich fühle mich offen gesagt durch Vodafone geradezu verar???t.

Natürlich kann man nun darüber diskutieren ob es meine eigene Schuld ist, da ich zunächst den Preis von 69,99 Euro für akzeptabel hielt, und mich nun von Vodafone über den Tisch gezogen fühle aber bei einem derartigen Preisunterschied (> 57%) in so kurzer Zeit kann man das - glaube ich - durchaus verstehen!

Natürlich habe ich mir daraufhin verstärkt Gedanken darüber gemacht wie man Geld sparen kann. Aufgrund des Net-/(CallYa-????)-Lock entschied ich mich für eine SIM-Karte im Tarif CallYa-Compact (5/25/5 Ct. statt 29/59/19 Ct. im CallYa-Comfort je Min.intern/extern/SMS).

Ende Dezember 2007 stellte ich dann fest, dass die zusammen mit dem Handy gekaufte CallYa-Comfort SIM-Karte vermutlich aufgrund von "Nichtbenutzung" seitens Vodafone deaktiviert worden war. Kein Handy konnte sich mehr mit der Karte ins Netz einbuchen. Lediglich durch einige Artikel und Forenbeiträge auf teltarif.de war mir bekannt, dass man die Karte mit Angabe der Bankverbindung nach Vodafone schicken muss um das Restguthaben zurück zu erhalten. Die Suche nach einer derartigen Info auf den Seiten von Vodafone war erfolglos.

Kurz vor Ablauf der zwei Jahre (21.07.2008) habe ich am 11.07.2008 den Freischalt-Code für das alte zum Austausch gegebene Handy abfragen können. Dies erschien mir logisch, da der neue Besitzer vermutlich schon am 11.07.2008 - bezogen auf sein altes Handy - zwei Jahre um hatte. Immerhin kann der derzeitige Besitzer des von mir zur Reparatur gegebenen Handys dasselbe ja nicht schon am 11.07.2006 gehabt haben, da ich es ja gerade mal selbst erst am 21.07.2006 gekauft habe.

Die für mich logische Schlussfolgerung lautet, dass ich dann ja wohl auch mit Ablauf der 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs meines alten Handys (defekt!) den Freischalt-Code für mein neues Handy (Austausch-Handy) abfragen können müsste (also ab dem 21.07.2008).

Aber selbst heute (27.07.2008) bekomme ich immer noch die Meldung, dass ein Entsperr-Code zu der IMEI meines Austausch-Handys nicht verfügbar sei.

Wohlgemerkt: Ich habe schon vor ein paar Jahren mal erfolgreich andere Handys mit Lock entsperrt. Aber damals gab es bei den Prepaid-Tarifen derartig wenig Unterschiede, dass ich es nicht sofort nach Ablauf der zwei Jahre versucht habe.

Am 23.07.2008 führte ich nun zwei Telefonate mit Vodafone (0800/172 12 12 und 0211/533-0).

Meine Gesprächspartnerin unter der 0800/172 12 12 war Frau Stefanie Sch. . Sie teilte mir auf meine Darlegung des Sachverhaltes hin mit, dass die zwei Jahre Wartezeit erst ab der Herausgabe des Austausch-Handys beginnen würden. Nach Angabe der IMEI des neuen Handys verwies sie mich an die CallYa-Hotline unter der Nr. 0172 / 22 9 11 . Auf meine Frage ob denn ein Anruf dort von meinem CallYa-Handy aus kostenlos sei, sagte sie etwas ausweichend, dass ich um diesen Anschluss kostenlos vom Festnetz aus zu erreichen die Nummer 0800/172 22 9 11 wählen müsste von ihrem Anschluss könne sie mich leider nicht direkt dorthin verbinden! (Wer dort anruft hört übrigens nur "Keine Verbindung unter dieser Telefonnummer!". Ein wirklich 'toller' Tipp den die Frau mir da gegeben hat!).

Mein Gesprächspartner unter der 0211/533-0 war nach Weiterverbinden Herr Sebastian F. . Nach Rückfrage in der Fachabteilung teilte er mit, dass der Entsperr-Code voraussichtlich zum Ende des Monats vorliegen würde, bzw. spätestens am ersten des kommenden Monats über Internet abrufbar sein sollte.
"Auf jeden Fall wird dieser Entsperr-Code zum Anfang des nächsten Monats vorhanden sein!" und "Die Gerätehersteller geben uns die Entsperr-Codes im Regelfall immer Ende des Monats!"

Frage an die Leserschaft: Erhalten die Netzbetreiber die Entsperr-Codes wirklich von den Geräteherstellern? Ich habe immer gedacht, dass es die Netzbetreiber sind, die die Codes festlegen!


Halten wir an dieser Stelle doch einfach mal fest:
Obwohl die zwei Jahre vorbei sind muss ich immer noch auf den Entsperr-Code warten, bzw. muss am Ende vieleicht noch warten bis auch die zwei Jahre seit Abholung des Austausch-Handys vergangen sind. Es würde mich nicht mehr überraschen, wenn ich am Ende den Entsperr-Code überhaupt nicht bekomme (vieleicht mit der Argumentation, dass ich aufgrund der "Nichtbenutzung" der ursprünglich im Lieferumfang befindlichen CallYa-Comfort Karte den Anspruch auf Erhalt des Entsperr-Codes verwirkt hätte.


Fazit: Ich werde in Zukunft nur noch Handys ohne SIM-/Net-Lock kaufen! Ich bin zwar nach wie vor ein Freund von Prepaid da es für mich (wenig abgehende Handy-Telefonate) die kostengünstigste Möglichkeit ist vor allem erreichbar zu sein, aber für mich steht fest, dass dieses Handy mein letztes mit einem Lock ist!

Wenn man sich nicht auf die Aussage der Netzbetreiber bzw. Provider verlassen kann, dass tatsächlich nach zwei Jahren der Entsperr-Code abgefragt werden kann, hat das alles sowieso keinen Sinn.

Wenn ich bedenke, dass auch immer mehr Vertrags-Handys mit Lock ausgeliefert werden, und diese von den Käufern noch auf Kredit finanziert werden (was bitte sind denn Mobilfunkverträge inkl. Handy sonst?) könnte einem übel werden.

Ich kriege das Grauen, wenn ich daran denke, dass es Leute gibt, die z.B. das I-Phone kaufen ohne nach zwei Jahren das Recht auf einen Entsperr-Code zu haben!

Ich bin gespannt, ob der Entsperr-Code zu meinem Austausch-Handy - wie versprochen - ab dem 01.08.2008 im Internet abrufbar ist.

To be continued!