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Kündigung ist i.d.R. formlos möglich


22.07.2011 10:33 - Gestartet von ronfein
(Fast) jede Vertragskündigung ist formlos möglich. Wurde nicht schon bei Vertragsbeginn eine Form beiderseitig vereinbar, reicht eine E-Mail vollends aus. Für das komplizierte GMX-Vorgehen gibt es m.E. nur eine vernünftige Erklärung: man möchte den Kunden nicht einfach kündigen lassen, um ihn dann evtl. irgendwie nochmals abzukassieren. Mit seriösem Vorgehen hat dies rein gar nichts zu tun, sondern lässt sich m.E. auch als Betrugsversuch - gewerblich organisiert - werten.
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
22.07.2011 10:53
Benutzer ronfein schrieb:

(Fast) jede Vertragskündigung ist formlos möglich.

Das kann man durchaus differenziert sehen. Zum einen gibt es bestimmte Arten von Verträgen, für die das Gesetz nur schriftliche Kündigungen vorsieht. Zum anderen verlangen sehr viele AGB von "laufenden" Verträgen (Dauerschuldverhältnisse) eine bestimmte Form für Kündigungen.

Wurde nicht schon bei Vertragsbeginn eine Form beiderseitig vereinbar,

...was allerdings meistens der Fall ist...

reicht eine E-Mail vollends aus.

Wenn keine Form vereinbart wurde (und auch das Gesetz keine Form vorschreibt), kann man sogar mündlich kündigen.

Für das komplizierte GMX-Vorgehen gibt es m.E. nur eine vernünftige Erklärung: man möchte den Kunden nicht einfach kündigen lassen, um ihn dann evtl. irgendwie nochmals abzukassieren.

Das dürfte wohl auch bei den meisten anderen Anbietern das Hauptmotiv dahinter sein.

Mit seriösem Vorgehen hat dies rein gar nichts zu tun, sondern lässt sich m.E. auch als Betrugsversuch - gewerblich organisiert - werten.

Man kann das unseriös finden, aber Betrug ist es nicht.
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[1.1] ronfein antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.07.2011 11:25
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Zum einen gibt es bestimmte Arten von Verträgen, für die das Gesetz nur schriftliche Kündigungen vorsieht.
>
Immobiliengeschäfte und Kündigung eines Arbeitsvertrages. Noch etwas, was Otto-Normalbürger betrifft? Im Kontext von Dienstleistungsverträgen ist mir aber nichts bekannt.

Mit seriösem Vorgehen hat dies rein gar nichts zu tun, sondern lässt sich m.E. auch als Betrugsversuch - gewerblich organisiert - werten.

Man kann das unseriös finden, aber Betrug ist es nicht.
>
Ich halte es schon für Betrug, wenn unzulässigerweise Verträge untergeschoben werden. Der Anbieter ignoriert m.E. eine rechtsgültige Kündigung bewusst und absichtlich, um den Kunden einen Vertrag unterzuschieben, welchen der Kunde nicht will und ordnungsgemäß gekündigt hat.
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
22.07.2011 12:00
Benutzer ronfein schrieb:

Mit seriösem Vorgehen hat dies rein gar nichts zu tun, sondern lässt sich m.E. auch als Betrugsversuch - gewerblich organisiert - werten.
>
Mobilfunk-Experte:
>
Man kann das unseriös finden, aber Betrug ist es nicht.
>
Ich halte es schon für Betrug, wenn unzulässigerweise Verträge untergeschoben werden. Der Anbieter ignoriert m.E. eine rechtsgültige Kündigung bewusst und absichtlich, um den Kunden einen Vertrag unterzuschieben, welchen der Kunde nicht will und ordnungsgemäß gekündigt hat.

1. Die Kündigung ist nicht rechtsgültig (wirksam), wenn vorher eine andere Form wirksam vereinbart wurde.

2. Meistens werden solche unwirksamen Kündigungen nicht ignoriert, sondern der Anbieter verweist den Kunden darauf, die vereinbarte Form einzuhalten.

3. Dem Kunden wird kein Vertrag untergeschoben, sondern es wird ihm lediglich erschwert, den bereits geschlossenen Vertrag zu beenden.

