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Teilweise falsche Darstellung im Artikel


10.11.2010 10:52 - Gestartet von Chris111
einmal geändert am 10.11.2010 10:55
Liebe Frau Winter, liebe dpa,

wie unter vielen Mobilfunknutzern bekannt, gibt es in Deutschland mit SIM oder Netlock versehene Handys in erster Linie bei Prepaidhandys und nicht bei Vertragshandys.
Allein T-Mobile hat vor ca. 4-5 Jahren damit begonnen, Netlock auch bei einigen / allen? Vertragshandys einzuführen.
Keiner der anderen 3 Mobilfunkbetreiber hatte bisher bei Vertragshandys einen Netlock. Einzig und allein bei dem I Phone hat Vodafone offensichtlich einen Netlock, wobei ich hierzu im Laden auch die Aussage erhalten habe, dass er kostenlos sofort entfernt werden könnte.
Fazit: Die Aussage des Artikels, dass ein Netlock bei Vetragshandys üblich sei, ist falsch. Dahingegen ist es bei fast allen Preipaidpaketen üblich - und hier kann man den Entsperrcode nach 2 Jahren (rein zufälligerweise auch die übliche Laufzeit von Verträgen) gratis erhalten.

Diese falsche Darstellung ändert natürlich nichts an der Kernaussage des Artikels über die rechtliche Bewertung einer Entfernung des SIM oder Netlocks.


Viele Grüße

Christian
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[1] Marie-Anne antwortet auf Chris111
10.11.2010 12:43
Vielen Dank für den Hinweis. Das mit den Prepaid-Paketen ist natürlich richtig, deshalb habe ich das ergänzt. Man kann natürlich auch die Prepaid-SIM und das Handy jeweils einzeln kaufen, dann hat man das SIM-Lock-Problem nicht.
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[1.1] neee! Teilweise falsche Darstellung im Artikel
pandoras antwortet auf Marie-Anne
10.11.2010 17:08
Prepaid nennt sich zwar vertragsfrei, ist juristische dennoch ein Vertrag. Ich zahle die Summe x, und erwerbe damit das Recht y Minuten zu telefonieren. Es gibt Preislisten und AGB's.

Es gibt lediglich keine mtl. Zahlungspflicht - mal abgesehen von "Nichtnutzungsgebühren" etc. Diese sind z.B. ein gültiger Vertragsbestandteil.

Folglich habe sog. bundles aus Locked Handy und Prepaid-Karte eine vertragliche Bindung. Ob sich durch Unlocking allerdings Schadensersatzansprüche ableiten lassen -insbesondere im privaten Bereich- ist fraglich.

Vermutlich werden gewerblichen Anbieter mit Unterlassungserklärungen mit phantastischen Geschäftswerten von mehreren hunderttausend Euro mundtot gemacht.
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[1.1.1] Magentaschrott antwortet auf pandoras
11.11.2010 02:54

einmal geändert am 11.11.2010 02:55
Benutzer pandoras schrieb:
Prepaid nennt sich zwar vertragsfrei, ist juristische dennoch ein Vertrag. Ich zahle die Summe x, und erwerbe damit das Recht y Minuten zu telefonieren. Es gibt Preislisten und AGB's.

Es gibt lediglich keine mtl. Zahlungspflicht - mal abgesehen von "Nichtnutzungsgebühren" etc. Diese sind z.B. ein gültiger Vertragsbestandteil.

Folglich habe sog. bundles aus Locked Handy und Prepaid-Karte eine vertragliche Bindung. Ob sich durch Unlocking allerdings Schadensersatzansprüche ableiten lassen -insbesondere im privaten Bereich- ist fraglich.

Vermutlich werden gewerblichen Anbieter mit > Unterlassungserklärungen mit phantastischen Geschäftswerten von mehreren hunderttausend Euro mundtot gemacht.

Ojeh, und ich habe kürzlich auf der Seite
http://www.entsperren.at/unlock_huawei.php
meinen Prepaid-Surfstick kostenlos entsperrt. Hoffentlich muss ich für dieses schwere Verbrechen nicht ins Gefängnis oder eine Rechnung von 1.000.000 Euro bezahlen. Ich glaub ich muss auswandern.
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[1.1.1.1] Wie es die Firma gerade braucht
IMHO antwortet auf Magentaschrott
11.11.2010 11:58
Man kauf nur mal ein Handy "für 1 Euro" und einen Mobilfunkvertrag und spüle dann das Handy die Toilette runter (oder was auch immer). Rücktritt vom Mobilfunkvertrag? Fehlanzeige! Es sind ja zwei getrennte Verträge!
Anzeige weil man auch das Simlock in der Toilette beschädigt hat - nee, das Gerät ist ja Dein Eigentum.

Man stelle sich nur vor, man kauft sich ein neues Auto und will innerhalb der Garantiezeit den Wagen umlakieren, den Motor austauschen oder das Autoradio einfach rausschmeissen. Sicherlich gibt es dafür Garantieverlust.
Aber deshalb eine Strafanzeige?

Wie sie es gerade brauchen, mal soll das bundle rechtswirksam für zwei Jahre zusammengehören, wenn man das Gerät verliert soll man den Mobilfunkvertrag aber entbündelt weiterzahlen.

O2 hat es doch mit seinem 10Euro/pro Monat Geräteaufschlag vorgemacht, dass es auch andere Rechstskonstruktionen geben kann, als das Handy SIM-gesperrt nur ein bisschen in das Eigentum des Nutzers übergehen zu lassen.
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[1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf IMHO
04.05.2011 21:04
du verwechselst prepaid mit vertragsgeräten ....