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Kann O2 sowas überhaupt überprüfen?


28.05.2010 13:21 - Gestartet von Vodka-Redbull
ist es überhaupt o2 möglich zu testen ob man den Laptop benutzt? Ich kann doch z.B. mein Smartphone als Hotspot einrichten und mich dann mit dem Notebook per WLAN verbinden. Was wäre denn an Daten die der PC verschickt anders als an Daten die der Smartphone Browser verschickt? Und falls die das feststellen können, dürfen die das so überhaupt? Fällt das nicht eventuell unter Datenschutz?
Oder ist das ganze nur eine leere Drohung?
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[1] telefonlaie antwortet auf Vodka-Redbull
28.05.2010 13:44
Benutzer Vodka-Redbull schrieb:
ist es überhaupt o2 möglich zu testen ob man den Laptop benutzt? Ich kann doch z.B. mein Smartphone als Hotspot einrichten und mich dann mit dem Notebook per WLAN verbinden. Was wäre denn an Daten die der PC verschickt anders als an Daten die der Smartphone Browser verschickt?
Würden Sie den Datenstrom analysieren könnten Sie das vermutlich, ein Stichwort das in diesem Zusammenhang bereits mehrfach genannt wurde ist die Browserkennung.

Und falls die das feststellen können, dürfen die das so überhaupt? Fällt das nicht eventuell unter Datenschutz?

Nein in meinen Augen dürfen sie das nicht ohne weiteres da es Datenschutzrechtlich bedenklich wäre.

Oder ist das ganze nur eine leere Drohung?
Das, ein Versuch der Einschüchterung der Kunden oder evtl. auch das Hintertürchen unliebsamen Kunden unter Verweis auf die Einschränkung kündigen zu können.

Ich werde/würde mich auf jeden Fall nicht davon abhalten lassen mein Handy bei Bedarf als Modem zu verwenden!
Als Bestandskunde darf ich das ja auch weiterhin.

Sollten aber technische Kastrationen wie bei Vodafone erfolgen werde ich doch mal andere Angebote prüfen (die Frage wäre dann nur welche - D-Netze sind weiterhin viel zu teuer und bei eplus stimmt für mich die Performance und Verfügbarkeit nicht)
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[1.1] Telly antwortet auf telefonlaie
28.05.2010 14:36
Oder ist das ganze nur eine leere Drohung?
Das, ein Versuch der Einschüchterung der Kunden oder evtl. auch das Hintertürchen unliebsamen Kunden unter Verweis auf die Einschränkung kündigen zu können.

Kündigen kann man aber auch nur wenn man Missbrauch nachweist.

Es gibt nichts Schlimmeres, als leere Drohungen. Das wissen alle Eltern, die ihren "Strafandrohungen" gegen ihre Kinder nicht auch Konsequenzen folgen lassen.

Dann tanzen sie einem erst recht auf dem Kopf rum!

Ich werde/würde mich auf jeden Fall nicht davon abhalten lassen mein Handy bei Bedarf als Modem zu verwenden!

Solange sie Testkarten verschenken, die nach vielen User-Berichten trotz "Androhung" ungedrosselt bleiben, gebe ich Dir vollkommen Recht.

Telly
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[1.1.1] hafenbkl antwortet auf Telly
28.05.2010 18:38
Benutzer Telly schrieb:
Kündigen kann man aber auch nur wenn man Missbrauch nachweist.

Nein!
Gemäß den AGB kann jeder Vertragspartner OHNE ANGABE VON GRÜNDEN fristgerecht kündigen.
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf hafenbkl
28.05.2010 19:55
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Kündigen kann man aber auch nur wenn man Missbrauch nachweist.

Nein!
Gemäß den AGB kann jeder Vertragspartner OHNE ANGABE VON GRÜNDEN fristgerecht kündigen.

Hat sich Dein Korinthenkacker-App heute morgen wieder eingeschaltet. tztztz.

Nimm das bitte mal aus Deinem Autostart raus ;-)

Hier ging es wohl eher darum, mit einem Grund und dann eben auch fristlos zu kündigen.

Du hast aber Recht, dass ich das nicht extra aufgeschrieben habe. Aus dem Kontext der vorigen Beiträge geht das aber hervor.

