Benutzer lexus1234 schrieb:
Grundsätzlich gilt aber immer: Wenn man an einem Gerät mit Vertragsabschluß Eigentum erwirbt, kann der Kunde bis hin zur Zerstörung dieses Eigentums damit machen, was er will. Kein Provider kann vorschreiben, wie fremdes Eigentum zu nutzen ist, ebensowenig entsteht dem Anbieter ein Schaden aus der Nutzung des Handies im Fremdnetz. Entgang eines erhofften Umsatzes ist kein Schaden, da von vornherein keine Nutzungsverpflichtung besteht.
eben. bei keinem mir bekannten prepaid-vertrag gib es den Vertragsbestanteil in etwa wie: "das Handy darf nur mit dieser Karte genutzt werden"
es ist immer andersrum ausgeführt wie "das Handy kann mit anderen karten nicht genutzt werden, .."
es ist auch keinesweg der Text "der Kunde verspricht mit keinem anderen Anbieter das Handy zu nutzen" enthalten.
wenn der Mobilfunkanbieter eine nprepaid-Vertrag ausführt der dem Kunden die Nutzung des Handys einschränken möchte kann dies ziemlich sicher nur über Miete des Handys erfolgen.
in anderen fällen gibt es wohl Wettbewerbsklagen.