Benutzer pandoras schrieb:
Prepaid nennt sich zwar vertragsfrei, ist juristische dennoch ein Vertrag. Ich zahle die Summe x, und erwerbe damit das Recht y Minuten zu telefonieren. Es gibt Preislisten und AGB's.
Es gibt lediglich keine mtl. Zahlungspflicht - mal abgesehen von "Nichtnutzungsgebühren" etc. Diese sind z.B. ein gültiger Vertragsbestandteil.
Folglich habe sog. bundles aus Locked Handy und Prepaid-Karte eine vertragliche Bindung. Ob sich durch Unlocking allerdings Schadensersatzansprüche ableiten lassen -insbesondere im privaten Bereich- ist fraglich.
Vermutlich werden gewerblichen Anbieter mit > Unterlassungserklärungen mit phantastischen Geschäftswerten von mehreren hunderttausend Euro mundtot gemacht.
Ojeh, und ich habe kürzlich auf der Seite
http://www.entsperren.at/unlock_huawei.php
meinen Prepaid-Surfstick kostenlos entsperrt. Hoffentlich muss ich für dieses schwere Verbrechen nicht ins Gefängnis oder eine Rechnung von 1.000.000 Euro bezahlen. Ich glaub ich muss auswandern.