Telly
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[1.1.1.1.1] hafenbkl antwortet auf Telly
28.05.2010 21:50
Benutzer Telly schrieb:
Hier ging es wohl eher darum, mit einem Grund und dann eben auch fristlos zu kündigen...

Wozu einen Grund für eine fristlose Kündigung suchen, wenn man sowieso fristgerecht kündigen kann?
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[1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf hafenbkl
28.05.2010 22:25
Benutzer hafenbkl schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Hier ging es wohl eher darum, mit einem Grund und dann eben auch fristlos zu kündigen...

Wozu einen Grund für eine fristlose Kündigung suchen, wenn man sowieso fristgerecht kündigen kann?

Wenn ich nicht irre, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate für das Pack M im Postpaid-Vertrag. Weiß jetzt nicht, wie die Kündigungsfrist danach ist. Jedenfalls muss o2 sich daran dann auch halten und kann nicht "einfach so" sperren.

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1] Halina antwortet auf Telly
28.05.2010 23:57
aus Erfahrung mit o2 Ip L & Ip M, finde ich bei der Leistung keinen Unterschied....obwohl ich in München wohne. Zum Glück
könnte ich das Paket L kostenlos 3 Monaten testen, da damals der Surfstick teuer war & meine Beschwerde zur Kenntnis genommen waren. Also die ersten Kunden wie mich müssten drauf zahlen...denn, Analogsmodem war noch besser.

Nun bevor ich gezwungen werde, Ip L zu nutzen ( 25,- ) ohne Festnetzflat, hole mir lieber Dsl ins Haus ..., denn brauche ich

den Stick nur, um zu Hause damit zu surfen.

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[1.2] cdrewing antwortet auf telefonlaie
28.05.2010 18:35
Benutzer telefonlaie schrieb:
Nein in meinen Augen dürfen sie das nicht ohne weiteres da es Datenschutzrechtlich bedenklich wäre.

Wäre in meinen Augen ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das TKG.

Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, wie das technisch gehen soll. Wie will man anhand des Datenstroms analysieren, dass ich gerade einen Laptop dran habe und kein Smartphone?

Auch mit meinem alten Nokia N95 8GB kann ich problemlos mehrere GBytes Datenvolumen innerhalb eines Monats erzeugen (bereits getan).

Und was ist wenn ich das Handy an einen Laptop anschliesse bzw. Hotspot-Software drauf laufen lasse wie z.B. Android 2.1 oder Joikuspot? Dann ist ja nur das Handy im Netz... technisch gesehen.

OK, kommt vielleicht ein bischen blöde wenn man sich die neuesten Ubuntu-Images via Handy zieht ;-) aber wenn man das ganze eh über ein VPN laufen läßt (wozu Smartphones ja auch fähig sind) hilft selbst die perfideste DPI nichts!
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[1.2.1] stefanniehaus antwortet auf cdrewing
29.05.2010 00:42
1. Solange nur der Datenstrom analysiert wird, findet ja kein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen statt. Es wird weder direkt gespeichert welcher User surft noch welche Seiten er ansurft.
Erst bei einem Verstoß kommt es ggf. zu einer Speicherung, die dann aber auch berechtigt ist. Also bedenkenlos.

2. Kann natürlich festgestellt werden, wie man ins Netz gelangt. Beim Surfen im Internet werden mindestens Browserkennung und Betreibssystem-Kennung mitgesendet, sodass eine Filterung recht schnell möglich ist. Oder hast du schon mal ein Handy gesehen, auf dem Windows Vista läuft ? ;-)
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[1.2.1.1] grafkrolock antwortet auf stefanniehaus
29.05.2010 11:02
Benutzer stefanniehaus schrieb:
2. Kann natürlich festgestellt werden, wie man ins Netz gelangt. Beim Surfen im Internet werden mindestens Browserkennung und Betreibssystem-Kennung mitgesendet
Kann das nur "festgestellt" werden, oder kann es auch bewiesen werden?
Eine Browserkennung ist nun wirklich kein in Stein gemeißeltes Datum, anhand dessen sich eine Laptop-Nutzung definitiv beweisen ließe.

