vor Gericht

Urteil zu vorzeitiger SIM-Lock-Entfernung

Haft auf Bewährung für 35-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Handelns
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Urteil zu vorzeitiger SIM-Lock-Entfernung Bild: teltarif.de Wegen gewerbsmäßigen Entfernens von SIM-Locks bei Handys und Smartphones hat der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen einen 35-Jährigen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und eine strafbare Datenveränderung, befand der Richter. Es kann eine richtungweisende Entscheidung werden, denn zur weit verbreiteten SIM-Lock-Entsperrung gab es bundesweit bisher so gut wie keine Strafurteile, wie der Richter betonte. Manche Mobilfunkanbieter versehen ihre Handys mit einem SIM- oder einem Net-Lock und verhindern damit die Verwendung des Geräts mit einer anderen SIM-Karte bzw. einem anderen Mobilfunktarif oder die Nutzung des Handys in anderen Mobilfunknetzen.

Das Göttinger Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe für den Angeklagten gefordert hatte. Der Verteidiger, der keinerlei strafbare Handlungen erkennen mochte, hatte auf Freispruch plädiert. Wer ein SIM-Lock aufhebe, beseitige ein "Nutzungshindernis", sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er die rechtliche Einschätzung des Gerichts von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde.

Urteil zu vorzeitiger SIM-Lock-Entfernung Bild: teltarif.de Gerade durch das Vertriebsmodell für das iPhone, das in Deutschland bis vor wenigen Monaten offiziell nur von der Telekom mit Mobilfunkvertrag verkauft werden durfte und dort immer noch mit einem SIM-Lock versehen ist, wurde das Thema SIM-Lock- bzw. Net-Lock-Entsperren wieder aktuell. Allerdings werden auch andere Handys von den Mobilfunk-Anbietern mit einem SIM- oder Net-Lock versehen, teilweise auch einfache Handys im Prepaid-Paket. Nach einem Entsperren ist das Handy mit allen Anbietern in allen Mobilfunknetzen nutzbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages oder spätestens nach zwei Jahren können Verbraucher bei ihrem Anbieter einen Code zum Entsperren erfragen. Meist ist dieser kostenlos erhältlich.

Richter mag SIM-Locks auch nicht

Die Göttinger Staatsanwaltschaft verfolgt seit dem vergangenen Jahr eine Reihe weiterer SIM-Lock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht sollen. Der 35-Jährige als erster Angeklagter hatte von 2005 und 2010 für zahlreiche Kunden Hunderte von Geräten entsperrt. Zur Prozessvereinfachung beschränkten sich die Beteiligten heute allerdings darauf, nur über zehn Fälle zu verhandeln. Der Richter gab dabei zwar zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und sich das Geld dann mit teuren Zweijahresverträgen zurückzuholen, persönlich wenig schätze. Allerdings müsse man die per SIM-Lock errichtete Zugangssperre zu anderen Netzen respektieren. Wer dies nicht tue, mache sich strafbar.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Infoseite zu SIM-Lock und SIM-Lock-Entsperren.

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