4. Der Kunde wollte den Vertrag ursprünglich schon, aber nun will er ihn nicht mehr.

5. Ordnungsgemäß gekündigt hat der Kunde eben nicht, weil er die vereinbarte Form nicht einhält.
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[1.1.1.1] ronfein antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.07.2011 14:31
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:

Ich halte es schon für Betrug, wenn unzulässigerweise Verträge untergeschoben werden. Der Anbieter ignoriert m.E. eine rechtsgültige Kündigung bewusst und absichtlich, um den Kunden einen Vertrag unterzuschieben, welchen der Kunde nicht will und ordnungsgemäß gekündigt hat.

1. Die Kündigung ist nicht rechtsgültig (wirksam), wenn vorher eine andere Form wirksam vereinbart wurde.

In den vorliegenden Fall gibt es keinerlei Hinweise dafür. Ganz im Gegenteil wurde lt. Artikel bei Vertragsabschluss vereinbart, dass man den "kostenlosen Test jederzeit schnell und einfach in Ihrem GMX-Postfach unter 'Mein Account' beenden" kann. Ein solche ausdrückliche Vereinbarung macht evtl. gegenteilige AGB-Aussagen obsolet.
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[1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
23.07.2011 12:52
Benutzer ronfein schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Benutzer ronfein schrieb:

Ich halte es schon für Betrug, wenn unzulässigerweise Verträge untergeschoben werden. Der Anbieter ignoriert m.E. eine rechtsgültige Kündigung bewusst und absichtlich, um den Kunden einen Vertrag unterzuschieben, welchen der Kunde nicht will und ordnungsgemäß gekündigt hat.

1. Die Kündigung ist nicht rechtsgültig (wirksam), wenn vorher eine andere Form wirksam vereinbart wurde.

In den vorliegenden Fall gibt es keinerlei Hinweise dafür.

Doch, die gibt es. Bei Vertragsschluss wird ausdrücklich auf die AGB hingewiesen, die eine solche Klausel enthalten.

Ganz im Gegenteil wurde lt. Artikel bei Vertragsabschluss vereinbart, dass man den "kostenlosen Test jederzeit schnell und einfach in Ihrem GMX-Postfach unter 'Mein Account' beenden" kann.

Das wurde als eine *weitere* Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Wer diese Option nutzen will, merkt dann allerdings, dass man dazu noch bei GMX anrufen muss.

Man kann jetzt darüber diskutieren, ob diese Ausgestaltung noch der ursprünglichen Vereinbarung entspricht, und wenn nein, welche Folgen das dann hat. Deine Einschätzung, man könne dann formlos kündigen, halte ich jedoch nicht für zwingend.

Hinzu kommt, dass GMX auf den Versuch, per E-Mail zu kündigen, ja antwortet, seine Sicht der Dinge nennt (und auch noch Alternativen anbietet). Auch wenn man den Standpunkt von GMX nicht teilt und für kundenunfreundlich bis unseriös hält, ist es jedenfalls kein Betrug.
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[1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.07.2011 15:36
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

1. Die Kündigung ist nicht rechtsgültig (wirksam), wenn vorher eine andere Form wirksam vereinbart wurde.

In den vorliegenden Fall gibt es keinerlei Hinweise dafür.

Doch, die gibt es. Bei Vertragsschluss wird ausdrücklich auf die AGB hingewiesen, die eine solche Klausel enthalten.
>
Da steht nichts von einer Servicerufnummer. Nichtsdestotrotz ist die AGB bzgl. diesen Punktes _NICHT_ wirksam, da wirksam etwas anderes vereinbart worden ist.

Alternativen anbietet). Auch wenn man den Standpunkt von GMX nicht teilt und für kundenunfreundlich bis unseriös hält, ist es jedenfalls kein Betrug.
>
Wer eine rechtgültige Kündigung grundlos "verweigert" und stattdessen den Vertrag denkt weiterführen zu können, ...