Oder hast du schon mal ein Handy gesehen, auf dem Windows Vista läuft ? ;-)
Nein, aber die Möglichkeit, daß Browser andere Kennungen als ihre eigenen schicken, wenn man dies konfiguriert. Zumindest theoretisch ist nicht undenkbar, daß sich Opera Mini auch als Internet Explorer 7 ausgibt. Jedwede vom Nutzer zu bestimmende Daten können nicht als Kriterium gelten, weil dieser immer so rum argumentieren kann.
OK, O2 könnte bei hohem Traffic natürlich jederzeit den Vertrag kündigen, aber etwaige Nachforderungen (24 Cent/MB oder so) stünden doch auf sehr tönernen Füßen.
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[1.2.1.2] cdrewing antwortet auf stefanniehaus
29.05.2010 11:23
Also Punkt 1 finde ich fraglich, da JEDE personenbezogene Datenstromanalyse m.E. gegen das TKG verstößt.

Deinem 2. Punkt kann ich ebenfalls nicht zustimmen. Zumal sagen die User Agents eines Browser nichts über das wirklich verwendete OS aus, darüber hinaus können sie beliebig gefälscht werden. Dann kommen wir über die Verwendung von Squid Proxys über Socks (Opera) zu VPN. Und dann läuft eh nichts mehr. Zumal hier weder auf irgendeinem Telefon noch auf irgendeinem Computer Windows - insbesondere Vista - läuft.
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[1.2.1.3] Kai Petzke antwortet auf stefanniehaus
29.05.2010 23:06
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Beim Surfen im Internet werden mindestens Browserkennung und Betreibssystem-Kennung mitgesendet,

Aber genau die darf o2 weder auswerten oder gar speichern. Denn Browserkennung samt Betriebssystemsinfo befinden sich innerhalb der Nutzlast der IP-Pakete, und für die gilt das Fernmeldegeheimnis. Ohne richterliche Anordnung dürfen diese Daten nicht angefasst werden, und eine solche Überwachungsanordnung gibt es zum Glück nicht schon wegen des Verdachts auf etwas zu intensive Nutzung eines mobilen Datendienstes. Auch in den "Verratsdaten" werden die genannten Daten nicht gespeichert.

Zwar sind zur Abwehr von Problemen, die direkt die Sicherheit und Funktionsfähigkeit eines Dienstes beeinträchtigen können, insbesondere zur Abwehr von Viren und Spam, auch inhaltliche Filterungen zulässig. Die Ergebnisse der Filterung dürfen aber keinem Mitabeiter des Providers zur Kenntnis gelangen, sondern müssen rein automatisch erfolgen, z.B. durch Verschieben von E-Mail mit Spamverdacht von der INBOX in den Spam-Ordner, durch Ablehnung der Annahme von E-Mail von verdächtigen IP-Adressen, oder durch direktes Löschen der E-Mail bei Virenverdacht.

Für rein kaufmännische Zwecke, wie die Überprüfung der Einhaltung bestimmter vertraglicher Vereinbarungen, ist eine Überwachung des Inhalts der Telekommunikation aber nicht statthaft.


Kai
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[1.2.1.3.1] stefanniehaus antwortet auf Kai Petzke
30.05.2010 04:59
Danke für eure Rückmeldungen.

Aber:
1. Browserkennung und Betriebssystem-Kennung sind keine personenbezonenen Daten und somit weder aus datenschutzrechtlichen Gründen noch im Sinne des TKG relevant!
Bitte informiert euch erstmal ;-)

2.) Wenn der Anbieter beweisen kann, das ihr bespielsweise mit Windows Vista online gewesen seit, dann versucht mal zu beweisen, dass ihr Windows Vista auf eurem Handy laufen habt. Viel Spaß ;-)
Das BS wird im Gegensatz zur Browser-Kennung unverfälschlich mit übertragen und sagt schon einiges über das Quell-Medium aus!
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[1.2.1.3.1.1] bernbayer antwortet auf stefanniehaus
30.05.2010 08:40
Ich denke das Problem liegt woanders. Es ist heute keine klare Abgrenzung zwischen Handy und PC mehr möglich. Ist z.B. ein "Ipad" ein Handy oder ein PC? Solche Abgrenzungen machen heute keinen Sinn mehr und verärgern nur die Kunden. Auch irgendwelche Blockierungen oder Sperrungen werden findige Nutzer irgendwie austricksen. O2 sollte sich das nochmal überlegen mit diesem unnötigen Verbot der PC-Nutzung.
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[1.2.1.3.1.1.1] Halina antwortet auf bernbayer
30.05.2010 19:11
Benutzer bernbayer schrieb:
...


wir sollten o2 hier nicht verteufeln...nur weil ein Redakteur falsche Infos hier abliefert...Wären wir froh wenn Telekom.de oder Vodafone auch kreativ werden können, wie o2.
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[1.2.1.3.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf Halina
30.05.2010 19:20
Benutzer Halina schrieb:
Benutzer bernbayer schrieb:
...


wir sollten o2 hier nicht verteufeln...nur weil ein Redakteur falsche Infos hier abliefert...

hmm, wenn o2 das bestätigt, liefert der Redaktuer also falsche Info´s...Das erklär mir mal genauer :-)

Wären wir froh wenn Telekom.de oder Vodafone auch kreativ werden können, wie o2.

ja, so kreativ wie mal bei den Nebenleistungen.....

Also ich bin mit der Telekom momentan im Großen und ganzen zufrieden. Vor allem mit Entertain.

Gruß
Nico
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[1.2.1.3.1.2] hafenbkl antwortet auf stefanniehaus
30.05.2010 17:04
Benutzer stefanniehaus schrieb:
...
Das BS wird im Gegensatz zur Browser-Kennung unverfälschlich mit übertragen und sagt schon einiges über das Quell-Medium aus!

Dann verrate uns doch mal, WO das Betriebssystem übertragen wird. Zumindest mal die Schicht und mit welchem Protokoll.
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[1.2.1.3.1.3] Mobilfunk-Experte antwortet auf stefanniehaus
30.05.2010 17:56
Benutzer stefanniehaus schrieb:

1. Browserkennung und Betriebssystem-Kennung sind keine personenbezonenen Daten und somit weder aus datenschutzrechtlichen Gründen noch im Sinne des TKG relevant! Bitte informiert euch erstmal ;-)

Das Fernmeldegeheimnis schützt alle Telekommunikationsinhalte - auch dann, wenn es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Bitte informiere dich erst mal. ;-)

Das BS wird im Gegensatz zur Browser-Kennung unverfälschlich mit übertragen und sagt schon einiges über das Quell-Medium aus!

Eine Betriebssystem-Kennung, die generell im Netzwerk übermittelt würde, gibt es nicht - und schon gar nicht "unverfälschlich". Normalerweise ist ein Hinweis auf das Betriebssystem Teil der Browser-Kennung, die sich mit wenig Aufwand ändern lässt.
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[1.2.1.3.1.3.1] bernbayer antwortet auf Mobilfunk-Experte
30.05.2010 18:08
Richtig, auch eine Betriebssytem-Kennung läßt sich manipulieren und kann letztendlich nicht als Beweis dienen. Datenschutzrechtliche Probleme kommen noch zusätzlich hinzu. Das ganze ist ein Rohrkrepierer.
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[1.2.1.3.1.3.1.1] hafenbkl antwortet auf bernbayer
30.05.2010 18:33
Benutzer bernbayer schrieb:
Richtig, auch eine Betriebssytem-Kennung läßt sich manipulieren und kann letztendlich nicht als Beweis dienen. Datenschutzrechtliche Probleme kommen noch zusätzlich hinzu. Das ganze ist ein Rohrkrepierer.

Das Ganze haben sich irgendwelche BWLer ausgedacht, die keine Ahnung haben.
Die haben wohl gedacht, was damals mit der WAP-Flatrate mehr oder weniger gut funktioniert hat, wird auch mit den Datenpaketen funktionieren...
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[1.2.1.3.1.4] RE: Nein, können sie nicht!
KnuddelTim antwortet auf stefanniehaus
01.06.2010 12:53

einmal geändert am 01.06.2010 13:00
Wenn der Anbieter beweisen kann, das ihr bespielsweise mit Windows Vista online gewesen seit, dann versucht mal zu beweisen, dass ihr Windows Vista auf eurem Handy laufen habt.
Viel Spaß ;-)
Das BS wird im Gegensatz zur Browser-Kennung unverfälschlich mit übertragen und sagt schon einiges über das Quell-Medium aus!

FUD!

Nirgendwo wird das Betriebssystem mit übertragen.

Bei manchen Browsern wird das verwendete Betriebssystem im "User Agent" mitübertragen, der aber wie bereits angemerkt veränderbar ist. Da der "User Agent" aber Nutzlast ist unterliegt er dem Fernmeldegeheimnis.