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[1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf ronfein
23.07.2011 15:56
Benutzer ronfein schrieb:

ist die AGB bzgl. diesen Punktes _NICHT_ wirksam, da wirksam etwas anderes vereinbart worden ist.

wieso sollte dieser Punkt unwirksam sein?



mir ist trotzdem unklar weswegen einige da solche Probleme haben:
am einfachsten ist es immer (vor allem am wenigsten fehleranfällig!) wenn es streng nach der vorgesehenen Automatik geht - also klicken - drucken - unterschreiben - faxen.
das ist über die Internetoberfläche auch nachprüfbar.

klar: Einschreiben und formlos geht auch: das erfordert allerdings händische bearbeitung (die dauert und es können da dort auch nur Menschen arbeiten Fehler entstehen)
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[1.1.1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf spunk_
23.07.2011 16:06
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:

ist die AGB bzgl. diesen Punktes _NICHT_ wirksam, da wirksam etwas anderes vereinbart worden ist.

wieso sollte dieser Punkt unwirksam sein?
>
Bitte nochmals lesen: es ist wirksam etwas abweichendes bei Vertragsabschluss vereinbart worden.


mir ist trotzdem unklar weswegen einige da solche Probleme haben:
am einfachsten ist es immer
>
Wenn die Vertragspartner nicht sinnlose Hürden aufbauen. Ein Abzockrufnummer für die Kündigung - was bitte soll das?

fehleranfällig!) wenn es streng nach der vorgesehenen Automatik geht - also klicken - drucken - unterschreiben - faxen.
>
Wozu ist "drucken - unterschreiben - faxen" überhaupt erforderlich? Der Abschluss des Vertrages funktionierte auch nur mit "einem" Klick, warum sollte eine Kündigung eines Vertrages mehr benötigen?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf ronfein
23.07.2011 16:12
Benutzer ronfein schrieb:

wieso sollte dieser Punkt unwirksam sein?
> Bitte nochmals lesen: es ist wirksam etwas abweichendes bei Vertragsabschluss vereinbart worden.

na also: dann ist der Punkt doch wirksam wenn dies so vereinbart ist in den AGB.

Wenn die Vertragspartner nicht sinnlose Hürden aufbauen. Ein Abzockrufnummer für die Kündigung - was bitte soll das?

wieso Abzock?
wer will kann die 01805er nutzen, wer will sucht hier in teltarif die Ersatznummer.

aber bitte: ein Fax sind 14ct bei 01805


Wozu ist "drucken - unterschreiben - faxen" überhaupt erforderlich? Der Abschluss des Vertrages funktionierte auch

weil es so vereinbart ist.


nur mit "einem" Klick, warum sollte eine Kündigung eines Vertrages mehr benötigen?

weil es so vereinbart ist.


machen Banken und Versicherungen auch so.
alles derselbe Haufen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] ronfein antwortet auf spunk_
23.07.2011 16:25
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:

wieso sollte dieser Punkt unwirksam sein?
> Bitte nochmals lesen: es ist wirksam etwas abweichendes bei Vertragsabschluss vereinbart worden.

na also: dann ist der Punkt doch wirksam wenn dies so vereinbart ist in den AGB.
>
Lesen und Verstehen ist nicht Deine Stärke?

wieso Abzock?
wer will kann die 01805er nutzen,

Genau welchen Grund gibt es dafür 0180x-Nummern zu verwenden?


aber bitte: ein Fax sind 14ct bei 01805

Oder nicht erreichbar oder auch mehr als 14ct.

Wozu ist "drucken - unterschreiben - faxen" überhaupt erforderlich? Der Abschluss des Vertrages funktionierte auch

weil es so vereinbart ist.

Wo und wann?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf ronfein
23.07.2011 17:24
Benutzer ronfein schrieb:

na also: dann ist der Punkt doch wirksam wenn dies so vereinbart ist in den AGB.
> Lesen und Verstehen ist nicht Deine Stärke?

wieso - du hast doch geschrieben es sei etwas vereinbart worden - wo also ist das Problem wenn dieses auch wirksam ist?


Genau welchen Grund gibt es dafür 0180x-Nummern zu verwenden?

um einige ct/min zu kassieren.
dir werden wohl 14ct/min berechnet. der 0180-Anbieter kriegt davon einige ct.
diese 0180er-Gasse hat sich inzwischen mit dem Image der alten 0190er befleckt.

macht nichts: man muss diese nummern nicht nutzen _ hier auf teltarif gibt es die Liste mit den Ersatznummern.
seriöse Vertragspartner geben diese auf Nachfrage auch bekannt.
unseriöse behaupten es gäbe keine.

Oder nicht erreichbar oder auch mehr als 14ct.

habs erst vor einigen Wochern getan (also den Wechsel bei GMX)
komplett problemlos


weil es so vereinbart ist.