PS: Das einzige was sie überprüfen können, ist das verwendete Endgerät (anhand der IMEI). So könnte die Nutzung von "Modems" verhindert werden. Das "Tethering" dagegen nicht.
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[1.2.1.3.1.4.1] horstchen antwortet auf KnuddelTim
03.06.2010 12:38
Benutzer KnuddelTim schrieb:
PS: Das einzige was sie überprüfen können, ist das verwendete Endgerät (anhand der IMEI). So könnte die Nutzung von "Modems" verhindert werden. Das "Tethering"
dagegen nicht.
Und genau das tun sie offensichtlich. Ich habe am 31.05.10 mit einem o2-surfstick das einmalig kostenlose M-Paket buchen können. Gestern habe ich dasselbe mit einem identischen stick versucht und es kam eine Fahlermeldung mit dem Verweis auf die hotline. Wenn ich jetzt noch Zugriff auf die betreffende o2-SIM hätte, würde ich das Pack mit handy ordern und dann versuchen, mit dem stick zu verbinden. Muß wohl heute nachmittag erst mal probieren, ob das NOCH ordnungsgemäß gebuchte ProbepackM jetzt nach der Tarifänderung noch auf dem stick läuft. Habe das ganze Geraffel damals bei Alice kostenlos geschenkt bekommen. Das Probepack
http://www.o2online.de/nw/active/handy/handy-surfen.html?nidx=10347644#TabbedArea
war da eine nette Zugabe...
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[1.2.1.3.1.4.1.1] bernbayer antwortet auf horstchen
03.06.2010 14:15
Das kann eigentlich nicht sein. Wenn du bereits am 31.05.2010 das Datenpaket gebucht hast,gilt das Verbot für PC-nutzung nicht.(Bestandskundenregelung) Das Verbot gilt doch nur für Neubuchungen ab dem 1.6.2010. Da würde ich mal bei O2 nachhaken.
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[1.2.1.3.1.4.1.1.1] Telly antwortet auf bernbayer
03.06.2010 14:20
Benutzer bernbayer schrieb:
Das kann eigentlich nicht sein. Wenn du bereits am 31.05.2010 das Datenpaket gebucht hast,gilt das Verbot für PC-nutzung nicht.(Bestandskundenregelung) Das Verbot gilt doch nur für Neubuchungen ab dem 1.6.2010. Da würde ich mal bei O2 nachhaken.

Ich habe es so verstanden, dass er jetzt im Juni mit einem identischen Stick und einer anderen Karte (auch wenn er es wörtlich natürlich nicht so geschrieben hat) probiert hat, diesen Tarif zu buchen und zu nutzen.

Ich habe am 31.05.10 mit einem o2-surfstick das einmalig kostenlose M-Paket buchen können. Gestern habe ich dasselbe mit einem identischen stick versucht und es kam eine Fahlermeldung

Telly
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[1.2.1.3.1.4.1.1.1.1] horstchen antwortet auf Telly
03.06.2010 17:10
Benutzer Telly schrieb:
Ich habe es so verstanden, dass er jetzt im Juni mit einem identischen Stick und einer anderen Karte (auch wenn er es wörtlich natürlich nicht so geschrieben hat) probiert hat, diesen Tarif zu buchen und zu nutzen.

genauso war es gemeint, danke, es waren beides surfsticks aus der Alice-Gratisaktion mit den dazugehörigen SIM.
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[1.2.1.3.1.5] calin.rus antwortet auf stefanniehaus
03.06.2010 11:31
Benutzer stefanniehaus schrieb:

1. Browserkennung und Betriebssystem-Kennung sind keine personenbezonenen Daten und somit weder aus
datenschutzrechtlichen Gründen

Stimmt. Das BDSG als lex generalis ist hier ausnahmsweise außen vor, aber auch nur, weil es von dem lex specialis TKG verdrängt wird.

noch im Sinne des TKG relevant!

Hier irrst du. Wie Kai geschrieben hat, gehören die Informationen "Browser- und OS-Kennung" zu den Nutzdaten, genau wie bspw. Formularinhalte.