Wo und wann?

bei Vertragsabschluss (also beim vorhergehenden Tarifwechsel) natürlich.
mach ich öfter - da gibts meist irgendwelche Gutscheine oder irgendwelche kostenlosen Zeischriftenabos.
lohnt sich.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] myselfme antwortet auf spunk_
23.07.2011 18:25
machen Banken und Versicherungen auch so.
alles derselbe Haufen.

Ja, das machen die auch so, dass Verträge mit Unterschrift gekündigt werden müssen. Und aus gutem Grund !
Denn während man eine Bestellung durch einen Fremden jederzeit widerrufen kann, ist dies nach einer eingeleiteten Kündigung nicht immer möglich.
Rufnummer weg, Leitung tot, Geschäft im Mors - und alles nur weil die Ex mal eben online gekündigt hat.
Ist die Ausnahme ? Nö. Da waren schon so einige Konten platt und Vertreter ohne Telefon. Schön wenn´s dann wenigsten gefälschte Unterschriften waren und nicht nur ne blöde Mail...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] garfield antwortet auf myselfme
24.07.2011 10:03

6x geändert, zuletzt am 24.07.2011 10:16
Benutzer myselfme schrieb:
Ja, das machen die auch so, dass Verträge mit Unterschrift gekündigt werden müssen. Und aus gutem Grund ! Denn während man eine Bestellung durch einen Fremden jederzeit widerrufen kann, ist dies nach einer eingeleiteten Kündigung nicht immer möglich.
Rufnummer weg, Leitung tot, Geschäft im Mors - und alles nur weil die Ex mal eben online gekündigt hat.
Ist die Ausnahme ? Nö. Da waren schon so einige Konten platt und Vertreter ohne Telefon. Schön wenn´s dann wenigsten gefälschte Unterschriften waren und nicht nur ne blöde Mail...

Wobei es ja hier um die Kündigung einer GMX-Account-Variante geht, die eben nicht "mal eben so" ein Fremder für mich kündigen kann, denn der Bereich ist ja immerhin Login-geschützt - ganz davon abgesehen, dass es hier nicht um existenzgefährdende Dinge geht, deren "Fremdkündigung" mich in Probleme bringt.

Ein zweimaliges Popup "Sind sie wirklich sicher, dass Sie dieses wundervolle Mermal auch ganz, ganz wirklich kündigen wollen?" sollte dem Kunden wohl ausreichend die "Tragweite" seiner beabsichtigten Kündigungs-Handlung bewusst machen.

Wenn GMX die Bestellung dieser Variante IM Kundenbereich per Klick als aureichend legitimiert ansieht, warum dann nicht auch deren Kündigung auf die gleiche Weise?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] horstchen antwortet auf garfield
28.07.2011 10:21
mich würde interessieren, wie die Firma die Identität des Kündigenden anhand der Unterschrift erkennen will, wenn der Buchungsvorgang unterschriftfrei abläuft. Womit wird also die Unterschrift verglichen?
Ein durchsichtiger Vorgang. Und wenn meine accounts bei dieser Firma nicht free wären, würde ich bei einem solchen Verhalten jetzt sofort kündigen. Ein kostenloser account bei t-online ist auch für Nichtkunden eine bessere Alternative, wenn man Kraken nicht mag.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] myselfme antwortet auf horstchen
28.07.2011 10:54
Die brauchen die Unterschrift nicht prüfen. Nur wenns jurtisch wird ists schon schön so eine U-Schrift zu haben. Denn während niemand nachweisen kann wer wann welche LogIn-Daten genutzt, ist die Fälschung einer Handklaue gut nachweisbar. Und ganz nett bestraft wird sie auch.
Für gmx hat dies den Vorteil sich nur selten mit Schadenersatzklagen wegen Nachlässigkeiten unterbezahlter Mitarbeiter auseienander setzen zu müssen...
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] JoRi antwortet auf myselfme
28.07.2011 18:14
Gegen was will denn GMX die Unterschrift abgleichen. Die Bestellung war doch auch ohne Unterschrift.

Jori
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf JoRi
28.07.2011 21:32
Gegen was will denn GMX die Unterschrift abgleichen. Die Bestellung war doch auch ohne Unterschrift.

Nicht gmx gleicht da etwas ab ! Nein, die reichen das Dokument im Falle juristischer Streitigkeiten einfach an die Kläger und Beklagten weiter.
Richtige Unterschrift = Kunde Pech
getürkte Klaue = Strafanzeige
Immer = gmx raus aus der Nummer. Bei allen anderen Kündigungsformen (Mail, online, (Fax)) hängt gmx dagegen voll in der Beweislast.
Thats it ebentlich, woll.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf myselfme
29.07.2011 03:48
Benutzer myselfme schrieb:
Nicht gmx gleicht da etwas ab ! Nein, die reichen das Dokument im Falle juristischer Streitigkeiten einfach an die Kläger und Beklagten weiter.
Richtige Unterschrift = Kunde Pech
getürkte Klaue = Strafanzeige Immer = gmx raus aus der Nummer. Bei allen anderen Kündigungsformen (Mail, online, (Fax)) hängt gmx dagegen voll in der Beweislast.

Da ich es nicht verstehe erkläre mir doch bitte einmal, warum der Vertragsabschluss formlos erfolgt, mit eins-zwei klicks und die Kündigung solchen Hürden eingebaut werden.
Wer fälscht denn eine Unterschrift um einen kostenlosen Testaccount zu kündigen?

Marco
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf marco5555
29.07.2011 07:22
Benutzer marco5555 schrieb:

die Kündigung solchen Hürden eingebaut werden.

welche Hürden?
was ist an nem Fax denn so kompliziert?
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf spunk_
29.07.2011 17:26
Benutzer spunk_ schrieb:
welche Hürden? was ist an nem Fax denn so kompliziert?
Was ist an einem Button bzw. an einer Email so kompliziert?

Sag mal, arbeitest du schon lange bei 1und1?
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf marco5555
29.07.2011 17:29
Benutzer marco5555 schrieb:

Sag mal, arbeitest du schon lange bei 1und1?

bisher nicht.

aber was ist nun an nem Fax kompliziert?
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.2] myselfme antwortet auf marco5555
29.07.2011 08:48
Wer fälscht denn eine Unterschrift um einen kostenlosen Testaccount zu kündigen?

Da hast Du die Antwort doch gleich selbst gegeben: Es ist viel mehr Menschen bewußt, dass eine Unterschrift nicht gefälscht werden darf. Weniger allerdings wissen, dass man sich auch nicht der Zugangsdaten für´s zB Mail-Postfach bedienen darf um hier mal zu schnüffeln oder es zu kündigen.
Und wer so etwas macht ? Frag mal gehörnte Eheleute, eifersüchtige Mitarbeiter oder pubertierende Kampf-Teens. Die Folgen davon können nicht nur beruflich / privat gewaltig sein.
Ach ja, einen Freemail-Account braucht man eigentlich gar nicht kündigen - man nutzt ihn einfach nicht mehr. Nach etwa einem halben Jahr löscht ihn dann eine Maschine. Bestellen kann kostenpflichtige und kostenfreie Leistungen deswegen per Klick, weil man ja
a) noch widerrufen kann
b) die Folgen falscher Daten sich in kalkulierbaren Rahmen halten und
c) wir noch mehr meckern würden, wenn wir für jeden Mist erst mal einen Brief mit Unterschrift versenden müssen.
Aber generell hast Du schon Recht: Man sollte da vielleicht mal über Geheimwortlösung oder so nachdenken. Vielleicht kommt das ja mit dem elektronischen Pass...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
23.07.2011 16:14
Benutzer ronfein schrieb:

Benutzer spunk_ schrieb:

Benutzer ronfein schrieb:

ist die AGB bzgl. diesen Punktes _NICHT_ wirksam, da wirksam etwas anderes vereinbart worden ist.

wieso sollte dieser Punkt unwirksam sein?

Bitte nochmals lesen: es ist wirksam etwas abweichendes bei Vertragsabschluss vereinbart worden.

Ich finde, die naheliegendste Auslegung der AGB ist, dass *neben* der schriftlichen Kündigung *auch* die Kündigung über das Kundenportal möglich sein soll.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] ronfein antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.07.2011 16:34
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Ich finde, die naheliegendste Auslegung der AGB ist,
>
Klauseln der AGB werden nur wirksam, falls nicht explizit anderes vereinbart worden ist.
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[1.1.1.1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
23.07.2011 16:11
Benutzer ronfein schrieb:

Wer eine rechtgültige Kündigung grundlos "verweigert" und stattdessen den Vertrag denkt weiterführen zu können, ...