Bitte informiert euch erstmal ;-)

Ja, guckst du § 88 Abs. 1 TKG und § 206 Abs. 5 StGB. :-)

2.) Wenn der Anbieter beweisen kann, das ihr bespielsweise mit Windows Vista online gewesen seit,

Ohne Rechtsgrundlage kann er das aber nicht beweisen, da er auf legalem Wege nicht an diese Infos kommen kann. Das aber nur nebenbei, denn...

dann versucht mal zu beweisen, dass ihr Windows Vista auf eurem Handy laufen habt. Viel Spaß ;-)

...hier gibt es ein weiteres Problem: Die genaue Definition von "Handy". o2 schreibt in den Bedingungen zum Pack M lediglich vor, dass das Datenvolumen "nicht (...) mit einem ans Handy oder sonstigen angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden."
Wer definiert also, dass bspw. ein Sub-Netbook mit Vista und eingebautem UMTS-Modem, womit man auch telefonieren kann, KEIN Handy ist? Wer definiert, dass ein iPad KEIN Handy ist? Etwa die Apple-Marketingabteilung?
Die Grenzen sind fließend und kein Netzbetreiber lehnt sich aus dem Fenster, um eine genaue Definition zu liefern.

Das BS wird im Gegensatz zur Browser-Kennung unverfälschlich mit übertragen und sagt schon einiges über das Quell-Medium aus!

Aber sie gehören zu den Nutzdaten und unterliegen somit dem Fernmeldegeheimnis!
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[2] Halina antwortet auf Vodka-Redbull
29.05.2010 15:29
ist eine falsche Info aus falscher Quelle ...bei o2 wissen die zuständigen Damen & Herren hier in Münchne , nicht davon.


Benutzer Vodka-Redbull schrieb:
ist es überhaupt o2 möglich zu testen ob man den Laptop benutzt? Ich kann doch z.B. mein Smartphone als Hotspot einrichten und mich dann mit dem Notebook per WLAN verbinden. Was wäre denn an Daten die der PC verschickt anders als an Daten die der Smartphone Browser verschickt? Und falls die das feststellen können, dürfen die das so überhaupt? Fällt das nicht eventuell unter Datenschutz?
Oder ist das ganze nur eine leere Drohung?
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[2.1] niveaulos antwortet auf Halina
29.05.2010 22:13
Benutzer Halina schrieb:
ist eine falsche Info aus falscher Quelle ...bei o2 wissen die zuständigen Damen & Herren hier in Münchne , nicht davon.

Die Presseabteilung aber offenbar schon. Denn die hat den Vorgang durchaus bestätigt - z.B. indem sie auf den Blog-Beitrag von Hennig Gajek direkt mit einem Statement reagiert hat (http://hrgajek.wordpress.com/2010/05/28/o2-im-mobilen-internet-wie-man-seinen-guten-ruf-ramponiert/#more-209) - und dass die Presseabteilung plötzlich ohne Kenntniss des Rest der Mannschaft plötzlich eigenständig Tarifstrukturen festlegt wäre dann doch etwas ungewöhnlich...
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[3] neue Wege für O2
chickolino antwortet auf Vodka-Redbull
30.05.2010 11:18
naja, ich finde den schritt der Steigerung von 200 MB Drosselgrenze auf 1 GB gegen Zusatzentgelt nicht schlecht.

ich frage mich wann so etwas auch für das grosse Internetpaket kommt, so das man dort ggf. nach erreichen der 5 GB-Grenze gefragt wird, wollen sie gegen aufpreis weiter schnell surfen ....

das drosseln auf GPRS-Niveau ist fürs netbook ja dann doch quälend langsam udn so kann ich es schon nachempfinden, das o2 sagt das die kunden dann enttäuscht sind, wenn sie merken das es SOOO langsam ist udn in den resttagen des monats ganz vergessen, das sie am monatsanfang schnell gesurft haben aber eben immer Youtube-videos geschaut haben (was ja jetzt so langsam kaum noch klappt) usw.

trotzdem sollte aufklärung der richtige weg sen und nicht ein verbot.

so nach dem motto, bei einer beschwerde - wir geben ihnen einmalig mal die grosse flatrate (zum kleinen Preis) für den nächsten monat. danach müssen sie sich dann entscheiden, ob ihnen 200 MB ausreichen. das ist sicher effektiver als die negativkritik jetzt.

tja udn die ankündigung das zu überprüfen, das schafft noch viel mehr unmut - gerade in zeiten wo die datensicherheit des einzelnen ja so auf dem prüfstein steht.