...der irrt, verhält sich vielleicht auch unseriös, betrügt aber nicht.
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1] ronfein antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.07.2011 16:21
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer ronfein schrieb:

Wer eine rechtgültige Kündigung grundlos "verweigert" und stattdessen den Vertrag denkt weiterführen zu können, ...

...der irrt, verhält sich vielleicht auch unseriös, betrügt aber nicht.
>
... oder entscheidet ganz bewusst die Kündigung wider besseren Wissens zu ignorieren, ...
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf ronfein
23.07.2011 17:26
Benutzer ronfein schrieb:

... oder entscheidet ganz bewusst die Kündigung wider besseren Wissens zu ignorieren, ...

also zumindest GMX macht das ja nicht.

meine Empfehlung ist hier: einfach den vorgesehenen Weg nutzen. damit werden mögliche Fehler stark vermieden.
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[1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf ronfein
22.07.2011 12:17
Benutzer ronfein schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Zum einen gibt es bestimmte Arten von Verträgen, für die das Gesetz nur schriftliche Kündigungen vorsieht.

Immobiliengeschäfte und Kündigung eines Arbeitsvertrages.

Mietverträge können nur schriftlich gekündigt werden. Immobiliengeschäfte selbst unterliegen nicht der Schriftform, sondern müssen notariell beurkundet werden.
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[2] michi_fr antwortet auf ronfein
22.07.2011 17:25
Genau dieses umständliche Procedere sollte ich vor einigen Monaten auch durchlaufen. Ich hab dann aber einfach auf die altbewährte Schriftform mit Einschreiben und Rückschein zurückgegriffen. Dieses war teuer, aber eben die Strafe dafür, dass ich mich vorher an diesen Anbieter gebunden hatte. Das war mir dann wohl eine Lehre, wobei nicht auszuschließen ist, dass man irgendwie wieder an solche zweifelhafte Gesellen gerät wie von United Internet. Naja, ich bin froh, dass ich von denen weg bin ...
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[2.1] Per Mail mit PDF
Okie82 antwortet auf michi_fr
23.07.2011 13:49
Warum kompliziert, wenns auch einfach geht? Im Office-Programm einen 3-Zeiler schreiben, gescannte Unterschrift drunter, als PDF speichern und an die genannte Mailadresse schicken. Eben erledigt, 3 Stunden später bestätigt und im Account wurde die Kündigung auch korrekt zum Ablauf des Testzeitraums eingetragen.

Ich konnte sogar noch ein altes Schreiben von vor zwei Jahren verwenden - allerdings war damals die Mail-Adresse @gmx-gmbh.de . Die wird auch angenommen, allerdings reagierte dort niemand ...

Ich freue mich über kostenlose SMS fast das ganze Jahr über - der SMS-Manager ist ne praktische Sache, eigene Nummer als Absender und gerade bei SMS ins Ausland lohnt sich die Ersparnis schon. Mir werden jedenfalls fast ständig mehrmonatige Tests angeboten. Dass Verhalten von GMX bezüglich der Vertragskündigung sorgt nur dafür, dass ich mit dem "Ausnutzen" der kostenlosen Test-Verträge moralisch nun gar kein Problem habe :-)
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[2.2] LilaFox antwortet auf michi_fr
23.07.2011 14:43
Benutzer michi_fr schrieb:
Genau dieses umständliche Procedere sollte ich vor einigen Monaten auch durchlaufen. Ich hab dann aber einfach auf die altbewährte Schriftform mit Einschreiben und Rückschein zurückgegriffen. Dieses war teuer, aber eben die Strafe dafür, dass ich mich vorher an diesen Anbieter gebunden hatte. Das war mir dann wohl eine Lehre, wobei nicht auszuschließen ist, dass man irgendwie wieder an solche zweifelhafte Gesellen gerät wie von United Internet. Naja, ich bin froh, dass ich von denen weg bin ...

Mein Tipp. Immer die Seite mit den Firefox Addon WOT besuchen und die Kommentaren vorher andere lesen. Sowas hilft oft vor fehlgriffen :-)

https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/wot-safe-browsing-tool/